Abschreibungen fr Gebude Gebudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgter Edgar
Abschreibungen für Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2021
Vereinsberatung : Steuern Abschreibungen für Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsgrundlage: § 7 Einkommensteuergesetz Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung von Einkünften dienen und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 800, -€ betragen haben, können auf die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Nutzungs- und Verwendungsvoraussetzungen müssen mehr als ein Kalenderjahr vorliegen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Bemessungsgrundlage für Abschreibung Herstellungskosten Anschaffungskosten Herstellungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Wirtschaftsgut zum Gebrauch herzustellen. Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben Herstellungskosten sind auch Aufwendungen zur Erweiterung und Verbesserung von Wirtschaftsgüter Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Anschaffungsnebenkosten (z. B. AK für G+B, Notargebühren) Renovierungskosten sind keine Herstellungskosten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Der Gegenwert für Arbeitsleistungen/Eigenleistungen gehört nicht zu den Herstellungs- oder Anschaffungskosten Ideeller Bereich Keine Auswirkung der Abschreibungen, da steuerfreier Bereich Zweckbetrieb Auswirkung der Abschreibung, wenn Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird Einnahmen über 45. 000, -€ Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Auswirkung der Abschreibung bei Kö. und GW Gewinn, wenn Einnahmen mehr als 45. 000, -€ betragen
Vereinsberatung : Steuern Geringwertige Wirtschaftsgüter Anschaffungs- oder Herstellungskosten von weniger als 800, -€ die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Abnutzbare Wirtschaftsgüter Bewegliche Wirtschaftsgüter Immaterielle Wirtschaftsgüter § 7 (1) Satz 1 ESt. G lineare Abschreibung § 7 (1) Satz 1 -3 ESt. G lineare Abschreibung AK oder HK : ND = Abschreibung Geschäfts-oder Firmenwert = Af. A 15 Jahre AK oder HK : ND = Abschreibung § 7 (1) Satz 5 ESt. G Abschreibung nach wirtschaftlicher Leistung des Wirtschaftsgutes § 7 (2) ESt. G degressive Abschreibung AK oder HK : ND vom Buchwert = Af. A Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Unbewegliche Wirtschaftsgüter § 7 (1) Satz 1 -2 ESt. G lineare Abschreibung
Vereinsberatung : Steuern Gebäude / Gebäudeteile § 7 (4) ESt. G Ak o. Hk. n. 31. 12. 1924 lineare Abschreibung= 2 v. H. Ak o. Hk v. 01. 1925 Lineare Abschreibung= 2, 5 v. H. § 7 (5) ESt. G Ak vor 1994 Abschreibung= 3 x 10 v. H. 3 x 5 v. H. 18 x 1, 25 v. H. Sonderabschreibungen Ak vor 1995 Fördergebietsgesetz 7 x 5 v. H. 6 x 2, 5 v. H. 36 x 1, 25 v. H. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im
Vereinsberatung : Steuern Erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen nach §§ 7 a ff ESt. G Voraussetzungen • Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens • Nutzung zu mindestens 90 % im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb, wenn dieser wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist Zeitpunkt der Sonderabschreibung Anschaffungs- oder Herstellungsjahr und in den folgenden 4 Kalenderjahren Wahlrecht für das Kalenderjahr in dem die Sonderabschreibung angesetzt werden soll Gesamtabschreibung in den ersten 5 Kalenderjahren höchstens 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Sonderabschreibung ist neben der eigentlichen Abschreibung nach § 7 ESt. G möglich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen nach §§ 7 g ESt. G Voraussetzungen • Kapital des w. G muss weniger als 204. 517, -€ sein, • Gewinnermittlung § 4 (3) ESt. G und das WG muss in jedem Jahr der Inanspruchnahme der Abschreibung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören Zeitpunkt der Sonderabschreibung längstens 5 Kalenderjahre vor Anschaffungs- oder Herstellung des Wirtschaftsgutes Auflösung der Ansparabschreibung im Kalenderjahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes Ansparabschreibung darf 40% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht übersteigen Ansparabschreibung muss buchtechnisch ausgewiesen und nachvollziehbar sein Ansparabschreibungen müssen für jedes Wirtschaftsgut getrennt gebildet werden. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Hinweise Die Feststellungen und Buchungen von Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Vereins ist nur erforderlich, wenn eine Steuerpflicht für Körperschaftssteuer eingetreten ist (Verminderung des steuerpflichtigen Gewinns durch die Abschreibung). Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
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