Neue VDE FNN Anwendungsregel EVDEARN 4101 Anforderungen an

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Neue VDE / FNN Anwendungsregel E-VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im

Neue VDE / FNN Anwendungsregel E-VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 1

Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) § Das Forum Netztechnik / Netzbetrieb im

Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) § Das Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) ist der zuständige Ausschuss für die Erarbeitung von VDE-Anwendungsregeln und technischen Hinweisen für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Übertragungs- und Verteilungsnetze © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 2

Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) § Das Forum Netztechnik / Netzbetrieb im

Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) § Das Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) fördert als moderne, gemeinnützige Expertenplattform den Erfahrungsaustausch und trägt zur Weiterentwicklung von Netztechnik und Netzbetrieb sowie des Zähl- und Messwesens bei. Dies erfolgt unter Beteiligung der Energieversorger, Industrie, Wissenschaft und Politik © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 3

Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) § FNN wurde am 01. 06. 2008

Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) § FNN wurde am 01. 06. 2008 gegründet § 267 Mitglieder: - Energieversorger (75% aller Energieversorger) - Hersteller (ZVEI) - Wissenschaft § Behandelt systemtechnische Fragestellungen § Erarbeitet praxisorientierte Lösungen § Schafft Planungssicherheit § Erstellt Anwendungsregeln als anerkannte Regeln der Technik © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 4

Standardisierung modulares System § Aktuell arbeiten im FNN Anwender, Hersteller und Wissenschaft gemeinsam an

Standardisierung modulares System § Aktuell arbeiten im FNN Anwender, Hersteller und Wissenschaft gemeinsam an der Realisierung eines modular aufgebauten und herstellerunabhängigen Konzeptes. Dieses Konzept besteht aus elektronischen Zählern und einem Kommunikationsmodul, dem MUC-Controller § Modular bedeutet, dass Messtechnik und schnelllebige Weitverkehrskommunikation in getrennten Geräten realisiert werden. Zusätzliche Anforderungen, beispielsweise die In-house-Kommunikation, können als weitere Module hinzugefügt werden © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 5

Standardisierung modulares System § Die Vorteile liegen auf der Hand: Messtechnik und schnelllebige Kommunikationstechnik

Standardisierung modulares System § Die Vorteile liegen auf der Hand: Messtechnik und schnelllebige Kommunikationstechnik können getrennt eingebaut oder ausgetauscht werden (Marktteilnehmer) © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 6

Begriffe und Festlegungen Gemäß Endenergieeffizienzrichtlinie der EU (EDL) sollen Kunden ihren Energieverbrauch transparent beobachten

Begriffe und Festlegungen Gemäß Endenergieeffizienzrichtlinie der EU (EDL) sollen Kunden ihren Energieverbrauch transparent beobachten können, um Energie effizient zu nutzen. En. WG und die Mess. ZV § 21 b En. WG (Energiewirtschaftsgesetz) Ab 1. Januar 2010 müssen die Messstellenbetreiber in Neubauten und bei größeren Renovierungen gemäß § 21 b En. WG Messeinrichtungen installieren bzw. bei bestehenden Gebäuden anbieten, die dem Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln EDL 21 Basis Zähler § 40 En. WG (Energiewirtschaftsgesetz) Spätestens bis zum 30. Dezember 2010 sollen dem Elektrizitätsverbraucher gemäß § 40 En. WG zusätzlich lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife angeboten werden, die einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzen EDL 40 System © Technische Schulung Blieskastel = Basis Zähler 23. 05. 2012 + Kommunikation oder Tarifgerät univers. Z / Anwendungsregel 4101 7

Standardisierung im FNN § VDE / FNN Anwendungsregel 4101 Heutige TAB wird in einzelne

Standardisierung im FNN § VDE / FNN Anwendungsregel 4101 Heutige TAB wird in einzelne Anwendungsregeln überführt: - Anwendungsregel 4101 Zählerplätze am Niederspannungsnetz - Ersetzt Kapitel 7 und 9 der heutigen TAB 2007 § VDE / FNN Anwendungsregel 4102 - Anwendungsregel 4102 Anschlussschränke im Freien (Inklusive Ladesäule) - Ersetzt teilweise das Kapitel 13 und aktuelle VDN Richtlinie - Gültig seit 01. 04. 2012 § VDE / FNN Anwendungsregel 4105 - Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Anhang D behandelt den Zählerplatz © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 8

Anforderungen nach § 49 En. WG (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu

Anforderungen nach § 49 En. WG (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von 1. Elektrizität die technischen Regeln des VDE 2. Gas die technischen Regeln des DVGW eingehalten worden sind. © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 9

1 Anwendungsbereich Diese Anwendungsregel beschreibt die technischen Mindestanforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen einschließlich

1 Anwendungsbereich Diese Anwendungsregel beschreibt die technischen Mindestanforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen einschließlich Erzeugungsanlagen, die an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden, sowie deren Umgebungsbedingungen. Hierbei sind die Anforderungen an die Messaufgaben und die dafür notwendigen Kommunikationssysteme im Sinne der §§ 21 b und 40 des En. WG [1] berücksichtigt. Mit dieser Anwendungsregel wird der Zählerplatz folglich auch für künftige Anwendungen wie z. B. Smart Metering und Smart Grid vorbereitet. Die derzeitigen Entwicklungen zur Anwendung von EDL 21 Zählern und EDL 40 -Messsystemen sind mit dieser Anwendungsregel umsetzbar. Es sind sowohl Zählerplätze nach DIN 43870 für Zähler mit Drei-Punkt. Befestigung gemäß DIN 43857 als auch solche mit Zählerfeldern nach DIN 43870 -1/A 1 mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I nach DIN V VDE V 0603 -5) einsetzbar. © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 10

4. Technische Anforderungen an Zählerplätze 4. 1 Allgemeines (1) Die in dieser Anwendungsregel formulierten

4. Technische Anforderungen an Zählerplätze 4. 1 Allgemeines (1) Die in dieser Anwendungsregel formulierten Anforderungen an Zählerplätze gelten für Kundenanlagen mit direkter Messung und Betriebsströmen bis 63 A und – soweit die Bedingungen nach Kapitel 4. 3 eingehalten werden – für Betriebsströme über 63 A (2) Für jede Kundenanlage ist Platz für eine eigene Messung vorzusehen 4. 2 Ausführung der Zählerplätze (1) Zählerplätze sind gemäß DIN 43870 bzw. DIN 43870 / A 1 auszuführen und in Zählerschränken gemäß DIN VDE 0603 -1 mit direkt am Schrankgehäuse angebrachten Türen unterzubringen © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 11

(8) Bei nicht belegten Zählerfeldern muss die Einhaltung der Schutzklasse II gemäß DIN VDE

(8) Bei nicht belegten Zählerfeldern muss die Einhaltung der Schutzklasse II gemäß DIN VDE 0603 -1 gewährleistet sein. Der Errichter bzw. Messstellenbetreiber hat solche Zählerfelder berührungssicher, spannungsfrei und gegen Einschalten gesichert zu verlassen (10) Der obere Anschlussraum von Zählerplätzen nach DIN 43870 -1 dient der Aufnahme von Betriebsmitteln für den Anschluss der Zuleitung zum nachfolgenden Stromkreisverteiler, Betriebsmitteln des Netzbetreibers sowie Betriebsmitteln für die in Kapitel 4. 7 beschriebenen Anwendungen. Eine Nutzung als Stromkreisverteiler selbst ist nicht zulässig. Abweichend davon können bei Zählerplätzen mit einer Höhe des oberen Anschlussraumes von 300 mm in diesem Raum Fehlerstromschutzeinrichtungen und Leitungsschutzschalter für bis zu drei Wechselstromkreise je Kundenanlage installiert werden (z. B. für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Erzeugungsanlage). Hierbei darf die maximale Breite von 6 Teilungseinheiten je Kundenanlage und die maximal zulässige Verlustleistung innerhalb des Zählerschrankes nicht überschritten werden (siehe auch Abbildung 3) © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 12

Zählerfeld Zählerplatz *) Hauptleitungsabzweigklemme / Hauptschalter; Höhe des oberen Anschlussraumes: auch 300 mm zulässig

Zählerfeld Zählerplatz *) Hauptleitungsabzweigklemme / Hauptschalter; Höhe des oberen Anschlussraumes: auch 300 mm zulässig **) Trennvorrichtung für die Kundenanlage © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 Abb. 1 univers. Z / Anwendungsregel 4101 13

Zählerfeld Zählerplatz *) Hauptleitungsabzweigklemme / Hauptschalter; Höhe des oberen Anschlussraumes: auch 300 mm zulässig

Zählerfeld Zählerplatz *) Hauptleitungsabzweigklemme / Hauptschalter; Höhe des oberen Anschlussraumes: auch 300 mm zulässig **) Trennvorrichtung für die Kundenanlage Abb. 2 ***) Raum für Zusatzanwendungen © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 14

Anzahl e. HZ 1 2 3 4 Anzahl Zählerplätze je Zählerschrank 1 2 3

Anzahl e. HZ 1 2 3 4 Anzahl Zählerplätze je Zählerschrank 1 2 3 4 1 2 2 2 Zählerplatzhöhe 900 mm Anzahl Zählerplätze je Zählerschrank Zählerplatzhöhe 1050 mm Abb. 3 *) Bei Belegung eines Zählerplatzes mit zwei e. Hz darf die maximale Summenleistung 48 k. VA nicht übersteigen (In Bezug auf die Wärmeentwicklung sind Belastungen nach DIN 18015 -1, Kurve 1, und in Bezug auf die abführbare Wärmeleistung DIN EN 60439 -3 (VDE 0660 -504) zugrunde gelegt). **) Grundsätzlich wie *) Bei Überschreitung der Summenleistung 48 k. VA ist die Einhaltung der maximal zulässigen Wärmeentwicklung des Zählerschrankes nach DIN EN 60439 -3 nachzuweisen © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 15

Die Kombinationen sind so ausgelegt, dass neben der Bezugslage nach DIN 18015 -1, Kurve

Die Kombinationen sind so ausgelegt, dass neben der Bezugslage nach DIN 18015 -1, Kurve 1, eine weitere Wohnung, aber auch steuerbare Lasten wie z. B. eine Wärmepumpe oder aber eine Erzeugungsanlage über ein Zählerfeld angeschlossen werden kann. Eine maximale Unsymmetrie je Kundenanlage von 4, 6 k. VA darf nicht überschritten werden. Beispiel: Wenn die Bemessungsleistung der Trennvorrichtung für den Bezugsteil der Kundenanlage 40 A (27, 6 k. VA) beträgt, darf der zweite e. HZ mit einer Leistung von maximal 20, 4 k. VA belastet werden. Diese Beschränkung der Summenleistung gilt auch bei Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage(n). © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 16

4. 3 Messung von Betriebsströmen über 63 A (1) Ist in der Kundenanlage regelmäßig

4. 3 Messung von Betriebsströmen über 63 A (1) Ist in der Kundenanlage regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten stimmt der Errichter die Art der Mess- und Steuereinrichtung und entsprechend die Ausführung des Zählerplatzes mit dem Netzbetreiber ab 4. 4 Anordnung der Zählerschränke (4) Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und Steuereinrichtung muss mindestens 0, 80 m und darf maximal 1, 80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein Arbeits- und Bedienungsbereich freigehalten werden mit einer - Breite: Zählerschrank-Breite, jedoch mindestens 1, 00 m, - Tiefe: mindestens 1, 20 m - Höhe: durchgängig mindestens 1, 80 m 4. 5 Trennvorrichtung für die Kundenanlage © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 17

4. 6 Besondere Anforderungen (1) Die Zählerplatzausführung sowie der Anbringungsort der Zählerschränke für nur

4. 6 Besondere Anforderungen (1) Die Zählerplatzausführung sowie der Anbringungsort der Zählerschränke für nur zeitweise zugängliche Anlagen, z. B. Wochenendhäuser, sind den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu entnehmen (2) Anschlussschränke außerhalb von Gebäuden sind gemäß VDE-AR-N 4102 zu errichten © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 18

4. 7 Kommunikationseinrichtungen (1) Auch für die Verlegung von Antennen- und Datenleitungen im Zählerschrank

4. 7 Kommunikationseinrichtungen (1) Auch für die Verlegung von Antennen- und Datenleitungen im Zählerschrank gelten die Anforderungen nach DIN VDE 0100 -520 (2) In jedem Zählerschrank ist im Raum für Zusatzanwendungen unterhalb der Abdeckung – in Mehrkundenanlagen im Zählerfeld der Allgemeinstromversorgung eine RJ 45 -Buchse (nach DIN EN 60603 -7) vorzusehen. Bei einem Zählerplatz mit Drei-Punkt-Befestigung ist die Datenleitung durch die Kabeldurchführung (für den Zähleranschluss) zu verlegen und (inkl. 30 cm Leitungslänge) mit einer RJ 45 -Buchse berührungssicher abzuschließen. An dieser RJ 45 -Buchse ist eine Datenleitung (mindestens des Typs Cat. 5) aufzulegen und durch den oberen Anschlussraum zum Abschlusspunkt Liniennetz (APL) zu führen (3) Soll eine drahtgebundene Übertragung von Zählwerten oder für Steuerzwecke (z. B. für Smart Grids oder Smart Home) in die Wohnung des Anschlussnutzers realisiert werden, so ist der dafür notwendige Anschlusspunkt (RJ 45 -Buchse) auch im oberen Anschlussraum des Zählerschrankes zulässig. Die hierfür erforderliche Datenleitung ist mindestens nach Cat. 5 -Standard auszulegen © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 19

(4) Bei leitungsgebundener Anbindung von Zählern anderer Sparten (z. B. Gas, Wasser) an die

(4) Bei leitungsgebundener Anbindung von Zählern anderer Sparten (z. B. Gas, Wasser) an die Kommunikationseinrichtung (z. B. MUC-C) ist die Datenleitung (z. B. M-Bus) vom Raum für Zusatzanwendungen durch den oberen Anschlussraum zu den jeweiligen Zählern zu führen. (5) Anschlussleitungen für abgesetzte Antennen für Betriebsmittel wie z. B. den MUC-C sind durch den oberen Anschlussraum aus dem Zählerschrank zu führen. © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 20

5 Anordnung von Betriebsmitteln im Raum für Zusatzanwendungen 5. 1 Allgemeines (1) Der Raum

5 Anordnung von Betriebsmitteln im Raum für Zusatzanwendungen 5. 1 Allgemeines (1) Der Raum für Zusatzanwendungen dient der Aufnahme von Betriebsmitteln für EDL 40 -Anwendungen wie z. B. MUC-Controller sowie von Steuergeräten und ggf. von Steuereinheiten für Fernabschaltungen. Eine Verwendung als Stromkreisverteiler ist nicht zulässig (2) Die Montage der Betriebsmittel erfolgt auf einer Hutschiene nach DIN EN 60715. Im Raum für Zusatzanwendungen ist bei Zählerplätzen gemäß DIN 43870 eine Hutschiene mit 12 Platzeinheiten (PLE) für entsprechende Reiheneinbaugeräte nach DIN 43880 zu montieren. (3) Die Nachrüstung von Funktionsräumen in bestehenden Zählerplätzen erfolgt nach DIN VDE 0603 -5, Anhang B © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 21

5 Anordnung von Betriebsmitteln im Raum für Zusatzanwendungen 5. 1 Allgemeines (4) Der Raum

5 Anordnung von Betriebsmitteln im Raum für Zusatzanwendungen 5. 1 Allgemeines (4) Der Raum für Zusatzanwendungen ist oben und seitlich abzuschotten und verfügt über eine eigene, plombierbare Berührungsschutz-Abdeckung nach DIN 43870. Die Abdeckung ist mindestens in Schutzart IP 3 X auszuführen. Abdeckstreifen sind von innen verriegelbar auszuführen © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 22

5. 2 Funktionsräume bei Zusatzanwendungen in Zählerplätzen mit Drei-Punkt-Befestigung (1) In Zählerplätzen für Zähler

5. 2 Funktionsräume bei Zusatzanwendungen in Zählerplätzen mit Drei-Punkt-Befestigung (1) In Zählerplätzen für Zähler mit Drei-Punkt. Befestigung können mit Hilfe eines Adapters nach DIN VDE 0603 -5 Anhang B, Zusatzräume für weitere Anwendungen realisiert werden (siehe Abbildung 5) Abb. 5 © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 23

5. 3 Betriebsmittel (1) Alle installierten Betriebsmittel sowie Kabel und Leitungen sind gegen Überlast

5. 3 Betriebsmittel (1) Alle installierten Betriebsmittel sowie Kabel und Leitungen sind gegen Überlast und Kurzschluss zu schützen. Diese Schutzfunktionen können entweder durch externe Schutzschaltgeräte nach DIN EN 60898 (z. B. Leitungsschutzschalter) oder durch in den Betriebsmitteln integrierte Schutzeinrichtungen, jeweils nach DIN EN 60898 ausgeführt werden. Die externen Schutzschaltgeräte können im Raum für Zusatzanwendungen installiert werden (2) Der Abgriff für die Spannungsversorgung der Betriebsmittel erfolgt in Abhängigkeit von der Frage, ob die Betriebsmittel dem regulierten (ungezählten) oder dem nicht regulierten (gezählten) Bereich zuzuordnen sind © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 24

5. 3 Betriebsmittel (3) Sofern die Betriebsmittel dem regulierten Bereich zugeordnet sind, erfolgt der

5. 3 Betriebsmittel (3) Sofern die Betriebsmittel dem regulierten Bereich zugeordnet sind, erfolgt der Spannungsabgriff aus dem unteren Anschlussraum vor einer für den Anschlussnutzer zugänglichen Schutzeinrichtung (siehe auch Kapitel 4. 5). Die Schutzschaltgeräte können dann wie in Abbildung 6 dargestellt montiert und angeschlossen werden. Bei der Verlegung der Anschlussleitung sind sowohl die Angaben der Zählerplatz-Hersteller als auch die Errichtungsbestimmungen gemäß DIN VDE 0100 zu beachten. Die Schutzeinrichtungen müssen für einen Bemessungsstrom von maximal 10 A, für ein Bemessungsschaltvermögen (prospektiver Kurzschlussstrom) von 25 k. A und für die Überspannungs-Kategorie IV ausgelegt sein. Schutzschaltgeräte, deren Bedienung frei zugänglich ist, sind zu plombieren. © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 25

5. 3 Betriebsmittel (4) Sofern die Betriebsmittel dem nicht regulierten Bereich zugeordnet sind, erfolgt

5. 3 Betriebsmittel (4) Sofern die Betriebsmittel dem nicht regulierten Bereich zugeordnet sind, erfolgt der Spannungsabgriff aus dem Verteilerfeld oder aus dem oberen Anschlussraum. Die Schutzeinrichtungen müssen für einen Bemessungsstrom von maximal 10 A und einem Bemessungsschaltvermögen (prospektiver Kurzschlussstrom) von mindestens 10 k. A (für die Betriebsmittel zwischen der letzten Überstrom. Schutzeinrichtung bzw. Hauptleitungsabzweigklemme vor der Messeinrichtung und dem Stromkreisverteiler) bzw. mindestens 6 k. A (im Stromkreisverteiler) ausgelegt sein. Die Schutzeinrichtungen können über eine separate Plombierkappe gegen Missbrauch geschützt werden © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 Abb. 6 26

Anwendungen in neuen Anlagen Messstellenbetreiber Kunde © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers.

Anwendungen in neuen Anlagen Messstellenbetreiber Kunde © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 27

Modulares Konzept für neue Anlagen Zählertragplatte für e. HZ bestehend aus der BKE-I und

Modulares Konzept für neue Anlagen Zählertragplatte für e. HZ bestehend aus der BKE-I und dem e. HZ Zusatzraum - Basis, leer, mit Hutschiene - Inklusive Datenschnittstelle - Raum für Modulargeräte (12 PLE) Erweiterbar: - Spannungsabgriff gezählt und ungezählt - MUC Controller und Steuergeräte © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 28

Modulares Konzept für neue Anlagen Zählertragplatte für e. HZ bestehend aus der BKE-I und

Modulares Konzept für neue Anlagen Zählertragplatte für e. HZ bestehend aus der BKE-I und dem e. HZ Zusatzraum - Basis, leer, mit Hutschiene - Inklusive Datenschnittstelle - Raum für Modulargeräte (12 PLE) Erweiterbar: - Spannungsabgriff gezählt und ungezählt - MUC Controller und Steuergeräte © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 29

Modulares Konzept für neue Anlagen Zählertragplatte für e. HZ bestehend aus der BKE-I und

Modulares Konzept für neue Anlagen Zählertragplatte für e. HZ bestehend aus der BKE-I und dem e. HZ Zusatzraum - Basis, leer, mit Hutschiene - Inklusive Datenschnittstelle - Raum für Modulargeräte (12 PLE) Erweiterbar: - Spannungsabgriff gezählt und ungezählt - MUC Controller und Steuergeräte © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 30

Modulares Konzept für bestehenden Anlagen BKE-AZ (BKE Adapter und Zusatzgeräte) - Für alle Anwendungen

Modulares Konzept für bestehenden Anlagen BKE-AZ (BKE Adapter und Zusatzgeräte) - Für alle Anwendungen nach DIN 43853 und DIN 43870 - Integration von e. HZ EDL 21 Zähler, MUC Controller und Tarifsteuergeräte - National genormt (für alle Zählerplätze in Deutschland) - Nächster Schritt internationale Standardisierung © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 31

Modulares Konzept für bestehende Anlagen hager e. HZ für Dreipunkt bestehend aus neuem BKE-AZ

Modulares Konzept für bestehende Anlagen hager e. HZ für Dreipunkt bestehend aus neuem BKE-AZ und e. HZ - Basis, leer, mit und ohne Hutschienen - Spannungsabgriff gezählt und ungezählt © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 32

Modulares Konzept für bestehende Anlagen hager e. HZ für Dreipunkt bestehend aus neuem BKE-AZ

Modulares Konzept für bestehende Anlagen hager e. HZ für Dreipunkt bestehend aus neuem BKE-AZ und e. HZ - Basis, leer, mit und ohne Hutschienen - Spannungsabgriff gezählt und ungezählt © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 33

Modulares Konzept für bestehende Anlagen hager e. HZ für Dreipunkt bestehend aus neuem BKE-AZ

Modulares Konzept für bestehende Anlagen hager e. HZ für Dreipunkt bestehend aus neuem BKE-AZ und e. HZ im Zubehör: - Spannungsabgriff gezählt und ungezählt - Erweiterbar ohne Zählerendmontage - Hutschienen 4 + 4 PLE - Hutschienen 5 + 10 PLE - Verdrahtungssatz - Datenschnittstelle © Technische Schulung Blieskastel 23. 05. 2012 univers. Z / Anwendungsregel 4101 34