Landesamt fr Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen LGLN Zustndige
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Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Zuständige Stelle Berufsbildung Geoinformationstechnologie (Geo. IT) Ausbildungsberufe Geomatiker und Geomatikerin (Gmt) Vermessungstechniker und Vermessungstechnikerin (Vm. T) Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 1
Gliederung 1. Begriffsbestimmung “Zuständige Stelle“ 2. Zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe Gmt und Vm. T in Niedersachsen 2. 1 Personal 2. 2 Anzahl Ausbildungsstätten und Auszubildende 3. Aufgaben der Zust. Stelle und des Beraters gemäß § 76 BBi. G 4. Gesetze, Verordnungen, Regelungen für die Berufsausbildung und Umschulung Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 2
1. Begriffsbestimmung “Zuständige Stelle“ Zuständige Stellen = Institutionen der außerschulischen Berufsausbildung eingerichtet worden durch Berufsbildungsgesetz (BBi. G) im Jahr 1969. Seit April 2005 neues BBi. G = Gesetz, das Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufl. Fortbildung und Umschulung regelt A u f g a b e n von Zuständigen Stellen sind: Betreuung, Beratung und Überwachung (einschl. Prüfungen) der beruflichen Bildung in dem jeweils zuständigen Bereich. Beispiele: Bereich Handwerkskammern Bereich Industrie u. Handel Industrie- u. Handelskammern (IHK) Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 3
2. Zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe Gmt und Vm. T in Niedersachsen Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT Podbielskistr. 331 30659 Hannover Internet Zuständige Stelle: www. lgln. de/zuststelle E-Mail: zustaendige-stelle@lgln. niedersachsen. de Fax: 0511/ 646 09 - 116 2. 1 Personal: Fachbereichsleiter: 09 - 413 Herr Brandt Tel. : 0511/ 646 ulrich. brandt@lgln. niedersachsen. de Berater gem. § 76 BBi. G: Herr Jahn Tel. : 0511/ 646 09 - 558 (Ausbildungsberater) bernd. jahn@lgln. niedersachsen. de Geschäftsstelle: Frau Schmitt Tel. : 0511/ 646 09 - 559 silke. schmitt@lgln. niedersachsen. de Kuhlmann Tel. : 0511/ 646 09 - 560 Herr peter. kuhlmann@lgln. niedersachsen. de Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 4
2. 2 Anzahl Ausbildungsstätten und Auszubildende, Umschüler/innen *) Stand: Dez. 2020 Ausbildungsstätten Vm. T *) **) • 53 Dezernate 3 (Katasterämter) beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) in 9 Regionaldirektionen (RD) • 9 Ämter für regionale Landesentwicklung (Är. L) (z. T. Geschäftsstellen) • 47 Öb. VI-Büros • 33 Wirtschafts- u. Industriebe (z. B. Ingenieur-Büros, Baufirmen mit Vermessungsgruppen, Wasserversorger) • 4 Kommunale Vermessungsstellen _____ Σ 146 r e g i s t r i e r t e Ausbildungsstätten **) Ausbildungsstätten, die letztmalig vor sechs Jahren davon oder länger ausgebildet haben, sind nicht mehr berücksichtigt 127 a k t i v e Ausbildungsstätten Vm. T mit insgesamt 325 Auszubildenden und 4 Umschülern *) -------------------------------------------------------------------------------- 14 aktive Ausbildungsstätten Gmt (8 x LGLN RD -Dez. 2 -, 1 x -Landesverm. und Geobasisinformation-, 2 x Landkreise/Stadt und 3 x Wirtschafts-/Industriebe) mit insgesamt 37 Auszubildenden *) Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 5
3. Aufgaben der Zust. Stelle und des Beraters gemäß § 76 BBi. G • Prüfung der Eignung von Ausbildungspersonal und Ausbildungsstätten z. B. - persönliche und fachliche Eignung von Ausbildenden, Ausbilderinnen und Ausbildern, - sächliche Ausstattung der Ausbildungsstätte und Anzahl der Fachkräfte • Einrichtung u. Führung des Verzeichnisses der Berufsausbild. -verhältnisse (Vertragsprüfung und -eintragung, Änderung, Löschung) • Beratung und Überwachung zurgesetzliche Berufsausbildung und Umschulung / tarifvertragliche - Besuche des Beraters gem. § 76 BBi. G (Ausbildungsberater) i. d. Ausbild. -stätten, Vorgaben / Regelungen eingehalten? 1 x jährlich Besuch jeder aktiven Ausbildungs-/Umschulungsstätte dabei: Beratung aller an der Ausbildung Beteiligten Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung: d. h. : Gespräche mit Ausbildenden, Ausbilderinnen und Ausbildern, Auszubildenden, Umschülerinnen d. h. Einhaltung von bestimmten Vorgaben füru. die Berufsausbildung, (JAV), und Umschülern, ggf. auch mit Betriebs-/Personalrat, Jugend. Auszubildendenvertretung z. B. : BBi. G, Jugendarbeitsschutzgesetz (JArb. Sch. G), Verordnung über die Berufsausbildung Schwerbehindertenvertretung in der Geoinformationstechnologie (Geo. ITAusb. V) mit Ausbildungsrahmenplänen für Gmt und Vm. T z. B. : kostenlose Bereitstellung von Ausbildungsmitteln, Verbot der Beschäftigung mitbesondere ausbildungsfremden Führung z. B. : Arbeitszeit-Tätigkeiten, und Pausenregelungen, ärztliche - Besuche der Berufsbildenden Schulen (BBS) des schriftl. Ausbildungsnachweises. . . Untersuchungen nach JArb. Sch. G. . . Oberstufen-Klassen Informationen zur Abschluss-/Umschulungsprüfung Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 6
Fortsetzung zu 3. Aufgaben der Zust. Stelle und des Beraters gem. § 76 BBi. G • Änderung der Ausbildungsdauer Verkürzung, Verlängerung • Organisation der Zwischen- und Abschluss-/Umschulungsprüfungen für Gmt + Vm. T 1 x jährlich gemeinsame Zwischenprüfung (ca. 90 - 145 Prüflinge) Gmt 1 x Abschlussprüfung Sommertermin (ca. 5 - 8 Prüflinge), 1 x Wintertermin Vm. T 1 x Abschlussprüfung Sommertermin (ca. 85 - 140 Prüflinge), 1 x Wintertermin (ca. 5 - 15 Prüflinge) - Einladung zur Prüfung, Erstellung von Unterlagen für Dokumentation der Prüfungsergebnisse - Aufbereitung, Vervielfältigung, Versand der Prüfungsaufgaben und sonstiger Prüfungsunterlagen (z. B. Anträge auf Genehmigung der betrieblichen Aufträge) - Bescheinigungs- bzw. Zeugnisausstellung statistische Auswertungen der Prüfungen • Zulassung der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten zur Abschluss-/Umschulungsprüfung, Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen (Vorzeitige Zulassung zur Prüfung sowie Zulassung externer Prüfungskandidatinnen und -kandidaten) Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 7
Fortsetzung zu 3. Aufgaben der Zust. Stelle und des Beraters gem. § 76 BBi. G • Errichtung von Prüfungsausschüssen (Prüf. A) - 4 Prüf. A Vm. T (Prüf. A I bis IV) für die Abnahme von Vm. T-Abschluss-/Umschulungsprüfungen Zusammensetzung eines Prüf. A Vm. T = je 2 Arbeitgeber- (AG) u. Arbeitnehmerbeauftragte (AN), 1 Lehrkraft Berufsbildende Schule (BBS) Je Mitgliedergruppe gleiche Anzahl Stellvertreter/innen 10 Personen pro Prüf. A Vm. T I bis IV landesweit sind alle Ausbildungsbereiche in den Prüf. A vertreten (Wirtschafts- u. Industriebe, Öb. VI-Büros, kommunale Vermessungsstellen, Nds. Verwaltung für Landentwicklung -NVL- sowie Vermessungs- u. Katasterverwaltung -VKV-) - 1 Prüf. A Gmt für die Abnahme von Gmt-Abschlussprüfungen Zusammensetzung des Prüf. A = paritätische Zusammensetzung wie Prüf. A Vm. T - 1 Prüf. A (Prüf. A V) für die Erstellung von Prüfungsaufgaben für Zwischenprüfung Gmt/ Vm. T und Abschlussprüfungen Vm. T sowie Abnahme der Zwischenprüfung Gmt/Vm. T Prüf. A-Zusammensetzung zum Teil aus Mitgliedern/Stellvertretern der Prüf. A Vm. T I bis IV und des Prüf. A Gmt. Paritätische Zusammensetzung, wie Prüf. A Vm. T insges. 10 Personen. Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 8
• Errichtung eines Berufsbildungsausschusses (BBi. A) = “Beschlussorgan” (Parlament) der Zuständigen Stelle ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und anzuhören Zusammensetzung: Mitglieder = je 6 Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-Beauftragte und 6 Lehrkräfte an BBS, Mitglieder haben Stellvertreter insgesamt 36 Personen im BBi. A Nach Möglichkeit sollen alle zu betreuenden Ausbildungsberufe und alle Ausbildungsbereiche (wie in Prüfungsausschüssen) im Gremium vertreten sein. • Entschädigungszahlungen für Prüf. A und BBi. A • Beratung und Aufnahme von Stipendiatinnen und Stipendiaten in das Förderprogramm “Weiterbildungsstipendium – Durchstarten für Berufseinsteiger” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) • Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise und Mitwirkung bei Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise • Erhebung von Grundlagenzahlen für Berufsbildungs-Statistiken Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 9
4. Gesetze, Verordnungen, Regelungen für die Berufsausbildung und Umschulung • Berufsbildungsgesetz (BBi. G) • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArb. Sch. G) Broschüre “Ausbildung & Beruf“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) • Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010 (BGBl. I, S. 694 ff) -Geo. ITAusb. V • Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen in den Ausbildungsberufen Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in - Beschluss des BBi. A vom 05. 04. 2011 • Prüfungsordnung für die Abschluss- und Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie - Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in Prüf. O-Geo. IT (Nds. MBl. 38/2012, S. 862 ff) >> 2021 NEUE Prüf. O-Geo. IT • Buch (Umsetzungshilfe) zur Geo. ITAusb. V “Ausbildung gestalten – Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie“ -Bundesinstitut für Berufsbildung- Vorschriften, Regelungen siehe Internet-Seite Zuständige Stelle: www. lgln. de/zuststelle Vorschriften Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 10
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