Unfall und was nun Inhalt 1 von 5

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Vorwort zur Le. Man. Sys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen

Vorwort zur Le. Man. Sys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Unfall – und was nun? “. Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice). * Hinweise: Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 Arb. Schutz. G) Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben. Eine Leistungsbewertung findet nicht statt! Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen Übrigens, mein Name steht für Lern. Manager Ihr Le. Man In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit Inhalt 2 von 5

Unfall – und was nun? Le. Man. Sys – die Sicherheitsunterweisung zum Thema: Unfall

Unfall – und was nun? Le. Man. Sys – die Sicherheitsunterweisung zum Thema: Unfall – und was nun? In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Unfall – und was nun? “ informiert! INHALT: • Einige Hinweise vorab • Der Unfall • 9 Regeln, die unbedingt beachtet werden sollten: 1. Sofort anhalten 2. Unfallort sichern 3. Erste Hilfe 4. Notfallmeldung 5. Unfallprotokoll fertigen / Beweise sichern / Polizei rufen 6. Kein Schuldanerkenntnis abgeben / Aussageverweigerungsrecht 7. Schaden 8. Versicherung 9. Unfallregulierung Inhalt 3 von 5

Unfall – und was nun? Einige Hinweise vorab Darauf sollten Sie achten: • Können

Unfall – und was nun? Einige Hinweise vorab Darauf sollten Sie achten: • Können Sie im Falle eines Unfalls das Warndreieck, den Erste-Hilfe-Koffer und ggf. die Warnweste problemlos erreichen? • Achtung: Warnwestenpflicht für LKW und gewerblich genutzte Fahrzeuge im Inland und in vielen europäischen Ländern auch für Privatfahrer. • Führen Sie stets einen Unfallbericht, für In- und ggf. für das Ausland, im Auto mit (Vordrucke hat i. d. Regel Ihre Versicherung). • Hilfreich kann auch ein Fotoapparat bzw. Fotohandy sein. • Bei Auslandsreisen bitte folgende Punkte beachten: • Grüne Versicherungskarte • Auslandskrankenversicherung • Reisegepäckversicherung • ggf. Mietwagen-Zusatzhaftpflichtversicherung • Verkehrsrechtschutzversicherung Inhalt Quellen: Auto u. Verkehr, ADAC 4 von 5

Leitern und Tritte Wichtiger Hinweis Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie: Diese

Leitern und Tritte Wichtiger Hinweis Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie: Diese Demoversion beinhaltet nur einen kleinen Ausschnitt der Vollversion Inhalt 5 von 5