Rechte der Kinder im AWOlino Kindergarten Im Rahmen

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Rechte der Kinder im AWOlino Kindergarten Im Rahmen des Beschwerdemanagement´s für Kinder wurden zusammen

Rechte der Kinder im AWOlino Kindergarten Im Rahmen des Beschwerdemanagement´s für Kinder wurden zusammen mit den Eltern folgende Rechte der Kinder erarbeitet, die bei uns bestand haben. Kleidung: Die Kindergartenkinder entscheiden ab einer Außentemperatur von 10 C selbstbestimmt ob sie eine Regenhose anziehen. Bei Kindern mit besonderem Förderbedarf werden ggf. Einzelfallregelungen getroffen. Essen: Kein Kind muss aufessen. Kein Kind muss probieren. Das Kind wird gefragt ob es einen Probierklecks möchte. Die pädagogischen Fachkräfte der Gruppe entscheiden über die Struktur der Sitzordnung. Die Kinder können jederzeit in der Einrichtung etwas trinken. Die päd. Fachkräfte motivieren und erinnern. Das Essen wird in der ersten Rund von den päd. Fachkräften ausgeteilt. Danach kann sich jedes Kind selbst nachnehmen. Die Gruppen regeln individuell (Buffet/ Schüsseln auf dem Tisch), wie sie das Essen gestalten. Bei Kindern mit diagnostizierter Essstörung spricht das päd. Fachpersonal mit den Eltern / ggf. Arzt. Und findet eigene Regelungen. Jedes Kind hat das Recht auf Nachspeise. Wenn ausreichend Nachspeise vorhanden ist, kann sich jedes Kind nachnehmen. Die päd. Fachkräfte geben die Essenszeiten vor. Bei den Brotzeiten muss kein Kind probieren. Nach der Frühstückszeit stellt die Einrichtung Obst/ Zwieback/ Knäckebrot zur Verfügung. Jedes Kind wird von den Fachkräften zur Hauptspeise motiviert. Die Fachkräfte informieren die Eltern bei Essensauffälligkeiten. Der Nachtisch ist Bestandteil der Hauptmahlzeit und 1 x pro Woche „ungesund“.