RahmenHygieneplan gem 36 Infektionsschutzgesetz fr Schulen und sonstige
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Rahmen-Hygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden Auf Grundlage des Rahmenhygieneplanes vom Länderarbeitskreis Dr. Ulrike Zeeck Fachärztin für Arbeitsmedizin 1 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Inhalt 1. Einleitung 2. Hygienemanagement 3. Basishygiene 3. 1 Hygieneanforderungen an Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung 3. 2 Reinigung und Desinfektion 3. 3 Lebensmittelhygiene 3. 4 Sonstige Hygieneanforderungen 3. 5 Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers 4. Anforderungen nach Infektionsschutzgesetz 4. 1 Gesundheitliche Anforderungen 4. 2 Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht 4. 3 Belehrung 4. 4 Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen 4. 5 Schutzimpfungen 2 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz … müssen Gemeinschaftseinrichtungen, so auch Schulen, die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. § Keine Vorgaben für die Erstellung der Pläne. § Pläne nach Ermessen der jeweiligen Einrichtung. § Weitgehende Standardisierung jedoch empfohlen. 3 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Hygienemanagement 4 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Hygienemanagement Leiter der Einrichtung § trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Anforderungen. § kann zur Unterstützung einen Hygienebeauftragten oder ein Hygiene-Team benennen. 5 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Aufgaben des Hygienemanagements Unter anderem: § Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplanes § Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen § Durchführung von Hygienebelehrungen § Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt sowie mit den Elternsprechern 6 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Der Hygieneplan … ist jährlich hinsichtlich Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ändern. Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen u. a. durch Begehungen der Einrichtung § routinemäßig § mindestens jährlich sowie § bei aktuellem Bedarf. Die Ergebnisse schriftlich dokumentieren. 7 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Der Hygieneplan … muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein. § Die Beschäftigten werden mindestens einmal pro Jahr hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen belehrt. § Die Belehrung ist schriftlich zu dokumentieren. 8 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Basishygiene 9 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Hygieneanforderungen Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung Außenbereich § Standortbelastungen (Umweltstörfaktoren) - Lärm - Lufthygienische Belastungen - Bioklimatische Belastungen § Pausenhof § Sportflächen - Außensportanlagen - Sporthallen § Bepflanzung/Einfriedung 10 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Hygieneanforderungen Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung Gebäude § Baulicher Zustand § Müll- und Abfallbeseitigung Klassenräume § Schülerarbeitsplätze § Tageslicht-Beleuchtung § Künstliche Beleuchtung § Schallschutz/Bauakustik § Raumklima § Fußböden, Wände, Decken § Mobiliar, Größenanpassung § Fachunterrichtsräume (spez. Anforderungen) 11 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Hygieneanforderungen Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung Sanitärbereiche § Mädchen-Toiletten § Knaben-Toilette § Lehrer/Besucher - Toilette § Handwaschbecken § Sanitär Sportbereich Funktionsbereiche § Sport-/ Turnhalle § Garderobe , Kleiderablage § Schularztraum § Erste Hilfe § Schimmelpilzbefall 12 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Reinigung und Desinfektion § Allgemeines § Händehygiene § Behandlung von Flächen und Gegenständen § Frequenz von Reinigungsmaßnahmen 13 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Lebensmittelhygiene § Umgang mit Lebensmitteln § Mitgebrachte Lebensmittel § Reinigungsmaßnahmen 14 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Sonstige Hygienemaßnahmen § Abfallbeseitigung § Schädlingsprophylaxe und –bekämpfung § Tierhaltung § Trinkwasser/Badewasser § Spielsand 15 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Erste Hilfe; Schutz des Ersthelfers § Bagatellwunden § kontaminierte Flächen § Geeignetes Erste-Hilfe-Material § Desinfektionsmittel § Bestandskontrollen 16 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes 17 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes Gesundheitliche Anforderungen § Personal im Küchen-/Lebensmittelbereich § Lehr-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal § Kinder, Jugendliche Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht Belehrung § Personal im Küchen- und Lebensmittelbereich § Lehr-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal § Kinder, Jugendliche, Eltern 18 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen § Wer muss melden? § Information der Betreuten/Sorgeberechtigten, Maßnahmeneinleitung § Besuchsverbot und Wiederzulassung Schutzimpfungen 19 02. 03. 2021 Präsentation TÜV Rheinland
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