Zuwendungsbesttigungen Edgar Oberlnder Mitglied im Landesausschuss Recht Steuern
Zuwendungsbestätigungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2021
Vereinsberatung : Steuern Gesetzliche Voraussetzungen Geldzuwendung: § 10 b Einkommensteuergesetz Sachzuwendung: § 10 b Einkommensteuergesetz Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Regeln des Spendenrechts 1. Bei einer Spende muss es sich um eine echte und freiwillige Zuwendung in Form einer Geldzuwendung oder einer Sachzuwendung handeln. Es darf keine Gegenleistung vorhanden sein 2. Die Körperschaft (Verein) muss eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenen Muster verwenden. 3. Von der Zuwendungsbestätigung muss der Verein eine Zweitschrift erstellen und als Nachweis mindestens 10 Jahre aufbewahren. Weiterhin ist eine Jahreszusammenfassung erforderlich, die als Anlage der Steuererklärung der Körperschaft (Verein) sein muss. 4. Die Zuwendungen an den Verein müssen ordnungsgemäß in den Kassenbüchern erfasst und verbucht werden. 5. Sachzuwendungen müssen unter Angaben von entsprechenden Nachweisen bewertet werden. Angaben auf der Zuwendungsbestätigungen zwingend erforderlich. 6. Die Körperschaft (Verein) muss den Nachweis über die satzungsmäßigen Verwendungen der Zuwendungen führen. 7. Zum Zeitpunkt der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen muss die Körperschaft (Verein) tatsächlich über ein Vereinsvermögen in gleicher Höhe wie die Summe der Zuwendungsbestätigungen verfügen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Zuwendungshaftungen Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regeln des Zuwendungsrechts haftet die Körperschaft in Höhe von: 30 % Körperschaftsteuer und 15 % Gewerbesteuer des Betrages der auf der Zuwendungsbestätigung ausgewiesen wurde. Der Empfänger der Zuwendungsbestätigung genießt den Grundsatz von Treu, Recht und Glauben. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Geld- und Sachzuwendungen Geldzuwendung • • • Bargeldhingabe Banküberweisung Verzicht auf Aufwandsersatz Sachzuwendung • • • Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Hingabe eines Wirtschaftsgutes Überlassung einer Dienstleistung
Vereinsberatung : Steuern Verwendung der Zuwendungsbestätigung Geldzuwendung • Amtlich vorgeschriebener Vordruck „Geldzuwendung“ Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Sachzuwendung • Amtlich vorgeschriebener Vordruck „Sachzuwendung“
Vereinsberatung : Steuern Geldzuwendung Mitgliedsbeitrag darf auf der Zuwendungsbestätigung gestrichen werden Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013
Vereinsberatung : Steuern Banküberweisung Mitgliedsbeitrag darf auf der Zuwendungsbestätigung gestrichen werden. Angabe durch ankreuzen „JA“ oder „NEIN“ bei Verzicht von Erstattungen von Aufwendungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Aufwandszuwendungsbestätigung Mitgliedsbeitrag darf auf der Zuwendungsbestätigung gestrichen werden. Eine Verzichtserklärung des Mitgliedes muss vorliegen Satzungsvoraussetzung für die Aufwands- und Auslagenersatz muss vorliegen. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Sachzuwendung Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand und Kaufpreis (Angaben sind beim Zuwender ((Spender)) zu erfragen) Feststellung über den Wert der Sachzuwendung muss erfolgen und nachgewiesen werden. (Angaben sind beim Zuwender ((Spender)) zu erfragen, Rechnung liegt vor, Hilfsmittel: Kataloge mit Preisangaben) Feststellung der Herkunft der Sachzuwendung muss erfolgen (Privatvermögen, Betriebsvermögen, Keine Angaben des Zuwenders ((Spenders)) Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Häufige Fehlerquellen bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Nichtverwendung oder Abänderungen des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks. Ausnahme: Freie Gestaltung des Ausstellers mit Vereinsemblem. Persönliche Anrede des Zuwenders auf der Zuwendungsbestätigung. (Angaben auf Rückseite der Zuwendungsbestätigung möglich). Dankesworte auf der Zuwendungsbestätigung. (Dankesworte auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung möglich). Fehlender Hinweis zum Ende der Zuwendungsbestätigung (Wer vorsätzlich und groß fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst……… usw. ) Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung für Mitgliedsbeiträge Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung für eine Aufwandsspende ohne Vorlage eines Nachweises über die Höhe des Aufwands und einer entsprechenden Satzungsvoraussetzung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
Vereinsberatung : Steuern Hinweise Amtlichen Vordrucke „Geldzuwendung“ oder „Sachzuwendung“ können im Internet unter www. hmdf. de Vordrucke Zuwendungsbestätigungen Heruntergeladen und verwandt werden. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Vereinsberatung : Steuern Zuwendungsbestätigung für Sachzuwendungen Durch Anklicken drucken möglich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
Vereinsberatung : Steuern Zuwendungsbestätigung Geldzuwendung Durch anklicken drucken möglich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
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