Zuschsse zur Frderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg NACH DEN NEUEN ZUSCHUSSRICHTLINIEN Genehmigt im Jugendhilfeausschuss am 12. 10. 2017 Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Der Landkreis Ebersberg • Wachsender Landkreis: bis zum Jahr 2025 wächst der Landkreis von 140. 000 auf 160. 000 Einwohner*innen • Ca. 1/3 der Einwohner*innen sind zwischen 0 27 Jahre • Dies bedeutet auch eine steigende Zahl von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Förderung von Kinder und Jugendarbeit ist eine wichtige Aufgabe Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Gesetzliche Grundlagen • Bundesrecht: Sozialgesetzbuch VIII: Kinder und Jugendhilfe §§ 11, 12, 79 • Landesrecht: Ausführungsgesetze Sozialgesetzbuch Bayern Art. 30, 32 : Aufgaben Gemeinden KJR + KJA als Dienstleister für Landkreis und Gemeinden • Kommunalrecht: Zuschussrichtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Welche Zuschussarten gibt es wo: Kreisjugendring • • Veranstaltungen ohne Übernachtung • • Anschaffungen und Ausstattung • Grundförderung für Jugendleiter*innen (Juleica) • Förderung der Aus und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige (neu) Veranstaltungen mit Übernachtung Mitarbeiter*innenbildung Verwaltungskosten Neue Projekte/Initiativen/Ideen (neu) Kreisjugendamt • Räume der Jugendarbeit Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Allgemeine Grundlagen Zuschüsse sind zweckgebunden für die Jugendarbeit (von 6 Jahren bis einschließlich 26 Jahren) Antragsformulare für alle Bereiche siehe: www. kjr ebe. de Antrag für Räume der Jugendarbeit: kreisjugendamt. lra ebe. de/praeventive jugendhilfe/zuschuesse fuer die jugendarbeit/zuschussantraege/ Keine Doppelförderung Kein Rechtsanspruch auf Förderung Aufbewahrungspflicht und Recht auf Prüfung auch vor Ort Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Allgemeine Grundlagen Antragsberechtigung: • alle Mitgliedsorganisationen des KJR Ebersberg • sowie weitere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe • übrige Träger, Einrichtungen und Initiativen der Jugendarbeit mit Sitz im Landkreis (nach Prüfung) • Einzelfallprüfung für: Anträge zu Veranstaltungen von Jugendorganisationen mit Sitz außerhalb des Landkreises Ebersberg, an denen Teilnehmer*innen aus dem Landkreis Ebersberg teilnehmen Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Allgemeine Grundlagen Antragsberechtigung: • Fördervoraussetzung: Abschluss der Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII mit dem Kreisjugendamt Ebersberg, zur Prävention sexueller Gewalt durch Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses. Organisationen ohne Vereinbarung melden sich bitte beim Kreisjugendamt (08092/823 256). Zuschüsse können von neu gegründeten Vereinen oder Initiativen einmalig auch ohne Vereinbarung beantragt werden. • Nicht antragsberechtigt sind öffentliche Träger (z. B. Gemeinden bzw. Jugend einrichtungen in Trägerschaft der Gemeinden) – Ausnahme Zuschüsse für Räume der Jugendarbeit. • Die Organisationen, die im Ring politischer Jugend (RPJ) zusammengeschlossen sind, können generell nur Anträge für Veranstaltungen einreichen und nur für solche, die nicht überwiegend der reinen Parteiarbeit dienen. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Fördergrundsätze Da es sich bei den Zuschussgeldern um Gelder öffentlichen Hand handelt, gelten folgende Fördergrundsätze: • Es gilt für alle Zuschussarten (außer pauschale Verwaltungskosten, Grundförderung für Jugendleiter*innen): Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn auch nachweisbare Ausgaben angegeben werden. • Der Zuschuss kann maximal nur in Höhe der nachgewiesenen Gesamtausgaben erfolgen. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Abgabefristen: • Veranstaltungen ohne/mit Übernachtung, Mitarbeiter*innenbildung, Förderung der Aus und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme • Verwaltungskosten, Anschaffungen und Ausstattung (Belege 01. 10. Vorjahr bis zum 30. 09. laufendes Jahr) Abgabefrist: 31. 10. • Neue Projekte/Initiativen/Ideen, wird vorab beantragt, Abgabefrist wird einzeln festgelegt • Grundförderung für Jugendleiter*innen Abgabefrist: 31. 08. • Räume der Jugendarbeit Abgabefrist: 15. 08. des Jahres vor Beginn der Maßnahme Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Allgemeine Hinweise für die Sportvereine im Landkreis: • Bei allen Anträgen die Turniere oder Trainingslager betreffen, ist eine Übersicht des kompletten Programm Ablaufs beizulegen, aus dem hervorgeht, wann Trainingszeiten und wann freizeitpädagogische Einheiten durchgeführt wurden. Nur wenn 50 % der Zeiteinheiten für freizeitpädagogische Maßnahmen beinhaltet sind, kann ein Zuschuss gewährt werden, dieser ist aber auf 280, € für die Teilnehmer*innen gedeckelt (der Betreuerzuschuss wird zusätzlich gewährt. ) • Höhere Zuschüsse gibt es nur, wenn reine Ferienfahrten, Sommerlager, Freizeiten etc. durchgeführt werden. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung bei Freizeiten: • Grundsätzlich können nur die Übernachtungen für Betreuer*innen gefördert werden, an denen auch Teilnehmer*innen betreut wurden. • Bei den Aufbau und Nachbereitungstagen durch die Betreuer*innen kann keine Förderung der Übernachtung gewährt werden. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung: • Notwendige Unterlagen: Bitte immer Hinweise beachten, welche Unterlagen beigelegt werden sollen. Bitte nur die geforderten Unterlagen beilegen!! z. B. einen Hauptbeleg • Bitte die aktuellen Formulare verwenden: Bitte verwenden Sie immer die aktuellen Formulare von der Homepage • Anträge können per E Mail und ohne Unterschrift eingereicht werden, notwendige Unterlagen als PDF Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Veranstaltung ohne Übernachtung Gefördert werden: • • • Sportliche Veranstaltungen, die nicht dem Vereinszweck dienen Kinder und Jugendevents Veranstaltungen zur politischen Bildung (nicht parteipolitisch!) Tag der offenen Tür zur Förderung der Jugendarbeit Ferienprogramm Ausflüge Angebote vor Ort Turniere, Trainingslager (Achtung Nachweis Freizeitpädagogik!) Angebote im Bereich der schulbezogenen Jugendarbeit Anträge auf der Homepage: www. kjr ebe. de Abgabefrist: 8 Wochen nach Beendigung der Veranstaltung Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Veranstaltung ohne Übernachtung Berechnung der Förderung: 50 % der (im Antrag nachgewiesenen !) Gesamtkosten aber: maximal Defizit, Mindestzuschuss: wenn das Defizit kleiner als 25, € ist, also mind. 0, 01 € Defizit, wird ein Mindestzuschuss von 25, € ausbezahlt maximal Zuschuss pro Veranstaltung: 250, € Achtung: Wenn bei der Veranstaltung Gewinn erzielt wurde, oder keine Ausgaben entstanden sind, kann kein Zuschuss erfolgen. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Veranstaltung ohne Übernachtung Berechnung der Förderung: Inklusive oder integrative Veranstaltung: Zusätzliche Förderung der Betreuer*innen: je 4 Menschen mit Förderbedarf oder 2 Menschen mit besonderes hohem Förderbedarf wird 1 Betreuer/in 15, € pro Tag angerechnet. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Veranstaltung ohne Übernachtung Berechnungsbeispiel: Ausgaben: 100, € / Einnahmen: 0, € Zuschuss: 50, € (50 % der Gesamtkosten) Ausgaben: 100, € / Einnahmen: 90, € Zuschuss: 25, € (Mindestzuschuss, weil Defizit/Fehlbetrag 10, €) Ausgaben: 100, € / Einnahmen: 101, € Zuschuss: 0, 00 € (Gewinn/Überschuss, darum kein Zuschuss möglich) Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Veranstaltung ohne Übernachtung • • • Beizulegen sind: Einnahmen /Ausgabenaufstellung (im Antragsformular) mit Kopie eines Ausgabenbelegs, aus dem ersichtlich ist, dass die „Veranstaltung ohne Übernachtung“ stattgefunden hat, z. B. für Fahrtkosten (Zugticket, Busrechnung) oder Referent*innenhonorare. Wichtig: Bitte nur einen Hauptbeleg Ausschreibung oder Programm oder Kurzbericht Für inklusive oder integrative Veranstaltungen zusätzlich: Teilnehmer*innenliste Betreuer*innennachweis (Kopie der gültigen Juleica, Trainerlizenz oder Bestätigung der Organisation, dass die*der Betreuer*in geeignet ist) Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Veranstaltung mit Übernachtung Gefördert werden: • Freizeiten • Turniere • Trainingslager Anträge auf der Homepage: www. kjr ebe. de Abgabefrist: 8 Wochen nach Beendigung der Veranstaltung Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Veranstaltung mit Übernachtung Berechnung der Förderung: Festbetragsförderung: nicht nach Defizit, Mindestzuschuss 100, € Grundlage: mindestens 1 Übernachtung, max. 13 Übernachtungen Teilnehmer Zuschuss: 7, € pro Nacht/Teilnehmer*in Betreuerzuschusses: 15, €/pro angefangene 8 Teilnehmer*innen Aber: Der Zuschuss kann nur bis zur maximalen Höhe der nachgewiesenen Gesamtkosten gewährt werden! Ist der errechnete Zuschuss höher also die Summe der nachgewiesenen Gesamtausgaben, wird der Zuschuss auf die Höhe der Ausgaben gekürzt. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Veranstaltung mit Übernachtung Berechnung der Förderung: Teilnehmer*innen aus anderen Landkreisen: Je angefangene 10 Teilnehmer*innen aus dem Landkreis Ebersberg kann ein*e Teilnehmer*in aus einem anderen Landkreis mitgefördert werden. Eine Doppelförderung durch mehrere Landkreise ist auszuschließen. Inklusive oder integrative Veranstaltung: je 4 Menschen mit Förderbedarf oder 2 Menschen mit besonderes hohem Förderbedarf wird 1 Betreuer*in 15, € pro Tag angerechnet. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Veranstaltung mit Übernachtung 1. Berechnungs Beispiel 17 Teilnehmer*innen x 10 Übernachtungen x 7, € = 1. 190, € 3 Betreuer*innen x 10 Übernachtungen x 15, € = 450, € Gesamtzuschuss: 1. 640, € (aber max. Gesamtausgaben) 2. Berechnungs Beispiel 3 Teilnehmer*innen x 2 Übernachtungen x 7, € = 42, € 1 Betreuer*in x 2 Übernachtungen x 15, € = 30, € Gesamtzuschuss: 72, € Auszahlung: 100, € (= Mindestzuschuss, aber max. Gesamtausgaben) Aber: Zuschuss kann nur bis zur Höhe der nachgewiesenen Gesamtausgaben gewährt werden! Kürzung, wenn Berechnung nach TN u. Betreuer*in höher ausfällt. Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Veranstaltung mit Übernachtung Beizulegen sind: • Einnahmen /Ausgabenaufstellung (im Antragsformular) mit Kopie eines Ausgabenbelegs, aus dem ersichtlich ist, dass die „Veranstaltung mit Übernachtung“ stattgefunden hat, z. B. für Fahrtkosten (Zugticket, Busrechnung) oder Übernachtungskosten • Wichtig: Bitte nur einen Hauptbeleg • Ausschreibung oder Programm oder Kurzbericht • Teilnehmer*innenliste • Betreuernachweis (Kopie der gültigen Juleica, Trainer*inlizenz oder Bestätigung der Organisation, dass die*der Betreuer*in geeignet ist) Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Mitarbeiterbildung Gefördert werden: • Aus und Fortbildung Juleica • thematische Angebote • Klausuren Berechnung der Förderung: 25 % der Gesamtkosten maximal Defizit aber Mindestförderung 25, € Maximal Zuschuss 250, € Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Mitarbeiterbildung Berechnungs Beispiel: Einnahmen: Ausgaben: Teilnehmer*innenbeiträge: 90, € Referent*innenkosten: 110, € 25 % der Ausgaben = 27, 50 € Defizit beträgt aber nur : 20, € Auszahlung 25, € (=Mindestfördersumme) Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Verwaltungskosten Gefördert werden: • Portokosten • Büromaterial • Öffentlichkeitsarbeit Anträge auf der Homepage: www. kjr ebe. de Abgabefrist: 31. 10. Belege vom 01. 10. des Vorjahres bis zum 30. 09. des laufenden Jahres Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Verwaltungskosten Berechnung der Förderung: pauschaler Zuschuss ohne Ausgabebelege: 70, € pro Jahr oder: Zuschuss mit Ausgabebelegen 25 % der Gesamtkosten Maximal Zuschuss: 700, € pro Jahr (laufend eingehende Anträge werden addiert) Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Verwaltungskosten wichtige Hinweise: • Bei Verwaltungskosten nach Belegen können nur Kosten anerkannt werden, die nachweislich für die Jugendarbeit angefallen sind! • Nur reine Jugendvereine (Anerkennung über den Nachweis durch die Mitgliederliste: mindestens 80 % der Mitglieder müssen unter 27 Jahre alt sein) können beim Antrag auf Zuschuss für Verwaltungskosten Belege einreichen, deren Kosten sich auf den Gesamtverein beziehen. Dies betrifft auch Versicherungskosten, Gema, Homepagekosten, Internetdomäne, etc… Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Anschaffungen Gefördert werden: • Technische Mittel, Fachliteratur, Arbeitsmaterial, • Behindertenspezifisches Material, Sport /Spielgeräte, • vorgeschriebene Kleidung für Ausübung der Aktivität im Verein Längerfristige Nutzung der Anschaffungen! Anträge auf der Homepage: www. kjr ebe. de Abgabefrist: 31. 10. Belege vom 01. 10. des Vorjahres bis zum 30. 09. des laufenden Jahres Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Anschaffungen Berechnung der Förderung: Zuschuss nur mit Vorlage aller Ausgabebelege (Kopien) maximal 25 % der Gesamtausgaben maximal Defizit maximaler Zuschuss 1. 000, € pro Antragsjahr Mindestantragssumme: 100, € pro Antrag, um die Mindestauszahlungssumme von 25, € zu erreichen! Bitte Belege sammeln! Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Neue Projekte/Initiativen/Ideen Gefördert werden: Projekte/Initiativen/Ideen, mit denen neue Wege in der Jugendarbeit erschlossen werden. Hierfür sind keine Eingrenzungen vorgesehen. Antragsstellung: vorab mittels Projektbeschreibung/ konzeption Die Förderung wird im Vorfeld als Starthilfe gewährt. Berechnung der Förderung: 25 % der Gesamtkosten Mindestförderung 25, € Maximal Zuschuss 250, € Abrechnung: im Nachhinein, Verwendungsnachweis, Bericht Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Jugendleiter*innen Card – Juleica Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica: • Mindestens 34 Stunden Juleica Ausbildung • Bei der Erstausstellung Nachweis über Erste Hilfe Ausbildung (z. B. wie für Führerschein, Kurs muss innerhalb der letzten 3 Jahre stattgefunden haben) Antrag Homepage: www. juleica antrag. de Kostenloser Online Antrag, dazu notwendig: E Mail Adresse und ein digitales Portrait Foto Infos zur Ausbildung/Antragstellung/Vergünstigungen: www. bjr. de/themen/ehrenamt/juleica/ Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Grundförderung für Jugendleiter*innen Gefördert werden: • Aktive Jugendleiter/innen die eine gültige Juleica haben, keine Aufwandsentschädigung o. ä. erhalten, Jugendarbeit überwiegend im Landkreis Ebersberg ausüben, unabhängig davon wo die Juleica ausgestellt worden ist. Antragsteller ist der/die Ehrenamtliche: Anträge auf der Homepage: www. kjr ebe. de Abgabefrist: 31. 08. des Jahres Berechnung der Förderung: Zuschuss: 100, € pro Jahr/Antragsteller Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Förderung der Aus und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige Gefördert wird: • Die Teilnahme an Aus und Fortbildungen für in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige, z. B. Aufsichtspflicht, Mobbing, Integration, Inklusion, etc. Antragsteller ist der*die Ehrenamtliche: Anträge auf der Homepage: www. kjr ebe. de Abgabefrist: 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Förderung der Aus und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige Berechnung der Förderung: maximal 50 % der Gesamtausgaben Maximal 50, € pro Antrag Mindestantragssumme: 50, € pro Antrag, um die Mindestauszahlungssumme von 25, € zu erreichen! Bitte Belege sammeln! Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Räume der Jugendarbeit Gefördert werden: • Innenausbau, Erstausstattung • Renovierung (max. alle 5 Jahre möglich) • Behindertengerechte Gestaltung Berechnung der Förderung: Maximal 30 % der Kosten maximal Zuschuss: 25. 000, € Ehrenamtliche Arbeitsleistung: 2, €/Stunde Anträge Homepage: kreisjugendamt. lra ebe. de/praeventive jugendhilfe/ Antragsfrist: Antragstellung beim Kreisjugendamt spätestens am 15. 08. des Vorjahres! Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Weitere Fördermöglichkeiten • Sportförderung und Kulturförderung werden im Landratsamt bearbeitet und bezuschusst http: //www. lra ebe. de/Landratsamt. aspx? view =~/kxp/orgdata/default&Org. ID={2 AC 42 E 1 D 4 E 05 4 D 24 B 56 A 9 FEB 0776065 A} • Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit ist im Internet veröffentlicht: https: //www. bjr. de/themen/ehrenamt/freistellung. html • Verdienstausfallzuschuss, für Mitarbeiterbildung, kann aus Mitteln des Kinder und Jugend programms der Bayerischen Staatsregierungfinanziert und über die Verbände bzw. den Bezirksjugendring beantragt werden. Weitere Infos bei den Verbänden und unter www. bjr. de, sowie www. jugend oberbayern. de. • Bayerischer Jugendring: Projektbezogene Drittmittel. Weitere Zuschüsse gibt es auch bei Verbänden, Kirchen, Gemeinden, Bezirk Oberbayern, Staatsregierung, Bund, EU und aus Stiftungen. Beratung hier: https: //www. bjr. de/themen/foerderung/drittmittel. html • Bildungs und Teilhabe Paket für Privatpersonen über das Landratsamt Ebersberg http: //www. lra ebe. de/landratsamt. aspx? view=/kxp/orgdata/default&orgid=81 cda 350 2 b 7 c 4 cce b 2 ac 9213 ba 9 a 84 e 1 Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
Finanzierung Zuschussbereiche Kreisjugendring Kreisjugendamt 100 % Landkreis 124. 000, € • Räume der Jugend arbeit • Veranstaltungen ohne Übernachtung • Veranstaltungen mit Übernachtung • Mitarbeiter*innenbildung • Verwaltungskosten • Anschaffungen und Ausstattung • Neue Projekte/Initiativen/Ideen • Grundförderung für Jugendleiter*innen (Juleica) • Förderung der Aus und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige
Gemeindlicher Grundbetrag Die 21 Gemeinden leisten einen Grundbetrag, der dem Kreisjugendring jährlich als Verwaltungspauschale gezahlt wird, um die Dienstleistung der Zuschussberatung und Bearbeitung leisten zu können. Bezugsgröße: Gesamt einwohner*innenzahl Jährliche Pauschale: 0, 10 € pro Kopf Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
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Vielen Dank für Ihre/Deine Aufmerksamkeit! Zuschüsse für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg
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