Zusammenfassung der 100 m BDS Disziplin 3117 ZF
Zusammenfassung der 100 m BDS Disziplin 3117 (ZF- Gewehr > 7 mm. ) Ø Zugelassen sind serienmäßig hergestellte Einzellader und Repetiergewehre sowie halbautomatisches Gewehre handelsüblicher Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen. Ø Die maximale Magazinkapazität darf 10 Patronen „nicht“ überschreiten. Ø Das Magazin darf mit maximal 5 Patronen gefüllt werden. Ø Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab 5, 45 mm /. 215 bis einschließlich 7 4 mm /. 284. Ø Waffengewicht: Maximal 6500 Gramm inklusiv der Visiereinrichtung und dem Zweibein. Ø Visierung: Zielfernrohr mit einer maximalen 12 fachen Vergrößerung. Ø Abzugswiderstand: beliebig. Ø Scheibe: BDS -50 m ZF Scheibe. Ø Die Verwendung eines Spektivs ist zulässig. Ø Die Verwendung eines Schaftsporns und eines Schießriemens sind nicht erlaubt. Ø Zweibein: Ø Das Zweibein darf nur an einem Punkt an der Waffe befestigt werden. Ø Der Beinabstand darf höchstens 40 cm, gemessen an der Außenkante der Auflagefläche, betragen. Ø Zweibeine müssen handelsüblich sein. Ø Das Zweibein darf nur auf der Liegefläche (ohne eine Matte jeglicher Art. ) aufliegen. Ø Das Zweibein darf nicht abgestützt, eingeklemmt oder auf sonstige Weise fixiert werden. . Ø Anschlag: Liegend aufgelegt. Ø Der Kolben darf nur mit der Hand abgestützt werden. Ø Die Waffe darf nur auf einem Zweibein abgestützt werden. Ø 5 Minuten Probe. Die Anzahl der Probeschüsse ist beliebig. . Ø 30 Wertungsschüsse in 30 Minuten. (VM=10 Schuß/Scheibe + 5 Schuß pro ½ Scheibe. (2, 2, 1)) Ø 3 Wertungsserien a`10 Schuß in 10 Minuten. Ø Die Trefferaufnahme erfolgt nach jeweils 10 Schuss. 50 m ZF Scheibe Mouche: 9 mm Zehn: 19 mm Ring: 6 mm Für die verkürzten 50 m gilt: Die zehn ist die Mouche: 09 mm Die neun ist Zehn: 19 mm 1
- Slides: 1