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www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien REPUBLIK ÖSTERREICH Landespolizeikommando für das Burgenland Hauptmann Gernot ORTNER weiterer leitender Beamter der Logistikabteilung Neusiedlerstraße 84, 7000 Eisenstadt TEL +43 -(0)59133 -10 7705 Fax +43 -(0)59133 -10 7109 MOBIL +43 -(0)664 -8107900 gernot. ortner 02@bmi. gv. at 11/1/2020 Robert Feifar 1
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www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien Der „drogenauffällige Lenker“ aus der Sicht der Sicherheitsexekutive Von der Amtshandlung bis zur Vorführung zum „Spezialisten“ !!! 11/1/2020 Gernot ORTNER, Hptm 3
www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien Begründung der Anhaltung • Grundauftrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit • Rechtliche Grundlage im SPG und in der St. VO (§ 97) 11/1/2020 Robert Feifar 4
www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien § 97. Organe der Straßenaufsicht. (1) Die Organe der POLIZEI haben, a) Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen, b) Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, c) Anwendung körperlichen Zwanges, soweit er gesetzlich vorgesehen ist, 11/1/2020 Robert Feifar 5
www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien Wer darf ein Fahrzeug lenken? • Grundsätze nach § 58 Abs 1 St. VO • Besonderheiten der St. VO im Hinblick auf Alkoholisierung und Drogenbeeinträchtigung gem. § 5 St. VO i. V mit § 99 St. VO 11/1/2020 Robert Feifar 6
www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien Warum gilt der § 5 Abs 1 St. VO? • Ist eine Beeinträchtigung der Person aber zumindest zum Teil auf Suchtgift zurückzuführen, sind – im Verhältnis zum § 58 St. VO - ausschließlich nur die Bestimmungen der §§ 5 Abs. 1 i. Vm 99 Abs. 1 b St. VO anwendbar (§ 58 St. VO gelangt diesfalls nicht zur Anwendung). 11/1/2020 Robert Feifar 7
www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien Handwerkzeug der Polizisten • Symptomtabelle • Weitere Hinweise – Anzeichen • Das Drogen-check Formular ? ? ? Drogenanalysegerät ? ? ? Drogenvortester ? ? ? 11/1/2020 Robert Feifar 8
www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien Erkennbarkeit und Symptome drogenbeeinträchtigter Lenker • • • krass situationsunangepasstes Verhalten, hastige Erregtheit, Schläfrigkeit, Angstzustände, Nichtgehorchen der Sinne, außergewöhnliche Schweißneigung, Unruhe und Zittern, ungewöhnliche Benommenheit, gerötete Augenbindehäute, enge oder sehr weite oder lichtstarre Pupillen 11/1/2020 Robert Feifar 9
www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien Sonstige Hinweise • • Plastik-Einwegspritzen im Fahrzeug, berußte Löffel und Watte, abgerissene Zigarettenfilter, Bänder, Schnüre, Riemen, Gummischläuche und Ähnliches zum Abbinden der Vene, • Kapseln oder Behältnisse mit unbekannten pulvrigen Substanzen etc. 11/1/2020 Robert Feifar 10
www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien Das Drogen-check Formular Die beiden ersten Seiten werden von Polizeibeamten ausgefüllt und enthalten: Beobachtung des Fahrverhalten Unfallsituation Anhaltung Pupillen Ansprechbarkeit Stimmung Sprache Gang und das Ergebnis des Alkomattests 11/1/2020 Robert Feifar 11
www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien Drogenanalysegerät Drogenvortestgerät Aussagen über eine Suchtgiftbeeinträchtigung zum Zeitpunkt des Lenkens können daraus jedoch in Ermangelung von Grenzwerten nicht abgeleitet werden. Somit sind solche Geräte derzeit für den Einsatz durch Straßenaufsichtsorgane nichtgeeignet. Die Einsatztauglichkeit derartiger Geräte bzw. Streifen wird derzeit u. a. wissenschaftlich untersucht. Bis zur Erlassung einer entsprechenden Verordnung ist der Einsatz derartiger Geräte bzw. Streifen nicht zulässig. 11/1/2020 Robert Feifar 12
www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien Schnittstellen Ab welchem Zeitpunkt geht die Arbeit und die Verantwortung auf den untersuchenden Arzt über? Kosten für eine klinische Untersuchung sind grundsätzlich bekannt Kosten für eine BLUTUNTERSUCHUNG liegt bei ca 500€ 11/1/2020 Robert Feifar 13
www. bmi. gv. at Abteilung II/5 Sicherheitsakademie Bildungszentrum Wien Danke für die Aufmerksamkeit Noch Fragen ? ? ? 11/1/2020 Robert Feifar 14
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