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Workshop Ort, Datum Name des Referenten/der Referentin Stand: 14. Januar 2013 Download der Präsentation unter www. dsj. de/kinderschutz

Inhalte des Workshops Zahlen, Daten, Fakten • Definition • Informationen zu Opfern und Täter/-innen

Inhalte des Workshops Zahlen, Daten, Fakten • Definition • Informationen zu Opfern und Täter/-innen • Sexualisierte Gewalt im Sport Umsetzung: Bausteines Präventionskonzepts • Präventions- und Interventionsmaßnahmen • Konkrete erste Schritte Methoden: • Präsentation • Vorlesegeschichte • Gruppenarbeit 2

Ziele des Workshops Sensibilisieren • Schwierigkeiten, Grenzüberschreitungen wahrzunehmen und zu thematisieren Informieren • Formen

Ziele des Workshops Sensibilisieren • Schwierigkeiten, Grenzüberschreitungen wahrzunehmen und zu thematisieren Informieren • Formen sexualisierter Gewalt • Möglichkeiten der Prävention • Schritte der Intervention Motivieren und Maßnahmen entwickeln • Umsetzungsmöglichkeiten im eigenen Verein/Verband • Unterzeichnung des Ehrenkodex 3

Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund verurteilen auf‘s Schärfste jede Form von

Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund verurteilen auf‘s Schärfste jede Form von Gewalt und Machtmissbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene und fordern ihre Mitgliedsorganisationen auf, gemeinsam Gewalt vorzubeugen. Positionspapier des DOSB-Präsidiums, 2010 4

Standpunkte JA NEIN Stimme ich gar nicht zu Sexualisierte Gewalt ? Stimme ich voll

Standpunkte JA NEIN Stimme ich gar nicht zu Sexualisierte Gewalt ? Stimme ich voll zu 5

Im Sport gibt es viele „unscharfe“ Situationen Die definitorische Unschärfe ist bedingt durch: •

Im Sport gibt es viele „unscharfe“ Situationen Die definitorische Unschärfe ist bedingt durch: • Situation • • Schilderung Interpretation Eigene Erfahrung Unterschiedliche Beteiligte • • Mann – Mädchen Frau – Junge Mann – Junge Frau – Mädchen 6

Neutralisierungsstrategien „…war doch nicht so gemeint“ Das Problem wird von den Handelnden heruntergespielt. „…war

Neutralisierungsstrategien „…war doch nicht so gemeint“ Das Problem wird von den Handelnden heruntergespielt. „…war doch nicht so schlimm“ oder „stell‘ dich nicht so an“ Die übergriffigen Handlungen werden als nicht so schwerwiegend bewertet. „…so was machen die, wenn sie groß werden“, „das gehört dazu“ Die Handlungen werden als normal für die Lebensphase bezeichnet. 7

Was tun? • Präventionskonzept erstellen und umsetzen • Kultur der Aufmerksamkeit schaffen Sportorganisation 8

Was tun? • Präventionskonzept erstellen und umsetzen • Kultur der Aufmerksamkeit schaffen Sportorganisation 8

Sexualisierte Gewalt – Definition Machtausübung, Unterwerfung, Demütigung mit dem Mittel der Sexualität Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt – Definition Machtausübung, Unterwerfung, Demütigung mit dem Mittel der Sexualität Sexualisierte Gewalt 9

Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen Enge Auslegung: Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, erzwungene

Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen Enge Auslegung: Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, erzwungene sexuelle Handlungen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die im Strafgesetzbuch definiert sind (§ 174 – § 184 St. GB) 10

Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen Weite Auslegung: Auch sexuelle Belästigungen, das heißt

Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen Weite Auslegung: Auch sexuelle Belästigungen, das heißt sexualisierende Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt 11

Opfer von sexueller Gewalt • Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen • und jeder

Opfer von sexueller Gewalt • Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen • und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle Gewalterfahrung, die der Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch, exhibitionistische Handlung, Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung unter Strafe stellt. 12

Sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderung befinden sich oft in besonderen Lebenssituationen, gekennzeichnet durch

Sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderung befinden sich oft in besonderen Lebenssituationen, gekennzeichnet durch Wehrlosigkeit, Hilflosigkeit und soziale Abhängigkeit, in denen Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensbeziehungen ausgenutzt werden können. • Mädchen und Frauen mit Behinderung sind etwa doppelt so häufig von sexueller Gewalt betroffen wie Mädchen und Frauen ohne Behinderung • Gewalt an Jungen und Männern wird oftmals nicht als solche erkannt Quelle: The World Disability Report – Disability ‘ 99. Genf, 1998 13

Täter und Täterinnen Es gibt keine spezifischen äußeren Erscheinungsmerkmale! Definition Pädosexuell: • Erwachsene mit

Täter und Täterinnen Es gibt keine spezifischen äußeren Erscheinungsmerkmale! Definition Pädosexuell: • Erwachsene mit einer ausschließlich oder überwiegend dauerhaften sexuellen Ausrichtung auf Kinder Aber nur ein Teil der Täter/-innen ist pädosexuell • Es gibt unter den Täter/-innen auch Erwachsene mit einer primär sexuellen Orientierung auf Erwachsene Zu beachten ist auch: • sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen (peer-Gewalt) • sexualisierte Gewalt unter Erwachsenen 14

Kontexte für sexualisierte Gewalt durch bekannte Täter/-innen Entblößen Missbrauch mit Körperkontakt andere sexuelle Handlungen

Kontexte für sexualisierte Gewalt durch bekannte Täter/-innen Entblößen Missbrauch mit Körperkontakt andere sexuelle Handlungen Arbeitskontext 1. 5 4. 5 0. 0 Schulkontext E-K 5. 4 7. 4 12. 3 Schulkontext K-K 2. 3 1. 3 0. 0 Freizeit/ Sport E-K 8. 0 2. 5 0. 0 Nachbarn 37. 2 22. 7 43. 5 Enger Freundeskreis 3. 1 10. 2 10. 7 Bekannte/weiteres soziales Umfeld 16. 1 16. 6 14. 9 Erwachsene aus dem Umfeld der Eltern, Großeltern, Freunde 22. 5 22. 4 7. 4 Heim- und Pflegekontext 3. 5 4. 3 3. 8 Ex-Partner 0. 3 7. 5 3. 9 Medizinischer Kontext 0. 0 0. 7 3. 5 Priester 0. 0 0. 1 0. 0 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch. 15

Strategien von Täter/-innen in Institutionen • Sexualisierte Gewalt beginnt in der Regel nicht mit

Strategien von Täter/-innen in Institutionen • Sexualisierte Gewalt beginnt in der Regel nicht mit einem eindeutigen Übergriff • Längere Anbahnungsprozesse • Testen der Widerstandsfähigkeit des Opfers • Aufbau eines engen Vertrauensverhältnisses zum Opfer, Eltern, Kolleginnen und Kollegen F unter solchen Bedingungen ist die Aufdeckung von sexualisierter Gewalt schwierig 16

Täter/-innen suchen gezielt Situationen, in denen sie auf leichte und unkomplizierte Weise (körperliche) Kontakte

Täter/-innen suchen gezielt Situationen, in denen sie auf leichte und unkomplizierte Weise (körperliche) Kontakte mit Kindern und Jugendlichen eingehen und aufbauen können. Daher besteht die Gefahr, dass sich Täter/-innen genau mit dieser Intention in Sportvereine begeben. 17

Kurze Pause 18

Kurze Pause 18

Geschichte…. Wenn Du nicht mitmachst…. 19

Geschichte…. Wenn Du nicht mitmachst…. 19

Leitfragen • Wie ist das Verhältnis von Jonas zu seinen Bezugspersonen? • Wie trägt

Leitfragen • Wie ist das Verhältnis von Jonas zu seinen Bezugspersonen? • Wie trägt Henning zu einer Aufklärung der Situation bei? • Welche Rahmenbedingungen ermöglichen die Grenzüberschreitung? 20

Risikoanalyse im Sport Körperzentriertheit • Körperkontakt • Kleidung • Umkleide- u. Duschsituationen • Rituale,

Risikoanalyse im Sport Körperzentriertheit • Körperkontakt • Kleidung • Umkleide- u. Duschsituationen • Rituale, Siegerehrungen • Abgeschirmte Situationen • Freizeiten, Wettkämpfe mit Anfahrt und Übernachtung 21

Risikoanalyse im Sport Hierarchien • Kompetenz- u. Altersgefälle • Geschlechterhierarchien • stereotype Mediendarstellungen Leistungsorientierung

Risikoanalyse im Sport Hierarchien • Kompetenz- u. Altersgefälle • Geschlechterhierarchien • stereotype Mediendarstellungen Leistungsorientierung 22

Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Sport • Verbale und gestische Übergriffe • Übergriffe exhibitionistischer Art

Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Sport • Verbale und gestische Übergriffe • Übergriffe exhibitionistischer Art • Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in die Umkleiden und Duschen • Grenzverletzung bei Kontrolle der Sportkleidung • Übergriffe bei der Hilfestellung • Direkte Formen sexueller Gewalt bis hin zur Vergewaltigung Quelle: Palzkill, B. . & Klein, M. (1998): Gewalt gegen Frauen und Mädchen 23

Gefühle von … • Angst, jemanden zu Unrecht zu beschuldigen • Angst, weil ich

Gefühle von … • Angst, jemanden zu Unrecht zu beschuldigen • Angst, weil ich die Konsequenzen einer möglichen Aufdeckung mittragen müsste • Hilflosigkeit, weil mir nicht klar ist, wie ich den Verdacht bestätigen kann • Unsicherheit im künftigen Umgang mit den Mädchen und Jungen • Ekel und Abscheu beim Gedanken an die Missbrauchshandlungen • Wut auf den Täter oder die Täterin • Wut auf das Opfer, weil ich mich nun hilflos fühle • Abwehr gegen den Missbrauchsverdacht, weil Handlungsdruck und Verantwortung für mich zu groß sind 24

Tauschen Sie sich aus über die Fragen: • Was war mir bekannt? • Was

Tauschen Sie sich aus über die Fragen: • Was war mir bekannt? • Was ist mir neu? • Was bewegt mich? • Was ist mir nicht klar? 25

Pause 26

Pause 26

Garantenstellung gegenüber Minderjährigen: Sportvereine und -verbände haben rechtlich dafür einzustehen, dass die minderjährigen Sportlerinnen

Garantenstellung gegenüber Minderjährigen: Sportvereine und -verbände haben rechtlich dafür einzustehen, dass die minderjährigen Sportlerinnen und Sportler nicht Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Nicht die Tatsache, dass es in der eigenen Organisation zu Übergriffen kommen kann, diskreditiert eine soziale Einrichtung oder den Sportverein, sondern allenfalls ein unprofessioneller Umgang damit. 27

Was tun? • Präventionskonzept erstellen und umsetzen • Kultur der Aufmerksamkeit schaffen Sportorganisation 28

Was tun? • Präventionskonzept erstellen und umsetzen • Kultur der Aufmerksamkeit schaffen Sportorganisation 28

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Mädchen und Jungen stärken Sportorganisation Eignung

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Mädchen und Jungen stärken Sportorganisation Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren 29

Sportorganisation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren 30

Sportorganisation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren 30

1. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Verankerung im Leitbild, in der Satzung und in den Ordnungen

1. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Verankerung im Leitbild, in der Satzung und in den Ordnungen des Vereins Benennung von Beauftragten 31

Verankerung der Beauftragten Präsident /-in Sportwart /-in ÜL Vorstand Beauftragte m/w 32

Verankerung der Beauftragten Präsident /-in Sportwart /-in ÜL Vorstand Beauftragte m/w 32

Verankerung der Beauftragten Präsident /-in Sportwart /-in ÜL Vorstand Expert/-innen Beauftragte m/w 33

Verankerung der Beauftragten Präsident /-in Sportwart /-in ÜL Vorstand Expert/-innen Beauftragte m/w 33

Verankerung der Beauftragten Präsident /-in Sportwart /-in ÜL Vorstand Expert/-innen Beauftragte m/w 34

Verankerung der Beauftragten Präsident /-in Sportwart /-in ÜL Vorstand Expert/-innen Beauftragte m/w 34

Aufgaben der Beauftragten • Wissensvermittlung im Verein • Koordination u. Entwicklung des Präventionskonzeptes •

Aufgaben der Beauftragten • Wissensvermittlung im Verein • Koordination u. Entwicklung des Präventionskonzeptes • Erstellung eines Verhaltensleitfadens • vertrauensvolle Ansprechpartner/-innen sein • Aufbau von Kontakten u. Netzwerken in der Region • Beschwerde-/Interventionsmanagement 35

Qualifizierung Besprechungen Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Sportorganisation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

Qualifizierung Besprechungen Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Sportorganisation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren 36

2. Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln regelmäßige Besprechung bei Vereinssitzungen vereinsinterne Qualifizierung externe Qualifizierung 37

2. Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln regelmäßige Besprechung bei Vereinssitzungen vereinsinterne Qualifizierung externe Qualifizierung 37

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Teamarbeit Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Besprechungen Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Sportorganisation

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Teamarbeit Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Besprechungen Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Sportorganisation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren 38

3. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Teamarbeit und kollegiale Beratung Transparenz in der Elternarbeit Erarbeitung

3. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Teamarbeit und kollegiale Beratung Transparenz in der Elternarbeit Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens 39

Verhaltensleitfaden beinhaltet Regelungen zu folgenden Bereichen: • Duschen mit minderjährigen Sportler/-innen • Betreten der

Verhaltensleitfaden beinhaltet Regelungen zu folgenden Bereichen: • Duschen mit minderjährigen Sportler/-innen • Betreten der Umkleiden • Durchführung von Freizeitaktivitäten • Fahrten zu Auswärtsspielen und Trainingslagern • Umgangsformen (angemessene Sprache etc. ) 40

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Wissen

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Sportorganisation Kinderrechte Partizipation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren 41

4. Mädchen und Jungen stärken Aufklärung und Austausch über Kinderrechte Mitbestimmung und Partizipation 42

4. Mädchen und Jungen stärken Aufklärung und Austausch über Kinderrechte Mitbestimmung und Partizipation 42

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Wissen

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Sportorganisation Kinderrechte Partizipation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Ehrenkodex Führungszeugnis 43

5. Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Unterzeichnung des Ehrenkodex Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen Erweitertes Führungszeugnis

5. Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Unterzeichnung des Ehrenkodex Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen Erweitertes Führungszeugnis im Präventionskonzept 44

Ehrenkodex Für alle ehrenamtlich , neben- und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden. Hiermit

Ehrenkodex Für alle ehrenamtlich , neben- und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden. Hiermit verspreche ich, _______________________: • Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen • Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der • anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren. • Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten. • Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen. • Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte • Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen. • Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben. • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation. • Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. • Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken. • Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln. • Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. • Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert. Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes. _________________ Ort, Datum Unterschrift 45

Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen • Ausführliche Besprechung des Ehrenkodex‘ • Vorstellung des Präventionskonzepts •

Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen • Ausführliche Besprechung des Ehrenkodex‘ • Vorstellung des Präventionskonzepts • Einschätzung der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters Unterstreichen der hohen Bedeutung der Prävention für den Verein 46

Erweitertes Führungszeugnis Ein Auszug aus dem Strafregister für Personen, die in kinder- und jugendnahen

Erweitertes Führungszeugnis Ein Auszug aus dem Strafregister für Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind (nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz) Träger der freien Kinder-und Jugendhilfe, also Jugendorganisationen im Sport können das Führungszeugnis als Maßnahme im Präventionskonzept nutzen. Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die Änderungen von § 72 a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit den freien Trägern Regelungen für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen treffen. 47

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Wissen

Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Sportorganisation Kinderrechte Partizipation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Konkretisierung Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Ehrenkodex Führungszeugnis 48

5 Schritte – Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sportverein 1. Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen 2.

5 Schritte – Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sportverein 1. Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen 2. Mit externen Fachstellen kooperieren 3. Im besten Interesse des jungen Menschen handeln 4. Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter/-innen wahren 5. Klar und sachlich kommunizieren 49

Intervention – Prinzipien • • • Das Opfer schützen. Ruhe bewahren. Zuhören. Eigene Gefühle

Intervention – Prinzipien • • • Das Opfer schützen. Ruhe bewahren. Zuhören. Eigene Gefühle klären. Nicht überstürzt handeln. Nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann. Professionelle Hilfe suchen. Aussagen und Situationen protokollieren. Verbindliche Absprachen über das weitere Vorgehen treffen. 50

Hinweise auf weitere Aktivitäten des DOSB Sexualisierte Gewalt ist keineswegs ein Phänomen bestimmter Gesellschaftsgruppen

Hinweise auf weitere Aktivitäten des DOSB Sexualisierte Gewalt ist keineswegs ein Phänomen bestimmter Gesellschaftsgruppen und nicht auf Kinder und Jugendliche beschränkt. Übergriffe können Menschen jeden Alters, aller Schichten und unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeiten, mit und ohne Behinderung treffen. Mit dem Fokus auf erwachsene Sportlerinnen und Sportler engagiert sich der DOSB mit folgenden Maßnahmen: • Aktion: Gewalt gegen Frauen – nicht mit uns! • Broschüre: Gegen Sexualisiert Gewalt im Sport – Fokus Erwachsene • Qualifizierungsmodul: Gegen Sexualisiert Gewalt im Sport – Fokus Erwachsene Weitere Informationen unter: www. aktiongegengewalt. dosb. de 51

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 52

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 52

Literaturverzeichnis: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch.

Literaturverzeichnis: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch. o. O. www. bmbf. de/pub. RD/Erster_Forschungsbericht_sexueller_Missbrauch_2011(1). pdf Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2012). Mutig fragen – besonnen handeln. Informationen für Mütter und Väter zur Thematik des sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen. Berlin. www. bmfsfj. de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste, did=5810. html Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg. ) (2012): Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Bielefeld, Frankfurt, Berlin, Köln. Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e. V. (Hrsg. ) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main. Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e. V. (Hrsg. ) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main. 53

Literaturverzeichnis: Enders, U. (2003). Die zwei Gesichter der Täter und Täterinnen. In: Enders (Hrsg.

Literaturverzeichnis: Enders, U. (2003). Die zwei Gesichter der Täter und Täterinnen. In: Enders (Hrsg. ). Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln. S. 53 -105. Landessportbund NRW (Hrsg. ) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Initiativen und Materialien zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Duisburg. CD sowie im Internet www. wir-im-sport. de/vereine/sport-sexualisierte-gewalt/ Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW (2003). Ratgeber gegen sexuellen Missbrauch. Köln. Palzkill, B. & Klein, M. (1998). Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Sport, Pilotstudie im Auftrag des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein. Westfalen. Essen. Rulofs, B. (2006). Gewalt im Sport aus Perspektive der Geschlechterforschung. In: Hartmann. Tews & Rulofs (Hrsg. ) , Handbuch Sport und Geschlecht, S. 150 -162. Schorndorf. The World Disability Report – Disability ’ 99 (1998). Genf. Wachter, O. (1985). Heimlich ist mir unheimlich. Zürich, Köln, S. 37 -46. 54

Herausgeber: Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e. V. Inhalt: Meike Schröer, Dr. Bettina Rulofs,

Herausgeber: Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e. V. Inhalt: Meike Schröer, Dr. Bettina Rulofs, Dr. Bettina Suthues Unter Mitarbeit von: Kristine Gramkow, Ebba Koglin, Elena Lamby, Peter Lautenbach, Wilfried Pohler, Renate Reuter, Dorota Sahle Förderhinweis: Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans (KJP). Die dsj dankt dem Landessportbund NRW sowie der Sportjugend NRW für die Bereitstellung von Materialien und Erfahrungen. 55