Wohnhaussanierung aus Sicht der Mietervertretung Mag Martin Orner

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Wohnhaussanierung aus Sicht der Mietervertretung

Wohnhaussanierung aus Sicht der Mietervertretung

Mag. Martin Orner Leiter der Hausverwaltung der EBG

Mag. Martin Orner Leiter der Hausverwaltung der EBG

Seminarprogramm Samstag: • Wozu § 18? • Grundlagen • Verfahrensablauf, wie funktioniert § 18

Seminarprogramm Samstag: • Wozu § 18? • Grundlagen • Verfahrensablauf, wie funktioniert § 18 • Elemente des Komplexes „Sanierung“ - technisch und wirtschaftlich: HMZAbrechnung, Verteilungsrechnung, Förderungsrecht, Sinnhaftigkeit der Maßnahmen, … • Kosten der Sanierungsarbeiten • HMZ-Abrechnung - Kurzeinführung • Einführung Förderungsrecht Sonntag: • Berechnung Mietzinserhöhung • Pause • Verfahrensablauf – Antrag, Parteienstellung, Zustellung, „Abziehen“, Parteienrechte, Einwendungen, Entscheidung, Rechtsmittel • verschiedene Verfahren - § 18, § 18 a

Wozu § 18? • Einerseits Verpflichtung des Vermieters zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten • Andererseits

Wozu § 18? • Einerseits Verpflichtung des Vermieters zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten • Andererseits Mietzinsbindung und Kündigungsschutz Wenn Geld für notwendige Sanierung nicht ausreicht: temporäre Mietzinserhöhung Grundsatz: so hoch wie nötig, so gering wie möglich

Grundlagen § 18 • geregelt im Mietrechtsgesetz • §§ 18, 18 a, 18 b,

Grundlagen § 18 • geregelt im Mietrechtsgesetz • §§ 18, 18 a, 18 b, 18 c, 19, Verfahren: § 37 • außerdem Förderungsrecht

Wann gibt es ein Verfahren nach § 18? § 18 Abs 1: Finden die

Wann gibt es ein Verfahren nach § 18? § 18 Abs 1: Finden die Kosten einer vom Vermieter durchzuführenden, unmittelbar heranstehenden größeren Erhaltungsarbeit (…) in der Summe der sich in den vorausgegangenen zehn Kalenderjahren ergebenden Mietzinsreserven oder Mietzinsabgänge keine Deckung und übersteigen sie die während des Verteilungszeitraums zu erwartenden Hauptmietzinseinnahmen, so kann zur Deckung des Fehlbetrags eine Erhöhung des Hauptmietzinses begehrt werden.

Wer führt das Verfahren • Bezirksgericht, Wien: Schlichtungsstelle • auf Antrag des Vermieters •

Wer führt das Verfahren • Bezirksgericht, Wien: Schlichtungsstelle • auf Antrag des Vermieters • sukzessive Kompetenz

Elemente § 18 • Erhaltungsarbeit – s. § 3 MRG • „Fehlbetrag“: Kosten der

Elemente § 18 • Erhaltungsarbeit – s. § 3 MRG • „Fehlbetrag“: Kosten der Arbeiten höher als Reserve der letzten 10 Jahre und Einnahmen der nächsten 10 (15) Jahre

„Erhaltungsarbeit“ • allgemeine Teile des Hauses • Erhaltung von Mietgegenständen, wenn ernster Schaden des

„Erhaltungsarbeit“ • allgemeine Teile des Hauses • Erhaltung von Mietgegenständen, wenn ernster Schaden des Hauses oder Brauchbarmachung • Aufrechterhaltung des Betriebs von Gemeinschaftsanlagen • öffentlich-rechtliche Verpflichtung • energiesparende Maßnahmen • Meßvorrichtungen

„Mietzinsreserve“ und Einnahmen • Reserve ergibt sich aus den Hauptmietzinsabrechnungen der letzten 10 Jahre

„Mietzinsreserve“ und Einnahmen • Reserve ergibt sich aus den Hauptmietzinsabrechnungen der letzten 10 Jahre • Einnahmen über den Verteilungszeitraum: Höchstdauer von 10 Jahren (Sockelsanierung: 15); „anrechenbarer Hauptmietzins“

Umfang der Arbeiten • Umfang der Arbeiten wird vom Vermieter bestimmt • Nicht nur

Umfang der Arbeiten • Umfang der Arbeiten wird vom Vermieter bestimmt • Nicht nur Erhaltung, auch Verbesserung – wenn gefördert und wenn durch Förderung weniger Erhöhung als bloße Erhaltung • Prüfung durch SV: handelt es sich um Erhaltungsarbeiten; sind diese notwendig; Preisangemessenheit

„Erhaltungsarbeit“ • lt Gesetz“ „heranstehend“ – kann aber auch schon durchgeführt worden sein! •

„Erhaltungsarbeit“ • lt Gesetz“ „heranstehend“ – kann aber auch schon durchgeführt worden sein! • „größere Erhaltungsarbeit“: Faustregel: Gesamtkosten > ein Jahreshauptmietzinsaufkommen

Mietermitbestimmung in der Planung • § 15 Mietermitbestimmungsstatur • entscheidend: rechtzeitig mit Wiener Wohnen

Mietermitbestimmung in der Planung • § 15 Mietermitbestimmungsstatur • entscheidend: rechtzeitig mit Wiener Wohnen zusammensetzen und Alternativen diskutieren! • nicht immer billigste Variante auch am günstigsten, nicht immer Vorschläge der Techniker am sinnvollsten • Abwägung: reine Erhaltung/Verbesserung • DG-Ausbau: Vor- und Nachteile

Erwägungen bei Sanierungsentscheidungen • einmalige/mehrmalige Belastung • Wirtschaftlichkeit • kostengünstig gegen dauerhafte Verbesserung des

Erwägungen bei Sanierungsentscheidungen • einmalige/mehrmalige Belastung • Wirtschaftlichkeit • kostengünstig gegen dauerhafte Verbesserung des Wohnkomforts • technisch-bauphysikalische Erwägungen • Finanzierung, Förderung

Mietermitbestimmung in Bauphase • Einrichtung einer Begleitgruppe, die permanenten Kontakt mit Wiener Wohnen und

Mietermitbestimmung in Bauphase • Einrichtung einer Begleitgruppe, die permanenten Kontakt mit Wiener Wohnen und GU hat, Anwesenheit bei Baubesprechungen, Bindeglied zwischen Wiener Wohnen und Mietern

Hauptmietzinsabrechnung § Jährliche Abrechnung des Vermieters über Einnahmen und Ausgaben § Bis spätestens 30.

Hauptmietzinsabrechnung § Jährliche Abrechnung des Vermieters über Einnahmen und Ausgaben § Bis spätestens 30. 6. aufzulegen, Einsicht möglich § Auflage und Einsichtnahme kann vom Gericht (der Schlichtungsstelle) erzwungen werden

Einnahmen in der Hauptmietzinsabrechnung § Einnahmen aus Hauptmietzinsen § „fiktive Verrechnung“: fiktive Beträge für

Einnahmen in der Hauptmietzinsabrechnung § Einnahmen aus Hauptmietzinsen § „fiktive Verrechnung“: fiktive Beträge für Objekte, die der Vermieter selbst benutzt; das Eineinhalbfache des Richtwerts für Objekte, die länger als sechs Monate leer stehen § 25 % der Einnahmen aus Vermietung von Dachund Fassadenflächen zu Werbezwecken § Subventionen (Wohnbauförderung)

Ausgaben in der Hauptmietzinsabrechnung § § § Kosten für Erhaltung und Verbesserung 20 %

Ausgaben in der Hauptmietzinsabrechnung § § § Kosten für Erhaltung und Verbesserung 20 % Investitionsprämie Rückzahlung von Förderungsdarlehen Aufwandersatz an Mieter. Innen Steuerabgeltung

Kosten der Sanierungsarbeiten • bei Antrag: Kostenvoranschläge – gewerksmäßig gegliedert • Kosten der Bauaufsicht

Kosten der Sanierungsarbeiten • bei Antrag: Kostenvoranschläge – gewerksmäßig gegliedert • Kosten der Bauaufsicht – 5 % • Geldbeschaffungskosten – 9 % des Deckungsfehlbetrags

Deckungserfordernis Wird berechnet aus: - Mietzinsreserve oder –abgang - Betrag für laufende Erhaltungsarbeiten -

Deckungserfordernis Wird berechnet aus: - Mietzinsreserve oder –abgang - Betrag für laufende Erhaltungsarbeiten - Geldbeschaffungs- und Finanzierungskosten Vergleich mit anrechenbaren Mietzinsen der nächsten 10 Jahre

Deckungsfehlbetrag Wenn anrechenbare Mietzinse für die nächsten 10 Jahre niedriger als das Deckungserfordernis Mietzinserhöhung

Deckungsfehlbetrag Wenn anrechenbare Mietzinse für die nächsten 10 Jahre niedriger als das Deckungserfordernis Mietzinserhöhung

Erhöhung Mietzins • 2 Schritte: 1. Anhebung auf Richtwert 2. erst danach gleichmäßige Verteilung

Erhöhung Mietzins • 2 Schritte: 1. Anhebung auf Richtwert 2. erst danach gleichmäßige Verteilung auf Nutzfläche

Erhöhung Mietzins - Berechnung

Erhöhung Mietzins - Berechnung

Exkurs: Förderungsrecht • • Einzelverbesserungsmaßnahmen Erhaltungsarbeiten Sockelsanierung THEWOSAN

Exkurs: Förderungsrecht • • Einzelverbesserungsmaßnahmen Erhaltungsarbeiten Sockelsanierung THEWOSAN

Einzelverbesserungsmaßnahmen • Aufzug, Zentralheizung, FW-Anschluss, behindertengerechte Maßnahmen, Wohnkomfort (Gemeinschaftsanlagen), THEWOSAN • Annuitätenzuschuss oder nicht

Einzelverbesserungsmaßnahmen • Aufzug, Zentralheizung, FW-Anschluss, behindertengerechte Maßnahmen, Wohnkomfort (Gemeinschaftsanlagen), THEWOSAN • Annuitätenzuschuss oder nicht rückzahlbarer Zuschuss

Erhaltungsarbeiten • Erhaltung allg. Teile des Hauses, von Gemeinschaftsanlagen, öffentlichrechtliche Verpflichtungen • Annuitätenzuschuss

Erhaltungsarbeiten • Erhaltung allg. Teile des Hauses, von Gemeinschaftsanlagen, öffentlichrechtliche Verpflichtungen • Annuitätenzuschuss

Sockelsanierung • Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten + Standardanhebung von mind. 20 % der Wohnnutzfläche •

Sockelsanierung • Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten + Standardanhebung von mind. 20 % der Wohnnutzfläche • Annuitätenzuschüsse oder nicht rückzahlbare Zuschüsse

THEWOSAN • Thermisch-energetische Sanierung – Verringerung des Heizwärmebedarfs • Umfassende Sanierung oder Deltaförderung/Einzelbauteilförderung •

THEWOSAN • Thermisch-energetische Sanierung – Verringerung des Heizwärmebedarfs • Umfassende Sanierung oder Deltaförderung/Einzelbauteilförderung • Abgestufte Förderung – Annuitätenzuschüsse und/oder nicht rückzahlbare Zuschüsse

Verfahrensablauf • Zuständig: Schlichtungsstelle MA 50 • 2 Verfahrensarten: - Grundsatzentscheidung mit vorläufiger Erhöhung;

Verfahrensablauf • Zuständig: Schlichtungsstelle MA 50 • 2 Verfahrensarten: - Grundsatzentscheidung mit vorläufiger Erhöhung; Endabrechnung §§ 18 a, 19 - endgültiges Verfahren (aber auch Endabrechnung möglich) §§ 18, 19

Antrag • Antragsteller: Vermieter (bzw. HV mit Vollmacht) • Antragsgegner: alle Mieter des Hauses

Antrag • Antragsteller: Vermieter (bzw. HV mit Vollmacht) • Antragsgegner: alle Mieter des Hauses

Beilagen zum Antrag • Grundbuchauszug • Verwaltervollmacht • Mieterliste mit derzeitigem Hauptmietzins und anrechenbaren

Beilagen zum Antrag • Grundbuchauszug • Verwaltervollmacht • Mieterliste mit derzeitigem Hauptmietzins und anrechenbaren Hauptmietzinsen • HMZ der letzten 10 Jahre • Vorpromesse (= Kreditzusage) der Bank • Kopie Förderungsantrag • Kostenvoranschläge (gewerksmäßig)

Ablauf • Zustellung durch Aushang und an Zustellbevollmächtigten • SV-Gutachten MA 25 (Amtssachverständiger) •

Ablauf • Zustellung durch Aushang und an Zustellbevollmächtigten • SV-Gutachten MA 25 (Amtssachverständiger) • Verhandlung • Sachbeschluss

Grundsatzentscheidung und vorläufige Erhöhung • „Entscheidung dem Grunde nach“ • Verpflichtung, innerhalb einer angemessenen

Grundsatzentscheidung und vorläufige Erhöhung • „Entscheidung dem Grunde nach“ • Verpflichtung, innerhalb einer angemessenen Frist zu beginnen vorläufige Erhöhung (Sachbeschluss) • Kategorien vorläufig angenommen – ev. zurückzahlen bzw. nachzahlen • wenn Verpflichtung nicht eingehalten: zurückzahlen

endgültiges Verfahren • Überprüfung Kosten und Ausmaß, Festsetzung Kategorien und HMZ • Einhebung auf

endgültiges Verfahren • Überprüfung Kosten und Ausmaß, Festsetzung Kategorien und HMZ • Einhebung auf 10 (15) Jahre bewilligt • Vorbehalt HMZ möglich • Wenn Kostenänderung: Antrag Vermieter oder Hauptmieter auf Neuberechnung möglich

Einwendungen • Kategorien • Flächen • Hauptmietzinsabrechung

Einwendungen • Kategorien • Flächen • Hauptmietzinsabrechung

Kosten im Verfahren vor der Schlichtungsstelle • kostenlos • keine Auferlegung von Kosten des

Kosten im Verfahren vor der Schlichtungsstelle • kostenlos • keine Auferlegung von Kosten des Gegners • Vertretungskosten etc. trägt jeder selbst

„Abziehen“ • wenn kein Abschluss des Verfahrens binnen drei Monaten: Abziehen zu Gericht möglich

„Abziehen“ • wenn kein Abschluss des Verfahrens binnen drei Monaten: Abziehen zu Gericht möglich • Gegen Sachbeschluß der Schlichtungsstelle: Antrag bei Gericht binnen vier Wochen Entscheidung der Schlichtungsstelle tritt außer Kraft, neues Verfahren. Kosten!

Verfahrensgrundsätze • • Untersuchungsgrundsätz Manuduktionsprinzip eingeschränkte Mündlichkeit Günstigkeitsprinzip

Verfahrensgrundsätze • • Untersuchungsgrundsätz Manuduktionsprinzip eingeschränkte Mündlichkeit Günstigkeitsprinzip

Arbeitsgruppen • Reflexion • praktische Erfahrungen, Erwartungshaltungen

Arbeitsgruppen • Reflexion • praktische Erfahrungen, Erwartungshaltungen