Wohnhaussanierung aus Sicht der Mietervertretung Mag Martin Orner
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Wohnhaussanierung aus Sicht der Mietervertretung
Mag. Martin Orner Leiter der Hausverwaltung der EBG
Seminarprogramm Samstag: • Wozu § 18? • Grundlagen • Verfahrensablauf, wie funktioniert § 18 • Elemente des Komplexes „Sanierung“ - technisch und wirtschaftlich: HMZAbrechnung, Verteilungsrechnung, Förderungsrecht, Sinnhaftigkeit der Maßnahmen, … • Kosten der Sanierungsarbeiten • HMZ-Abrechnung - Kurzeinführung • Einführung Förderungsrecht Sonntag: • Berechnung Mietzinserhöhung • Pause • Verfahrensablauf – Antrag, Parteienstellung, Zustellung, „Abziehen“, Parteienrechte, Einwendungen, Entscheidung, Rechtsmittel • verschiedene Verfahren - § 18, § 18 a
Wozu § 18? • Einerseits Verpflichtung des Vermieters zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten • Andererseits Mietzinsbindung und Kündigungsschutz Wenn Geld für notwendige Sanierung nicht ausreicht: temporäre Mietzinserhöhung Grundsatz: so hoch wie nötig, so gering wie möglich
Grundlagen § 18 • geregelt im Mietrechtsgesetz • §§ 18, 18 a, 18 b, 18 c, 19, Verfahren: § 37 • außerdem Förderungsrecht
Wann gibt es ein Verfahren nach § 18? § 18 Abs 1: Finden die Kosten einer vom Vermieter durchzuführenden, unmittelbar heranstehenden größeren Erhaltungsarbeit (…) in der Summe der sich in den vorausgegangenen zehn Kalenderjahren ergebenden Mietzinsreserven oder Mietzinsabgänge keine Deckung und übersteigen sie die während des Verteilungszeitraums zu erwartenden Hauptmietzinseinnahmen, so kann zur Deckung des Fehlbetrags eine Erhöhung des Hauptmietzinses begehrt werden.
Wer führt das Verfahren • Bezirksgericht, Wien: Schlichtungsstelle • auf Antrag des Vermieters • sukzessive Kompetenz
Elemente § 18 • Erhaltungsarbeit – s. § 3 MRG • „Fehlbetrag“: Kosten der Arbeiten höher als Reserve der letzten 10 Jahre und Einnahmen der nächsten 10 (15) Jahre
„Erhaltungsarbeit“ • allgemeine Teile des Hauses • Erhaltung von Mietgegenständen, wenn ernster Schaden des Hauses oder Brauchbarmachung • Aufrechterhaltung des Betriebs von Gemeinschaftsanlagen • öffentlich-rechtliche Verpflichtung • energiesparende Maßnahmen • Meßvorrichtungen
„Mietzinsreserve“ und Einnahmen • Reserve ergibt sich aus den Hauptmietzinsabrechnungen der letzten 10 Jahre • Einnahmen über den Verteilungszeitraum: Höchstdauer von 10 Jahren (Sockelsanierung: 15); „anrechenbarer Hauptmietzins“
Umfang der Arbeiten • Umfang der Arbeiten wird vom Vermieter bestimmt • Nicht nur Erhaltung, auch Verbesserung – wenn gefördert und wenn durch Förderung weniger Erhöhung als bloße Erhaltung • Prüfung durch SV: handelt es sich um Erhaltungsarbeiten; sind diese notwendig; Preisangemessenheit
„Erhaltungsarbeit“ • lt Gesetz“ „heranstehend“ – kann aber auch schon durchgeführt worden sein! • „größere Erhaltungsarbeit“: Faustregel: Gesamtkosten > ein Jahreshauptmietzinsaufkommen
Mietermitbestimmung in der Planung • § 15 Mietermitbestimmungsstatur • entscheidend: rechtzeitig mit Wiener Wohnen zusammensetzen und Alternativen diskutieren! • nicht immer billigste Variante auch am günstigsten, nicht immer Vorschläge der Techniker am sinnvollsten • Abwägung: reine Erhaltung/Verbesserung • DG-Ausbau: Vor- und Nachteile
Erwägungen bei Sanierungsentscheidungen • einmalige/mehrmalige Belastung • Wirtschaftlichkeit • kostengünstig gegen dauerhafte Verbesserung des Wohnkomforts • technisch-bauphysikalische Erwägungen • Finanzierung, Förderung
Mietermitbestimmung in Bauphase • Einrichtung einer Begleitgruppe, die permanenten Kontakt mit Wiener Wohnen und GU hat, Anwesenheit bei Baubesprechungen, Bindeglied zwischen Wiener Wohnen und Mietern
Hauptmietzinsabrechnung § Jährliche Abrechnung des Vermieters über Einnahmen und Ausgaben § Bis spätestens 30. 6. aufzulegen, Einsicht möglich § Auflage und Einsichtnahme kann vom Gericht (der Schlichtungsstelle) erzwungen werden
Einnahmen in der Hauptmietzinsabrechnung § Einnahmen aus Hauptmietzinsen § „fiktive Verrechnung“: fiktive Beträge für Objekte, die der Vermieter selbst benutzt; das Eineinhalbfache des Richtwerts für Objekte, die länger als sechs Monate leer stehen § 25 % der Einnahmen aus Vermietung von Dachund Fassadenflächen zu Werbezwecken § Subventionen (Wohnbauförderung)
Ausgaben in der Hauptmietzinsabrechnung § § § Kosten für Erhaltung und Verbesserung 20 % Investitionsprämie Rückzahlung von Förderungsdarlehen Aufwandersatz an Mieter. Innen Steuerabgeltung
Kosten der Sanierungsarbeiten • bei Antrag: Kostenvoranschläge – gewerksmäßig gegliedert • Kosten der Bauaufsicht – 5 % • Geldbeschaffungskosten – 9 % des Deckungsfehlbetrags
Deckungserfordernis Wird berechnet aus: - Mietzinsreserve oder –abgang - Betrag für laufende Erhaltungsarbeiten - Geldbeschaffungs- und Finanzierungskosten Vergleich mit anrechenbaren Mietzinsen der nächsten 10 Jahre
Deckungsfehlbetrag Wenn anrechenbare Mietzinse für die nächsten 10 Jahre niedriger als das Deckungserfordernis Mietzinserhöhung
Erhöhung Mietzins • 2 Schritte: 1. Anhebung auf Richtwert 2. erst danach gleichmäßige Verteilung auf Nutzfläche
Erhöhung Mietzins - Berechnung
Exkurs: Förderungsrecht • • Einzelverbesserungsmaßnahmen Erhaltungsarbeiten Sockelsanierung THEWOSAN
Einzelverbesserungsmaßnahmen • Aufzug, Zentralheizung, FW-Anschluss, behindertengerechte Maßnahmen, Wohnkomfort (Gemeinschaftsanlagen), THEWOSAN • Annuitätenzuschuss oder nicht rückzahlbarer Zuschuss
Erhaltungsarbeiten • Erhaltung allg. Teile des Hauses, von Gemeinschaftsanlagen, öffentlichrechtliche Verpflichtungen • Annuitätenzuschuss
Sockelsanierung • Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten + Standardanhebung von mind. 20 % der Wohnnutzfläche • Annuitätenzuschüsse oder nicht rückzahlbare Zuschüsse
THEWOSAN • Thermisch-energetische Sanierung – Verringerung des Heizwärmebedarfs • Umfassende Sanierung oder Deltaförderung/Einzelbauteilförderung • Abgestufte Förderung – Annuitätenzuschüsse und/oder nicht rückzahlbare Zuschüsse
Verfahrensablauf • Zuständig: Schlichtungsstelle MA 50 • 2 Verfahrensarten: - Grundsatzentscheidung mit vorläufiger Erhöhung; Endabrechnung §§ 18 a, 19 - endgültiges Verfahren (aber auch Endabrechnung möglich) §§ 18, 19
Antrag • Antragsteller: Vermieter (bzw. HV mit Vollmacht) • Antragsgegner: alle Mieter des Hauses
Beilagen zum Antrag • Grundbuchauszug • Verwaltervollmacht • Mieterliste mit derzeitigem Hauptmietzins und anrechenbaren Hauptmietzinsen • HMZ der letzten 10 Jahre • Vorpromesse (= Kreditzusage) der Bank • Kopie Förderungsantrag • Kostenvoranschläge (gewerksmäßig)
Ablauf • Zustellung durch Aushang und an Zustellbevollmächtigten • SV-Gutachten MA 25 (Amtssachverständiger) • Verhandlung • Sachbeschluss
Grundsatzentscheidung und vorläufige Erhöhung • „Entscheidung dem Grunde nach“ • Verpflichtung, innerhalb einer angemessenen Frist zu beginnen vorläufige Erhöhung (Sachbeschluss) • Kategorien vorläufig angenommen – ev. zurückzahlen bzw. nachzahlen • wenn Verpflichtung nicht eingehalten: zurückzahlen
endgültiges Verfahren • Überprüfung Kosten und Ausmaß, Festsetzung Kategorien und HMZ • Einhebung auf 10 (15) Jahre bewilligt • Vorbehalt HMZ möglich • Wenn Kostenänderung: Antrag Vermieter oder Hauptmieter auf Neuberechnung möglich
Einwendungen • Kategorien • Flächen • Hauptmietzinsabrechung
Kosten im Verfahren vor der Schlichtungsstelle • kostenlos • keine Auferlegung von Kosten des Gegners • Vertretungskosten etc. trägt jeder selbst
„Abziehen“ • wenn kein Abschluss des Verfahrens binnen drei Monaten: Abziehen zu Gericht möglich • Gegen Sachbeschluß der Schlichtungsstelle: Antrag bei Gericht binnen vier Wochen Entscheidung der Schlichtungsstelle tritt außer Kraft, neues Verfahren. Kosten!
Verfahrensgrundsätze • • Untersuchungsgrundsätz Manuduktionsprinzip eingeschränkte Mündlichkeit Günstigkeitsprinzip
Arbeitsgruppen • Reflexion • praktische Erfahrungen, Erwartungshaltungen
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