Woher kommt die Zeit Aus schwankender Arbeitszeit Aus
Woher kommt die Zeit? Aus schwankender Arbeitszeit Aus klassischer Mehrarbeit Das alles unterliegt der Mitbestimmung! Wer es zulässt, will es so und sollte sich nicht über den Stundenaufbau beschweren Aber: Er muss was für den Zeitabbau tun. www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Zeitdiebe www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Woher kommt die Zeit? Zeitdiebe Das Betriebsratselend. . . Die Rahmenzeit beginnt um 7: 30 Uhr und endet um 18: 30 Uhr. Jede Arbeitsleistung außerhalb der Rahmenzeit ist zuschlagspflichtige Mehrarbeit, wenn sie vom Vorgesetzen angeordnet ist. Das selbe gilt für angeordnete Arbeitszeit innerhalb der Rahmenzeit außerhalb der Kernzeit. Arbeitsleistung außerhalb der Rahmenzeit ohne ausdrückliche Anordnung wird dem Arbeitszeitkonto zuschlagsfrei gutgeschrieben. . Ist das Arbeitgeberparadies Denn hier kann er alles machen und der BR nichts mehr! www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Woher kommt die Zeit? Zeitdiebe Mitbestimmungszone statt Kernzeit (1) Die Arbeitsleistung soll grundsätzlich montags bis freitags in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr erfolgen (Funktionszeit). Innerhalb dieses Zeitrahmens kann der Mitarbeiter die Dauer und Lage seiner Arbeitszeit im wesentlichen selbst bestimmen. (2) Kann im Einzelfall mit dem Mitarbeiter über Dauer und Lage seiner Arbeitszeit kein Einvernehmen erzielt werden, ist vor ihrer Anordnung durch den Vorgesetzten die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Diese ist entbehrlich, wenn die Anordnung der Arbeitszeit montags bis freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr erfolgt. www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Woher kommt die Zeit? Zeitdiebe Meeting-Korridor Meetings müssen so angesetzt werden, dass sie nicht vor 9: 00 Uhr beginnen und nicht nach 16: 00 Uhr enden. Eine Überschreitung dieser Zeiten ist nur im Einverständnis aller Beteiligter zulässig. Andernfalls müssen laufende Meetings um 16: 00 Uhr beendet werden. www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Kappung – wie geht das? Zeitdiebe Grundsatz: Jede Arbeitsleistung wird vergütet Es sei denn. . Der Tarifvertrag sieht etwas anderes vor BAG vom 27. 11. 2008 - 6 AZR 765/07 (Busfahrer) Der Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor BAG vom 1. 9. 2010 - 5 AZR 517/09 (Überstundenpauschale) Die Betriebsvereinbarung sieht etwas anderes vor Darf das? www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Die Grenzen des Arbeitszeitkontos www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Übertragung oder Auszahlung Arbeitszeitkonto Tarifvertragliche Regelung: Ausgleichszeitraum von 12 Monaten Kontoabschluss 1. Ausgleichszeitraum März April Mai Juni Juli Aug 2. Ausgleichszeitraum Sept Okt Nov Dez Jan Feb März April Mai 2. Ausgleichszeitraum 1. Ausgleichszeitraum 50 Stunden Aufhebung des Kontoabschlusses Betriebliche Regelung: Ausgleichszeitraum von 12 Monaten + Übertragung von 50 Stunden in den folgenden Ausgleichszeitraum www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Kontenkaskade Arbeitszeitkonto Sprudelt wild und hemmungslos: Die Kontenkaskade. Wenn das Konto überläuft, wird Guthaben einfach in länger laufende Konten umgebucht. Eingezogene Grenzen sind damit entwertet, letztlich läuft alles auf das Lebensarbeitszeitkonto zu. Dann kann man sich die anderen Konten aber auch von Vornherein sparen. www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
1. Grenze: Der Ausgleichszeitraum Arbeitszeitkonto Stichtagsregelung Zeitguthaben Stichtag: Ende des Ausgleichszeitraums Frau Jupiter Herr Venus 120 80 60 40 20 0 -Linie Ausgleichszeitraum 3 Monate 6 Monate 9 Monate 12 Monate Hausgemachte Probleme, die keine sind! www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Grenze 1: Der Ausgleichszeitraum Arbeitszeitkonto Individualisierung = Ausgleichszeitraum max. 12 Monate Herr Merkur Herr Pluto Frau Sonne Frau Mond 1. Quartal 2002 www. chronosagentur. de 2. Quartal 2002 3. Quartal 2002 4. Quartal 2002 1. Quartal 2003 2. Quartal 2003 3. Quartal 2003 4. Quartal 2003 © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Grenze 2: Bandbreite/Korridor Arbeitszeitkonto Maximales Zeitguthaben in Stunden 160 140 120 100 80 60 40 20 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Was ist das richtige Maß? www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Grenze 2: Bandbreite/Korridor Arbeitszeitkonto 60 Std 40 Std 20 Std Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Gärtner. Innen Pfleger. Innen Hausgemachte Probleme. . www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Grenze 2: Bandbreite/Korridor Arbeitszeitkonto Maximales Zeitguthaben in Stunden 160 140 120 100 80 60 40 20 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez = Korridor = Kontoverlauf www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Grenze 2: Bandbreite/Korridor Arbeitszeitkonto Maximales Zeitguthaben in Stunden 160 140 120 100 80 60 40 20 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez = Korridor = Kontoverlauf www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Grenze 2: Bandbreite/Korridor Arbeitszeitkonto Übliche Eingrenzungen 1 Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit können alle Beschäftigten bis zu 160 Std. Zeitguthaben und bis zu 60 Stunden Zeitschulden ansammeln. Diese sollen bis zum 31. 12. des Kalenderjahres ausgeglichen sein. Bestehendes Zeitguthaben an diesem Tag wird auf das Folgejahr übertragen, desgleichen Zeitschulden. www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Grenze 2: Bandbreite/Korridor Arbeitszeitkonto Übliche Eingrenzungen 2 26 -150 Plus, 16 -50 Minus 11 -25 Plus, 11 -15 Minus 0 – 10 Stunden Plus oder Minus Roter Bereich: Gelber Bereich: Grüner Bereich www. chronosagentur. de Der Vorgesetzte ist verpflichtet, für den Zeitausgleich zu sorgen. Keine Zeitsouveränität mehr Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen und -fristen zwischen Arbeitnehmer/in und Vorgesetzten bzw. Team Selbstverwaltung durch die Beschäftigten © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Grenze 2: Bandbreite/Korridor Arbeitszeitkonto Zeitausgleich Berührt das Konto eines/r Beschäftigten die Grenzen von 19, 5 bzw. 39 Stunden Guthaben, ist am nächsten Arbeitstag im Einvernehmen zwischen Beschäftigter/m und Vorgesetzer/m eine verbindliche Planung für den Abbau der Stunden auf 50% des erlaubten Guthabens innerhalb von zwei Monaten vorzunehmen. Ausgleichsmaßnahmen können sein: Freizeit in ganzen Tagen, Umbuchung in Wertkonto, Auszahlung als Mehrarbeit. Die Lage des Freizeitausgleichs wird dem Betriebsrat mitgeteilt. Die Festlegung ist verbindlicher Bestandteil der Betriebsvereinbarung. Kommt ein solches Einvernehmen nicht zu Stande, ist der/die Betroffene ab dem ersten Werktag der Folgewoche so lange ganztägig von der Arbeit freizustellen, bis die 50% des Guthaben unterschritten sind. Mit Festlegung des Freizeitausgleichs werden die Stunden aus dem Konto ausgebucht. Erhalt von Eingriffsmöglichkeiten www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Grenze 2: Bandbreite/Korridor Arbeitszeitkonto Das Zeitguthaben, d. h. die Überschreitung von der vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit darf maximal das Dreifache hiervon betragen. Dieser Korridor verringert sich um jeweils ein Viertel monatlich ab dem achten Monat des Ausgleichszeitraumes. Bei Überschreiten dieser Grenzen sind binnen einer Woche ab dem Datum des Überschreitens Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. Ab dem Zeitpunkt der Feststellung dieser Überschreitung ist kein weiterer Guthabenaufbau mehr zulässig. Zwei Wochen nach diesem Zeitpunkt muss entweder ein Abbau des Zeitguthabens oder eine verbindliche Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen mit dem einzelnen Mitarbeiter durch die GF erfolgt sein. Andernfalls ist ab diesem Stichtag der Beschäftigte automatisch zum Ausgleich des Zeitguthabens frei gestellt. Die Freistellung wird in ganzen Tagen realisiert. Die Ausgleichsmaßnahmen dauern mindestens bis zum Ende des Tages, an dem das Guthaben maximal die Hälfte der individuellen IT-Dienstleister, abgeschlossen September 2005 wöchentlichen Arbeitszeit beträgt. Erhalt von Eingriffsmöglichkeiten www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Der Freizeitausgleich www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
So wird‘s gemacht Freizeitausgleich Beschäftigte haben das Recht, nach Absprache im Team bzw. mit den Vorgesetzten jederzeit ganztägig Freizeit in Anspruch zu nehmen. Bei der Genehmigung sind die betrieblichen und die individuellen Interessen gleichrangig zu beurteilen. Das ist Aber leider www. chronosagentur. de vernünftig Quatsch © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Fristen mit Mitbestimmung Freizeitausgleich kann mit folgenden Ankündigungsfristen beantragt werden: Weniger als 2 Tage 1 Woche 2 bis 4 Tage 2 Wochen mehr als 4 Tage 3 Wochen Einvernehmlich kann eine kürzere Ankündigungsfrist vereinbart werden. Kommt es bei dem beantragten Zeitausgleich zu keinem Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten ist der Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung zu beteiligen www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
Fristen mit Selbstbestimmung Freizeitausgleich Ganztägige Arbeitsbefreiung Beschäftigte können bis zur Zeitschuldengrenze aus dem Arbeitszeitkonto Freizeit entnehmen. Dies geschieht durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit oder ganztägige Arbeitsbefreiung. Die ganztägige Arbeitsbefreiung ist nach Absprache mit Teams bzw. Vorgesetzten jederzeit möglich. Soll die Arbeitsbefreiung abgelehnt werden, ist das nur zulässig, wenn entweder • gleichzeitig im Einvernehmen ein Ersatztermin für die Freistellung festgelegt wird; • oder Betriebsrat der Ablehnung zugestimmt hat. www. chronosagentur. de © RA Ingo Hamm, chronos 2011
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