Willkommen im NordseeGymnasiumBsum NordseeGymnasiumBsum Europaschule Elternabend 9 und
Willkommen im Nordsee-Gymnasium-Büsum
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Elternabend 9. und 10. Klassen • • Zahl der Klassenarbeiten Zeugnisverordnung Versetzungsordnung Mittlerer Abschluss
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule „Anzahl und Art der Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I“ Erlass vom 6. August 2008
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Erlass „Anzahl und Art der Leistungsnachweise Veränderungen möglich: Verringerung der Anzahl der Klassenarbeiten, ersatzweise andere Arten von Leistungsnachweisen, die in den Lehrplänen genannt sind
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Erlass „Anzahl und Art der Leistungsnachweise • Fachkonferenzen schlagen vor • die Schulkonferenz entscheidet • Schüler- und Elternschaft werden gegebenenfalls informiert
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 Neue Gestaltung der „Kopfnoten“
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 Neue Gestaltung der „Kopfnoten“ Differenzierung
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 „Kopfnoten“ • allgemeines Lernverhalten • Sozialverhalten
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 Kriterien für das allgemeine Lernverhalten: • • • Arbeitsorganisation Anwendung von Methoden Konzentration Selbstständigkeit Engagement
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Zeugnisverordnung vom 29. April 2008 Kriterien für das Sozialverhalten: Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule „Grundlagen“ der Lehrpläne, 1997, S. 12: „Neben den Leistungen im Bereich der Sach- und Methodenkompetenz sind auch Stand und Entwicklung der im Unterricht vermittelten Selbst- und Sozialkompetenz zu bewerten.
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule „Grundlagen“ der Lehrpläne, 1997, S. 12: Dazu gehören solche Fähigkeiten, Einstellungen und Haltungen, die besonders für das selbständige Lernen und das Lernen in Gruppen wichtig sind. Sie werden in Unterrichtsformen sichtbar und erfassbar, die durch Selbstorganisation und Zusammenarbeit gekennzeichnet sind. “
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Versetzungsregelungen nach SAVOGym vom 22. 06. 2007, gültig ab August 2008, Übergangsregelung bis Juli 2010
Mittelstufe: Übergangszeitraum bis 31. 7. 10 (§ 8 SAVOGym) 7. , 8. , 9. Gymnasium höchstens 1 Fach mit 5 oder 6 einmalige Wiederholung nein Stufe noch nicht wiederholt Prognose der Konferenz + Versetzung auf Probe + 8. , 9. , 10. Gym Schrägversetzung schriftliche Begründung an die Eltern - Nachprüfung(en) - + 8. , 9. , 10. RS
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Versetzung von der 10. Klasse in die Einführungsphase der Oberstufe (11. Klasse) – OAPVO, § 1 (4)
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule OAPVO, § 1 (4) • Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule OAPVO, § 1 (4) • Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend • wenn eine erfolgreiche Mitarbeit zu erwarten ist (Prognose der Klassenkonferenz)
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule oder • wenn der qualifizierte mittlere Abschluss erreicht wird
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“) Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien NGB, September 2008
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Quellen Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (Schulartverordnung Gymnasien – SAVOGym) Vom 22. Juni 2007 Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) Landesverordnung über Realschulen (RSVO) Vom 22. 06. 07 Tagungen der Regionalen Arbeitskreise West und Süd-West der Mittelstufenleiterinnen und Mittelstufenleiter an Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein 2008 „Hartung-Papier“ (Fragen im Umkreis des mittleren Abschlusses – Antworten von Schneider und Rehder, zusammengestellt für den Ak-West – 12. 6. 2008)
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Wann? • Ab diesem Schuljahr 2008/09, • also für die Schülerinnen / Schüler, die jetzt in der 10. Klasse sind, • Prüfungen im Mai und Juni 2009
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Wozu? • kein Abschluss ohne Prüfung, keine Prüfung ohne zentrale Elemente • weniger Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Mittlerer Bildungsabschluss also nicht mehr durch Konferenzbeschluss nach der 10. Klasse des Gymnasiums
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Wer wird geprüft? • Prüfungen sollen nur Ausnahmefälle sein! • Die Klassenkonferenz berät Ende 10. 1 (und 11. 1), ob zu befürchten ist, dass die Schülerin / der Schüler ohne Abschluss die Schule verlassen muss, • „wenn die Leistungen nicht in allen Fächern mindestens ausreichend (5 Punkte/4, 0) sind“ - SAVOGym § 5 (3)
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Wie wird geprüft? • Zentrale schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch • mündlich in Englisch (zentrale Aufgaben) und einem Wahlfach, Zusatzprüfungen möglich • Präsentation einer Projektarbeit • Viele Ähnlichkeiten mit dem Abitur
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Benotung • auf RS-Anforderungen hin • Anhebung der gymnasialen Noten um eine Notenstufe • Vornoten sind gewichtiger als Prüfungsergebnisse (2 : 1) • Endnoten aller Fächer mind. 4, Ausgleich einer 5 durch eine 3
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Folgen • nicht versetzt, aber Prüfung bestanden: Entlassung mit dem Mittleren Abschluss, aber Wiederholung der 10. Kl. ist einmal möglich • nicht versetzt, aber Prüfung gut bestanden: Zugang in die Oberstufe
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Folgen • Prüfung gut bestanden: „qualifizierender mittlerer Abschluss“: Notendurchschnitt D. E. M. mind. 2, 4, sonst mind. 3, 0, keine Sechs
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Folgen • Prüfung nicht bestanden, aber versetzt: erneute Prüfung nach 11. 1, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet scheint • Prüfung nicht bestanden, nicht versetzt: einmal Wiederholung d. 10. (wohl besser an der Regionalschule) • 2 x nicht bestanden, 2 x nicht versetzt: Zuerkennung des Hauptschulabschlusses bei entsprechenden Leistungen möglich
Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Mittlerer Abschluss: Gelassenheit Motivation statt Einschüchterung: Was Regionalschüler. Innen zugemutet wird, können Gymnasiasten auch leisten!
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