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Willkommen bei der Haufe Akademie. Nachhaltigkeitsberichte erstellen Alles wird leicht.
Nachhaltigkeitsberichte erstellen Pflichtvorgaben und Umsetzungstipps für nichtfinanzielles Reporting Referent: Alexander Rossner
Inhaltsübersicht 1. 2. 3. 4. Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Definition und Motive Überblick über Berichtsstandards Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts 2 | © ROSSNER
Vorstellung der Teilnehmer Bevor wir anfangen: Bitte stellen Sie sich und Ihr Unternehmen kurz vor. Bitte lassen Sie uns wissen, welche Ziele und Wünsche Sie an das Seminar und dessen Durchführung haben. Wer sind Sie? Lassen Sie uns einander vorstellen: • Wer sind Sie? • Was sind Ihre Erwartungen? 3 | © ROSSNER
1. Grundlagen der Nachhaltigkeit 1. 1 Begriff der Nachhaltigkeit 1. 2 Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit 1. 3 Corporate Social Responsibility 1. 4 Nachhaltigkeit: Anspruch und Wirklichkeit 1. 5 Effizienz vs. Effektivität 4 | © ROSSNER
1. 1 Begriff der Nachhaltigkeit Der Begriff der Nachhaltigkeit geht auf Hans Carl von Carlowitz zurück, der 1713 in seinem Werk „Sylvicultura oeconomica“ die Forderung aufgestellt hat, dass immer nur so viel Holz geschlagen werden sollte, wie durch planmäßige Aufforstung wieder nachwachsen kann. Nachhaltigkeit Nachhaltig ist eine Entwicklung, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen. “ (Brundtland Bericht: Unsere gemeinsame Zukunft, 1987) 5 | © ROSSNER
1. 2 Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit Ökologie Ökonomie 6 | © ROSSNER Soziales
1. 3 Corporate Social Responsibility Der Begriff der Nachhaltigkeit wird häufig synonym verwendet mit dem Begriff der Corporate Social Responsibility (CSR). Beide Begriffe haben aber eine unterschiedliche Bedeutung. Corporate Social Responsibility Der Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) umschreibt den freiwilligen Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Forderungen (Compliance) hinausgeht. 7 | © ROSSNER
1. 4 Nachhaltigkeit: Anspruch und Wirklichkeit (I) Externalisierung von Schäden Das Gebot nachhaltigen Wirtschaftens im Sinne des Erhalts wichtiger ökologischer und sozialer Systeme ist in der Praxis nur schwer umsetzbar: Unsere volkswirtschaftliche Verfassung bietet – von der Ressourceneffizienz einmal abgesehen – nur wenige wirtschaftliche Anreize für Nachhaltigkeit: Vielfach werden ökologische und soziale Schäden wirtschaftlicher Betätigung in andere Regionen oder andere Zeiten verlagert (externalisiert) und die ökonomischen Vorteile behalten. Um diese Verlagerung der ökologischen und sozialen Schäden auf die Allgemeinheit zu vermeiden, wird vielfach eine Internalisierung externer Effekte vorgeschlagen, die jedoch wegen der Probleme einer ökonomischen Bewertung der Umwelt- und Sozialschäden nur in Grenzen möglich erscheint. 8 | © ROSSNER
1. 4 Nachhaltigkeit: Anspruch und Wirklichkeit (II) Das Dilemma der Gemeingüter Vielfach wird angenommen, dass Nachhaltigkeit deshalb so schwer zu erzielen sei, weil die Gemeingüter einem sozialen Dilemma unterliegen: Ihr Erhalt ist zwar im Interesse der Gemeinschaft, aber ihre Ausbeutung im individuellen Interesse eines jeden Mitglieds der Gemeinschaft. Dilemma der Gemeingüter Der Erhalt eines Waldes ist für die Gemeinschaft kollektiv vorteilhaft. Jedes Mitglied der Gemeinschaft erzielt jedoch einen individuellen wirtschaftlichen Vorteil, wenn es Bäume des Waldes schlägt und verkauft. Hierdurch schädigt das einzelne Mitglied aber die Gemeinschaft – und damit sich selbst. 9 | © ROSSNER
1. 4 Nachhaltigkeit: Anspruch und Wirklichkeit (III) Ausweg aus der Externalisierung und dem Dilemma Das Problem fehlender Anreize für Nachhaltigkeit und das soziale Dilemma der Gemeingüter ließen sich theoretisch durch gesetzliche Regelungen lösen. In unserer globalisierten Wirtschaft müssten diese gesetzlichen Regelungen allerdings überwiegend weltweit gelten, um der Verlagerung von ökologischen und sozialen Schäden in andere Regionen wirksam entgegenzuwirken. Stoffsammlung: Gesetzliche Regelungen für Nachhaltigkeit Lassen Sie uns überlegen: Welche Beispiele fallen Ihnen ein, bei denen der Gesetzgeber Gegenstände geregelt hat, die Themen der Nachhaltigkeit betreffen? 10 | © ROSSNER
1. 4 Nachhaltigkeit: Anspruch und Wirklichkeit (IV) Erfolg durch/mit Nachhaltigkeit Wegen der mangelnden Anreize für nachhaltiges Wirtschaften und des Dilemmas der Gemeingüter stellt sich bei erfolgreichen Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, zugleich die Kausalitätsfrage. Die Beobachtung, dass ein erfolgreiches Unternehmen nachhaltig wirtschaftet, kann bedeuten: Das Unternehmen ist erfolgreich, weil es nachhaltig wirtschaftet. oder: Das Unternehmen wirtschaftet nachhaltig, weil es erfolgreich ist. Die Auflösung der Frage, welche Kausalbeziehung auf eine richtige Beobachtung zurückzuführen ist, ist im Einzelfall schwer bis unmöglich. 11 | © ROSSNER
1. 5 Effizienz vs. Effektivität (I) In diesem Zusammenhang ein kurzer Exkurs: Vielfach werden insbesondere ökologische Leistungen der Nachhaltigkeit unter Aspekten der Effizienz betrachtet (z. B. „Steigerung der Energie- oder Materialeffizienz“). Diese Betrachtung wird zunehmend durch Fragestellungen der Effektivität angereichert. Effizienz und Effektivität Effizienz bedeutet, etwas richtig zu tun. Effektivität bedeutet, das Richtige zu tun. Ersteres ist messbar, Letzteres setzt eine Bewertung voraus. 12 | © ROSSNER
1. 5 Effizienz vs. Effektivität (II) Der Unterschied wird am besten anhand eines Beispiels klar, das auch zur Erklärung des Begriffs Rebound dient. Unter Rebound (deutsch: „abprallen“) versteht man einen der Effizienz gegenläufigen Effekt, der vielfache Ursachen haben kann. Herstellung von Verpackungsmitteln (Plastiktüten) Illustration von Effizienz, Rebound Effektivität anhand des Beispiels der Herstellung von Plastiktüten. 13 | © ROSSNER
1. 5 Effizienz vs. Effektivität (III) Die ehrliche und systematische Auseinandersetzung mit unternehmerischen Leistungen der Nachhaltigkeit kann aufzeigen, wo ein Unternehmen, das bislang nur effizient war, effektiver werden kann. Anders als Effizienzsteigerungen setzen verbesserte Leistungen der Effektivität vielfach ein prozessuales Umdenken und Innovationen bis hin zur vollständigen Änderung des Geschäftsmodells voraus. Cradle-to-cradle: Vom Verkauf eines Produkts zur Erbringung einer Dienstleistung Illustration des Ansatzes Cradle-to-cradle (nach Michael Braungart) anhand des Beispiels einer Waschmaschine. 14 | © ROSSNER
Q&A: Grundlagen der Nachhaltigkeit Fragen Bitte stellen Sie etwaige Fragen zu diesem einleitenden Teil des Seminars. 15 | © ROSSNER
2. Nachhaltigkeitsberichterstattung, Definition und Motive 2. 1 Definition Nachhaltigkeitsbericht 2. 2 Motive für Nachhaltigkeitsberichterstattung 2. 3 Erfolg durch/mit Nachhaltigkeitsberichterstattung 2. 4 Gesetzliche Berichtspflicht: CSR-Richtlinie 16 | © ROSSNER
2. 1 Definition Nachhaltigkeitsbericht Ein Nachhaltigkeitsbericht stellt die Tätigkeiten und Leistungen einer Organisation im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung dar. Er greift die wichtigsten Themengebiete der Nachhaltigkeit auf: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Nachhaltigkeitsbericht Ein Nachhaltigkeitsbericht stellt die Tätigkeiten und Leistungen einer Organisation im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung dar. Nachhaltigkeitsberichte werden von Unternehmen zumeist freiwillig vero ffentlicht, um die gesellschaftlichen und o kologischen Auswirkungen ihres Kerngescha fts sowie ihr Engagement daru ber hinaus darzustellen. 17 | © ROSSNER
2. 2 Motive für Nachhaltigkeitsberichterstattung (I) Marktorientierte Motive Ist das Unternehmen in einem Marktsegment angesiedelt, in dem ökologische und soziale Aspekte ein Kaufkriterium darstellen, wird der Nachhaltigkeitsbericht typischerweise einen deutlichen Marktbezug aufzeigen. Öffentlichkeitsorientierte Motive Unternehmen und Branchen, die unter öffentlicher Beobachtung stehen, z. B. weil sie erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt verursachen, versuchen durch Nachhaltigkeitsberichterstattung Glaubwürdigkeit für das Unternehmen und dessen Produkte zu schaffen. Managementorientierte Motive Hier kann der Nachhaltigkeitsbericht dazu dienen, das Sozial- und Umweltmanagement zu fördern und die eigenen Mitarbeiter zu informieren und zu motivieren. 18 | © ROSSNER
2. 2 Motive für Nachhaltigkeitsberichterstattung (II) Marktorientierte Motive Öffentlichkeitsorientierte Motive 19 | © ROSSNER Managementorientierte Motive
2. 3 Erfolg durch/mit Nachhaltigkeitsberichterstattung (I) Aus dem eben Gesagten geht hervor, warum Organisationen über Nachhaltigkeit berichten. In der Praxis kann die systematische Beschäftigung mit Nachhaltigkeit in fünf verschiedenen Dimensionen wirken: • Reduktion von Kosten • Erhöhung von Umsätzen • Verbesserung des Images der Organisation und der Produkte • Identifikation und Vermeidung von Risiken • Identifikation und Wahrnehmung von Marktchancen 20 | © ROSSNER
2. 3 Erfolg durch/mit Nachhaltigkeitsberichterstattung (II) Die systematische Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit kann helfen, Kosten zu senken, Umsätze zu steigern, das Image zu verbessern, Risiken zu vermeiden und Chancen zu nutzen. Stoffsammlung: Erfolg durch/mit Nachhaltigkeit Lassen Sie uns überlegen: Welche konkreten Beispiele fallen Ihnen für die fünf möglichen Wirkungen von Nachhaltigkeit ein? 21 | © ROSSNER
2. 4 Gesetzliche Berichtspflicht: CSR-Richtlinie (I) Basics der Richtlinie 2014/95/EU Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben 2014 eine neue Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen und Konzernen verabschiedet (CSR-Richtlinie). Ziel der Richtlinie ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Insbesondere Unternehmen, die am Kapitalmarkt aktiv sind, sollen künftig stärker über nichtfinanzielle Aspekte berichten, die unmittelbare und wesentliche Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Finanzlage des Unternehmens haben. Die europarechtliche Grundlage bildet die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen. 22 | © ROSSNER
2. 4 Gesetzliche Berichtspflicht: CSR-Richtlinie (II) Umsetzung in nationales Recht steht unmittelbar bevor Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. 04. 2017 (BGBl. I S. 802), in Kraft getreten am 19. 04. 2017, sieht folgende Voraussetzungen eines Unternehmens vor, damit die (teilweise rückwirkend) ab dem 01. 2017 geltende Berichtspflicht greift: Voraussetzungen für Pflicht zur Berichterstattung ab 01. 2017 Die Berichtspflicht ist neu in § 289 b HGB geregelt. Sie gilt für Unternehmen, die folgenden Voraussetzungen erfüllen: • Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Kapitalgesellschaften mit Kapitalmarktorientierung nach § 264 d HGB (organisierter Markt), • nach § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB und • mit mehr als 500 Mitarbeitern. 23 | © ROSSNER
2. 4 Gesetzliche Berichtspflicht: CSR-Richtlinie (III) Lagebericht, gesonderter Bericht, Nutzung von Rahmenwerken Erweiterung des Lageberichts oder Erstellung einer gesonderten nichtfinanziellen Erklärung, § 289 b HGB Grundsätzlich ist der Lagebericht betroffener Unternehmen entsprechend zu erweitern, vgl. § 289 b Abs. 1 HGB. Das Unternehmen kann aber auch einen gesonderten „nichtfinanziellen Bericht außerhalb des Lageberichts“ erstellen, vgl. § 289 b Abs. 3 HGB. Nutzung von Rahmenwerken, § 289 d HGB Die Nutzung von Rahmenwerken, also von Nachhaltigkeitsberichtsstandards, ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen: „Die Kapitalgesellschaft kann für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke nutzen. In der Erklärung ist anzugeben, ob die Kapitalgesellschaft für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung ein Rahmenwerk genutzt hat und, wenn dies der Fall ist, welches Rahmenwerk genutzt wurde, sowie andernfalls, warum kein Rahmenwerk genutzt wurde. “ 24 | © ROSSNER
2. 4 Gesetzliche Berichtspflicht: CSR-Richtlinie (IV) Inhalte und Reichweite der Prüfungspflicht des Berichts Inhalt der nichtfinanziellen Erkla rung, § 289 c HGB Die betroffenen Unternehmen sollen in dieser Erklärung Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung machen. Zudem ist es erforderlich, zu den vorgenannten Aspekten jeweils die Beschreibung der verfolgten Konzepte, der angewandten Due. Diligence-Prozesse, die Ergebnisse dieser Konzepte, die wesentlichen Risiken und die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren anzugeben. Keine verpflichtende inhaltliche Prüfungspflicht der nichtfinanziellen Erklärung Während grundsätzlich alle anderen Bestandteile des Lageberichts auch einer inhaltlichen Prüfungspflicht durch einen Abschlussprüfer nach § 316 Abs. 1 HGB unterliegen, ist die nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Dort reicht eine Prüfung der formellen Bestandteile der Erklärung aus. 25 | © ROSSNER
2. 4 Gesetzliche Berichtspflicht: CSR-Richtlinie (V) Inhalte der Berichtspflicht nach § 289 c HGB in der Übersicht Umweltbelange Anti-Korruption Nr. 1 Nr. 2 Nr. 5 Nr. 3 Arbeitnehmerbelange Sozialbelange Nr. 4 Menschenrechte Berichtspflicht nach CSR-Richtlinie – Umsetzungsgesetz vom 11. 04. 2017 (BGBl. I S. 802) 26 | © ROSSNER
2. 4 Gesetzliche Berichtspflicht: CSR-Richtlinie (VI) Konsequenzen aus der neuen Gesetzgebung Nur wenige Unternehmen sind von der neuen Gesetzgebung betroffen Insgesamt sind nach dem Gesetz nur knapp 500 der insgesamt ca. 3, 6 Mio. Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ab dem 1. 1. 2017 über Nachhaltigkeit zu berichten. Keine Festlegung auf Format oder Form Der Gesetzentwurf sieht zwar bestimmte Berichtsgegenstände vor, sieht aber zugleich davon ab, ein striktes Berichtsformat verbindlich vorzuschreiben. Ferner lässt der Gesetzgeber offen, ob die verpflichtenden Unternehmen die Pflichtangaben im Lagebericht oder im Rahmen eines gesonderten Berichts machen. Nachhaltigkeit und Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung Dessen ungeachtet steht zu erwarten, dass sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer fortan intensiver als bislang mit Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen werden. 27 | © ROSSNER
Ihre Motivation und Ziele für Nachhaltigkeitsberichterstattung? Motivation und Ziele für Nachhaltigkeitsberichterstattung Lassen Sie uns überlegen: Was sind Ihre Motive, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen? Welche unternehmerischen Ziele könnten Sie womöglich durch einen Nachhaltigkeitsbericht fördern? 28 | © ROSSNER
Q&A: Nachhaltigkeitsberichterstattung, Definition und Motive Fragen Bitte stellen Sie etwaige Fragen zu diesem Teil des Seminars. 29 | © ROSSNER
3. Überblick über Berichtsstandards 3. 1 Global Reporting Initiative 3. 2 KPI for Environmental and Social Governance 3. 3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex 3. 4 Global Compact der Vereinten Nationen 3. 5 CDP (vormals Carbon Disclosure Project) 3. 6 DIN ISO 26000 3. 7 DIN ISO 14001 3. 8 Gemeinwohl-Bilanz 30 | © ROSSNER
3. 1 Global Reporting Initiative (I) Basics Die Global Reporting Initiative (GRI) – eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Amsterdam – bietet seit 1997 einen sehr umfassenden Berichtsrahmen für Nachhaltigkeitsberichterstattung, der weltweite Verbreitung und Anwendung findet. Organisationen aller Art können die von GRI vorgegebenen Prinzipien und Indikatoren nutzen, um ihre ökonomische, ökologische und soziale Leistung darzustellen. 31 | © ROSSNER
3. 1 Global Reporting Initiative (II) Versionen und Aufbau Im Moment wird GRI in der Version Standards angewandt. Eine Reihe von Organisationen berichtet noch nach den Vorversionen GRI 4. 0, 3. 0 oder 3. 1. GRI Standards ist hierarchisch gegliedert: Die 3 Themen Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft sind in 33 themenspezifische Standards unterteilt, die wiederum in 71 Indikatoren aufgegliedert sind. Hinzu kommen drei universelle Standards, die sich mit den Grundlagen (101), mit allgemeine Angaben (102) und Managementansa tzen (103) beschäftigen. 32 | © ROSSNER
3. 1 Global Reporting Initiative (III) Unterteilung in themenspezifische Standards und Indikatoren Ökonomie 200 (8) Ökologie 300 (6) Energie, 302 Emissionen, 305. . . Wirtschaftliche Leistung, 201 Regionaler Arbeitgeber, 202. . . Anstellungsbedingungen, 401 Bewertung Lieferanten hinsichtlich sozialer Aspekte, 414. . . GRI 33 | © ROSSNER Gesellschaft 400 (19)
3. 1 Global Reporting Initiative (V) Ökonomische und ökologische Standards Ökonomie (6) 201 Wirtschaftliche Leistung 202 Regionaler Arbeitgeber 203 Indirekte o konomische Auswirkungen 204 Lokale Beschaffung 205 Korruptionsbeka mpfung 206 Fairer Wettbewerb 35 | © ROSSNER Ökologie (8) 301 Materialien 302 Energie 303 Wasser 304 Biodiversita t 305 Emissionen 306 Abwasser und Abfall 307 Umwelt-Compliance 308 Bewertung Lieferanten hinsichtlich o kologischer Kriterien
3. 1 Global Reporting Initiative (V) Soziale Standards (400) 401 Anstellungsbedingungen 402 Arbeitgeber- Arbeitnehmer Kommunikation 403 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 404 Aus- und Weiterbildung 405 Vielfalt und Chancengleichheit 406 Gleichbehandlung 407 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen 408 Kinderarbeit 409 Zwangs- und Pflichtarbeit 410 Sicherheitspraktiken 411 Rechte der indigenen Bevo lkerung 412 Menschenrechtspru fung 36 | © ROSSNER 414 Bewertung Lieferanten hinsichtlich sozialer Aspekte 415 Politisches Engagement 416 Kundengesundheit und –sicherheit 417 Kennzeichnung und Vermarktung 418 Schutz der Privatspha re von Kunden 419 Compliance
3. 1 Global Reporting Initiative (VII) Berichterstattung im Einklang mit bzw. in Anlehnung an GRI Berichte, die im Einklang („in accordance“) mit den G 4 -Leitlinien erstellt werden, müssen einen sogenannten GRI-Inhaltsindex enthalten. Unternehmen haben zwei Mo glichkeiten, im Einklang mit GRI zu berichten: Kern (engl. „core“): Das Unternehmen berichtet über seine Kernaspekte, d. h. über die wesentlichen Aspekte des Nachhaltigkeitsengagements, und einen Indikator pro wesentlichem Aspekt in den Bereichen Wirtschaft, Ökologie und Gesellschaft. Umfassend (engl. „comprehensive“): Diese Option geht weit über die Option „Kern“ hinaus. Unternehmen berichten hierbei über alle Standardangaben sowie über alle Indikatoren zu den wesentlichen Aspekten des Unternehmens. Unternehmen, die nur über einen Teil der Aspekte berichten wollen, was sich namentlich zu Beginn anbietet, berichten „in Anlehnung an GRI“: 37 | © ROSSNER
3. 1 Global Reporting Initiative (VIII) Umstellung auf SRS – Neue Nomenklatur Global Reporting Initiative stellten am 01. 2017 auf GRI SRS um. Das bedeutet: Die GRI-Qualitäts- und -Inhaltsprinzipien bleiben grundsätzlich bestehen. Die GRI-Standards werden in fünf Module eingeteilt, welche die Anwender alle oder teilweise erfüllen müssen, um in Übereinstimmung mit GRI zu sein. So ist ein Modul zu den allgemeinen Standardangaben, eins zum Management Approach sowie eines pro Aspekt Kategorie (Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft) vorgesehen. Der Inhalt von G 4 wird größtenteils übernommen, wobei die Texte angepasst oder umgestellt werden. Redundanzen werden eliminiert. Die Nomenklatur änderte sich gänzlich. Es gibt ein neues Abkürzungssystem (101, 102, 103, 200, 300, 400). Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die zukünftige Weiterentwicklung der GRIStandards, die in Zukunft kontinuierlich (und nicht mehr in Generationen) publiziert werden sollen. 38 | © ROSSNER
3. 1 Global Reporting Initiative (IX) Umstellung auf SRS – Inhalte Statt in einem Dokument gliedern sich die Standards fortan neu in 36 Einzelstandards: Drei allgemeine Standards (Prinzipien, allgemeine Standardangaben und Managementansatz) sowie 33 themenspezifische Standards für die Berichterstattung über die wesentlichen ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen. Berichterstatter können flexibler wählen, ob sie den gesamten Standard befolgen oder nur einzelne Themen abdecken möchten. GRI-Aspekte heißen neu Themen und wurden teilweise neu gegliedert. Die Terminologie weiterer GRI-Begriffe wurde ebenfalls angepasst. Berichterstattende hatten bis zum 1. Juli 2018 Zeit, um von den G 4 -Leitlinien auf die neuen Standards umzustellen. 39 | © ROSSNER
3. 1 Global Reporting Initiative (X) Umstellung auf SRS – eigene Einschätzung Eigene Einschätzung: GRI baut mit dem Wechsel von GRI 4. 0 auf SRS seine unangefochtene Führungsposition aus und wird den übrigen Standards erst einmal ein wenig Arbeit machen, da diese ihre Systeme der neuen Nomenklatur anpassen müssen. Entsprechendes gilt für Anbieter von Software (hierzu später mehr). Einblicke in GRI SRS Lassen Sie uns die neuen GRI SRS einmal kursorisch betrachten. 40 | © ROSSNER
3. 1 Global Reporting Initiative (XII) Umstellung auf SRS – Neue Gestaltung der Standards Bildnachweis: Global Reporting Initiative, Consolidated Set of Sustainability Reporting Standards, 2016 43 | © ROSSNER
3. 1 Q&A zu Global Reporting Initiative Fragen Bitte stellen Sie etwaige Fragen zu GRI G 4 und dem Übergang von GRI G 4 auf GRI SRS. 44 | © ROSSNER
3. 2 KPI for Environmental and Social Governance (I) Schlüsselkriterien der Nachhaltigkeit Die Schlüsselkriterien zur Nachhaltigkeit (KPI for ESG) wurden im Jahre 2007 von der Deutschen Vereinigung fu r Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) entwickelt. Der europäische Verband European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) ist an der Weiterentwicklung des Standards beteiligt. Es handelt sich bei den KPI for ESG ausschließlich um extrafinanzielle und ausschließlich um quantitative Indikatoren. Die Anzahl der Indikatoren stieg im Lauf der Entwicklung von 25 auf gegenwärtig etwa 130 an, wobei ca. 100 Indikatoren branchenspezifisch sind. 45 | © ROSSNER
3. 2 KPI for Environmental and Social Governance (II) Spezifika des Standards Die Indikatoren der KPI for ESG sind denen von GRI G 4 stark angenähert. Die KPIs for ESG sollen Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen. Gegenwärtig ist die dritte Fassung der KPI for ESG veröffentlicht (KPI for ESG 3. 0). Der Standard liegt ausschließlich in englischer Sprache vor. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsleistungen der berichtenden Unternehmen dadurch unterstützt, dass diese in über 100 Industrien eingeteilt werden und für jede Industrie ein auf die spezifischen Risiken der jeweiligen Industrie zugeschnittener Berichtsrahmen vorgeschlagen wird. 46 | © ROSSNER
3. 2 KPI for Environmental and Social Governance (III) Stärken des Standards Eine weitere Stärke der KPIs liegt ferner darin, dass der Anwender dazu ermuntert wird, für die jeweiligen ökologischen und sozialen Kriterien KPIs zu bilden. KPI for ESG hat leider keine große Bedeutung erlangt und wird wohl nicht mehr gepflegt. Für die Wesentlichkeitsanalyse ist KPI for ESG aber ein Tool von unschätzbarer Bedeutung. Dies liegt daran, dass für alle bedeutsamen Industrien vordefinierte Sets an KPI bestehen, die nach Wichtigkeit in drei Abstufungen unterschieden werden: Core Midlevel, Highlevel. 47 | © ROSSNER
3. 2 KPI for Environmental and Social Governance (IV) Beispiel für KPI for ESG Bildnachweis: EFFAS, Key Performance Indicators for ESG, 2010 48 | © ROSSNER
3. 2 Q&A zu KPI for ESG Fragen Bitte stellen Sie etwaige Fragen zu KPI for ESG. 49 | © ROSSNER
3. 3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex (I) Basics Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein branchenübergreifender Transparenz -standard für die Berichterstattung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen. Der DNK liegt in 2. Auflage vor und kann von Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Rechtsform genutzt werden. Der DNK eignet sich insbesondere für KMU, da er im Vergleich zu GRI G 4 und SRS einfach handhabbar ist. Die klare Struktur des DNK und die Konzentration auf die wesentlichen Kriterien stellen zentrale Vorteile dieses Rahmens dar, der sich folglich auch für in der Berichterstattung weniger erfahrene oder leistungsfähige Einrichtungen eignet. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung hat ein umfassendes Schulungskonzept zur Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex entwickelt. 50 | © ROSSNER
3. 3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex (II) 20 Kriterien aus 4 Bereichen Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex beruht auf 20 Kriterien aus vier Bereichen. Diese werden umseitig dargestellt. Anders als bei GRI ist bei DNK eine inhaltliche Bezugnahme auf andere Kodizes ausdrücklich vorgesehen. So darf der Verwender des DNK entscheiden, ob seine Berichterstattung über die 20 Kriterien entweder anhand der Indikatoren von GRI (in derzeitigen Fassung 4. 0) oder nach den entsprechenden Indikatoren der KPI for ESG erfolgt. 51 | © ROSSNER
3. 3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex (III) Spezifika des Standards Anders als bei GRI und anderen Berichtsrahmen hat der Anwender, wenn der Bericht vom Rat für Nachhaltige Entwicklung positiv auf die Einhaltung der formalen Kriterien geprüft werden soll, beim Deutschen Nachhaltigkeitskodex keine Auswahl bezüglich der zu berichtenden Kriterien und Indikatoren: Er hat eine vollständige Entsprechenserklärung mit dem DNK abzugeben (und gegebenenfalls einzureichen). Der DNK gibt bezüglich des textlichen Umfangs einen Orientierungswert von 500 bis 2. 000 Zeichen pro Kriterium an. In den Texten erkla rt die berichtende Einheit, welche Kriterien sie erfu llt (comply) bzw. sie erla utert, wenn Daten noch nicht erhoben oder die geforderten Informationen fu r ihre Gescha ftsta tigkeit nicht wesentlich sind (explain). 52 | © ROSSNER
3. 3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex (IV) Die 20 Kriterien Strategie Strategische Analyse und Maßnahmen Wesentlichkeit Ziele Tiefe der Wertschöpfungskette Prozessmanagement Verantwortung Regeln und Prozesse Kontrolle Anreizsysteme Beteiligung von Anspruchsgruppen Innovations- und Produktmanagement 53 | © ROSSNER Umwelt Inanspruchnahme natürlicher Ressourcenmanagement Klimarelevante Emissionen Gesellschaft Arbeitnehmerrechte Chancengerechtigkeit Qualifizierung Menschenrechte Gemeinwesen Politische Einflussnahme Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
3. 3 Q&A zu Deutscher Nachhaltigkeitskodex Fragen Bitte stellen Sie etwaige Fragen zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex. 54 | © ROSSNER
3. 4 United Nations Global Compact (I) Basics Der United Nations Global Compact (UNGC) ist ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Vereinten Nationen. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich das Unternehmen zur Einhaltung der zehn Prinzipien des Global Compact. Das Unternehmen soll einen jährlichen Fortschrittsbericht einreichen. UN Global Compact ist der weltweit am weitesten verbreitete internationale CSRStandard. Inhaltlich wird er als Mindeststandard angesehen. 55 | © ROSSNER
3. 4 United Nations Global Compact (II) Spezifika des Standards UNGC reicht für die Erfüllung der Berichtspflicht nach der CSR-Richtlinie nicht aus, für kleine Unternehmen ist UNGC aber womöglich ein guter Start in die Berichterstattung. UNGC versteht sich selbst nicht mehr so sehr als Berichtsstandard, sondern entwickelt sich mehr und mehr zu einem Netzwerk von Unternehmen rund um Nachhaltigkeit. Die deutschen Teilnehmer des Global Compacts organisieren sich seit 2001 im Deutschen Global Compact Netzwerk. 56 | © ROSSNER
3. 4 United Nations Global Compact (III) Die 10 Prinzipien 1‒ 5 (1) Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten. (2) Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. (3) Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. (4) Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten. (5) Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten. 57 | © ROSSNER 6‒ 10 (6) Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. (7) Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. (8) Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern. (9) Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen. (10) Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
3. 4 Q&A zu Global Compact Fragen Bitte stellen Sie etwaige Fragen zum Global Compact. 58 | © ROSSNER
3. 5 CDP (vormals Carbon Disclosure Project) Das CDP (vormals Carbon Disclosure Project) wurde im Jahr 2000 in London gegründet. Die Organisation versendet einmal jährlich namens der sie unterstützenden Finanzinvestoren Fragebögen, die sich mit vier Kernthemen des Klimawandels (und seit 2015 auch mit den Themen Wasser und Wäldern) beschäftigen. Die teilnehmenden Unternehmen müssen zu folgenden Aspekten ihrer Tätigkeit Auskunft erteilen und werden danach anhand eines Scorings beurteilt: • Chancen und Risiken des Unternehmens durch den Klimawandel • Vollständige Erfassung der Treibhausgasemissionen des Unternehmens • Unternehmensstrategien zur Verminderung der Treibhausgase • Corporate Governance in Bezug auf den Klimawandel Eine Besonderheit des Carbon Disclosure Projects ist, dass der Organisation über 650 institutionelle Anleger mit signifikanten Anteilen an den größten börsennotierten Gesellschaften als Mitglied angehören, die in ihrer Verbundenheit Transparenzdruck auf die berichtenden Unternehmen ausüben. Seit 2016 bietet CDP einen Handlungsrahmen für Supply Chain Management hinsichtlich der drei Kernthemen (Klima, Wasser und Wälder) an. 59 | © ROSSNER
3. 6 ISO 26000 Die ISO 26000 ist ein Leitfaden, der Orientierung und Empfehlungen gibt, wie sich Organisationen jeglicher Art verhalten sollten, damit sie als gesellschaftlich verantwortlich angesehen werden können. Der Leitfaden wurde im November 2010 veröffentlicht und seine Anwendung ist freiwillig. In Deutschland ist diese Norm als DIN ISO 26000 mit Ausgabedatum Januar 2011 veröffentlicht. ISO 26000 ist keine zertifizierbare Managementsystem-Norm wie ISO 9001 oder ISO 14001. 60 | © ROSSNER
3. 7: Exkurs 17 UN-Ziele (SDGs) 61 | © ROSSNER
3. 8 Gemeinwohl-Bilanz (I) Basics Mit einer Gemeinwohl-Bilanz, einem von Christian Felber geprägten Begriff, wird dargelegt, inwieweit ein Unternehmen bzw. eine Institution dem Gemeinwohl dient. Gemeinwohl-Bilanzen sollen für jedermann gut verständlich sein. Die Unternehmen können entscheiden, ob sie die Bilanz in Eigenregie erstellen, sich in einer Gruppe gegenseitig bilanzieren oder einen unabhängigen Prüfer bestellen. Eine Gemeinwohl-Bilanz verursacht einen vergleichsweise geringen Aufwand und kann sehr komprimiert erfolgen. Grundlage der Gemeinwohl-Bilanz ist die Gemeinwohl-Matrix mit 20 Indikatoren. 62 | © ROSSNER
3. 8 Gemeinwohl-Bilanz (II) Gemeinwohl-Matrix Bildnachweis: Verein zur Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie, Gemeinwohlmatrix, 2016 63 | © ROSSNER
Q&A: Überblick über Berichtsstandards Fragen Bitte stellen Sie etwaige Fragen zu den wichtigsten Berichtsstandards. 64 | © ROSSNER
4. Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts 4. 1 Adressaten des Berichts 4. 2 Projektdauer: Ziele und Zeitplan 4. 3 Projektteam und Partner 4. 4 Grundsätze der Nachhaltigkeitsberichterstattung 4. 5 Definition von Vision und Strategie 4. 6 Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses und Definition einer Grundaussage 4. 7 Wesentlichkeitsanalyse 4. 8 Datensammlung 4. 9 Definition von Zielen und Maßnahmen 4. 10 Gestaltung 65 | © ROSSNER
4. 1 Adressaten des Berichts (I) An wendet sich der Bericht Abgesehen von den Fällen, in denen die Berichterstattung über Nachhaltigkeit einer gesetzlichen Verpflichtung folgt, sollte das Unternehmen zu Beginn des Projekts die hauptsächlichen Adressaten des Nachhaltigkeitsberichts klären. In Abhängigkeit hiervon können Inhalte, Formate und Publikationen, aber auch die Ausführungsdichte des Berichts, stark variieren. Interne und/oder externe Adressaten Eine mutmaßlich große Zahl von Unternehmen fertigt Nachhaltigkeitsberichte nur zu internen Zwecken und für interne Adressaten an. Dieses Vorgehen bietet sich insbesondere auch für Unternehmen an, die erstmals über Nachhaltigkeit berichten und erst intern Erfahrungen sammeln wollen, bevor sie sich an die breitere Öffentlichkeit wenden. 66 | © ROSSNER
4. 1 Adressaten des Berichts (II) Übersicht über mögliche Adressaten Mitarbeiter Gesellschafter, Kapitalgeber Kunden und Partner Adressaten NGOs, Verbände und Öffentlichkeit Lieferanten und Vorlieferanten Verwaltung und Gemeinden 67 | © ROSSNER
4. 2 Projektdauer: Ziele und Zeitplan (I) Umsichtige Zeitplanung Bitte seien Sie umsichtig, was die zeitlichen Ziele und den Zeitplan Ihres Projekts zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft: Insbesondere die Informationsbeschaffung gehört zu den zeitlich am meisten unterschätzten Arbeiten an einem Nachhaltigkeitsbericht. Es gibt keine feste Zeitdauer für einen Nachhaltigkeitsbericht, aber die umseitig dargestellten Aufgaben, die es zu erledigen gilt, sind teilweise sehr zeitintensiv. Abhängig von der Vorarbeit (Datenaufbereitung etc. ) kann die Erarbeitung Ihres ersten Berichts daher gut und gern ein halbes Jahr bis ein Jahr Zeit in Anspruch nehmen. 69 | © ROSSNER
4. 2 Projektdauer: Ziele und Zeitplan (II) Teilschritte zum Nachhaltigkeitsbericht Vorarbeiten zum Bericht Wesentlichkeitsanalyse Sammlung der Daten Bewertung/ Redaktion Publishing Auswahl des Rahmens Vorauswahl der Themen Auswahl der Indikatoren Definition von KPIs Gestaltung und Layout Festlegung des Teams Auswahl der Adressaten Erstellung der Gliederung Definition von Zielen Auswahl von Bildern Abstimmung des Zeitplans Befragung der Adressaten Sammlung der Daten Erstellung der Texte Korrekturen u. Prüfungen Festlegung der Werkzeuge Auswertung der Befragung Aufbereitung der Daten Definition von Grafiken Freigabe des Berichts Phase 1 Phase 2 70 | © ROSSNER Phase 3 Phase 4 Phase 5
4. 3 Projektteam und Partner (I) Leitung und interne Partner Leitung und Team Ein Nachhaltigkeitsbericht wird in den meisten Fällen von einem Projektteam verantwortet, das unmittelbar der Unternehmensleitung berichtet und den Bericht eng mit dieser abstimmt. In vielen Fällen handelt es sich hierbei um die CSR-oder Nachhaltigkeitsabteilung. Interne Partner Je nach Unternehmen, Organisation und Größe sind Sie bei dem Prozess der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts auf zahlreiche interne Partner angewiesen. Eine mögliche Auswahl an Partnern in Ihrer Organisation wird umseitig dargestellt. 71 | © ROSSNER
4. 3 Projektteam und Partner Übersicht über interne Partner Unternehmensleitung Gesellschafter und Betriebsrat Verkauf und Marketing CSR-Team Personal, Recht, Finanzen Einkauf und Beschaffung Umwelt und Energie 72 | © ROSSNER
4. 3 Projektteam und Partner Mögliche externe Partner Externe Stakeholder Für die Wesentlichkeitsanalyse ist das Team auf eine Reihe externer Partner angewiesen: Kunden, Lieferanten etc. (siehe oben). Berater und Agenturen In Abhängigkeit von den organisatorischen Voraussetzungen kann das Projektteam Unterstützung durch externe Berater und Agenturen benötigen. Steuerberater/Wirtschaftsprüfer In den Fällen, in denen ein Unternehmen unter die CSR-Richtlinie fällt, müssen die formalen Kriterien der Berichterstattung geprüft werden. Entsprechendes gilt, wenn das Unternehmen eine Prüfung dieser Formalia freiwillig beschließt. 73 | © ROSSNER
4. 3 Projektteam und Partner Nachhaltigkeitsbekenntnis des Managements Ohne Bekenntnis des Management zu Nachhaltigkeit ist jedes Projekt zur Anfertigung eines Nachhaltigkeitsberichts gefährdet. Vorfrage eines jeden Projekts zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit sollte daher sein, ob und wie sich die Unternehmensleitung zur Nachhaltigkeit bekennt. Bekenntnis der Unternehmensleitung zu Nachhaltigkeit Bevor Sie ein Projekt zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts starten, sollten Sie sich versichern, dass die Unternehmensleitung sich glaubwürdig zu Nachhaltigkeit bekennt und das Projekt fördert. Vielfach sind ökonomische Nutzenargumentationen sinnvoll, um dieses Bekenntnis zu erlangen. 74 | © ROSSNER
4. 3 Projektteam und Partner Übung zu Projektteam und Zeitplan für Ihren Bericht Wie sieht Ihr Team zur Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts aus? Welche internen und externen Partner brauchen Sie? Welchen Zeitplan stellen sie auf? Team und Zeitplan Lassen Sie uns überlegen, wie Ihr Team und Ihre internen und externen Partner beschaffen sein könnten und welchen Zeitplan Sie ungefähr aufstellen könnten. 75 | © ROSSNER
4. 4 Grundsätze der Nachhaltigkeitsberichterstattung (I) Es haben sich eine Reihe von Grundsätzen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung herausgebildet. Diese lassen sich in die folgenden beiden Gruppen unterscheiden: Grundsätze zur Bestimmung der Berichtinhalte Die wesentlichen Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsinhalte sind der Einbezug von Stakeholdern, die Achtung eines Nachhaltigkeitskontextes sowie die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Vollständigkeit. Grundsätze zur Bestimmung der Berichtsqualität Qualitative Grundsätze der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind: Ausgewogenheit, Vergleichbarkeit, Genauigkeit, Aktualität, Klarheit und Verlässlichkeit. 76 | © ROSSNER
4. 4 Grundsätze der Nachhaltigkeitsberichterstattung (II) Grundsätze Festlegung der Berichtsinhalte Einbezug von Stakeholdern Achtung des Nachhaltigkeitskontexts Wesentlichkeit Vollständigkeit Festlegung der Berichtsqualität Ausgewogenheit Vergleichbarkeit Genauigkeit Aktualität Klarheit Verlässlichkeit Die Nichtbeachtung dieser Grundsätze beeinträchtigt die Qualität des Berichts merklich. 77 | © HAUFE AKADEMIE
4. 4 Grundsätze der Nachhaltigkeitsberichterstattung (III) Häufig wird in der Praxis großen Wert auf die Festlegung der Berichtsqualität gelegt und die Qualität der Festlegung der Berichtsinhalte vernachlässigt. Einbezug der Stakeholder Insbesondere der Einbezug der Stakeholder ist eines der allerwichtigsten Qualitätsmerkmale eines Nachhaltigkeitsberichts. Nutzen Sie die Chance, Ihre Stakeholder danach zu fragen, was sie an Ihrem Unternehmen interessiert. 78 | © ROSSNER
4. 5 Definition von Vision und Strategie Ein Nachhaltigkeitsbericht sollte dem Leser die Vision und das Leitbild des berichtenden Unternehmens vermitteln. Welche Werte sind wichtig? Und was macht das Unternehmen heute und in Zukunft aus? In Ankopplung an das Kerngeschäft sollte eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet werden. Vision, Mission, Werte, Nachhaltigkeitsstrategie Lassen Sie uns Vision, Mission, Werte und die mögliche Nachhaltigkeitsstrategie eines Beispielunternehmens entwerfen. 79 | © ROSSNER
4. 6 Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses und Definition einer Grundaussage Das Projektteam muss sich auf die Grundaussage und auf das Bild, das der Bericht dem Leser vermitteln soll, verständigen. Ferner bietet es sich an, für jeden Nachhaltigkeitsbericht eine Grundaussage zu treffen. Viele Unternehmen variieren Jahr zu Jahr, was die Grundaussage (im Sinne eines Schwerpunktthemas) betrifft. Grundaussage Eine Grundaussage kann sich z. B. mit dem Schwerpunkt beschäftigen, der die Nachhaltigkeitspolitik des Berichtsjahrs bestimmte. 80 | © ROSSNER
4. 7 Wesentlichkeitsanalyse (I) Im Anschluss muss das Projektteam ermitteln, welches seine wesentlichen Stakeholder und welches seine wesentlichen Aspekte bzw. Indikatoren sind. Die Ermittlung erfolgt getrennt nach Stakeholdern und wesentlichen Aspekten. 81 | © ROSSNER
4. 7 Wesentlichkeitsanalyse (I) Vorgehen zur Ermittlung wesentlicher Themen Die Wesentlichkeit von Indikatoren für ein Unternehmen ergibt sich anhand einer dreistufigen Vorgehensweise: Eine externe Umfeldanalyse führt z. B. Chancen und Risiken des politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, technologischen und gesellschaftlichen Umfeldes zutage. Eine interne Unternehmensanalyse bewertet z. B. Stärken und Schwächen bezüglich Kompetenzen, Ressourcen, Geschäftsmodell, Produktportfolio und Wertschöpfungskette. Die Analyse der Stakeholder-Erwartungen, z. B. Kunden, Lieferanten, Nachbarn, Mitarbeiter oder auch Verbraucher- und Umweltorganisationen, mittels Umfragen, Interviews oder besonderer Dialog- und Beteiligungsformate wie z. B. Workshops und Beiräten. 82 | © ROSSNER
4. 7 Wesentlichkeitsanalyse (II) Vorgehen zur Ermittlung wesentlicher Themen Unternehmensanalyse Umfeldanalyse Bewertung z. B. von Chancen und Risiken des politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, technologischen und gesellschaftlichen Umfeldes. Bewertung von z. B. Stärken und Schwächen bezüglich Kompetenzen, Ressourcen, Geschäftsmodell, Produktportfolio und Wertschöpfungskette. Wesentlichkeitsmatrix 83 | © ROSSNER Stakeholder-Erwartung Befragung z. B. von Kunden, Lieferanten, Nachbarn, Mitarbeitern oder auch Verbraucher- und Umweltorganisationen mittels Umfragen, Interviews oder besonderer Dialog- und Beteiligungsformate wie z. B. Workshops und Beiräten.
4. 7 Wesentlichkeitsanalyse (III) Beispiel für Stakeholder-Tabelle Bildnachweis: BDI, In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht, 2014 84 | © ROSSNER
4. 7 Wesentlichkeitsanalyse (IV) gering Einfluss des Stakeholders hoch Beispiel für Stakeholder-Bewertung und Wahl der Ansprache Mitarbeiter Dialog Kunden Beobachtung Nachbarn gering 85 | © ROSSNER Dialog Banken Information Lieferanten Interesse des Stakeholders hoch
4. 7 Wesentlichkeitsanalyse (V) Emissionen und Klimawandel Kinderarbeit Wasserverbrauch Energieverbrauch Luftverschmutzung Korruption und Wettbewerb Landnutzung Rohstoffverbrauch Lokale Bevölkerung Datenschutz niedrig Relevanz für Stakeholder hoch Beispiel für Wesentlichkeitsmatrix niedrig 86 | © ROSSNER Relevanz für Unternehmen hoch
4. 7 Wesentlichkeitsanalyse (VI) Die 19 mutmaßlich wichtigsten Indikatoren von G 4 (1‒ 10) 1‒ 7 Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert, G 4 -EC 1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen, G 4 -EN 1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation, G 4 -EN 3 Energieintensität, G 4 -EN 5 Direkte THG-Emissionen (Scope 1), G 4 -EN 15 Indirekte energiebezogene THG-Emissionen (Scope 2), G 4 -EN 16 Gesamtgewicht des Abfalls nach Art und Entsorgungsmethode, G 4 -EN 23 87 | © ROSSNER 8‒ 10 Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von ökologischen Kriterien und Menschenrechtskriterien überprüft wurden, G 4 -EN 32 und G 4 -HR 10 Gesamtzahl und Rate neu eingestellter Mitarbeiter sowie Personalfluktuation nach Altersgruppe, Geschlecht und Region, G 4 -LA 1 Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Berufskrankheiten, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht, G 4 -LA 6
4. 7 Wesentlichkeitsanalyse (VII) Die 19 mutmaßlich wichtigsten Indikatoren von G 4 (11‒ 19) 11‒ 14 Durchschnittliche jährliche Stundenzahl für Ausund Weiterbildung pro Mitarbeiter nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie, G 4 -LA 9 Zusammensetzung der Kontrollorgane und Aufteilung der Mitarbeiter nach Mitarbeiterkategorie in Bezug auf Geschlecht, Altersgruppe, Zugehörigkeit zu einer Minderheit und andere Diversitätsindikatoren, G 4 -LA 12 Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Kriterien im Hinblick auf Arbeitspraktiken überprüft wurden, G 4 -LA 14 Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden, und ermittelte erhebliche Risiken G 4 -SO 3 88 | © ROSSNER 15‒ 19 Informationen und Schulungen über Maßnahmen und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung, G 4 -SO 4 Bestätigte Korruptionsfälle und ergriffene Maßnahmen, G 4 -SO 5 Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nichtmonetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften, G 4 -SO 8 Ergebnisse von Umfragen zur Kundenzufriedenheit, G 4 -PR 5 Geldwert der erheblichen Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen, G 4 -PR 9
4. 7 Wesentlichkeitsanalyse (VIII) Übung: Welche Indikatoren sind für Sie wesentlich? Die vorgenannte Auswahl ist nicht wissenschaftlich belegt. Sie entspricht einer persönlichen Einschätzung der Wichtigkeit der Indikatoren und der Beobachtung, über welche Indikatoren von kleinen und mittleren Unternehmen besonders häufig berichtet wird. Wesentliche Aspekte nach GRI G 4 Kurze Übung: Welche Stakeholder und welche der vorgenannten Indikatoren sind in Ihrem Unternehmen als wesentlich zu qualifizieren und warum? 89 | © ROSSNER
4. 8 Datensammlung (I) Sind die wesentlichen Themen definiert, kann damit begonnen werden, die entsprechenden Aspekte und Indikatoren auszuwählen und Daten, Zahlen und Fakten aus dem Unternehmen (und gegebenenfalls von Lieferanten) zusammenzutragen. Erfassen Sie Kennzahlen und qualitative Daten für abgeschlossene Maßnahmen ebenso wie für laufende oder geplante und lassen Sie diese in Ihren Bericht einfließen. Nur durch einen zeitlichen Vergleich können Sie Ihre Leistung dokumentieren und demonstrieren, wie Sie sich mit geplanten Maßnahmen zukünftig noch weiter verbessern können. Umseitige Methoden bieten sich für die Datensammlung an: 90 | © ROSSNER
4. 8 Datensammlung (II) Methoden der Datensammlung Fragebögen Gespräche und Interviews 91 | © ROSSNER IT-Systeme
4. 8 Datensammlung (III) Software für Projektmanagement, Umfragen, Redaktion Projektmanagement Hier können sich ein Projektmanagementtool und Data Repository-Lösungen (z. B. Intranet, Datenbanken) anbieten. Umfragen und Auswertungen Die Befragung der Stakeholder und die Auswertung der Ergebnisse kann – je nach Anzahl der Stakeholder – ein Umfragetool als effizient erscheinen lassen. Viele Umfragen zur Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekten werden jedoch auch heute noch in Papierform durchgeführt. Redaktion und Datensammlung In den allermeisten Fällen, die wir kennen und von denen wir gehört haben, erfolgt die Datensammlung und Redaktion mit Office-Bordmitteln (Word, Excel und Pendants). 92 | © ROSSNER
4. 8 Datensammlung (IV) Software für Nachhaltigkeitsberichterstattung Es gibt eine Reihe guter Tools, die den Prozess der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten sowie Nachhaltigkeitsmanagement generell gut unterstützen. Zu diesen Tools zählen wir u. a. : Thinkstep So. Fi (www. sofi-software. com) Unternehmensnachhaltigkeit, und Immobilienportfolio-Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsmanagement. Vorkonfigurierte Reporting-Lösungen, zertifiziert nach CDP und GRI. 360 report (www. 360 report. org) Intuitive Lösung, designt für den Mittelstand, zertifiziert nach verschiedenen Standards, wie z. B. Global Reporting Initiative (GRI G 4), Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), UN Global Compact oder ISO 26000. 93 | © ROSSNER
4. 8 Datensammlung (V) Software für Nachhaltigkeitsberichterstattung Die spezialisierten Programme zur Unterstützung von Nachhaltigkeitsmanagement warten in der Regel mit einer Demo-Software und/oder mit umfassender Beratung auf. Prüfen Sie vor der Anschaffung eingehend, ob sich die jeweilige Lösung in Ihre IT-Umgebung einfügt. Aktualität und GRI SRS Aufgrund der gegenwärtig andauernden Überführung von GRI 4. 0 hin zu GRI SRS sollten Sie, wenn Sie bald nach diesem Standard zu berichten gedenken, vor der Anschaffung von Software dringend prüfen, ob die jeweilige Software GRI SRS bereits unterstützt bzw. wann GRI SRS verfügbar sein wird. 94 | © ROSSNER
4. 8 Datensammlung (VI) Diskussion zu Software für Nachhaltigkeitsberichterstattung Das ist ein wichtiges Thema. Lassen Sie uns Ihre Ideen und Gedanken hierzu diskutieren. IT und Nachhaltigkeitsberichterstattung Gedankenaustausch: Denken Sie an die Anschaffung spezialisierter Software oder eher daran, das „Projekt Nachhaltigkeitsberichterstattung“ mit Bordmitteln zu stemmen? 95 | © ROSSNER
4. 9 Definition von Zielen und Maßnahmen Auf der Basis der erhobenen Daten und Informationen kann die Definition von Zielen und Maßnahmen im Kontext der als wesentlich erkannten Aspekte erfolgen. Die Ziele sollten erreichbar, aber sportlich sein, die Maßnahmen geeignet, um das Ziel zu erreichen. Ziele sind im Idealfall definiert, messbar, erreichbar, relevant und mit klaren Terminvorgaben versehen. Ziele und Maßnahmen Lassen Sie uns ein paar beispielhafte Ziele und Maßnahmen für ökologische und soziale Indikatoren definieren. 96 | © ROSSNER
4. 10 Gestaltung Basics Ein Nachhaltigkeitsbericht ist verständlich und zielgruppenorientiert. Die Frage, wer den Bericht lesen soll, bestimmt den Stil. Hierzu zählt auch die Frage, ob der Nachhaltigkeitsbericht im Stil eines Magazins oder sachlich-neutral verfasst sein soll. Konkrete Fakten, Zahlen und Beispiele sind wichtig, ebenso Kommentare und Zitate von internen sowie externen Stakeholdern. Zitate erhöhen die Glaubwürdigkeit und lockern den Bericht auf. Die Darstellung von Kennzahlen in Tabellen sorgt für eine bessere Wahrnehmung durch den Leser. 97 | © ROSSNER
4. 10 Gestaltung (II) Basics Jedes Kapitel sollte am Ende des jeweiligen Kapitels kurz zusammengefasst werden. Nach den konkreten Maßnahmen bietet sich ein Ausblick auf den kommenden Bericht und kommende Maßnahmen des Unternehmens zur Erreichung der definierten Ziele an. Am Ende eines jeden Berichts wird über die berichteten Indikatoren eine Tabelle angefertigt, die Auskunft darüber gibt, wo im Bericht über die jeweiligen Indikatoren berichtet wird. Sofern zugleich nach mehreren Standards berichtet wird, sollte die Referenztabelle auch die Indikatoren des weiteren Berichts benennen. Eine ausgewogene Mischung aus Bildern, Tabellen und Text verbessert die Qualität des Berichts. 98 | © ROSSNER
4. 10 Gestaltung Integrated Reporting Eine integrierte Unternehmensberichterstattung („Integrated Reporting“) hat zum Ziel, die Finanzberichterstattung und den Nachhaltigkeitsbericht miteinander zu integrieren. Zentrale Leistungsindikatoren, Schlüsselindikatoren für Nachhaltigkeit oder Key Performance Indicators (KPI), wie etwa Kundenzufriedenheitsfaktoren, spielen sowohl für die Transparenz gegenüber Investoren als auch zur Unternehmenssteuerung eine wichtige Rolle. Integrierte Berichte zeigen, wie ernsthaft sich Unternehmen zur Nachhaltigkeit bekennen. Insbesondere die Schlüsselindikatoren für Nachhaltigkeit der DVFA/EFFAS (KPIs for ESG) sind für die Einbettung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren prädestiniert. Dies spricht für die Integration von nichtfinanziellen Aspekten in die Finanzberichterstattung. 99 | © ROSSNER
Q&A: Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts Fragen Bitte stellen Sie etwaige Fragen zum Erstellungsprozess. 100 | © ROSSNER
Vielen Dank!
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