WES Karlsruhe Kaufmnnisches Berufskolleg 1 FA Verordnung ber
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Überblick: 1. Warum das einjährige BK 1? 2. Stundentafel 3. Probezeit 4. Erfolgreicher Abschluss (Noten-Ausgleichsmöglichkeiten) 5. Infos zur Prüfung im BK 2 Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Warum das einjährige BK 1? (Wie geht es danach weiter? ) ● Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung ● Übertritt in das BK 2: Notendurchschnitt besser als 3, 0 in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M) mit dem Ziel Fachhochschulreife und „Staatlich Geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“ Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Stundentafel Pflichtbereich 1. 1 Allgemeiner Bereich 1. Religionslehre Mathematik Geschichte mit Gemeinschaftskunde Englisch Deutsch mit Betrieblicher Kommunikation Walter-Eucken-Schule 1 2 2 3 3
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Stundentafel Pflichtbereich 1. 2 Berufsfachlicher Bereich 1. Betriebswirtschaft Steuerung und Kontrolle Gesamtwirtschaft Informatik Textverarbeitung Walter-Eucken-Schule 7 3 2 1 1
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Stundentafel 2. Wahlpflichtbereich 5 Std. Übungsfirma/Juniorenfirma Geschäftsprozesse Projektkompetenz Insgesamt Walter-Eucken-Schule 30 Std.
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Stundentafel 3. Wahlbereich im Rahmen der schulischen Möglichkeiten 4. Praktikum 4 Wochen in Ferienzeiten und nach ZK im Juli Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Maßgebende Fächer: Alle Fächer des Pflichtbereichs Rel, M, Gm. GK, E, D, BW, Su. K, GW, Inf, TV, GP bzw. Üfa, PK Kernfächer: Von den maßgebenden Fächern: D, E, M, BW Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Aufnahme auf Probe 1. Halbjahr = Probezeit, d. h. Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit Entscheidungskriterium: Entscheidungskriterium Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BK 1 verlassen Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Zu: Aufnahme auf Probe Zusatzregelung (zugunsten der Schüler): Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Antrag bis zum Schuljahresende bleiben, falls: ● ● Beratungsgespräch Vereinbarung über zukünftiges Lern- und Arbeitsverhalten Verstoß gegen Vereinbarung = Verstoß gegen Schulord. i. S. v. Sch. G § 90 (1) Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Falls 1. Halbjahr nicht bestanden -> 3 mögliche Fälle am Schuljahresende: 1. Nicht bestanden -> keine Wiederholung möglich (höchstens: Kolloquium, falls freie Plätze) 1. Bestanden, aber nicht BK 2 -Schnitt -> abgehen 2. Bestanden mit BK 2 -Schnitt -> BK 2 (falls Plätze) Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Zu: Aufnahme auf Probe Ausnahmeregelung: Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären (Fall: schlechte Leistungen vorübergehend) Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Erfolgreicher Abschluss: a) Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4, 0 b) Ø aller Kernfächer ≤ 4, 0 c) kein Kernfach = 6, 0 d) max. 1 maßgeb. Fach > 4, 0 Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 zu: Erfolgreicher Abschluss: zu d) Falls 2 maßgeb. Fächer > 4, 0: Ausgleich notwendig! Ausgeglichen werden können: (1) maßgeb. Fach 6, 0 durch: maßgeb. Fach 1, 0 od. dr. : 2 maßgeb. Fächer 2, 0 (2) Kernfach 5, 0 durch: Kernfach 2, 0 (3) maßgeb. Fach 5, 0 durch: maßgeb. Fach 2, 0 od. dr. : 2 maßgeb. Fächer 3, 0 Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Infos zur Prüfung im BK 2: Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) Ohne wichtigen Grund: Schüler kann nicht wieder aufgenommen werden! Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Infos zur Prüfung im BK 2: Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) 1. Bis 7: 30 Anruf im Sekretariat – folgende Infos an BK-Abteilungsleitung: - Name, Klasse, Grund - Welche Prüfung verpasst - Frage nach Nachtermin 2. Im Laufe des Tages Abgabe der ärztlichen Krankmeldung im Sekretariat Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Infos zur Prüfung im BK 2 (s bzw. m): Täuschungsversuch • Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung. Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Infos zur Prüfung im BK 2 (s bzw. m): Täuschungsversuch • Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In schweren Fällen kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Infos zur Prüfung im BK 2 (s bzw. m): Täuschungsversuch • Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere Schulaufsichtsbehörde die ergangene Prüfungsentscheidung zurücknehmen, das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Abschlussprüfung für nicht bestanden erklären. Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Infos zur Prüfung im BK 2 (s bzw. m): Täuschungsversuch • Wer durch eigenes Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die Prüfung anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Die Entscheidung trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Für BK 1 -ZK und BK 2 -Prüfung: Handyregelung für Prüfung (s bzw. m) - Handy ausschalten - Handy in Schultasche verschließen - Schultasche vorne an Wand sichtbar ablegen Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 ? Fragen ? Walter-Eucken-Schule
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