Wer nicht arbeiten will soll auch nicht essen
Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen Paulus im 2. Brief an die Thessalonicher
Auf ihr Durstigen, kommt alle zum Wasser! Auch wer kein Geld hat, soll kommen. Kauft Getreide und esst, kommt und kauft ohne Geld, kauft Wein und Milch ohne Bezahlung! Jesaja, 55, 1
Wer die Arbeit kennt und sich nicht drückt, ist verrückt. Tick, Trick und Track Duck, die Neffen von Donald Duck
BGE: Kriterien • • • mit individuellem Anspruch ohne Arbeitszwang ohne Bedürftigkeitsprüfung in existenz- und teilhabesichernder Höhe für alle, die hier leben
BGE und Menschenrecht • Jeder Mensch hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. • Das schließt Teilhabe am Reichtum und gesellschaftlichen Leben ein. • Teilhabe ist im Kapitalismus nur mit Einkommen möglich. • Kapitalismus sichert nicht allen ein Einkommen. ist ein bedingungsloses Grundeinkommen, welches ein auskömmliches Leben gewährleistet, das Mittel zur Einlösung des Menschenrechts.
Alle Formen der Produktivität Alle Personen • Auch Personen, die keine Erwerbsarbeit leisten, erbringen Beiträge zur gesellschaftlichen Produktivität, die (auch materiell) gewürdigt werden müssen. • Das BGE muss an alle Personen ausbezahlt werden, die im Land leben.
Weitere soziale Instrumente • • Sozialversicherungen bleiben. Sonderbedarfe bleiben. Wohngeld bleibt. Der gesetzliche Mindestlohn muss bei voller Erwerbstätigkeit ein Einkommen deutlich oberhalb der Armutsgrenze garantiert, damit das Grundeinkommen nicht zu Lohnsenkungen benutzt werden kann.
Sozialversicherung • Die Absicherung der großen Lebensrisiken Alter und Krankheit erfolgt durch GRV und GKV. • Sie werden im Umlagesystem nach dem Prinzip der solidarischen Bürgerversicherung finanziert, also aus sämtlichen Einkommensarten und -höhen. • Eine Versicherungspflicht für alle Personen in der GRV und GKV ist einzuführen. Die KV deckt alle medizinisch sinnvollen und notwendigen Leistungen ab. Die PKV wird überflüssig. Die RV sichert den Lebensstandard, das BGE ein Mindesteinkommen auch für Personen ohne ausreichende beitragsgedeckte Ansprüche. Die öffentliche Förderung von auf Kapitaldeckung beruhenden Altersversorgungsmodellen wird eingestellt. • Jenseits des BGE müssen Sonderbedarfe abgedeckt werden.
Übergänge • Wir fordern die umgehende Einführung einer Kindergrundsicherung. Sie muss einen Rechtsanspruch für das Kind/die Jugendlichen konstituieren, bedarfsdeckend und sanktionsfrei sein und unabhängig von etwaigen anderen Sozialleistungen für die Familie oder möglichen Sanktionen gegen die Eltern gewährt werden. • Eine Verrechnung mit der Steuerschuld des vorausgegangenen Jahres („negative Einkommensteuer“) erscheint uns akzeptabel. • Unabhängig von ihren durch Beiträge erworbenen Ansprüchen muss jede Person ab Erreichen des Renteneintrittsalters ein armutsfestes Mindesteinkommen erhalten. Der Eintritt in den Rentenbezug ist ab dem entsprechenden Alter möglich, aber nicht verpflichtend.
Einzelschritte • Wenn einzelne Elemente, dann müssen die so beschaffen sein, dass sie auch für sich alleine sinnvoll sind, also Bestand haben können, ohne dass weitere Schritte zum BGE folgen. • Solche Elemente könnten neben der Kindergrundsicherung auch – armutsfeste Grundrente sein. – Sabbatjahransprüche – Infrastruturausbau – Sanktionsfreiheit bisheriger Grundsicherungen – u. a.
Soziale Infrastruktur • Attac tritt für eine Gesellschaft ein, die Menschen all das frei zur Verfügung stellt, was sie brauchen, um gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten gut und befriedigend tun zu können und sich ihren Fähigkeiten entsprechend auszubilden. Davon soll die Geldzahlung des individuellen BGE nur ein Teil sein. Genauso wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch der Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge, eine präventive Sozialpolitik und der Ausbau der gesellschaftlichen Infrastruktur. • Attac vertritt einen umfassenden Begriff von Infrastruktur. Sie soll nicht nur die klassischen Bereiche von Bildung, Kultureinrichtungen, Nahverkehr, etc. erfassen, sondern auch Mobilität insgesamt, Wohnen und letztlich all diejenigen Voraussetzungen, die notwendig sind, damit gesellschaftlich erforderliche Tätigkeiten zufriedenstellend verrichtet werden können.
Arbeits(markt)politik • Auch mit einem BGE muss allen Menschen, die das wollen, ein Erwerbsarbeitsplatz zur Verfügung stehen; deshalb darf es keine Deregulierung der Arbeitsmärkte geben. Das BGE muss in eine aktive Arbeitsmarktpolitik eingebettet sein. • Arbeitsumverteilung durch Arbeitszeitverkürzung wird auch weiterhin notwendig bleiben. • Maßnahmen zur Förderung gesellschaftlichen Engagements und Angebote für die vielen von der bisherigen Arbeitsgesellschaft ausgepowerten Menschen sind zu entwickeln.
Finanzierung • Finanzierungsmodelle sind problematisch, wenn auch unvermeidlich, weil sie die Neigung befördern, sie als technische Angelegenheit zu betrachten und ihre politischen Auswirkungen zu übersehen. • Die Finanzierung des BGE durch eine Bürgerversicherung erscheint uns die beste Lösung. Diese (BGE, KV, RV) wird durch die Versicherten selbst verwaltet und perspektivisch in einem System zusammengefasst. Die Rolle des Staates beschränkt sich auf die rechtliche Garantie. Die Hälfte der Kosten wird von den Arbeitgebern auf Basis der jeweiligen Wertschöpfung aufgebracht. • Vorläufig kann die Finanzierung auch aus einer Mischung verschiedener Elemente erfolgen, die grundsätzlich auf eine Entlastung niedriger und eine Belastung höherer Einkommen, Vermögen und Unternehmensgewinne zielen.
Wie viel ist Not-wendig? • Zwar ist aus unserer Sicht das bedingungslose Grundeinkommen nicht in erster Linie ein Mittel zur Bekämpfung der Armut, aber dazu ist es selbstverständlich auch geeignet. • Deshalb muss die Zahlung ausreichend sein, um nicht nur die Existenz zu sichern, sondern auch um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und zu jeder Zumutung „nein“ sagen zu können, der sich jemand nicht freiwillig stellen will. • Die Höhe muss jedem Menschen ein kulturell und sozial erfülltes Leben möglich machen und Zugang zu allen notwendigen Gütern und Dienstleistungen gewähren. Sie ist jährlich anzupassen und darf grundsätzlich die Pfändungsfreigrenze für Forderungen Dritter nicht unterschreiten.
„Integration“ • Das BGE zeigt seine emanzipatorische Wirkung darin, dass es alle heute schon vorhandenen Instrumente zur Integration im Sinne der Geschlechterdemokratie und/oder Inklusion von Menschen mit Behinderung oder Benachteiligung flankiert und stärkt. • Das gilt für alle Bereiche, in denen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgrund von Geschlecht, „Rasse“, Religion, Behinderung oder Krankheit Benachteiligungen erfahren. Das BGE verweist keine Bevölkerungsgruppe ins Abseits, sondern zielt darauf, die gesellschaftliche Teilhabe aller zu stärken. • Die Einführung eines BGE könnte idealerweise mit der Zahlung eines Mindesteinkommens gegen den Hunger (basic food income) in den Ländern des Südens beginnen, weil es letztlich im globalen Rahmen gedacht und verwirklicht werden muss.
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