Wenn mein Kind besondere Untersttzung braucht Sonderpdagogischer Frderbedarf
Wenn mein Kind besondere Unterstützung braucht Sonderpädagogischer Förderbedarf
Welche Förderschwerpunkte gibt es? • • Lernen Sprache Hören Sehen Emotionale und soziale Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung
Wie gehe ich vor –was muss ich beachten? • Anmeldung meines Kindes in der Grundschule • Antrag auf Eröffnung des AO- SF (Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) in der Grundschule, durch die Eltern oder die Schule • Wenn gewünscht: Antrag auf den Gemeinsamen Unterricht in der Grundschule oder beim Schulverwaltungsamt
Wie läuft das Verfahren ab? • Antrag auf Eröffnung des Verfahrens durch die Eltern oder die Schule • Schulamt in Mettmann beauftragt: - eine Lehrkraft der allgemeinen Schule - eine sonderpädagogische Lehrkraft - den Schularzt/ die Schulärztin zur Erstellung des Gutachtens
Wie läuft das Verfahren ab? • Die Erziehungsberechtigten sind von Beginn an in das Verfahren mit eingebunden • Der spezielle Förderbedarf wird durch Beobachtungen sowie formelle und informelle Testverfahren durch die Sonderschullehrkraft und die Grundschullehrkraft ermittelt • Der Schularzt/ die Schulärztin untersucht das Kind • Aus den Ergebnissen und Berichten wird das Gutachten erstellt • Die Schulaufsicht stellt den Förderbedarf auf Grundlage des Gutachtens fest • Die Schulaufsicht legt den schulischen Förderort fest
Wo erfolgt die schulische und sonderpädagogische Förderung? • In einer Förderschule mit entsprechendem Förderschwerpunkt (Primarbereich und Sekundarbereich I) • Im Gemeinsamen Unterricht einer Grundschule (Primarbereich) • Im Gemeinsamen. Unterricht oder einer Integrativen Lerngruppe (Sekundarbereich. I)
Weitere Informationen zur sonderpädagogischen Förderung im Kreis Mettmann www. kreis-mettmann. de
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