Welchen Beitrag knnen Genossenschaften zur gemeinwohlorientierten Wohnraumversorgung leisten
Welchen Beitrag können Genossenschaften zur gemeinwohlorientierten Wohnraumversorgung leisten? Vortrag bei der Auftaktveranstaltung zum Thema: Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft Horst Hücking, 3. April 2019 Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Themen des Vortrags: • Kurze Vorstellung der Arbeitsbereiche von Wohn. Bund-Beratung NRW • Gemeinwohlorientierung in der Wohnungswirtschaft • Genossenschaften und „Gemeinwohlorientierung in der Wohnungsversorgung“ - wie passt das zusammen ? • Gelegenheiten und Hürden für eine Kooperation von Wohnungsgenossenschaften und Sozialen Trägern • Exkurs: Neugründung von Genossenschaften • Zwei Kooperationsbeispiele Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Arbeitsbereiche der Wohn. Bund-Beratung NRW (WBB) • Integrierte Stadtteil- und Quartiersentwicklung / Stadtteilmanagement • Projektentwicklung für nachbarschaftliches Wohnen, u. a. Gründungsberatung für Wohnungsgenossenschaften • Bewohnerbeteiligung in Planungsprozessen im Neubau und im Bestand • Neue Wohnformen im Alter (bis 2017 als Landesbüro Innovative Wohnformen NRW / Westfalen) • Gründung der Ko-Operativ e. G NRW als Dachgenossenschaft für gemeinschaftliche Wohnprojekte und Stadtteilinitiativen in NRW gemeinsam mit weiteren Akteuren aus NRW • eingebunden in verschiedene bundesweit tätige Netzwerke (z. B. wohnbund e. V. , Netzwerk Immovilien, Forum gemeinschaftliches Wohnen) Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Wie drückt sich „Gemeinwohlorientierung“ bei Wohnungsunternehmen aus? • Wohnungsunternehmen engagiert sich in der Entwicklungshilfe • Wohnungsunternehmen fördert Jugendprojekt im Sport • Wohnungsunternehmen baut und modernisiert mit Mitteln der Wohnraumförderung, um preiswerten Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten • Wohnungsunternehmen vermietet Wohnungen an Menschen mit geringem Einkommen oder in schwierigen Lebenslagen. • Wohnungsunternehmen engagiert sich im Quartier / Stadtteil und ist Teil von Netzwerken sozialer Träger • Wohnungsunternehmen vermietet geeigneten Wohnraum an Menschen, die von einem sozialen Träger betreut werden. Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Drei Säulen in der Wohnungswirtschaft: • selbstgenutztes Eigentum - Mietwohnungen Genossenschaftliches Wohnen • Mietwohnungen – Private Vermieter – Wohnungsunternehmen o Wohnungsunternehmen in privatem Eigentum o Wohnungsunternehmen in Eigentum von Bund, Land, Kommunen • Genossenschaften Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Zwei wichtige Rahmenbedingungen für die Gemeinwohlorientierung von Wohnungsgenossenschaften: • Wohnungsgenossenschaften sind per Gesetz und Satzung verpflichtet, für eine „gute, sichere und sozial verantwortbare sowie wirtschaftliche Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder“ zu sorgen. • Genossenschaften sind nicht primär gewinnorientiert, haben also keine „Aktionäre“ oder „Investoren“ von außen, die darauf drängen können, eine Dividende zu erzielen. Das ermöglicht eine „Gemeinwohlorientierung“, - wenn die Mitglieder das so wollen - wenn die Zielgruppe zur Mitgliedschaft gehört Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Gelegenheiten für die Kooperation von Wohnungsgenossenschaften und sozialen Trägern • Aus Sicht der sozialen Träger: Soziale Träger sind nicht immer auch als Bauherren und Eigentümer von Immobilien tätig. Daher kann sich für das Bauen und die Bewirtschaftung von Wohnungen eine Kooperation mit Wohnungsgenossenschaften anbieten. • Aus Sicht der Wohnungsgenossenschaften: Soziale Träger bringen neue Zielgruppen mit in den „Wohnungsmarkt“. Häufig sind bei diesen Zielgruppen die Wohnkosten über Hilfesysteme abgesichert. Wenn die Wohnungsunternehmen sich auf die Zielgruppe einlassen wollen, geht das meist nur in Kooperation mit sozialen Trägern. • Traditionelle Kooperationen gibt es schon lange: z. B. im Bereich des „Betreuten Wohnens“ oder in den letzten Jahren verstärkt bei der Schaffung von ambulant betreuten Wohn-/Pflegegemeinschaften. Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Hürden für die Kooperation von Wohnungsgenossenschaften und sozialen Trägern • Wohnen an sich ist steuerrechtlich nicht gemeinnützig und damit an das Finanzierungssystem des „Marktes“ gebunden. • Soziale Träger sind gemeinnützig und damit an ein Finanzierungssystem aus staatlichen und anderen gemeinnützigen Quellen gebunden. • Beide Finanzierungssysteme haben wenig gemeinsam und funktionieren nach unterschiedlichen Regeln und auf der Grundlage unterschiedlicher Gesetze. • Daraus ergeben sich die Möglichkeiten für den Zugriff auf unterschiedliche Fördertöpfe. Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Hürden für die Kooperation von Wohnungsgenossenschaften und sozialen Trägern • Soziale Träger können dabei zwar auf Wohnraumförderung zugreifen. Wohnungsgenossenschaften können aber nicht auf Fördermöglichkeiten zugreifen, die an eine Gemeinnützigkeit gebunden sind. • vor dem Hintergrund der Diskussionen um Ambulatisierung, Inklusion, Integration oder „Mischung im Allgemeinen“ ergibt sich das Problem, dass die Förderungen aus dem Bereich der „Gemeinnützigkeit“ derzeit meist keine „Mischung“ zulassen. Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Neugründung von Wohnungsgenossenschaften für besondere Bedarfsgruppen • durch Soziale Träger / Trägerverbünde / lokale Verbünde aus Institutionen und Bürger/-innen • durch oder mit Menschen mit besonderen Wohnungsbedarfen oder in besonderen Lebenslagen Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Neugründung von Wohnungsgenossenschaften für besondere Bedarfsgruppen • Genossenschaften lassen sich leicht neu gründen und können dann auf die Ziele der Mitglieder / Institutionen ausgerichtet werden. • Die Mitglieder / Kapitalgeber bestimmen die Unternehmenspolitik und die Umsetzung von Vorhaben sowie die Gewinnerzielungsabsicht • Die Leitung der Genossenschaften kann durch eigene Kräfte oder durch Geschäftsbesorgung in Kooperation mit bestehenden Genossenschaften erledigt werden. Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Neugründung von Wohnungsgenossenschaften für besondere Bedarfsgruppen • Bewohner/-innen können (und sollen) bei Bedarf Mitglied werden und Mitbestimmung / Selbstbestimmung ausüben • Kleinere und neu gegründete Genossenschaften oder Gründungsinitiativen haben häufig den Anspruch / die Aufgabe aus ihrer Mitgliedschaft oder ihren Zielen heraus, soziale Fragen zu bearbeiten und wohnungswirtschaftliche Antworten darauf zu finden. Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Beispiel 1: Bürgergenossenschaft Sögel (Emsland): - Soziale Zielsetzung - Neu gegründete Genossenschaft - Privates Engagement mit öffentlicher Unterstützung - Kooperation mit sozialen Trägern für Flüchtlingsbetreuung und Tagespflege - Baulandvergabe in Verknüpfung mit den sozialen Zielen Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Beispiel 2: Wi. O - Wohnen im Ort e. V. – Mittendrin – total vernetzt - Soziale Zielsetzung - Privates Engagement mit Unterstützung durch öffentlich rechtliche Träger und Wohlfahrtsverbände - Kooperation mit einer bestehenden großen Genossenschaft (Spar- und Bauverein Dortmund e. G) - Kooperation mit einem sozialen Träger Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Kontakt: Wohnbund-Beratung NRW Gmb. H - Ko-Operativ e. G NRW Horst Hücking horst. huecking@wbb-nrw. de 0234 / 90440 -41 www. wbb-nrw. de Soziale Organisationen als Partner der Wohnungswirtschaft | 3. April 2019
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