Weiterentwicklung der Hheren Berufsfachschule HBF Informationen fr Schulen
Weiterentwicklung der Höheren Berufsfachschule (HBF) Informationen für Schulen zum Start der neuen HBF am 01. 08. 2019 Stand 11/2018
Tagesprogramm 9: 30 Begrüßung, Orga, Programm 9: 45 Eckpunkte der Weiterentwicklung 10: 30 Fragen und Anmerkungen 11: 00 Infoshops Phase 1 Infoshops 12: 30 Mittagessen Selbstgesteuertes Lernen umsetzen 13: 30 Infoshops Phase 2 15: 00 Transferüberlegungen Betriebspraktikum organisieren 16: 00 Rückblick und Ausblick Stundenplan gestalten 16: 15 Verabschiedung
Aktuelle Situation • Hoher Bedarf an Fachkräften (siehe Fachkräftestrategie des Landes) • Standortprobleme in der Berufsschule vor allem in der Fläche • Sinkende Schülerzahlen in der Höheren Berufsfachschule, BOS 1, DBOS • Geringe Schülerzahlen vor allem in der Oberstufe der HBF • Hohe Durchfallquoten in der FHR Prüfung (rund 30%) • Große Vielfalt an Fachrichtungen und Schwerpunkten, Lehrplänen, Stundentafeln
Ziele der Weiterentwicklung • Qualitativ hochwertige Ausbildung anschlussfähig an die entsprechenden Berufe der dualen Ausbildung bzw. Fachschule Sozialwesen • Erhalt des Assistenzabschlusses mit bundesweiter Anerkennung • Möglichkeit die vollständige Fachhochschulreife innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren • Standortsicherung • Erhöhung der Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit für Schulen • Verbesserung der Durchlässigkeit im System für Schülerinnen und Schüler
ECKPUNKTE DER HBF-REFORM 1. Profilierung als vollschulische berufliche Erstausbildung 2. Fachhochschulreife als Wahlangebot für alle Richtungsentscheid vom 23. 02. 2017 3. Zusammenführung von HBFFachrichtungen durch Generalisierung der berufsbezogenen Lehrpläne 4. Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
Pilotschulen (ab Schuljahr 2017/2018) Schule Fachrichtung Alice Salomon Schule, Linz BBS Prüm BBS Naturwissenschaften Ludwigshafen BBS David-Roentgen. Schule, Neuwied Ernährung, Service und Dienstleistungsmanagement Sozialassistenz Labortechnik Informationstechnik EHS Trier Sozialassistenz Ludwig-Erhard-Schule, Neuwied Wirtschaft, Informationstechnik Gesamt Anzahl Klassen Anzahl Schülerinnen und Schüler 1 22 2 55 4 109 2 53 1 30 3+1 115 14 384
1. Profilierung als vollschulische berufliche Erstausbildung GEPLANTE MAßNAHMEN: ü Anpassung des berufsbezogenen Lernbereichs an KMKRahmenvorgaben (Vorgaben = 2. 240 Std. ) ü Umbenennung der HBF-Lernbereiche in HBF-Lernfelder, neue Lehrpläne für den fachrichtungsbezogenen Unterricht ü Reduzierung des berufsübergreifenden Unterrichts im Rahmen der Assistenzausbildung (320 Stunden) ü Einbindung von berufsbildrelevanten, allgemeinbildenden Unterrichtsinhalten in den berufsbezogenen Unterricht ü Erhöhung des Zeitumfangs zur Wahrnehmung von Betriebspraktika
Geplante Stundentafel Assistenzabschluss
Geplante Stundentafel Schülerinnen und Schüler werden im Fach Selbstgesteuertes Lernen durch Lehrkräfte begleitet und unterstützt. Das Fach wird nicht benotet. Die Lernbausteine D, E und Sozialkunde/Wirtschaftslehre bauen auf dem Niveau der Berufsreife auf. Das bedeutet, organisatorische Zusammenlegungen der HBF Lerngruppen mit der BS und/ oder BF 2 sind in diesen Lernbausteinen möglich.
Praktikum Das Betriebspraktikum findet während der Schulzeit statt. Für den zeitlichen Umfang stehen zwei Varianten zur Auswahl: • Mindestumfang 12 Wochen: Die Schule erhält zusätzlich 40 Lehrkräftewochenstunden pro Klasse zur pädagogischen Begleitung • Optional 16 Wochen: Die Schule erhält zusätzlich 80 Lehrkräftewochenstunden pro Klasse zur pädagogischen Begleitung Die Entscheidung für das jeweilige Modell trifft die Schule vor Beginn des Bildungsganges. Unterschiedliche Fachrichtungen einer Schule können sich dabei für abweichende Modelle entscheiden. Falls die Schule praktische berufliche Lernsituationen im Rahmen des standortspezifischen Unterrichts realisieren kann (z. B. in Schülerlaboren, Werkstätten, Küchen …), können diese zusätzlich bis zu vier Wochen als Praktikum für die Fachhochschulreife bescheinigt werden.
Praktikum § Die Schule kann das Praktikum in dualisierter Form (ein oder mehrere Tage pro Woche) oder in Blöcken (bis zu vier Wochen pro Block, in Ausnahmefällen sechs Wochen) oder einer Mischung aus beiden Modellen organisieren. Dabei sollten die Blöcke möglichst gleichmäßig auf beide Schuljahre verteilt werden. § Die Lehrkräfte unterstützen die Vermittlung von Praktikumsplätzen. § Das Praktikum wird im Lernfeld „Sich in beruflichen Situationen zurechtfinden und engagieren“ des fachrichtungsbezogenen Unterrichts vor- und nachbereitet (80 Stunden). § Die Schülerinnen und Schüler erhalten im fachrichtungs- oder standortspezifischen Unterricht Lernaufgaben für das Praktikum. § Das Praktikum kann im selbstgesteuerten Lernen von den Schülerinnen und Schüler reflektiert werden.
Praktikum § In den Ferien können die Schülerinnen und Schüler, die Fachhochschulreife anstreben, zusätzliche einschlägige Praktika absolvieren und haben damit die Möglichkeit, innerhalb des zweijährigen Bildungsganges die vollständige Fachhochschulreife zu erwerben. § Die erfolgreiche Teilnahme am zwölfwöchigen Pflichtpraktikum muss erst am Ende des Bildungsganges nachgewiesen werden. § Fehlzeiten wegen Krankheit oder aus anderen von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen werden bis zu fünf Arbeitstagen auf die Praktikumsdauer angerechnet. Darüber hinausgehende Fehlzeiten werden in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt.
2. Fachhochschulreife als Wahlangebot DER FAKULTATIVE FHR-UNTERRICHT …. Ê steht allen HBF-Schülerinnen und -Schülern ohne Zugangsbeschränkung über Vornoten offen Ê ist offen für Schülerinnen und Schülern aus anderen BBSBildungsgängen (z. B. aus der dualen Berufsschule) Ê umfasst den Stundenansatz der dualen Berufsoberschule (600 Stunden) Abmeldungen sind in der Regel zum Halbjahr möglich. Einzelne Lernbausteine können bei Abmeldung weiter belegt und bei erfolgreichem Abschluss im Qualifizierungspass zertifiziert werden.
2. Fachhochschulreife als Wahlangebot Schülerinnen und Schüler, die am FHR Unterricht teilnehmen, können auf Antrag von den Lernbausteinen Deutsch 1 neu, Englisch 1, 2 und Sozialkunde/Wirtschaftslehre 2, 3 neu befreit werden. Der Lernbaustein SK/Wi 1 ist prüfungsrelevant und kann nicht entfallen. Ausnahme: In der Fachrichtung Sozialassistenz können die Schülerinnen und Schüler nicht vom Lernbaustein Deutsch befreit werden.
3. Zusammenführung von Fachrichtungen 1. Ernährung, Service und Dienstleistungsmanagement* Ê derzeit: Gastgewerbe und Catering, Hauswirtschaft Neue Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte Assistentin / Staatliche geprüfter Assistent für Ernährung, Service und Dienstleistungsmanagement 2. Wirtschaft Ê derzeit: Facilitymanagement, Fremdsprache und Bürokommunikation, Handel und E-Commerce, Logistikmanagement, Organisation u. Officemanagement, Rechnungslegung und Controlling, Tourismusmanagement Ê Neue Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin / Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent 3. Mechatronik* Ê derzeit: Automatisierungstechnik und Mechatronik, Energiesystemtechnik und Marketing Ê Neue Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte Assistentin für Mechatronik / Staatlich geprüfte Assistentin für Mechatronik
3. Zusammenführung von Fachrichtungen 4. Informationstechnik Ê derzeit: Informations- und Netzwerksystemtechnik, IT-Systeme, Anwendungsentwicklung, IT-Systeme, Systemintegration Ê Neue Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin / Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent 5. Bekleidungstechnik und Modedesign* Ê derzeit: Textil und Modedesign Ê Neue Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte Assistentin für Bekleidungstechnik und Modedesign / Staatlich geprüfter Assistent für Bekleidungstechnik und Modedesign 6. Mediendesign* Ê derzeit: Design und visuelle Kommunikation, Mediengestaltung und Medienmanagement Ê Neue Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte Assistentin für Mediendesign / Staatlich geprüfter Assistent für Mediendesign
3. Zusammenführung von Fachrichtungen 7. Labortechnik Ê derzeit: Naturwissenschaften (Physik, Biologie, Chemie und Umweltschutz) Ê Berufsbezeichnungen bleiben 8. Sozialassistenz Ê Berufsbezeichnung bleibt 9. Polizeidienst und Verwaltung Ê Berufsbezeichnung bleibt X Hotelmanagement (3 jähriger Bildungsgang) Ê Berufsbezeichnung bleibt *Vorbehaltlich der Zustimmung durch die KMK
4. Berücksichtigung regionaler Besonderheiten GEPLANTE MAßNAHMEN: ü Ausweisung eines umfangreichen Stundenansatzes als standortspezifischen berufsbezogenen Unterricht ü inhaltliche Ausgestaltung durch Lehrkräfteteams vor Ort, um Ê den Schülerinnen und Schülern zusätzliche Qualifikationen außerhalb der Lernfelder anzubieten Ê Lernfelder des fachrichtungsbezogenen Unterrichts zu vertiefen Ê das schulische Profil besonders heraus zu stellen Ê auf regionale Besonderheiten einzugehen Ê die schulische Personalsituation zu berücksichtigen Ê flexibel auf Bedarfe reagieren zu können
Standortspezifischer Unterricht Die Lernfelder des standortspezifischen Unterrichts … • weisen einen deutlichen Berufsbezug auf • werden kompetenzorientiert durch die Schule formuliert • haben einen Umfang von 160 Stunden bei 16 Wochen Praktikum bzw. 320 Stunden bei zwölf Wochen Praktikum • umfassen je Lernfeld mindestens 80 Stunden • werden benotet und auf der Rückseite des Zeugnisses analog der Lernfelder des fachrichtungsbezogenen Unterrichts ausgewiesen Neue Lernfelder müssen der ADD jeweils bis zum 31. 03. d. J. zur Genehmigung vorgelegt werden.
Prüfung Die schriftliche Prüfung besteht aus vier Aufsichtsarbeiten: • zwei Arbeiten in den Lernfeldern des fachrichtungsbezogenen Unterrichts (außer Lernfeld 1, jeweils dreistündig) und • einer zweistündigen Aufsichtsarbeit im fachrichtungsbezogenen Unterricht (außer Lernfeld 1) oder im standortspezifischen Unterricht und • einer einstündigen Aufsichtsarbeit in Sozialkunde/Wirtschaftslehre (nur Lernbaustein 1 neu). Alle Schülerinnen und Schüler der gleichen Fachrichtung einer Schule schreiben die gleiche schriftliche Prüfung. → Transparenz, Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität Die sonstigen Regelungen entsprechen der Landesverordnung über die Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen (GVBl. 2011 S. 108)
Prüfung Für die praktische Prüfung sind folgende Varianten vorgesehen: 1. Komplexe berufstypische Arbeitsaufgabe und anschließender Präsentation sowie auftragsbezogenem Fachgespräch 2. Betrieblicher Arbeitsauftrag mit Präsentation und auftragsbezogenem Fachgespräch 3. Prüfungsprodukt mit Präsentation und auftragsbezogenem Fachgespräch Diese Prüfungsinstrumente können auch als Abschlussprojekt (maximal vier Wochen Vorbereitungszeit) durchgeführt werden. 4. Arbeitsprobe (unter Beobachtung durch Lehrkräfte) mit anschließendem auftragsbezogenem Fachgespräch Die Entscheidung, welches Prüfungsinstrument zum Einsatz kommt, trifft die Schule jeweils vor Beginn des Bildungsganges fachrichtungs- und nicht individualbezogen.
Prüfung Für die Bewertung der praktischen Prüfung gilt folgende Gewichtung • Arbeitsergebnis und Dokumentation inkl. Arbeits- und Vorgehensweise 50% • Präsentation mit auftragsbezogenem Fachgespräch 50 % Jeder Prüfungsteil muss bestanden werden. Ist das Prüfungsergebnis der praktischen Prüfung schlechter als ausreichend, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.
Realisierung der HBF-Reform • Erprobung und Entwicklung in Zusammenarbeit mit sechs Pilotschulen (zwei Schuljahre) • Entwicklung der neuen Lehrpläne des fachrichtungsbezogenen Unterrichts und anschließende Anhörung (ab 2. Oktober 2018) • Erarbeitung der HBF-LVO, anschließende Anhörung, Veröffentlichung im Amtsblatt (Juli 2019) • In-Kraft-Treten geplant für 01. 08. 2019
Realisierung der HBF-Reform Flankierende Maßnahmen: • Anpassung VV Klassen- und Kursbildung • Anmeldungen der neuen Berufsbezeichnungen bei der KMK • Änderung Stundentafel VV • Erstellung einer Handreichung im Schuljahr 2018/2019 • Ergänzung der Fortbildungsangebote durch das PL (z. B. selbstgesteuertes Lernen, Portfolioarbeit, digitale Lernplattformen)
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