Was darf die Finanzpolizei Relevante Infos und Tipps

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Was darf die Finanzpolizei? Relevante Infos und Tipps im Umgang mit der Finanzpolizei Mag.

Was darf die Finanzpolizei? Relevante Infos und Tipps im Umgang mit der Finanzpolizei Mag. Martina Schrittwieser

Überblick • • • Was ist die Finanzpolizei? Organisation der Finanzpolizei Aufgaben der Finanzpolizei

Überblick • • • Was ist die Finanzpolizei? Organisation der Finanzpolizei Aufgaben der Finanzpolizei Statistik 2011 Rechte und Pflichten der Finanzpolizei Rechte und Pflichten des Unternehmers Strafen und Beschwerdemöglichkeiten Ablauf von Kontrollen praktische Tipps Aktuelle Prüfungsschwerpunkte Mag. Martina Schrittwieser

Was ist die Finanzpolizei? • Organ der öffentlichen Aufsicht • Organ der Abgabenbehörde •

Was ist die Finanzpolizei? • Organ der öffentlichen Aufsicht • Organ der Abgabenbehörde • KEIN Organ der Finanzstrafbehörde (nur bei Gefahr im Verzug) • KEINE POLIZEI (Exekutive) • NICHT bewaffnet oder uniformiert – jedoch Dienstbekleidung Mag. Martina Schrittwieser

Organisation der Finanzpolizei • 40 Teams in allen Finanzämtern • 5 bis 25 Mitarbeiter

Organisation der Finanzpolizei • 40 Teams in allen Finanzämtern • 5 bis 25 Mitarbeiter pro Team • zusätzliche Mitarbeiter aus dem Bereich Betriebsprüfung, Abgabensicherung, GPLA • insgesamt rd. 450 Mitarbeiter • Aufstockung auf rund 600 Mitarbeiter bis 2014 Mag. Martina Schrittwieser

Aufgaben der Finanzpolizei • Steueraufsicht • • • Feststellung steuerlich relevanter Sachverhalte Aufdeckung nicht

Aufgaben der Finanzpolizei • Steueraufsicht • • • Feststellung steuerlich relevanter Sachverhalte Aufdeckung nicht erklärter Umsätze Aufdeckung nicht gemeldeter Lohnabgaben • ordnungspolitische Maßnahmen • • • Aufdeckung illegaler Ausländerbeschäftigung Kontrolle korrekter Anmeldung aller Dienstnehmer vor Arbeitsantritt, sowie Falsch- und Scheinanmeldungen Kontrolle im Bereich der Gewerbeordnung • Auftragsaufgaben • Kontroll-, Prüfungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu anhängigen Abgabenverfahren zur Gewinnung von maßgebenden Daten für Finanzstrafverfahren Mag. Martina Schrittwieser

Statistik 2011 • 31. 000 Betriebe überprüft • 68. 000 Dienstnehmer kontrolliert dabei •

Statistik 2011 • 31. 000 Betriebe überprüft • 68. 000 Dienstnehmer kontrolliert dabei • 9. 000 Dienstnehmer ohne Sozialversicherungsanmeldung • 10. 500 illegal beschäftigte Ausländer • 8. 000 Einvernahmen • 1. 500 illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt • 12. 000 Anzeigen nach dem – Ausländerbeschäftigungsgesetz (Ausl. BG), – dem Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) – und dem Glücksspielgesetz (GSp. G) Mag. Martina Schrittwieser

Rechte und Pflichten der Finanzpolizei (I) • Betretungsrecht (wichtigste Befugnis) • • • Betriebsstätten,

Rechte und Pflichten der Finanzpolizei (I) • Betretungsrecht (wichtigste Befugnis) • • • Betriebsstätten, Betriebsräume und auswärtige Arbeitsstätten Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer KEINE Wohnräume, Unterkünfte usw. KEIN Durchsuchungsrecht ABER Arbeitnehmerschutzbestimmungen, Hygienevorschriften usw. müssen beachtet werden • Identitätsfeststellung • Name, Geburtsdatum, Wohnort, SV-Nummer erheben • Mitwirkungspflicht Ausweis immer dabei haben • Fahrzeuganhaltung und Auskunftsverlangen Mag. Martina Schrittwieser

Rechte und Pflichten der Finanzpolizei (II) • Ausweisleistung • Dienstausweis enthält: • Foto, Bezeichnung

Rechte und Pflichten der Finanzpolizei (II) • Ausweisleistung • Dienstausweis enthält: • Foto, Bezeichnung der Organisationseinheit, Dienstnummer, Organisation die vertreten wird • Hinweis auf Kontrollhandlung • Angabe über die Art der Kontrolltätigkeit (BAO, Ausl. BG, GSp. G usw. ) • Rechtsbelehrung - unaufgefordert • Dokumentation • Niederschrift Mag. Martina Schrittwieser

Rechte und Pflichten des Unternehmers gem. Ausl. BG • Anzahl und Name der Beschäftigten

Rechte und Pflichten des Unternehmers gem. Ausl. BG • Anzahl und Name der Beschäftigten nennen • Auf Verlangen der Finanzpolizei sind die „notwendigen“ Auskünfte zu erteilen und in die „erforderlichen“ Unterlagen Einsicht zu gewähren – muss von Finanzpolizei genau definiert werden • im Ausl. BG Recht auf Parteienvertreter nicht ausdrücklich verankert – aber möglich • Aufschub von Kontrollhandlungen mit Begründung, man wolle einen Parteienvertreter beiziehen, ist nicht möglich Vertretung bestimmen!!!!!! Mag. Martina Schrittwieser

Rechte und Pflichten des Unternehmers gem. BAO - Nachschau • Auskunftspflicht des Unternehmers –

Rechte und Pflichten des Unternehmers gem. BAO - Nachschau • Auskunftspflicht des Unternehmers – sehr weit gefasst • Duldung der Betretung der Geschäftsräume während der Geschäftszeiten – ABER keine Behinderung des Geschäftsganges • im Rahmen von abgabenbehördlichen Nachschauen sind auch versicherungs- und melderechtliche Bestimmungen des ASVG, die Einhaltung der Gewerbevorschriften (Pfusch) usw. zu überprüfen BAO anwendbar ausdrückliches Recht, Vertretung durch berufsmäßigen Parteienvertreter Mag. Martina Schrittwieser

Strafen und Beschwerdemöglichkeiten • Strafen richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen (z. B.

Strafen und Beschwerdemöglichkeiten • Strafen richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen (z. B. BAO, Ausl. BG, GSp. G usw. ) • Geldstrafen zwischen EUR 700 – EUR 22. 000 • teilweise auch Freiheitsstrafen möglich • Beschwerdemöglichkeit • • Strafen nach BAO: Beschwerde an den UVS Fin. Str. G: Beschwerde an den UFS Ausl. BG, ASVG, Gew. O: Beschwerde an den UVS GSp. G: Beschwerde an den UVS Beschwerden durch Parteienvertretung Mag. Martina Schrittwieser

Ablauf von Kontrollen • unangekündigt, zu jeder Tages- und Nachtzeit • verdeckte Ermittlung möglich

Ablauf von Kontrollen • unangekündigt, zu jeder Tages- und Nachtzeit • verdeckte Ermittlung möglich • aber laufenden Betrieb nicht stören (wann ist Rushour? ) • gemeinsamer Einsatz mit Polizei und/oder anderen Erhebungsdiensten möglich • bei begründetem Verdacht, Verständigung der zuständigen Behörden kann z. B. Betriebsprüfung, Strafanzeige auslösen (Onlinedatenbank der Finanzpolizei – automatische Weiterleitung) • Fotos zur Beweissicherung erlaubt (Wahrung der Persönlichkeitsrechte) • Befragung der Mitarbeiter zum Beschäftigungsverhältnis, Buchführung und Losermittlung • Identitätsfeststellung (Ausweise, Aufenthaltsgenehmigung) Mag. Martina Schrittwieser

Verhalten bei einer Kontrolle – praktische Tipps Ruhe bewahren aktive Mitwirkung und Kommunikation nach

Verhalten bei einer Kontrolle – praktische Tipps Ruhe bewahren aktive Mitwirkung und Kommunikation nach Möglichkeit Steuerberater hinzuziehen Vertreter vor Ort bestimmen und Schulung der Mitarbeiter Unterlagen aufbereitet und griffbereit Mitarbeiter sollten immer Ausweis (Reisepass) und E-Card mitführen – oder zumindest Kopie sollte aufliegen • Niederschrift verlangen !!!! • Auskunftsverweigerung bei WILLKÜR möglich – ACHTUNG BEI GEFAHR IM VERZUG NICHT MÖGLICH • • • Mag. Martina Schrittwieser

Aktuelle Prüfungsschwerpunkte • Kontrolle gem. der Barbewegungsverordnung • Kassennachschau (ACHTUNG neue Kassenrichtlinie) • Gastronomie

Aktuelle Prüfungsschwerpunkte • Kontrolle gem. der Barbewegungsverordnung • Kassennachschau (ACHTUNG neue Kassenrichtlinie) • Gastronomie • Nova (PKW-Anhaltung) • Illegale Ausländerbeschäftigung – Identitätsfestellung • Baugewerbe • Unternehmen mit hohem Personalbedarf (z. B. Gastronomie, Eventagenturen) • Kontrolle unbefugter Gewerbeausübung • Kontrollen gem. des Glückspielgesetzes Mag. Martina Schrittwieser

Noch Fragen? Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien E: martina. schrittwieser@wkw. at http: //portal. wko.

Noch Fragen? Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien E: martina. schrittwieser@wkw. at http: //portal. wko. at/wkw http: //www. bmf. gv. at/finanzpolizei/ Mag. Martina Schrittwieser