Vorstandssitzung Luftfahrtverband Berlin e V Versicherungen im LSB
Vorstandssitzung Luftfahrtverband Berlin e. V. Versicherungen im LSB Berlin 4. 11. 2014
1. Vorstellung Versicherungspartner des LSB • • • Versicherungsmakler, VDVM-Mitglied Qualifizierte Beratung in Versicherungsprozessen Partner der Landessportbünde Berlin und Brandenburg Schadenmanagement / Schadenservice Große Produktwelt rund um den Sport und die Sportler • Defendo ist ein Unternehmen der 2
Schwerpunkte von defendo neben dem Sport • • • Gesundheit & Soziales Immobilienversicherungen Industrie, Handel und Gewerbe Windkraft-, Solar- und Biogasenergie Betriebliche Altersversorgung Private Versicherungen 3
Grundsätze Der Versicherungsmakler ist der Interessenvertreter des Kunden. Er analysiert die Risiken, schlägt Versicherungslösungen vor, die er auf Wunsch des Kunden dann am Markt platziert. Preis Leistung bessere Bedingungen Einsparung von Prämie Probleme bei der Schadenbearbeitung Zusatznutzen 4
Ansprechpartner defendo Assekuranzmakler Gmb. H beim LSB Brandenburg Monbijouplatz 11 Schopenhauer Str. 34 10178 Berlin 14467 Potsdam www. defendo-assekuranzmakler. de in der Regel Mittwochs 9: 30 bis 16: 30 Uhr Außendienst Vertrags- und Schadenbearbeitung Philipp Schneckmann Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin Tel +49 (30) 3744296 -12 Fax +49 (30) 3744296 -60 Mobile +49 (151) 677 050 94 philipp. schneckmann@defendo-assekuranzmakler. de Regine Bandermann Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Tel +49 (30) 3744296 -14 Fax +49 (30) 3744296 -60 Mobile +49 (173) 31 353 51 regine. bandermann@defendo-. . . de 5
Sportversicherungsvertrag des LSB Unfallversicherung Versicherer: Laufzeit des Vertrages: Haftpflichtversicherung Feuersozietät Berlin Brandenburg 1. 7. 2014 bis 1. 7. 2019 6
Unfall - Versicherte Personen über LSB-Verträge • • • Aktive und Passive Mitglieder, auch bei Bauprojekten, Wartungsund Instandsetzungsarbeiten ihres Vereins Ehrenamtlich Tätige, Funktionäre, Übungsleiter und Trainer Nichtmitglieder • bei der Teilnahme am Übungsbetrieb, mit dem Ziel dem Verein beizutreten (4 Wochen) • bei organisierten Freizeit- und Breitensportveranstaltungen (Unfall ohne Wege) • in Betreuungsfunktion (bei Kindern/Jugendlichen und behinderten Sportlern, einschließlich der Wege) 7
Versicherte Aktivitäten über LSB-Verträge • • • sämtliche sportliche Aktivitäten Training, Wettkampf, Vorstands- und Ausschusssitzungen, Mitgliederversammlungen Lehrgänge, Tagungen, Seminare vereinsinterne (nicht öffentliche) gesellschaftliche oder gesellige Veranstaltungen/Reisen 8
Unfall-Begriff • Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 9
Unfall-Zusammenwirken der Versicherungen • • Sozialversicherung Übernahme der Heilbehandlungskosten durch die jeweilige Krankenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Pflichtversicherung, Berufsgenossenschaftliche Absicherung für arbeitnehmerähnliche Tätigkeit im Sportverein (Übungsleiter, Platzwarte etc. ) Pauschale Beitragszahlung über den LSB, wenn Aufwandsentschädigung nicht größer als 2. 400, - € im Jahr Sportunfallversicherung Gruppenunfallversicherung über die Mitgliedschaft im LSB Private Unfallversicherung (ein Muss im Sport!) individuelle, bedarfsgerechte persönliche Absicherung 10
Unfall–Leistungen des LSB-Vertrages • • • Invalidität: Tod: Bergungskosten: Kosmetische Operationen: Kurkostenhilfe: • eine Invaliditätsschädigung wird nur fällig, wenn der Invaliditätsgrad mehr als 15% beträgt ab einer Invalidität von mehr als 75% verdoppelt sich die Invaliditätsleistung • 35. 000, - € 50. 000, - € 11
Unfall–Gliedertaxe des LSB-Vertrages • • Arm im Schultergelenk Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks Hand im Handgelenk Ein Daumen Ein Zeigefinger Ein anderer Finger Ein Auge Gehör auf einem Ohr 80 % 75 % 65 % 25 % 10 % 55 % 35 % (70) (65) (60) (20) (10) (50) (30) Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. 12
Unfall-versichert, sofern keine anderweitige Erstattungsmöglichkeit besteht Zahnschäden 250, - Euro pro künstlichem Zahn, incl. Inlays, Onlays und Kronen auch Reparatur von Zahnspangen bis 500, - € 5. 000, - € pro natürlichem Zahn, alles andere bleibt. für bei der aktiven Sportausübung beschädigte Hörgeräte Reparaturen bis zu 400, - € für bei der aktiven Sportausübung beschädigte Brillen oder Kontaktlinsen bis zu 75, - € 13
Unfall–Verhalten im Schadenfall Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Schäden sind sofort mit dem Unfallschadenformular dem Versicherer zu melden! Download www. defendo-assekuranzmakler. de • • Der Verunfallte muss innerhalb von 4 Tagen einen Arzt aufsuchen. Die Invaliditätsleistung muss innerhalb von 12 Monaten eingetreten sein und ist innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach dem Unfalltag, unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen. • Todesfälle sind sofort telefonisch anzuzeigen! 14
Haftpflicht § 823 BGB Schadenersatzpflicht 1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. 15
Versicherungssummen 5. 000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden dreifach maximiert pro Versicherungsjahr 2. 000 Euro pauschal in der Umwelthaftpflicht Für den Haftpflichtvertrag gilt weiterhin: Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag voraus!!! 16
Haftpflichtversicherung LSB-Gegenstand • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts und soweit vereinbart, vertragliche Haftpflicht • aus dem gewöhnlichen, satzungsgemäßen Zweck und daraus resultierenden Tätigkeiten und Veranstaltungen (wie z. B. Sportveranstaltungen, Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe, Jugendbegegnungen, Wanderrudertreffen, Turniere u. a. ) 17
Haftpflichtversicherung LSB-Umfang • • • Betriebshaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Internet-Nutzung, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisversicherung KFZ-Haftpflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen Mietsachschäden bis 10. 000, - € (bei Feuer), Schlüsselverlust bis 100. 000, -€ Veranstaltungshaftpflicht • • • Tierhalterhaftpflicht für vereinseigene Hunde und Pferde Bootshaftpflicht für vereinseigene Boote Haftpflicht für den Schießsport gemäß Waffengesetz 18
Haftpflichtversicherung LSB-nicht versichert • • Öltanks Beherbergungsrisiko (bei Wassersportvereinen bis 8 Schlafplätze jetzt mitversichert!) Trainer, die nicht Mitglied in einem Verein sind Trainer, die zusätzlich in kommerziellen Anlagen arbeiten (für ihre Arbeit dort) Gastronomie in der kommerziellen Nutzung Gewerbebetriebe Kommerzielle Unternehmungen Nationale / internationale Veranstaltungen eines Spitzenverbandes oder internationalen Verbandes 19
Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport 20
Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport 21
Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport 22
Haftpflichtversicherung-Verhalten im Schadenfall • • • Schäden bzw. Ansprüche Dritter sind sofort mit dem Haftpflichtschadenformular über defendo dem Versicherer zu melden. Download www. defendo-assekuranzmakler. de Keine Schuldanerkenntnisse bzw. Zahlungen an den geschädigten Dritten!!! Die gesamte Abwicklung des Haftpflichtschadens obliegt dem Versicherer leiten Sie sämtlichen Schriftwechsel an ihn weiter für den Haftpflichtvertrag gilt weiterhin: Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag voraus!!! 23
Haftpflichtversicherung-Verhalten im Schadenfall Versicherer prüft im Schadensfall ob Versicherungsschutz besteht Bei bestehendem Versicherungsschutz wird überprüft ob u. a. nach BGB eine Haftung besteht – berechtigte Ansprüche werden befriedigt – unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt 24
Fragen ?
4. Zusatzversicherungen / Rahmenverträge des LSB a) b) c) d) e) D & O und Vermögensschadenhaftpflicht Rechtsschutzversicherung / Erweiterter Straf-Rechtsschutz Sportfahrten Kaskoversicherung für Vereine und Verbände Gebäude-, Inhalts- und Elektronikversicherung und weitere 26
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Herzlich Willkommen bei defendo 38
- Slides: 27