VORRUHESTANDSMODELL IM MALER UND GIPSERGEWERBE VRM Maler Gipser
VORRUHESTANDSMODELL IM MALER- UND GIPSERGEWERBE VRM Maler & Gipser Peter Baeriswyl, Direktor SMGV
Warum ein Vorruhestandsmodell Mit dem Vorruhestandsmodell erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Arbeitspensum maximal 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung zu reduzieren… § indem ihm ein Teil seines Einkommensausfalls in Form einer Überbrückungsrente (Lohnersatzleistung) kompensiert wird und er § zur ungekürzten Weiterführung der beruflichen Vorsorge zusätzliche BVG-Sparbeiträge im Verhältnis zu seiner Lohnreduktion erhält. Ältere Mitarbeiter sind loyal und verfügen über ein grosses Fachwissen § sie können z. B. selbständig auch für sensitivere Kundenaufträge eingesetzt werden § ihr Fachwissen und ihre Erfahrung sind für jüngere Berufskolleginnen und -kollegen wertvoll und gefragt 2
Rechtlich / Organisatorisch § Die Regelung erfolgt über einen separaten Gesamtarbeitsvertrag VRM über die Branche (GAV-VRM), mit Bezug zum Branchen-GAV (mit analogen Sozialpartnern Unia und Syna) § der GAV-VRM Maler & Gipser gilt ab 01. 2017 für 10 Jahre § und wird durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt (AVE) § Die Durchführung erfolgt über eine separate Stiftung (Sitz in St. Gallen) und ist paritätisch geführt und finanziert Ø Umlageverfahren ohne Freizügigkeit (= Solidarität) Ø AXA hat das Mandat als operative Durchführungsstelle per 01. 11. 2016 übernommen 3
Geltungsbereich § Die Unterstellung unter den GAV-VRM Maler-Gipser folgt derjenigen unter den GAV des Maler- und Gipsergewerbes! Geltungsbereich Arbeitgeber und Arbeitnehmende in Betrieben des Maler- und Gipsergewerbes Ausschlüsse a) Lehrlinge b) kaufmännisches Personal c) Berufsangehörige in höherer leitender Stellung d) Betriebsinhaber, welche das Unternehmen als Einzelgesellschaft oder Kollektivgesellschaft betreiben inkl. der in der Geschäftsleitung mitarbeitenden Aktionäre und Gesellschafter von Aktiengesellschaften und Gmb. H, sofern ihr Anteil mindestens 10 % am Gesellschaftskapital beträgt § Unterstellung im Kaderbereich § unterstellt sind Vorarbeiter und Baustellenleiter § nicht unterstellt sind alle Kader darüber, insbesondere solche mit planerischer und/oder betriebswirtschaftlicher Ausrichtung Ø unter www. vrm-malergipser. ch findet sich ein entsprechendes Grundlagenpapier des SMGV 4
Freiwillige Unterstellung • Ist durch den Betrieb bei der Durchführungsstelle für die gesamte Personengruppe b) - d) zu beantragen • Inhaber können sich ab 55. Geburtstag nicht mehr unterstellen! • Wird in Form einer Unterstellungsvereinbarung bestätigt • Ab Unterstellungsmonat sind 1. 70% Beiträge geschuldet (Lohnabzug bei betroffenen Mitarbeitenden) • Mindestlaufzeit 5 Jahre • Unterstellung jeden Monatsanfang möglich, aber nie rückwirkend • frühestens Monatserster nach Antragstellung • Ausnahme während Einführung: bei Antrag bis 28. 02. 2017 Unterstellung ab 01. 2017… • Frühestmögliche Leistung 12 Monate ab erster Beitragszahlung • Freiwillige Unterstellung muss beim Leistungsbezug noch bestehen Ø Formulare unter www. vrm-malergipser. ch. . . 5
Beiträge 1/2 – Meldung der Löhne § Beitrag 1. 70% des SUVA-pflichtigen Jahreslohnes § Lohnmeldung wird von der Durchführungsstelle aktiv eingefordert: § 2017: anfangs Juni die SUVA-Lohnsumme des Vorjahres (2016) § ab 2018: bis Mitte Februar die Lohnsumme des Vorjahres § getrennt nach GAV- und freiwillig unterstellten Mitarbeitenden § Elektronisches Meldetool in Entwicklung - Postweg mit Formular möglich 6
Beiträge 2/2 – Zahlung der Beiträge • Beitrag 1. 70% des SUVA-pflichtigen Lohnes • Arbeitgeberbeitrag 0. 85% • Arbeitnehmerbeitrag 0. 85% • Lohnabzug bei den Arbeitnehmenden (erstmals Januarlöhne 2017) • Zu verbuchen unter gleicher Kategorie wie BVG-Beiträge, separater Titel «VRM-Beitrag» • Ausgenommen: Mitarbeitende, welche noch im 2017 65/64 werden • Rechnungstellung beim Arbeitgeber: • Akonto jährlich 01. 09. ; 67% des SUVA-pflichtigen Vorjahreslohnes (erstmals zahlbar 30. 09. 2017) Ø Einforderung SUVA-Lohnsummen 2016 ~Juni 2017 • Schlussrechnung jährlich 01. 03. auf Basis des SUVA-pflichtigen Vorjahreslohnes (erstmals zahlbar 31. 03. 2018) Ø Einforderung SUVA-Lohnsumme 2017 im Januar 2018 7
Leistungen 1/3 § Frühester Leistungsbezug ab 01. 2018! § Reduktion der Beschäftigung max. 5 Jahre vor Pensionierung (60 Jahre) § voller vorzeitiger Ruhestand max. 2 Jahre vor Pensionierung (63 Jahre) § Leistungsziel 65 -70% des ausfallenden Leistungslohnes (1/12 Brutto-Jahreslohn) Ø maximale BG-Reduktion ohne Leistungskürzung: § 60 -61 Jahre 40% § 61 -62 Jahre 50% § 62 -63 Jahre 66. 67% § minimale Reduktion 20%; danach in weiteren 10%-Schritten möglich § schrittweiser vorzeitiger Ruhestand möglich (ab 3. Schritt zusätzliche Kosten) § Leistungen § Überbrückungsrente AHV-Minimalrente + 50% ausfallender Leistungslohn Ø für Leistungsvarianten; Onlinerechner auf www. vrm-malergipser. ch Ø definitive Leistung; von DFS ermittelt und dem Bezüger mitgeteilt § BVG-Sparbeitrag 18% der Überbrückungsrente 8
Leistungen 2/3 § Leistungsantrag mindestens 6 Monate vor gewünschtem Leistungsbeginn! Ø Leistungsvariante zwischen AG und AN abzusprechen Ø Thema vorzeitig aktiv mit dem Leistungsbezüger ansprechen… § Leistungsberechtigt ist, wer 15 Jahre in der Branche angestellt war, die letzten 7 Jahre ununterbrochen (Arbeitslosigkeit bis 2 Jahre wird angerechnet) § Vorausgesetzt ist volle Arbeitsfähigkeit bei Leistungsbeginn § Massgeblich ist der letzte Bruttomonatslohn (1/12 JL) vor Leistungsbeginn Ø bei Lohnschwankung vor Bezug (20%+) Mittelwert der letzten 4 Jahre Ø bei schwankendem Beschäftigungsgrad: mittlerer BG über 15 Jahre Ø max. Leistungslohn: 3. 30 x AHV-Maximalrente, d. h. CHF 7’ 755 (CHF 93’ 060) § Antragsformular + Merkblätter ab April 2017 verfügbar Ø Unterlagen zum Antrag v. a. durch Arbeitgeber (mit AN) beizubringen 9
Leistungen 3/3 Gesamtbetreffnis (Lohn + Überbrückungsrente bei Maximalbezug) Mittlerer Monatslohn Leistungsbezüger (1/12)M 5'740 Leistungsbestimmender Monatslohn (13/12) 6'218 Leistungen in CHF pro Jahr Alter bei Arbeitszeitreduktion 60 -61 61 -62 62 -63 63 -65 Maximaler Leistungsanspruch (VRM-ÜR) 1653% Maximal mögliche Arbeitszeitreduktion 40% 50% 67% 100% Jährlicher Sockelbetrag (anteilige AHV-AR) 1'175* 5'640 7'050 9'400 14'100 Jährlicher Lohnersatz (in % des Lohnausfalls) 50% 14'924 18'655 24'873 37'310 Gesamte jährliche Überbrückungsrente 20'564 25'705 34'273 51'410 Max in % des vollen leistungsbestimmenden Lohnes 27. 6% 34. 4% 45. 9% 68. 9% Gesamtbetreffnis** in % des vorherigen Nettolohnes 94. 4% 93. 1% 90. 4% 86. 1% Zusätzlicher BVG-Sparbeitrag: 18% der Ü-Rente 3'702 4'627 6'169 9'254 * minimale AHV-Altersrente 2017 ** Summe verbleibender Lohn + Überbrückungsrente 10
Rechenbeispiele Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren, Monatslohn CHF 5’ 000. - Monatslohn Jahreslohn Bruttomonatslohn 5‘ 000 65‘ 000 Leistungsbestimmender Monatslohn (5‘ 000 * 13 / 12) 5‘ 417 Nettomonatslohn (Annahme 80% von 5‘ 000) 4‘ 000 52‘ 000 Überbrückungsrente rechnerisch (12 x ausbezahlt) 3‘ 883 46‘ 596 Überbrückungsrente in % des jährlichen Nettolohnes 89. 6% Überbrückungsrente in % des jährlichen Bruttolohnes 71. 7% Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren
Rechenbeispiele Schrittweise Reduktion der Arbeitszeit, Monatslohn CHF 5’ 740 Bruttomonatslohn 5'740 Leistungsbestimmender Monatslohn (5’ 740*13/12) 6‘ 218 Nettomonatslohn (Annahme 80% von 5’ 740) 4'592 1. Schritt 2. Schritt Arbeitszeitreduktion im Alter von 61 63 ½ Monate bis ord. Pensionsalter (65 Jahre) 30 18 20% 857 4’ 284 Verbleibender Nettomonatslohn 3’ 674 - Überbrückungsrente + Monatslohn 4’ 531 4‘ 284 in % des Nettolohn 97. 2% 86. 1% Beschäftigungsgradreduktion pro Schritt Ausbezahlte Summe Überbrückungsrente 100%
Vorbereitung des Leistungsbezugs Bei Reduktion des Beschäftigungsgrades § Leistungsvariante nach persönlichem Bedarf und Möglichkeiten festlegen (Onlinetool zur Leistungsberechnung verwenden bzw. Beratung bei DFS) § Antrag stellen bei der Durchführungsstelle (inkl. erforderliche Unterlagen) § Arbeitsvertrag anpassen auf neuen Beschäftigungsgrad; Lohn gemäss neuem BG wird monatlich gleichbleibend ausbezahlt (vorbehältlich Überstunden o. ä. ) § allenfalls BVG-Vorsorgeplan anpassen auf beschäftigungsgradabhängige Lohnkoordination Bei vorzeitigem vollständigem Ruhestand § Leistungsvariante nach persönlichem Bedarf und Möglichkeiten festlegen (Onlinetool zur Leistungsberechnung verwenden bzw. Beratung bei DFS) § Antrag stellen bei der Durchführungsstelle (inkl. erforderliche Unterlagen) § Arbeitsvertrag kündigen auf Zeitpunkt des Leistungsbeginns (Achtung: Kündigungsfrist einhalten) § Austritt bei der Pensionskasse des Betriebes (Weiterführung bis ordentliche Pensionierung möglich? ); Freizügigkeitsleistung geht an Stiftung Auffangeinrichtung § Sporadische Weiterbeschäftigung bis rund CHF 21’ 000 pro Jahr möglich… 13
Leistungserbringung Überbrückungsrente § monatlich direkt an den Rentenbezüger, um 25. des Monats; Zahlung auch ins Ausland möglich (Quellensteuerabzug durch Stiftung) § bei Reduktion des BG: verbleibender Lohn durch Arbeitgeber ausbezahlt, monatlich um 25. des Monats BVG-Sparbeitrag § 18% der erbrachten Überbrückungsrente; Zahlung direkt durch die Stiftung VRM § Bei Reduktion: jährliche Zahlung direkt an die Vorsorgeeinrichtung des Betriebes § Bei vorzeitigem vollem Ruhestand: quartalsweise Zahlung direkt an die Stiftung Auffangeinrichtung § Anmeldung Stiftung AE direkt durch die Stiftung VRM 14
Was können wir für Sie tun…? Die Website www. vrm-malergipser. ch wird laufend aktualisiert. § Neben dem interaktiven Leistungs-Berechnungstool finden Sie hier Formulare, Merkblätter und weitere Informationen. Bei weitergehenden Fragen oder für Beratung im Zusammenhang mit Leistungsfällen berät Sie die Durchführungsstelle gerne… Stiftung VRM Maler und Gipser Durchführungsstelle Postfach 300 8401 Winterthur Telefon 058 215 82 80 info@vrm-malergipser. ch www. vrm-malergipser. ch 15
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