Vorlesung Rechtliche und konomische Grundlagen des Gesundheitssports im

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Vorlesung Rechtliche und ökonomische Grundlagen des Gesundheitssports im Studiengang B. A. Sport, Gesundheit und

Vorlesung Rechtliche und ökonomische Grundlagen des Gesundheitssports im Studiengang B. A. Sport, Gesundheit und Prävention (SGP) im Wintersemester 2017/18 von Prof. Dr. Martin Nolte Prof. Dr. jur. Martin Nolte

2/9 Versicherungsschutz bei Sportunfällen aus der Perspektive des Sportlers 1. System bestehend aus öffentlichen

2/9 Versicherungsschutz bei Sportunfällen aus der Perspektive des Sportlers 1. System bestehend aus öffentlichen Versicherungen (Sozialversicherungen) – gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie privaten Versicherungen – Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, private Sportversicherung Prof. Dr. jur. Martin Nolte

a) Gesetzliche Krankenversicherung (3 Differenzierungen: Versicherungsverhältnis, Versicherungsfall, Versicherungsleistung) - Versicherungsverhältnis besteht z. B. im

a) Gesetzliche Krankenversicherung (3 Differenzierungen: Versicherungsverhältnis, Versicherungsfall, Versicherungsleistung) - Versicherungsverhältnis besteht z. B. im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung - Versicherungsfall setzt Krankheit („regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der die Notwendigkeit einer ärztlichen Heilbehandlung oder auch einen Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“) voraus - Versicherungsleistung umfasst übliche Krankenbehandlungskosten Prof. Dr. jur. Martin Nolte

3/9 b) Gesetzliche Unfallversicherung (3 zentrale Dimensionen: Versicherungsverhältnis, -fall, -leistung) - Versicherungsverhältnis besteht für

3/9 b) Gesetzliche Unfallversicherung (3 zentrale Dimensionen: Versicherungsverhältnis, -fall, -leistung) - Versicherungsverhältnis besteht für sämtliche Beschäftigten im Rahmen eines Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses (vgl. § 2 Sozialgesetzbuch VII): z. B. Fußballspieler 1. und 2. Liga, beschäftigte Trainer, Studierende -B Prof. Dr. jur. Martin Nolte

4/9 Versicherungsfall setzt Arbeitsunfall voraus, d. h. -- Zurechnung eines Unfalls („plötzlich von außen

4/9 Versicherungsfall setzt Arbeitsunfall voraus, d. h. -- Zurechnung eines Unfalls („plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis, durch welches diese unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet“) zur Versichertentätigkeit bzw. im Rahmen der Versicherng -- Kausalität zwischen Unfall und Schadenseintritt (Gesundheitsschaden oder Tod) sowie -- Kausalität zwischen Unfall und Schadensumfang Fall 1 (Grobes Foul): S ist Studierender DSHS und begeht als Abwehrspieler ein grobes Foul an den Stürmer T, um diesen am Torschuss zu hintern. Dabei verletzt sich S selbst schwer. Liegt ein Unfall-Versicherungsfall zugunsten von S vor? Prof. Dr. jur. Martin Nolte

5/9 Fall 2 (Aqua-Jogging): A ist Hochschullehrer an der DSHS und nimmt regelmäßig am

5/9 Fall 2 (Aqua-Jogging): A ist Hochschullehrer an der DSHS und nimmt regelmäßig am betriebssportlichen Aqua-Jogging teil. Eines Tages erhält er von dem Fuß eines vor ihm schwimmenden Teilnehmers des Kurses einen Schlag an den Kopf, in dessen Folge er sich in ärztliche Behandlung begeben muss. Handelt es sich um einen Versicherungsfall im Rahmen einer gesetzlichen Unfallversicherung, die durch ein bestehendes Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis begründet ist? Antwort zu Fall 2: Ja! Betriebssport ist mitversichert. Als Abgrenzung zum nicht gesetzlich unfallversicherten Freizeitsport gibt es fünf Merkmale: -- sportliche Betätigung muss Ausgleich für Betriebstätigkeit sein -- sportliche Betätigung muss regelmäßig stattfinden --Teilnehmerkreis muss im wesentlichen aus Beschäftigten bestehen -- Übungszeiten/Dauer müssen Kontext zum Ausgleichszweck haben -- Sport muss im Rahmen der Unternehmensorganisation stattfinden Prof. Dr. jur. Martin Nolte

Fall 3 (Pokalturnier): Im Rahmen eines einmaligen Pokalturniers, bei dem Fußballmannschaften verschiedener Kölner Betriebe

Fall 3 (Pokalturnier): Im Rahmen eines einmaligen Pokalturniers, bei dem Fußballmannschaften verschiedener Kölner Betriebe bzw. Unternehmen gegeneinander antreten, verletzt sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter H des DSHS-Teams schwer. Das DSHS-Team setzt sich aus Beschäftigten der DSHS zusammen und trainiert regelmäßig zu Ausgleichszwecken. Handelt es sich um einen (gesetzlich versicherten) Arbeitsunfall? - Versicherungsleistung umfasst (gesetzliche) medizinische Heilbehandlungen, Übergangsgeld, Verletztengeld und ggf. einen Rentenanspruch bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (Arbeits- und Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) ab mindestens 10 % - berechnet nach Grad von Erwerbsminderung und Jahresverdienst Prof. Dr. jur. Martin Nolte

c) Rentenversicherung - Versicherungsverhältnis besteht für Berufssportler, Sportarbeitnehmer und für selbständige Sportler - Versicherungsfall

c) Rentenversicherung - Versicherungsverhältnis besteht für Berufssportler, Sportarbeitnehmer und für selbständige Sportler - Versicherungsfall bei Invalidität mit der Folge der Erwerbsminderung - Versicherungsleistung besteht bis zum Eintritt der Altersrente Prof. Dr. jur. Martin Nolte

8/9 Private Versicherungen bestehen nicht aufgrund gesetzlicher Tatbestände, sondern kraft freiwilligen Vertragsschlusses a) Unfall-,

8/9 Private Versicherungen bestehen nicht aufgrund gesetzlicher Tatbestände, sondern kraft freiwilligen Vertragsschlusses a) Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungen - relevant im nicht organisierten Freizeitsport sowie als Ergänzung zu gesetzlichen Versicherungen im Berufs- sowie Ausbildungssport - häufiges Problem des Unfallbegriffs (äußeres Einwirken, plötzliches Ereignis, Unfreiwilligkeit) Fall 4 (Achillessehne): Bei einem Badmintonspiel springt H nach dem Ball. Dabei reißt seine linke Achillessehne. Handelt es sich um einen Unfall? Prof. Dr. jur. Martin Nolte

6/9 b) Sportversicherung - speziell für den Sport von den Landessportbünden für ihre Mitglieder

6/9 b) Sportversicherung - speziell für den Sport von den Landessportbünden für ihre Mitglieder als Sammel- bzw. Gruppenversicherung abgeschlossene Vereinbarungen insbesondere in den Sparten Unfall, Krankheit, Haftpflicht und Rechtsschutz - Ausdehnung auf alle Sportarten und auf typische Risiken Prof. Dr. jur. Martin Nolte

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Quelle: Fritzweiler, in: Fritzweiler/Pfister/Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, 3. Aufl. 2014,

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Quelle: Fritzweiler, in: Fritzweiler/Pfister/Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, 3. Aufl. 2014, S. 571 ff. Prof. Dr. jur. Martin Nolte