Vorbemerkungen Die nachfolgende Prsentation entstand in einem etwa
Vorbemerkungen Die nachfolgende Präsentation entstand in einem etwa zweijährigen Diskussionsprozess der AG Rodstift. Die Komplexität des Themas erfordert zwangsläufig eine sprachliche Reduktion bei der Darstellung jeder einzelnen Seite. Deshalb bedürfen diese meistens einer begleitenden Erläuterung. Alle Seiten stehen in einem engen Sinnzusammenhang und sind deshalb auch nur in ihrem logischen Aufbau als Gesamtheit zu verstehen. Es ist deshalb nicht in unserem Interesse einzelne Seiten aus dem Zusammenhang zu nehmen, und damit ihre Bedeutung und Wirkung zu verändern. Gerne stehen wir zu Erläuterungen und Diskussion zu dem Thema anhand unserer Präsentation zur Verfügung. © AG Rodstift 0
Arbeitsgruppe RODSTIFT Arbeitsgruppe Rodalber Standards für ein individualisierendes Förderkonzept © AG Rodstift
Modifiziertes Konzept: Integrierte Förderung § 29 GSch. O Johann-Peter-Frank-Schule, Rodalben Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache © AG Rodstift AG 2
Ausgangspunkt: Förderauftrag der Grundschule Die rechtlichen Vorgaben beschreiben den allgemeinen und besonderen Förderauftrag der Grundschule: n Individualisierung des Unterrichts n Differenzierte Lernangebote © AG Rodstift 3
Auftrag und Aufgaben der Grundschule Rechtliche Vorgaben Ø Individuelle Förderung [Schulgesetz § 1(1), § 2(2), § 3(2), §(4), §(5), § 10(1), § 25(2), Grundschulordnung § 4(4), § 5(2), §(3), VV 1. 1, 1. 2, 1. 3, 2. 1] Ø Binnendifferenzierung [Schulgesetz § 10 (1) , VV 4. 1] Ø Individuelle Leistungsbeurteilung Ø Förderdiagnostik [Sonderschulordnung § 11(1), § 11(2), VV 2. 2, 4. 1] Ø klasseninterne und zusätzliche Fördermaßnahmen [Schulgesetz § 10(1), VV 4. 1, 4. 2] [Schulgesetz § 18(1), VV 2. 3, 3. 1, 3. 2] Ø zieldifferenter Unterricht [VV 3. 2] Ø besondere Fördermaßnahmen [Grundschulordnung § 28(1), (2), § 29 Sonderschulordnung § 34(1), § 34(2), § 34(3)] © AG Rodstift 4
Zusätzliche Fördermaßnahmen Reichen die durchgeführten Fördermaßnahmen der Grundschule nicht aus, so besteht die Notwendigkeit/ Möglichkeit: v v das vorhandene Förderkonzept zu überdenken und den aktuellen Förderbedarf im Förderplan anzupassen nach § 29 GSch. O begleitend zusätzliche Hilfen in Form von Integrierten Fördermaßnahmen zu beantragen © AG Rodstift 5
Status Quo Grundschularbeit (als Basis für die IFö-Arbeit) In der Grundschule sind momentan unterschiedliche unterrichtliche Organisationsformen anzutreffen: § Unterrichtsorganisation setzt weitgehend die Homogenität der Lerngruppe voraus (gleiches Lernangebot und gleiche Anforderungen für alle Schüler, gemeinsames Fortschreiten, etc. ) § „offene Unterrichtsformen“ als Voraussetzung für gelingende Förderarbeit kommen noch nicht ausreichend zum Tragen § äußere Rahmenbedingungen (hohe Klassenfrequenzen, auffällige Schüler. Innen, mangelnde Kontinuität im Schultag/ Vertretungsnotwendigkeit) scheinen die Umsetzung der Individualisierung des Unterrichts zu erschweren © AG Rodstift 6
Status-Quo der IFö-Arbeit im Vorfeld - wenig aussagekräftiger Meldebogen - im Vorfeld der Meldung fanden oftmals unzureichende Fördermaßnahmen gemäß § 28 GSO statt © AG Rodstift 7
Status-Quo der IFö-Arbeit Durchführung § IFö- Arbeit ist selten in ein schuleigenes Förderkonzept eingebunden § unzureichende Koordination innerhalb der Förderarbeit zwischen GSL FöL § unzureichende Anbindung der Inhalte des Förderunterrichtes an den Regelunterricht § Förderarbeit wird überwiegend an den Förderlehrer. In delegiert § § Förderung findet zu oft außerhalb des Klassenverbandes statt Förderung findet häufig innerhalb eines Frontalunterrichtes statt © AG Rodstift 8
Fazit momentane IFö- Arbeit auf der Ebene: Schüler. In: • Parallelförderung verhindert nur selten Schulversagen Förderlehrer. In / Grundschullehrer. In: § Arbeits- und Ergebnisunzufriedenheit Ressourcen: • statistisch gesehen ineffektiv: trotz IFö- Einsatz hat sich der prozentuale Anteil der Meldungen zur Überprüfung nicht reduziert © AG Rodstift 9
Paradigmenwechsel in der IFö –Arbeit Als Konsequenz bedeutet dies, dass IFö im System der Grundschule verankert werden muss! Dies bedeutet auch, dass die Verantwortung für die Förderung des Schülers beim Grundschullehrer verbleibt. © AG Rodstift 10
Voraussetzung für die Meldung an die Förderschule/ für den Antrag auf IFö nach § 29 Ø Durchführung von Fördermaßnahmen nach Ø § 28 GSO Dokumentation der durchgeführten Fördermaßnahmen im lernprozessbegleitenden Förderplan © AG Rodstift 11
Standards für IFö auf der Basis einer Kooperation umfassen: § die Durchführung einer fundierten Lernausgangsanalyse § die Erstellung eines lernprozessbegleitenden Förderplans § die individualisierte Lernbegleitung innerhalb angemessener U-Formen § die Ermöglichung von selbst gesteuertem Lernen § die differenzierte Leistungsmessung und beurteilung, die den individuellen Lernfortschritt berücksichtigt © AG Rodstift 12
Kooperation FöL – GSL idealtypische Aufgabenverteilung Förderschullehrer. In Grundschullehrer. In è Beratung, Unterstützung und Begleitung (Evaluation) è trägt weiterhin die Verantwortung für die Förderung a) juristisch: Schüler der GS b) hat überwiegende Unterrichtsanteile è Förderdiagnostik è Erstellung Förderplan è Umsetzung Förderplan è Fortschreibung Förderplan è Koordination und Durchführung der Förderarbeit (siehe Mind-map) è Einbindung der täglichen Förderarbeit in den Regelunterricht è Elternberatung © AG Rodstift è Einbindung der täglichen Förderarbeit in den Regelunterricht 13
Kooperation GSL – FöL Organisation, vgl. hierzu auch Mind- map Merkmale einer gelingenden Kooperation Voraussetzung: funktionierendes Team nach vorausgegangener Rollenklärung Organisation der Förderplanung als Zeitanteil der Unterrichtsvorbereitung: Besprechungszeiten für Vor- und Nachbereitung festlegen: (bei der Erstellung des Stundenplans zu berücksichtigen - Schulleiter. In GS u. SFL) ê Arbeitsanteile bei der Erstellung der Förderpläne festlegen ê Materialerstellung bzw. -bereitstellung festlegen Umsetzung der Förderarbeit im Unterricht: êAnteile Teamteaching und Rollentausch festlegen êOrganisation der Förderarbeit im Regelunterricht (ohne Doppelbesetzung) © AG Rodstift 14
GSL: „Was muss ich einbringen, um IFö zu erhalten? “ (nach Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten, die in der GSO stehen) - ich bearbeite den Meldebogen so, dass er als Ausgangsbasis für die Diagnostik dienen kann - ich arbeite mit offenen Unterrichtsformen, um individuelles Lernen und parallele Unterrichtsangebote zu ermöglichen - ich kooperiere mit dem FöL - ich bin mir bewusst, dass die Förderung weiterhin in meiner Verantwortung liegt - ich bin bereit mit dem FöL ein Förderkonzept zu entwickeln und durchzuführen - ich werde die Förderarbeit in die tägliche Unterrichtsarbeit einbinden ich halte Absprachen ein / ich gebe Informationen weiter © AG Rodstift 15
FöL: „Das bringe ich in die IFö ein!“ u ich kooperiere mit der Klassenleitung u ich fördere klassenintern u ich bin bereit mit dem GSL ein Förderkonzept zu entwickeln und durchzuführen u ich bringe meine förderpädagogische / förderdiagnostische Erfahrung mit ein u ich halte Absprachen ein / ich gebe Informationen weiter u ich stehe als Beratung dem GS- Kollegium / den Eltern zur Verfügung u ich stehe als Förderlehrer allen Schülern der Klasse zur Verfügung © AG Rodstift 16
Wie profitieren Schüler / Klassenlehrer von dem Konzept? Schüler. In: - Anschluss an Inhalte des Regelunterrichts wird angestrebt - individuell ausgerichtetes Förderkonzept auch im Regelunterricht - unterschiedliche, auf Schüler ausgerichtete Lernangebote - auf Schüler ausgerichtete, individuelle Leistungsbeurteilung Klassenlehrer. In: - Unterstützung bei Erstellung und Durchführung des Förderkonzepts - Entlastung und Unterstützung bei der Planung und Durchführung offener Unterrichtsformen (auch Materialaustausch) - Unterstützung bei Elternarbeit - Beratung bei speziellen Lernproblemen © AG Rodstift 17
Fazit bisher: § 29 GSch. O: IFÖ- Arbeit an FöL delegiert Parallelförderung jetzt: § 29 GSch. O: Klassenleiter/in holt sich unterstützende Förderhilfen Klassenlehrer/in und FöL bilden Team „Integrierte Förderung“ © AG Rodstift 18
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