Von der Zivilprozessordnung bis zur Verwaltungsgerichtsordnung Dark Pter
Von der Zivilprozessordnung bis zur Verwaltungsgerichtsordnung Darák Péter Phd. Institut für Ostrecht, Regensburg, den 10. Oktober 2019 Projekt Rechtsstaat durch Verwaltungsgerichtsbarkeit: Deutschland, Ukraine, Kasachstan
Die Rolle des Rechts in den neuen Demokratien • Normativität/individuelle politische Entscheidungen • Transparenz/Verantwortungslosigkeit • Berechenbarkeit/Protektionismus
Umbildung des institutionellen Systems des Rechts • Schaffung der Öffentlichkeit der Gesetzgebung • Ausbau der Verfassungskontrolle der Gesetzgebung • Unterordnung der Verwaltung unter die Herrschaft des Rechts
Die Entwicklung der rechtsstaatlichen Vorschriften des Rechtsschutzes • Erschöpfende Aufzählung der Zuständigkeiten • 1990 erklärte das ungarische Verfassungsgericht diese Bestimmung für verfassungswidrig • Übergangsregeln (in Kraft für 26 Jahren) • Die Vereinigung der Verwaltungsrichter schlug mehrmals vor, unabhängige Verwaltungsgerichte zu schaffen
Versuch der organisatorischen Reform in 2014 • • Im ersten Rechtszug: unabhängige, regionale Verwaltungsgerichte Im zweiten Rechtszug: einziges Oberverwaltungsgericht Auf Ebene der Kurie (des obersten Gerichts): keine Änderung Formelle Rechtswidrigkeit der bezüglichen Gesetzgebung wurde vom Verfassungsgericht festgestellt (für die organisatorische Umbildung fehlte die Zweidrittelmehrheit im Parlament)
Vorstellung von der organisatorischen Reform im Jahre 2019 • Die fehlende Berufungsinstanz wäre in einer Organisationseinheit mit Berufungs- und Revisionszuständigkeiten, durch Ausscheidung aus der Kurie (des obersten Gerichts) geschafft. • Die Durchführungsregeln der bezüglichen Verfassungsänderung bzw. Gesetze erlässt das Parlament nicht, die Aufstellung des neuen Oberverwaltungsgerichts verschiebt es auf unbestimmte Zeit.
Dilemmata bei der Erschaffung der Verwaltungsgerichtordnung im Jahre 2017 • effektiver Rechtsschutz, Recht auf ein faires Verfahren • Gleichgewicht zwischen dem subjektiven und dem objektiven Rechtsschutz • Ausscheidung des Verwaltungsprozessrechts aus dem Zivilprozessrecht
Grundlinien des Verwaltungsprozessrechts I. • • Erfordernis des lückenlosen Rechtsschutzes Generalklausel statt Aufzählung Ausdehnung des vorläufigen Rechtsschutzes Bekräftigung der Rechtswirkung von Urteilen
Grundlinien des Verwaltungsprozessrechts II. • Gegenstand von Verwaltungsstreitigkeiten: individuelle und normative Akte • Die Problematik von Streitigkeiten aus einem Dienstverhältnis, von Schadenersatzansprüchen gegen Verwaltungsbehörden wegen durch Verwaltungshandeln verursachten Schäden. • Zuständigkeitsverteilung (Arbeitsverteilung) unter den Gerichten • Kollegialgerichtsbarkeit
Grundlinien des Verwaltungsprozessrechts III. • Rechtsstreite bezüglich Verwaltungsverhältnisse - mehrstufige Definition • 3 Merkmale der Verwaltungshandlungen 1) von einem Verwaltungsorgan vorgenommene, 2) vom Verwaltungsrecht geregelte, 3) Rechtswirkung entfaltende Handlung Zum Beispiel: ein Verkehrsschild als Verwaltungsakt mit allgemeiner Wirkung; Entscheidung des Rechnungshofs im Bereich der Parteifinanzierung über die Rückzahlung von Staatszuschuss
Grundlinien des Verwaltungsprozessrechts IV. • Elemente des französischen und des deutschen Modells: französisches Leitbild - excés de pouvoir – Entscheidung über die Rechtmäßigkeit - plein contentieux – objektive und subjektive Überprüfung Deutsches Leitbild: - Differenzierung nach Entscheidungsarten (wie Ermessensentscheidungen, gebundene Entscheidungen, unbestimmte Rechtsbegriffe, Ausgehend vom Prinzip des subjektiven Rechtsschutz, die ungarische Verwaltungsgerichtsbarkeit ähnelt dem deutschen Modell.
Grundlinien des Verwaltungsprozessrechts V. • • Die Position des Klägers Die Position des Beklagten Interesse Streitgenossenschaft
Klagearten • • Leistungsklage Untätigkeitsklage Feststellungsklage Von der für Rechtmäßigkeitskontrolle zuständige Aufsichtsbehörde erhebbare Klage • Verfahren in nichtstreitigen Gelegenheiten • Normenkontrollverfahren
Umfang der Prüfung durch das Gericht • • • Tatsachen Rechtsfragen Präklusion Dispositionsmaxime Prozessvergleich
Entscheidung des Gerichts • Ablehnung: mangels Rechtswidrigkeit, mangels Klagerecht, nur geringe Verletzung von Verfahrensregeln • Aufhebung, Veränderung (Gründe für verpflichtende Aufhebung)
Rechtsmittel • Berufung • Revision
Gute Ratschläge für die Judikatur I. • Jedes Wort ist von Bedeutung • Jeder Satz muss von sich aus gültig sein. • Wir benutzen Wörter wie „nur”, „ausschließlich”, „weder…noch” nicht, weil beim nächsten Rechtsfall kommt’s heran, was dadurch bezeichnet ist. • Wir sind Richter der Kurie, damit wir es schaffen!” • Wir müssen immer überall gehen, um unsere Meinung zu äußern!
Gute Ratschläge für die Judikatur II. • Wir müssen das Eisen jetzt schmieden, solange es heiß ist! • Beachten wir, dass wir uns in bestimmten Fällen direkt, in bestimmten Fällen indirekt ausdrücken sollen! • Wir sollen lernen, wie wir mildern können, was wir zu sagen haben. • Wir sollen auch lernen, wie wir die Sachen, die wir zu sagen haben, auf grundsätzliche Ebene bringen können.
Gute Ratschläge für die Judikatur III. • Peinliche (Rechts)fragen sollen wir nie vertuschen, wir sollen auf sie eingehen. • Wenn etwas im Urteil des niedrigeren Gerichts besonders falsch ist, wir schreiben dies nicht wörtlich. • Die Begründung des Urteils ist wie die Ableitung einer Gleichung: am Ende kommt die einzige richtige Lösung heraus.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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