Virtuelle BR Sitzung Der neue 129 Betr VG
Virtuelle BR Sitzung
Der neue § 129 Betr. VG • (1) 1 Die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Beschlussfassung können mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. 2 Eine Aufzeichnung ist unzulässig. 3 § 34 Absatz 1 Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden in Textform bestätigen. 4 Gleiches gilt für die von den in Satz 1 genannten Gremien gebildeten Ausschüsse. (2) Für die Einigungsstelle und den Wirtschaftsausschuss gilt Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend. (3) 1 Versammlungen nach den §§ 42, 53 und 71 können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. 2 Eine Aufzeichnung ist unzulässig.
Ausnahmevorschrift? • Entgegen der Referentenfassung keine Befristung bis zum 31. 12. 2020, aber Überschrift, Sinn und Zweck, § 33 I S 1 Betr. VG • Besser: Präsent-Sitzung • Besser: Beschlüsse durch Betriebsausschuss - über 200 MA + Beschluss § 27 II S 2 (qualifiz. Mehrh. ) Grenze Abschluss BV - über 100 MA + Beschluss § 27 II S 2 (qualifiz. Mehrh. ) § 28 I S 3 - unter 200 MA + Beschluss -> laufende Geschäfte an Vorsitzenden + weiteres Mitglied • Und vor allem: vorher üben!
BESCHLUSS IM ÜBERBLICK Tagesordnung u Der Tagesordnungspunkt sollte so genau wie möglich sein. “Personelles” könnte als zu allgemein gelten, besser wäre “Versetzung/Einstellung des Herrn S. ” (unter hinweis auf Verschwiegenheit), oder “Beschlussfassung zum Gerichtsverfahren wegen Mitbestimmungsverletzung Arbeitszeit” u Tagesordnung kann noch am selben Tage oder im Moment des Beschlusses erweitert werden, wenn alle da sind und keiner widerspricht Ersatzmitglied Das richtige Ersatzmitglied muss eingeladen werden, wenn die vorrübergehende Verhinderung vorliegt und bekannt ist. Protokollieren !!!! Mehrheit Es gibt verschiedene Anforderungen an die Mehrheit eines Beschlusses: u einfache Mehrheit der Anwesenden (Normalfall) u qualifizierte Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder insgesamt), bei der Übertragung von Aufgaben an Ausschüsse u 3/4 Mehrheit (zur Abberufung von Ausschussmitgliedern und Freistellungen nach § 38 bei Verhältniswahl) Schriftform Der Beschluss zur Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse muss schriftlich sein, sonst ist er nicht wirksam - für alle anderen gilt das nicht, sie müssen zwar protokolliert werden, werden aber ohne Protokoll nicht unwirksam Betriebsratsbeschlüsse 5
EINLADUNG - WANN UND WIE ? Für die Einladung ist der oder die Vorsitzende zuständig (§ 29 Betr. VG) Wer Was, wenn die Vorsitzende und der Stellvertreter nicht da ist/sind ? Kann (sollte ? ) durch die Geschäftsordnung geregelt werden Wie Formlos (Tagesordnung) eine Form der Einladung ist nicht vorgeschrieben. Wann/wo Rechtzeitig: Man muss sich auf die Sitzung einstellen können, i. d. R. 3 Tage vorher. Eine Frist zur Einladung ist nicht vorgeschrieben Kann (sollte? ) durch die Geschäftsordnung geregelt werden Betriebsratsbeschlüsse 6
BETRIEBSRATSSITZUNG - DURCHFÜHRUNG u Tagesordnung w Änderung nur bei vollzähligem BR, einstimmig (BAG 28. 04. 88 6 AZR 405/86) w Beschlussfassung unter dem TOP "Verschiedenes" (BAG 28. 10. 92 7 ABR 1492) u Beschlüsse w Beschlussfähigkeit § 33 II u Wahl u Abstimmung "A oder B oder C„ " ja / nein + Enthaltung“ w Mehrheitswahl (Listen: Verhältniswahl) Betriebsratsbeschlüsse 7
ERSATZMITGLIED - EINLADUNG UND TÄTIGKEIT "Ersatz"-Mitglieder? Ersatz-Mitglieder bei Vertretung (F-A-K § 25 RN 12) u. Urlaub / Ortsabwesenheit u. Erziehungsurlaub u. Krankheit u. Erwerbsminderungsrente u"wichtige Arbeit„ uunmittelbar selbst betroffen u. Technisch nicht erreichbar bei Video BR Sitzung (BAG 03. 08. 99 1 ABR 30/98) Betriebsratsbeschlüsse 8
FEHLERHAFTE BESCHLÜSSE Folgen fehlerhafter Beschlüsse Innenverhältnis Außenverhältnis u Protokoll § 36, 27, 50, 51 u Wahl u Beschlüsse w normal Mitteilung durch BRVorsitzendenunter BV Unterschrift § 19 analog Vertrauensschutz! u Beschlüsse w kritisch Rücknahme/Heilung? § 102, 103, 99 Pers. Maßnahmen § 37 Schulung § 40 Kosten BAG 08. 03. 00 7 ABR 11/98 Betriebsratsbeschlüsse 9
Video BR Sitzung • Nichtöffentlichkeit / Feststellung der Nichtöffentlichkeit ( Ordnungsvorschrift BAG 1 ABR 32/13)/ Möglichkeit der Aussprache • Protokoll, Teilnehmerliste • Zusätzlich: • - keine Regelungen in Geschäftsordnungen erlaubt, die abweichende Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit ermöglichen. • Gemischte Sitzungen (präsent + Video) möglich
Konferenzprogramme • • • Whats. App (max 4) Zoom Teams Jitsi Meet. . .
Technische Voraussetzungen • Jedes Mitglied des Betriebsrats muss die Möglichkeit haben, an der Sitzung teilzunehmen (technischen Voraussetzungen- sonst Ersatzmitglied? ) • Identifikation der Teilnehmer (z. B. mit ihrer E-Mail-Adresse angemeldet) • System entspricht den Anforderungen an die Integrität und Vertraulichkeit nach dem Stand der Technik. • Das System zeigt ständig eine Liste aller teilnehmenden Personen an. Webcam eingeschaltet, damit ersichtlich ist, wer teilnimmt und ob andere Personen im Raum sind • Die/der Vorsitzende fragt zu Beginn der Sitzung jedes einzelne teilnehmende Mitglied, ob es sich allein in einem geschlossenen Raum befindet. Jedes Mitglied bestätigt das. Die Bestätigung wird im Protokoll vermerkt. Die/der Vorsitzende belehrt alle Mitglieder, dass sie sofort mitteilen müssen, wenn eine andere Person den Raum betritt, in dem sie sich befinden. Auch diese Belehrung wird im Protokoll vermerkt.
Bestätigungstext • Kircher@muenster. de • BR- Sitzung vom 03. 06. 2020 • Mit Eurer Teilnahme bestätigt Ihr auch, dass Ihr folgende Verhaltensregeln gelesen habt und einhalten werdet: Die virtuelle Durchführung der Sitzung ist nicht öffentlich. Ich sorge dafür, dass keine andere Person mit im Raum anwesend ist und keine Möglichkeit des Mithörens anderer Personen besteht. Wenn ich den Computer oder das Telefon verlasse, muss es jeweils gesperrt werden. Mit der Durchführung der Sitzung per Video/Telefonkonferenz bin ich einverstanden. Ich sichere die Einhaltung der Verhaltensregeln, bei Teilnahme an dieser Sitzung, zu.
Anwesenheitsliste • - Die Anwesenheitsliste kann in Textform erfolgen (126 b BGB: Name des Erklärenden, auf dauerhaften Datenträger), indem jedes Mitglied dem Vorsitzenden gegenüber die Teilnahme bestätigt. • Dies ist nicht nur eine Änderung der Form, sondern die Bestätigung kann durch einzelne Schreiben, z. B. E -Mail oder durch gemeinsames Abzeichnen eines „Dokumentes" erfolgen ( z. B. White Board) • Hardcopy ist gut, reicht aber nicht aus.
Abstimmung • Aufzeigen • White Board • Mail
Protokoll u u u schriftlich Datum / Art der Sitzung (ordentlich-außerordentlich) Wortlaut der Beschlüsse Stimmenmehrheit (->namentliche Abstimmung!) Unterschrift des Vorsitzenden + ein weiterer BR Anwesenheitsliste mit Unterschriften BR, Ersatzmitglied, Gäste, Arb. Geber, Schwerbv, Jugendv. u Aussteller, Protokollführer u Anwesenheitsliste
Video auch bei • • • Hauptversammlung Akt. G SG, Arb. G Sprecherausschuss Europäischer BR Ausschüsse Mindestlohn. G, TVG, Heimarbeits. G
- Slides: 17