Verwendung von FFP 2 Masken zum Schutz vor

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Verwendung von FFP 2 -Masken zum Schutz vor SARS-Co. V-2 Unterweisung Stand: 01. 02.

Verwendung von FFP 2 -Masken zum Schutz vor SARS-Co. V-2 Unterweisung Stand: 01. 02. 2021

Rechtliche Grundlagen SARS-Co. V-2 -Arbeitsschutzverordnung (Corona-Arb. Sch. V) § 3 Mund-Nase-Schutz Der Arbeitgeber hat

Rechtliche Grundlagen SARS-Co. V-2 -Arbeitsschutzverordnung (Corona-Arb. Sch. V) § 3 Mund-Nase-Schutz Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP 2 -Masken […] zur Verfügung zu stellen, wenn • die Anforderungen an die Raumbelegung nach § 2 nicht eingehalten werden können (Technische und organisatorische Maßnahmen, z. B. Homeoffice, Abtrennungen etc. ) (siehe Organisationsverfügung vom 01. 02. 2021 Pkt. IV) oder • der Mindestabstand von 1, 5 Metern nicht eingehalten werden kann • bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist. Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken zu tragen. Wichtig: Gesichtsvisiere entsprechen gemäß der neuen Rechtsprechung nicht mehr der gleichen Wertigkeit einer Maske! Verwendung von FFP 2 -Masken zum Schutz vor SARS-Co. V-2, Stand 01. 02. 2021 2

Wann wird eine FFP 2 -Maske notwendig? Immer dann, wenn alle anderen Schutzmaßnahmen (z.

Wann wird eine FFP 2 -Maske notwendig? Immer dann, wenn alle anderen Schutzmaßnahmen (z. B. Mindestabstand unterschritten, Schutzwand nicht möglich) ausgeschöpft sind oder mit einem erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist: • Unmittelbare dienstliche Interaktionen mit einer anderen Person, die aus medizinischen oder anderen wesentlichen Gründen keine Maske tragen kann, z. B. im Laborpraktikum Aufsichtsführende Personen, in Dienstfahrzeugen der Universität • Auszuführenden Tätigkeiten, bei denen mit einer Gefährdung durch einen erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist (z. B. Verständigung in einer lauten Umgebung, körperlich schwere Tätigkeiten) Verwendung von FFP 2 -Masken zum Schutz vor SARS-Co. V-2, Stand 01. 02. 2021 3

Grundsätze FFP 2 -Masken zählen als persönliche Schutzausrüstung (PSA) und unterliegen bei der Arbeit

Grundsätze FFP 2 -Masken zählen als persönliche Schutzausrüstung (PSA) und unterliegen bei der Arbeit rechtliche Vorgaben: • Das richtige Tragen bzw. der richtige Sitz der Maske muss gewährleistet werden: • Maske vollständig auffalten und anlegen • Sitz der Maske prüfen und korrigieren (Nase, Mund Kinn müssen bedeckt sein) • Nasenbügel anpassen • Die Maske muss dicht am Gesicht anliegen Eine FFP 2 -Maske ist dann nicht wirksam und geeignet, wenn kein dichter Sitz der Maske erreicht werden kann, z. B. mit Bart, stark vernarbter Haut oder Piercings im Dichtbereich Verwendung von FFP 2 -Masken zum Schutz vor SARS-Co. V-2, Stand 01. 02. 2021 4

FFP 2 -Maske aufsetzen Quelle: https: //www. mags. nrw/sites/default/files/asset/document/masken_handreichung_mags_0. pdf Verwendung von FFP 2

FFP 2 -Maske aufsetzen Quelle: https: //www. mags. nrw/sites/default/files/asset/document/masken_handreichung_mags_0. pdf Verwendung von FFP 2 -Masken zum Schutz vor SARS-Co. V-2, Stand 01. 02. 2021 5

FFP 2 -Maske abnehmen Quelle: https: //www. mags. nrw/sites/default/files/asset/document/masken_handreichung_mags_0. pdf Verwendung von FFP 2

FFP 2 -Maske abnehmen Quelle: https: //www. mags. nrw/sites/default/files/asset/document/masken_handreichung_mags_0. pdf Verwendung von FFP 2 -Masken zum Schutz vor SARS-Co. V-2, Stand 01. 02. 2021 6

Arbeitsmedizinische Vorsorge • Werden FFP 2 -Masken länger als 30 min pro Tag getragen

Arbeitsmedizinische Vorsorge • Werden FFP 2 -Masken länger als 30 min pro Tag getragen besteht das Angebot einer Vorsorgeuntersuchung beim Betriebsärztlichen Dienst Verwendung von FFP 2 -Masken zum Schutz vor SARS-Co. V-2, Stand 01. 02. 2021 7

Tragezeitbegrenzung (DGUV 112 -190, Benutzung von Atemschutzgeräten, Anhang 2) Gilt für FFP 2 -Masken:

Tragezeitbegrenzung (DGUV 112 -190, Benutzung von Atemschutzgeräten, Anhang 2) Gilt für FFP 2 -Masken: • längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. (Die Erholungszeit ist i. d. R. keine Pausenzeit und schließt eine leichte körperliche Arbeit, z. B. Büroarbeit, nicht aus) Verwendung von FFP 2 -Masken zum Schutz vor SARS-Co. V-2, Stand 01. 02. 2021 8

Maximale Verwendungszeit einer FFP 2 -Maske • Die FFP 2 -Maske ist nach einen

Maximale Verwendungszeit einer FFP 2 -Maske • Die FFP 2 -Maske ist nach einen Tragezeit von 8 Stunden (kumuliert) zu entsorgen. • Wird die FFP 2 -Maske nur kurzzeitig (z. B. 1 h/Tag) getragen, kann diese weiterverwendet werden, wenn folgende Bedingungen beachtet werden: • FFP 2 -Maske an einem geeigneten Ort trocknen lassen • Vermischung von Masken verschiedener Personen verhindern Um eine ausreichende Trocknung getragener FFP 2 -Masken und somit einen erforderlichen Wechsel zu ermöglichen, sollten mehrere FFP 2 -Masken pro Person zur Verfügung gestellt werden. Verwendung von FFP 2 -Masken zum Schutz vor SARS-Co. V-2, Stand 01. 02. 2021 9

Weiterführende Informationen • Bei Fragen über die Notwendigkeit von FFP 2 -Masken steht die

Weiterführende Informationen • Bei Fragen über die Notwendigkeit von FFP 2 -Masken steht die Stabsstelle AGUS zur Verfügung (arbeitssicherheit@uni-bielefeld. de) • https: //www. bmas. de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und. Antworten-ASVO/faq-coronaasvo. html; jsessionid=3 CE 04 A 557 A 45 B 88655300 DAF 6 C 26 D 427. delivery 1 -replication • DGUV Regel 112 -190 (Benutzung von Atemschutzgeräten) Verwendung von FFP 2 -Masken zum Schutz vor SARS-Co. V-2, Stand 01. 02. 2021 10