Vertraglichen Haftungsfallen entgehen Rechtsanwalt und Mediator DAA Dr

  • Slides: 21
Download presentation
Vertraglichen Haftungsfallen entgehen Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de

Vertraglichen Haftungsfallen entgehen Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de

Vertrag • Ein Vertrag kann wie folgt geschlossen werden: • schriftlich • mündlich •

Vertrag • Ein Vertrag kann wie folgt geschlossen werden: • schriftlich • mündlich • konkludent Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 2

Vertragsfreiheit • • Grundsätzlich alles erlaubt! Grenzen: § 134 BGB Verstoß gegen ein Gesetz

Vertragsfreiheit • • Grundsätzlich alles erlaubt! Grenzen: § 134 BGB Verstoß gegen ein Gesetz § 138 BGB Verstoß gegen die guten Sitten Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 3

Vertragsauslegung • § 133 BGB • Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche

Vertragsauslegung • § 133 BGB • Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 4

Dienstvertrag oder Werkvertrag • Dienstvertrag § 611 BGB • (1) Durch den Dienstvertrag wird

Dienstvertrag oder Werkvertrag • Dienstvertrag § 611 BGB • (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. • (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 5

Dienstvertrag oder Werkvertrag • Werkvertrag § 631 BGB • (1) Durch den Werkvertrag wird

Dienstvertrag oder Werkvertrag • Werkvertrag § 631 BGB • (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. • (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 6

Ergebnis Fast alle Verträge mit IT-Selbständigen sind Dienstverträge, da es an einer ausreichend konkreten

Ergebnis Fast alle Verträge mit IT-Selbständigen sind Dienstverträge, da es an einer ausreichend konkreten Beschreibung der zu erbringenden Leistung fehlt Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 7

Haftung und Gewährleistung • Gewährleistung – Dienstvertrag: Nein – Werkvertrag: Im Rahmen der vertraglichen

Haftung und Gewährleistung • Gewährleistung – Dienstvertrag: Nein – Werkvertrag: Im Rahmen der vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 8

Haftung Beweislast umfasst: ü Schaden, ü rechtswidriges Handeln, ü Kausalität ü und Verschulden Dr.

Haftung Beweislast umfasst: ü Schaden, ü rechtswidriges Handeln, ü Kausalität ü und Verschulden Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 9

Gegenmittel • Vertraglicher Haftungsausschluss • Haftungsbeschränkung (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) • Haftpflichtversicherung Dr. Benno

Gegenmittel • Vertraglicher Haftungsausschluss • Haftungsbeschränkung (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) • Haftpflichtversicherung Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 10

Wettbewerbsverbot • Kundenschutzklausel • Loyalitätsvereinbarung • Geheimhaltungsgebot Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 11

Wettbewerbsverbot • Kundenschutzklausel • Loyalitätsvereinbarung • Geheimhaltungsgebot Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 11

Wirksamkeit • Während der Vertragslaufzeit: Ja! • Nach Ende des Vertrags: es kommt darauf

Wirksamkeit • Während der Vertragslaufzeit: Ja! • Nach Ende des Vertrags: es kommt darauf an! Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 12

Rechtsprechung • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist unwirksam, wenn ü keine Karenzentschädigung vereinbart ü nur ein

Rechtsprechung • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist unwirksam, wenn ü keine Karenzentschädigung vereinbart ü nur ein Auftraggeber bzw. nur ein Hauptauftraggeber ü Vertragsdauer länger als ein Jahr ü Spezialisierung ist zusätzliches Argument, nach neuester Rechtsprechung jedoch nicht zwingend notwendig Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 13

Rahmenvertrag Einzelvertrag • Welche Pflichten sind an welchen Vertrag gebunden? • Welche Inhalte überschneiden

Rahmenvertrag Einzelvertrag • Welche Pflichten sind an welchen Vertrag gebunden? • Welche Inhalte überschneiden sich? • Welcher Vertrag endet mit Zeitablauf? • Welcher Vertrag muss gekündigt werden? • Welche Kündigungsfristen müssen beachtet werden? Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 14

Option auf Verlängerung • Wichtig: Frist zur Anmeldung der Option vereinbaren! • Ansonsten: rechtzeitige

Option auf Verlängerung • Wichtig: Frist zur Anmeldung der Option vereinbaren! • Ansonsten: rechtzeitige Anzeige, die Option nicht wahrnehmen zu wollen bzw. sie auszuschlagen Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 15

Scheinselbständigkeit/ Rentenversicherungspflicht • Scheinselbständigkeit: durch Gesetzesänderungen seit 2003 weitgehend erledigt! • Rentenversicherungspflicht: noch immer

Scheinselbständigkeit/ Rentenversicherungspflicht • Scheinselbständigkeit: durch Gesetzesänderungen seit 2003 weitgehend erledigt! • Rentenversicherungspflicht: noch immer hoch aktuell! Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 16

Empfehlungen • keine Verpflichtung, Leistung höchstpersönlich zu erbringen • keine Einschränkung des Einsatzes eigener

Empfehlungen • keine Verpflichtung, Leistung höchstpersönlich zu erbringen • keine Einschränkung des Einsatzes eigener Mitarbeiter • keine unbefristeten Verträge Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 17

Gewerbesteuer/Freiberuflichkeit • Keine detaillierten und umfangreichen Tätigkeitsbeschreibungen • Ideal: Hinweis auf ingenieurvergleichbare Aufgaben Dr.

Gewerbesteuer/Freiberuflichkeit • Keine detaillierten und umfangreichen Tätigkeitsbeschreibungen • Ideal: Hinweis auf ingenieurvergleichbare Aufgaben Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 18

Salvatorische Klausel • § 139 BGB: Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist

Salvatorische Klausel • § 139 BGB: Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde • Salvatorische Klausel: Vertrag bleibt wirksam, auch wenn eine Klausel nichtig ist • BGH: Auch bei salvatorischer Klausel muss eine unwirksame Vertragsbedingung geprüft werden und kann zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags führen Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 19

Haftungsfallen Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 20

Haftungsfallen Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 20

Gut Recht bedarf der Hilfe! Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 21

Gut Recht bedarf der Hilfe! Dr. Benno Grunewald www. dr-grunewald. de 21