Versicherungsschutz im Ehrenamt Sportversicherung im LSBH Malte Jrg
Versicherungsschutz im Ehrenamt Sportversicherung im LSBH Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 1
Warum Versicherungsschutz? l auch im Ehrenamt drohen gesundheitliche und finanzielle Schäden für sich und andere l Verstärkung dieser Problematik durch zunehmende Bedeutung des Ehrenamts in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 2
Überblick über wichtige Versicherungsarten Haftpflichtversicherung l Vertrauensschadenversicherung l gesetzliche und private Unfallversicherung l Rechtsschutzversicherung l Ehrenamtsversicherung des Landes Hessen l Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 3
Haftpflichtversicherung l generell unverzichtbar für Verein/Organisation und Mitglied l greift ein, wenn Rechtsgüter anderer Personen (insbes. Leben, Gesundheit, Eigentum) fahrlässig oder durch bestimmte gefahrerhöhende Tätigkeiten geschädigt werden l nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit l gibt auch Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 4
… private/persönliche Haftpflichtversicherung l versichert auch ehrenamtliche, gemeinwohlorientierte Tätigkeiten in Vereinen und Organisationen Achtung! Verantwortliche Tätigkeiten in Vereinsämtern mit Weisungsrechten (Vorstand, satzungsgemässe Führungsposition) je nach persönlichem Versicherungsvertrag möglw. nicht versichert anders: Sportversicherung Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 5
… Haftpflichtversicherung Betriebs-/Vereinshaftpflicht l greift bei Ansprüchen gegen Verein/Organisation Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 6
… Haftpflichtversicherung Vermögensschadenhaftpflicht schützt Vorstandsmitglieder oder Inhaber satzungsgemässer Führungsämter bei fahrlässiger Herbeiführung eines Vermögensschadens (rein finanzieller Schaden) des Vereins l Beispiel: Kassenwart versäumt Frist Abgabe Förderantrag l Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 7
… Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben: l Kfz-Haftpflicht sinnvoll mit Teil-/Vollkasko Verein: Kfz-Zusatzversicherung abschließen, für den Fall, daß Mitglied Pkw Verein/Organisation zur Verfügung stellt (z. B. Rabattschutz) Insassen(unfall)versicherung: meist überflüssig, da von Haftpflicht abgedeckt l Gebäudehalterhaftpflicht Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 8
Vertrauensschadenversicherung l Schutz für Vereine/Organisationen bei Vermögensschäden durch eigene Mitglieder im Falle von Vorsatz Diebstahl, Unterschlagung, Betrug Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 9
Gesetzliche Unfallversicherung l schützt Ehrenamtliche bei gemeinwohlorientiertem Handeln wie Arbeitnehmer kraft Gesetzes (SGB VII) l Stichwort: arbeitnehmerähnliche Person nicht bei (Arbeits-)Verpflichtung gegenüber dem Verein aufgrund Satzung Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 10
… Gesetzliche Unfallversicherung l Freiwillige Versicherung für Inhaber von Satzungämtern oder beauftragte Ehrenamtliche bei Ausübung satzungsgemässer* Tätigkeit für € 2, 73/Jahr im LSBH genügt bei Amtsträgern die Meldung der Ämter an LSBH *muß nicht in der Satzung genannt sein Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 11
… Gesetzliche Unfallversicherung Zuständigkeit Verwaltungs-BG (VBG; Sport- und andere Vereine, religiöse Gemeinschaften, Berufs-und Sozialverbände etc. ) l BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) l Unfallkasse Hessen (Ehrenamtliche im öffentlichen Bereich, Mandatsträger, Wahlhelfer etc. ) l Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 12
… Gesetzliche Unfallversicherung Leistungen l Beratung und Prävention l bei Unfällen in Ausübg. Ehrenamt (Arbeits- und Wegeunfälle) Übernahme Krankheits- und Reha-Kosten, Verletztengeld bei AU, Verletztenrente ab 20% Md. E Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 13
Private Unfallversicherung l unverzichtbar als Zusatzschutz l Geldleistungen bei unfallbedingter und dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung gemäß „Gliedertaxe“, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten etc. (je nach Vertrag) l keine Verechnung mit gesetzlichen Leistungen Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 14
Unfall l = vom Willen des Versicherten unabhängiges, plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf den Körper einwirkendes Ereignis, das eine körperliche Schädigung oder den Tod zur Folge hat Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 15
Rechtsschutzversicherung l l l deckt Kosten der Rechtsverfolgung und – verteidigung in den versicherten Bereichen ab Anwalts- und Gerichtskosten z. B. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (nicht Abwehr solcher Ansprüche, dies ist Sache der Haftpflichtversicherung) z. B. Ansprüche aus Vertrag, Strafverteidigung (nicht bei Vorsatzdelikten) Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 16
Sportversicherung im LSBH l Sportversicherungsvertrag mit ARAG l www. lsbh-vereinsberater. de Management/Broschüren/ Sportversicherung Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 17
… Sportversicherung/ Versicherungsarten l l l l Unfallversicherung Haftpflichtversicherung, nicht alle gegenseitigen Ansprüche nicht Personenschäden Mitglied><Mitglied Vermögensschaden-Haftpflicht (Grunddeckung) Vertrauensschadenversicherung(Grunddeckung) Reisegepäckversicherung Rechtsschutzversicherung Krankenversicherung (nachrangig) Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 18
… Sportversicherung/ Versicherungsarten l Zusatzversicherungen möglich, z. B. Nichtmitgliederversicherung Kfz-Zusatzversicherung Gebäude-/Inventarversicherung Elektronikversicherung l sorgfältige Prüfung, ob Zusatzversicherungen oder Erweiterungen notwendig Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 19
Ehrenamtsversicherung in Hessen Ausfall-/Subsidiärversicherung: greift ein, wenn keine andere gesetzliche oder private Versicherung besteht l versichert sind hessische Bürger/innen bei freiwilligem, gemeinwohlorientiertem ehrenamtlichen Engagement l Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 20
… Ehrenamtsversicherung Leistungen l l Haftpflichtversicherung Versicherungssumme höchstens € 2 Mio. für Personen und Sachschäden bei € 500, - SB Unfallversicherung Invalidität bis € 150. 000 Todesfall bis € 10. 000 Bergungskosten bis € 5. 000 Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 21
… Ehrenamtsversicherung l Grundlage ist Rahmenvertrag Land Hessen mit Sparkassen. Versicherung l Nähere Informationen: Homepage Landesehrenamtsagentur unter: www. gemeinsam-aktiv. de / versicherungsschutz Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 22
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! l Malte Jörg Uffeln, Gründau Tel. : 0 60 51 – 1 89 79 E-Mail: ra-uffeln@t-online. de Internet: www. kanzlei-uffeln. de l Dr. Frank Weller, Wetzlar Tel. : 0 64 41 – 20 81 260 E-Mail: ra@weller-hilft. de Internet: www. weller-hilft. de Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren 23
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