Verkehrserziehung fcherbergreifend 19 November 2004 HOB Bozen Verkehrserziehung
Verkehrserziehung fächerübergreifend 19. November 2004 HOB Bozen
Verkehrserziehung Sicherheitserziehung Sozialerziehung Gesundheitserziehung Umwelterziehung
Mobilitätserziehung oder Verkehrserziehung? • Verkehr ist eine Folge des Mobilitätsverhaltens von Menschen • Unfallforschung: geringer Zusammenhang zwischen Verkehrswissen und Verkehrsverhalten
Mobilitätserziehung oder Verkehrserziehung? • Die Verkehrspädagogik versucht das Mobilitätsverhalten von Kindern und Jugendlichen zu beeinflussen, um eine Veränderung des Verkehrs(verhaltens) zu bewirken • „Mobilitätserziehung“ statt „Verkehrserziehung“
Mobilitätserziehung Hinführung der Kinder und Jugendlichen zur kritischen Auseinandersetzung mit den derzeitigen Mobilitätsformen, mit dem daraus resultierenden Verkehr und seinen Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Mobilitätskompetenz Kinder und Jugendliche lernen, ihr Mobilitätsverhalten und ihre Verkehrsmittelnutzung kritisch zu hinterfragen und Mobilitätsentscheidungen bewusst und kompetent zu treffen
Leitfaden Schulstufen 6 bis 10 (Paul Morandi) • Die Ortschaft und die Verkehrsanlagen • Verkehrsregeln: Von der Regelbefolgung zum Systemverständnis • Verkehr als soziales System: Von der egozentrischen Sicht zur sozialen Verantwortung • Verkehr und Umwelt
Verkehr als soziales System • • Sozialverhalten Gefahrensituationen Unfälle und Unfallfolgen Verkehrstüchtigkeit Rettungswesen und Erste Hilfe Mitfahrer Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln • Versicherung
Sozialkompetenz (Indikatoren) • • Einhaltung von Regeln Kommunikationsfähigkeit Kooperationsbereitschaft Wertschätzende Wahrnehmung Verantwortungsbewusstsein Vertrauen, Respekt und Toleranz Kompromissbereitschaft Bereitschaft zur konstruktiven Konfliktbewältigung
Soziales Verhalten im Verkehr • Verhaltensweisen von Verkehrsteilnehmern beobachten und reflektieren • Ursachen für Rücksichtslosigkeit, Regelverstöße und Unfälle erkennen • Verbesserungsmöglichkeiten erkunden (Miteinander im Verkehr)
Sozialerziehung • Partnerschaftliches Verhalten (Vorsicht und Rücksicht) • Verzicht auf Ichbezogenheit und Aggressivität • Angstbewältigung • Hilfsbereitschaft
Fahrer-Typen
Neuerungen durch die Schulreform Gesetzesvertretendes Dekret vom 19. Februar 2004, Nr. 59 Allgemeine Bestimmungen für den Kindergarten und die Unterstufe (GS + MS) im Sinne des Gesetzes vom 28. März 2003, Nr. 53, Art. 1
Lernziele für das Leben in der Gemeinschaft - GS Staatsbürgerliche Erziehung, Verkehrserziehung, Umwelterziehung, Gesundheitserziehung, Ernährungserziehung, affektive Erziehung Durchführung von einheitlichen Erziehungsund Unterrichtsmaßnahmen bis zum Abschluss der fünften Klasse GS (verbindlicher Auftrag) Ziel: Schülerinnen und Schülern erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten und entwickeln daraus persönliche Kompetenzen
Verkehrsrealität kennen lernen • Arten der Verkehrszeichen, insbesondere Verkehrszeichen für Fußgänger und Radfahrer • Weg (eigenen/ anderen) mündlich und schriftlich beschreiben und kartografisch darstellen
Analyse und handelndes Lernen • Analyse des Straßenkodexes: Sinn und Zweck von Normen und Regeln, • Rechte/Pflichten der Fußgänger/ Radfahrer • Wegstrecke in realer oder simulierter Situation, zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf korrekte Weise zurücklegen
Komplexität erkennen • Straße: – Fahrbahn – Radweg – Zebrastreifen –. . . – entsprechende korrekte Verhaltensweisen • Im eigenen Lebensraum (für Fußgänger und Radfahrer) gefährliche Stellen ermitteln, die besondere Vorsicht erfordern
Handlungskompetenz • korrektes Verhalten • Straße: als: – Fahrbahn – Fußgänger – Radweg – Radfahrer – Zebrastreifen – Mitfahrer im –. . . Privatfahrzeug – und entsprechende – Benützer korrekte öffentlicher Verhaltensweisen Verkehrsmittel
Handlungskompetenz • Straße: – Fahrbahn – Radweg – Zebrastreifen –. . . – entsprechende korrekte Verhaltensweisen • Meldung der Gefahrenstellen, die auf der Straße entstehen (Polizei, …)
Lernziele für das Leben in der Gemeinschaft - MS Durchführung von einheitlichen Erziehungs- und Unterrichtsmaßnahmen bis zum Abschluss der dritten Klasse MS (verbindlicher Auftrag) Ziel: Schülerinnen und Schülern erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten und entwickeln daraus persönliche Kompetenzen
Bewegungssicherheit • Die neue St. VO: Verkehrszeichen, Arten der Fahrzeuge und Normen für ihre Benützung • In realen und simulierten Situationen Wege zurücklegen (Fußgänger, Radfahrer, KKR-Fahrer) • Erwerb eines richtigen und verantwortungsbewussten Verhaltens als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, KKR-Fahrer, …)
Regelwissen und Regelverständnis • Verbote: rechtlicher Stellenwert • Gefahren durch – Verherrlichung des Fahrzeuges – Machtinstinkt – Gruppenzwang – Geschwindigkeit – Fehleinschätzung Fahrzeug/ Leistungen –. . . • Verkehrszeichen vor Ort beachten • Vom Fahrzeug nicht mehr verlangen, als es ohne Missbrauch und Übertreibungen leisten kann
Regelwissen und Simulation Reflexion • Grundsätze der Verkehrssicherheit und Folgen für das Lenken von Fahrzeugen: – Helm – Medikamente – Suchtmittel und Alkohol – mangelnde/nicht ausgewogene Ernährung • Simulierte Situationen von Rettungseinsätzen planen und durchführen sowie Umsetzung von vorbeugenden Verhaltensweisen und Erste-Hilfe-Maßnahmen
Selbst-/Fremdeinschätzung und Sensibilisierung • Körperliche und psychische Aspekte: – optisches Wahrnehmungsvermögen – Reaktionsfähigkeit –. . . • Erkennen von beeinträchtigenden psychischen und/oder körperlichen Situationen, die Einfluss auf das Verhalten im Straßenverkehr haben oder durch diesen bewirkt werden
Beitrag zur Mobilitätsgestaltung • Verkehrsbedingte Umweltbelastung (Luft, Lärm, . . . ) • Zusammenhang Verkehr - Umwelt erkennen und umweltbewusstes Verhalten • Analyse von verkehrsbedingten Umweltfragen: Probleme und Lösungsvorschläge
Schuleigenes Konzept (Standortbezug) • Alters- und Entwicklungsbezug • Beiträge der einzelnen Fächer/Lernbereiche • Verkehrserziehung fächerübergreifend als Teil von Gesamterziehung • Rechtliche Rahmenbedingungen • Information/Zusammenarbeit mit Eltern • Kooperation mit Polizei • Verankerung im Schulprogramm • Evaluation
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