Vergaberecht aktuelle Informationen Mag Karin Schnabl Verfassungsdienst Mag
Vergaberecht – aktuelle Informationen Mag. Karin Schnabl, Verfassungsdienst Mag. Genia Gluhak Abteilung 16
Rechtsgrundlagen • EU-Vergaberichtlinien • Bundesvergabegesetz 2006 sowie dazu ergangene VO • BVerg. G Novelle 2009 • Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz • Diverse Verordnungen, z. B Publikationsmedien. VO und Pauschalgebühren. VO Autor
Wer ist öffentlicher Auftraggeber? • • • - Bund, Länder und Gemeinden Gemeindeverbände Einrichtungen, die zum besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, - zumindest teilrechtsfähig sind - durch Finanzierung, Aufsicht oä. ein Naheverhältnis zur öffentlichen Hand haben. Autor
Ausnahmen vom BVerg. G • In-house- Vergaben: Einrichtungen, über die Kontrolle wie über eigene Dienststellen u die ihre Leistungen im Wesentlichen für den AG erbringen • Erwerb oder Miete von Grundstücken oder vorhandenen Gebäuden • Best. Finanzdienstleistungen bzw. öffentliche Kreditpolitik Autor
Auftragsarten • Bauaufträge und Baukonzessionsverträge • Dienstleistungsaufträge und Dienstleistungskonzessionsverträge • Lieferaufträge Autor
Grundsätze des Vergaberechts • • • Gleichbehandlung der Bieter Nichtdiskriminierung Freier und fairer Wettbewerb Vergabe nur an geeignete Unternehmen Vergabe nur zu angemessenen Preisen Beschaffung umweltgerechter Leistungen • Keine Pflicht zur Vergabe Autor
Schätzung des Auftragswertes • Entscheidend für Wahl des Vergabeverfahrens • Sorgfältige Schätzung anhand aktueller Marktpreise • Achtung: Splitten von Aufträgen zur Umgehung des Auftragswertes unzulässig! Autor
EU - Schwellenwerte Änderung durch EU-Verordnung! Klassischer Bereich: • Bauaufträge: Euro 5. 150. 000, • L. - u. DL. -aufträge Euro 206. 000, Sektorenbereich: • Bauaufträge • L. - u. DL. -aufträge Autor Euro 5. 150. 000, Euro 412. 000, -
Neue EU-Schwellenwerte • Ab 1. 1. 2010 • Bauaufträge: 4 845. 000, - Euro • Liefer – und Dienstleistungsaufträge: 193. 000, - Euro • Liefer- und Dienstleistungsaufträge Sektoren: 387. 000, - Euro • Diverse Verordnungen, z. B Publikationsmedien. VO und Pauschalgebühren. VO Autor
Subschwellenwerte • Offenes u nicht offenes Verfahren mit Bek. : freie Wahl • Verhandlungsverfahren mit Bek. : - Bau: bis 350. 000, - Euro - Liefer- u. Dl. : gesamter USW • Nicht offenes Verfahren ohne Bek. : - Bau: bis 120. 000, - Euro (1 Mio. Euro) - Liefer– u. Dl: bis 80. 000, - Euro (100. 000 Euro) • Verhandlungsverfahren ohne Bek. : - Bau: bis 80. 000, - Euro (100. 000 Euro) - Liefer- u Dl: bis 60. 000, - Euro (100. 000 Euro) • Verhandlungsverfahren mit 1 UN: - Bei geistigen Dl bis 103. 000, - Euro • Direktvergabe: 40. 000 Euro (100. 000 Euro) Autor
Vergabeverfahren nach dem BVerg. G 2006 • • Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren (mit/ohne Bek. ) Verhandlungsverfahren (mit/ohne Bek. ) Direktvergabe • Wettbewerblicher Dialog • Dynamisches Beschaffungssystem • Rahmenvereinbarung Autor
Direktvergabe • § 41 BVerg. G 2006 • Zulässig für alle Auftragsarten bis 40. 000, - Euro (100. 000, - Euro) • bzw. bei eu-kofinanzierten Projekten • Unverbindliche Vergleichsangebote möglich, aber nicht zwingend • Vereinfachung bezüglich Eignungsnachweisen u Dokumentationspflichten Autor
Direktvergabe Da bei Förderungen aus EU-Mitteln die Preisangemessenheit nachgewiesen werden muss, ist es, unabhängig vom BVerg. G 2006, erforderlich ab 1. 000, - Euro, zumindest drei unverbindliche Preisauskünfte und einen entsprechenden Vergabevermerk vorzulegen. Autor
Ausschreibung - Grundsätze • § 79 BVerg. G • Beschreibung der Leistung u sonstiger Bestimmungen für Angebot und Vertrag verbindlich • Vergleichbarkeit u Kalkulierbarkeit • Einmalige rechtsgültige Unterfertigung • Mitwirkung Dritter ist zu dokumentieren • Fachliche Voraussetzungen erforderlich Autor
Angebotsprüfung • Ob den Grundsätzen des Vergabeverfahrens entsprochen wurde, • Ob Befugnis, Leistungsfähigkeit u Zuverlässigkeit vorliegen, • Rechnerische Richtigkeit • Angemessenheit der Preise • Ob das Angebot den Bestimmungen der Ausschreibung entspricht, insb ob formrichtig u vollständig. Autor
Zuschlagsprinzip • § 80 BVerg. G 2006 für OSW: grds Bestbieterprinzip; bei klar u eindeutig definiertem Qualitätsstandard auch Billigstbieterprinzip möglich • § 100 BVerg. G für USW: freie Wahl des Zuschlagsprinizips Autor
Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung • § 131 BVerg. G 2006 • Verbliebenen Bietern unverzüglich und nachweislich elektronisch oder mittels Telefax • Gründe für die Ablehnung des Angebotes • Merkmale u Vorteile des erfolgreichen Angebotes • Vergabesumme • Ende der Stillhaltefrist Autor
Stillhaltefrist • 14 Tage/7 Tage • Absolute Nichtigkeit bei Verstoß • Neu: Wird durch Kontrollbehörde festgestellt, dass - Zuschlag direkt an UN erfolgte und - dies offenkundig unzulässig war wird Vertrag zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Feststellung nichtig. Autor
Widerruf • §§ 139 u 140 BVerg. G 2006 • AG kann Ausschreibung immer widerrufen, wenn sachliche Gründe bestehen. • Keine Verpflichtung zur Vergabe! • Neu: Regelung für de-facto-Widerruf • Bekämpfbarkeit des Widerrufs: im OSW Widerrufsentscheidung – Stillhaltefrist – Widerrufserteilung; USW Widerruf unmittelbar möglich. Autor
Vergabevermerk Die Dokumentation des gesamten Vergabeverfahrens in Form eines Vergabevermerks ist unbedingt notwendig und spätestens bei den Abrechnungen vorzulegen. Es empfiehlt sich allerdings, schon während des laufenden Vergabeverfahrens mit der Förderstelle Kontakt aufzunehmen. Autor
Vergabevermerk Für alle Vergabeverfahren außerhalb der Direktvergabe ist eine Bestätigung über die Richtigkeit und Gültigkeit der durchgeführten Verfahren notwendig, welche durch einen dafür spezialisierten Rechtsanwalt zu erfolgen hat (Liste ist auch auf der Homepage der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer unter http: //www. rakstmk. at/public/sucheerg. php zu finden). Autor
Rechtsschutz – Kompetenzlage • Art 14 b Abs. 3 B-VG: Landessache ist die Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Vergabenachprüfung • Stmk. Vergaberechtsschutzgesetz • Rechtsschutzbehörde: UVS Steiermark Autor
Hilfestellung für Gemeinden • Stmk. Gemeindebund: Mag. Michael Neuner • Fachabteilung 7 A: Dr. Manfred Kindermann • Seminare ua von Stmk. Gemeindebund, Städtebund, Bauakademie etc. • Nützliche Links: www. bka. gv. at www. bva. gv. at www. simap. eu. int Autor
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Karin Schnabl Tel. : 0316/877 -4682 karin. schnabl@stmk. gv. at Mag. Genia Gluhak Tel. : 0316/877 -3708 genia. gluhak@stmk. gv. at
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