Verfassungsversprechen Download www planungtuberlin de 07 12 2020
Verfassungsversprechen Download: www. planung-tu-berlin. de 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 1
Übersicht 1. Verfassungsversprechen, wozu braucht der Staat Infrastruktur? 2. Mindeststandards und Preise 3. Finanzierung 4. Förderung 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 2
1. Verfassungsversprechen Grundgesetz: n Persönliche Grundrechte (Art. 1 – 19 GG) n Allgemeinwohlbindung des Eigentums (Art. 14 GG) n sozialer Bundesstaat (Art. 20 GG) n gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72 GG, ROG, Länderverfassungen, Lapla. G), Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse (Art. 106 Abs. 3 GG) 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 3
Wozu braucht der Staat Infrastruktur? 1. Grundrechte verwirklichen Art. 1 - 19 GG: n Würde des Menschen n Schutz des Lebens, Gesundheit n Schutz von Mutter, Familie, Ehe, Wachen über Pflege und Erziehung der Kinder n Schulaufsicht n n Freiheiten: Glauben (Kirchen), Meinung (Rundfunk), Vereinigung (Vereine, Gesellschaften), Berufswahl, Ausbildungsstättenwahl, Wissenschaft/Forschung/Lehre Freizügigkeit, Asylrecht; Integration, Chancengleichheit American Dream plus Existenzminimum: „Soziale Ungleichheit kann als temporär und überwindbar verstanden und ertragen werden. “ (Angelika Nußberger, DVBl, 1. 9. 2008, 1081 ff. ) 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 4
Wozu braucht der Staat Infrastruktur? 2. Verfassungsgrundsätze verwirklichen n Soziale Sicherheit n Subsidiarität (Zurückhaltung des Staates aufgrund von Pflichten: Familie; Verwandte; n n und Freiheiten: Glauben, Selbstorganisation in Vereinen und Gesellschaften – Private Schulen; Gewaltenteilung horizontal und vertikal: kommunale Selbstverwaltung Art. 28 GG) Einheitlichkeit: Gleichwertige Lebensverhältnisse, aber nicht auf Kosten der Vielfalt der Teilräume Gewährleistung eines den Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Schienennetzes und Verkehrsangebotes (Art. 87 e GG) Flächendeckend angemessene und ausreichende Post- und Telekommdienstleistungen (Art. 87 f GG) Eigentümer an Bundeswasserstraßen (bundeseigene. Verwaltung) sowie BAB und Bundesstraßen (Auftragsverwaltung) 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 5
Wozu braucht der Staat Infrastruktur? 3. Standort Deutschland attraktivieren n Vorteile im globalen Standortwettbewerb schaffen Technische Infrastruktur n Wirtschaftlichkeit, Produktivitätsgewinn: Zeit-/Geldvorteile Soziale Infrastruktur n Humankapital: Qualifizierte Arbeitskräfte, Erfindung, Patente, Nobelpreise: Produktinnovationen, Produktivität 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 6
Gleichwertige Lebensverhältnisse § 2 Abs. 2 Satz 1 ROG: In den Teilräumen sind ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse („wisök. Verhältnisse“) anzustreben Kernbereich: n Daseinsvorsorge/Lebensstandard n Erwerbsmöglichkeiten Bisher: Angleichung an Bundesdurchschnitt bzw. in Richtung der besten Standards: Bund als Anwalt der schwachen Länder („Familie mit 16 Kindern“; Länder: Familie mit Millionen Landeskindern, die alle die besten Standards auch in ihrem Land haben wollen (vgl. Diskussion um Schuluniformen: „Markenterror“, “Modenschauen“, “Wettrüsten“), Bsp. : kostenfreie Kita in Berlin: „Brandenburg wird das nicht tun, obwohl durch die Berliner Entscheidung eine gewisse Erwartung geweckt wird“. Finanzminister Speer, PNN, 14. 11. 2006 Vielfalt oder Gleichheit? n Ladenschluss? „Bundesrauchverbot“? Hundekotbeseitigungspflicht? Rechtsanspruch Kitaplatz ab 2? 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 7
Gleichwertige Lebensverhältnisse Bundesverfassungsgericht, Föderalismusreform: „a) Zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine bundesgesetzliche Regelung erst dann erforderlich, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet. “ vgl. BVerf. GE 106, 62 <144> 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 8
Gleichwertige Lebensverhältnisse Wi. Fö, Aktuelles aus der Wirtschaftsförderung 9/2008 „Wir waren zwar als Landsleute und Konsumenten willkommen, wurden aber als Produzenten - kein Vorwurf an die Westdeutschen - überhaupt nicht gebraucht. “ 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 9
Gleichwertige Lebensverhältnisse 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 10
Aufbau Ost - 3 Phasen Bundesstaatliche Solidarität - Finanzausgleich und Solidarpakt „Der Aufbau Ost braucht eine langfristige und gesicherte finanzielle Perspektive. Der Bund unterstützt die neuen Länder (einschließlich Berlin) beim Abbau der teilungsbedingten Sonderlasten und bei der erforderlichen Schließung der Infrastrukturlücke gegenüber den westdeutschen Ländern. Der 2001 vereinbarte und Anfang 2005 in Kraft getretene Solidarpakt II knüpft nahtlos an den Solidarpakt I (1995 - 2004) an und schafft die finanziellen Grundlagen für den weiteren Aufbau Ost bis zum Jahr 2019. “ 1. Fonds Deutsche Einheit 1990 – 1994: n 82, 2 Mrd. €, davon 40 % für Kommunen (nicht zweckgebunden) Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 11
Aufbau Ost 2. Gesamtdeutscher Finanzausgleich u. Solidarpakt I 1995 - 2004 n Vertikale Umsatzsteuerverteilung: vorab: Bund 5, 63 %, Gemeinden 2, 2 %, dann Bund 49, 6 %, Länder 50, 4 % n Horizontale Umsatzsteuerverteilung: 75 % des Länderanteils nach EW-Zahl, 25 % als Ergänzungsanteile an struktur- bzw. steuerschwache Länder (< 92 % des Länderdurchschnitts je EW, Bsp. Sachsen-Anhalt: 34 %) n Länderfinanzausgleich: 7, 9 Mrd. € (2007), Anhebung auf 95 % der durchschnittl. Finanzkraft (ohne Finanzkraftabstände aufzuheben und Finanzkraftreihenfolge zu verkehren, vgl. § 9 Maßstäbegesetz). n Bundesergänzungszuweisungen (nach LFA zur ergänzenden Deckung des allg. Finanzbedarf, keine Zweckbindung, Ausnahme IFG): 14, 8 Mrd. € (2007). Anhebung auf 98, 5 % der durchschnittlichen Finanzkraft n BEZ (sog. Allgemeine BEZ oder Fehlbedarfs-BEZ: finanzschwache alte und neue Länder) n So. BEZ (Sonderlasten neue Länder, Abbau der Infrastrukturlücke und Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft): 10, 5 Mrd. € (2005), 2, 1 Mrd. € (2019), vgl. Soli II, dar. Zweckgebundene Mittel für Investitionsförderungsgesetz n So. BEZ (erhöhte Kosten politischer Führung bei kleinen Ländern) 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 12
Aufbau Ost 3. Neuregelung des staatlichen Finanzausgleichs und Solidarpakt II 2005 – 2019: n n So. BEZ 2005 - 2019 Korb I: So. BEZ, 105 Mrd. € Korb II: 51 Mrd. € (über Politikfelder stimmt sich Bund Ländern ab) Berichtspflicht der neuen Länder: Jährliche Fortschrittsberichte Aufbau Ost u. a. über Schließung der Infrastrukturlücke, Mittelverwendung Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 13
Aufbau-Ost (So. BEZ) Vorwurf Zweckentfremdung: Stopfen von Haushaltslöchern, Verwaltung bezahlen statt investieren Bsp. Brandenburg 2007: n 97 Prozent der So. Be. Z für Investitionen zur Schließung der Infrastrukturlücke n 84 Prozent durch das Land für GRW, Hochschulbau, Krankenhausbau, Stadtentwicklung, Straßenbau, n 13 Prozent an Gemeinden und Kreise als investive Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gewährt Hohe Infrastrukturdefizite: Straßenbau, Schule, Hochschule Md. F Brandenburg, Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ 2007 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 14
Infrastrukturlücke Ost-West DIW-Gutachten: Infrastrukturkapitalbestand Neue Länder 1999 (Brutto-Anlagevermögen je EW zu Preisen von 1991) n n 69, 9 % ggü. alten Flächenländern (57, 1 %) 74, 3 % ggü. finanzschwachen Westflächenländern (FFW) (62, 4 %) Bei Berücksichtigung kommunaler Gemeinschaftsdienste (insbesondere Abwasserentsorgung), Wirtschaftsunternehmen usw. DIW (2000), Infrastrukturausstattung und Nachholbedarf in Ostdeutschland, Berlin 2000. Md. F Brandenburg, Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ 2007 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 15
Wirtschaftsentwicklung Destatis 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 16
Wirtschaftsentwicklung Neue Länder Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2007 – Chancen nutzen. Zusammenhalt sichern 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 17
Wirtschaftsentwicklung Neue Länder 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 18
Ost-West-Vergleich 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 19
Ost-West-Vergleich 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 20
Ost-West-Vergleich 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 21
Gleichwertige Lebensverhältnisse Grenzen Möglichkeiten n Arbeitsmarktpolitik n Natürl. Standortfaktoren n Sozialpolitik n Freiheitsrechte n Öffentl. Daseinsvorsorge n Markt/Wettbewerb, EU- n n n Beihilfeverbot Finanzausgleich Regionalpolitik Tarifpolitik (Flächentarifvertrag, Föderalismus (Reform) n Keine Zweckbindung LFA (s. Bremen, Saarland) aber: Bindung nur für Unternehmen, die Mitglied im tarifschließenden Arbeitgeberverband sind) 07. 12. 2020 n n Tarifautonomie (aber: Öffnungsklauseln im Flächentarifvertrag) WS 08/09 Infrastrukturplanung 22
Gleichwertige Lebensverhältnisse - Debatte Bundespräsident Köhler: wer die bestehenden großen Unterschiede in den Wowereit, zu BVerf. G-Spruch: „an die Stelle Lebensverhältnissen einebnen wolle, " zementiert den Subventionsstaat des Solidaritätsgedankens klarer und legt der jungen Generation eine untragbare Schuldenlast auf". Focus Wettbewerbsföderalismus“ getreten. Tsp. 27. 10. 2006 9/2004, FTD Müntefering, SPD: Bekenntnis zum sozialen Bundesstaat nach Art. 20 GG müssen „allüberall“ verwirklicht werden, gleichwertig ist aber nicht gleich. Im Sauerland hätten die Löhne früher bei 85 Prozent des Niveaus im Ruhrgebiet gelegen. "Aber die Mieten waren billiger und die Luft gesünder. " Financial Times Deutschland, 13. 09. 2004 Richard Schröder: „Die Sozialstandards sollen gleichwertig sein, das Gesundheitswesen, die Infrastruktur, die Ausbildungschancen. Da ist sehr viel geschehen. Ein Menschenrecht auf einen Arbeitsplatz in der Industrie gibt es in Mecklenburg-Vorpommern so wenig wie in Schleswig. Holstein. “ Mopo 12. 9. 2005 Speer, Finanzminister Brandenburg: „Landesregierung muss dafür sorgen, dass keine Versorgungsengpässe auftreten, auch nicht im ländlichen Raum“, Mopo 29. 10. 2004 Walter, Deutsche Bank: "Wer mit staatlichen Maßnahmen erreichen will, dass in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein das deutsche Durchschnittseinkommen erzielt wird, macht den Versuch, dass Wasser den Berg hinauflaufen zu lassen„ Köhler gewinnt Unterstützer im Streit um Gleichheit, Financial Times Deutschland, 13. 09. 2004 Hahne plädiert dafür, als Mindest- bzw. Kernangebot für periphere Regionen nur noch schulische Grundbildung, Universaldienstleistungen der Post und Telekommunikation und medizinische Versorgung vorzuhalten, nicht aber Kultur, Sport und technische Infrastruktur. Das genüge dem Sozialstaatsprinzip. Ein unmittelbarer verfassungsrechtlicher Zwang zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse könne aus dem Grundgesetz nicht hergeleitet werden, obschon es geboten sei, „im Rahmen eines funktionierenden Bundesstaates gleichwertige Lebensverhältnisse anzustreben“. Zur Neuinterpretation des Gleichwertigkeitsziels, Ru. R 4/2005, S. 257 ff Bundesverfassungsgericht, Föderalismusreform: Bundeseinheitliche Gesetze erst nötig, wenn sich Lebensverhältnisse in „erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander Tucholsky: Das Ideal entwickelt haben oder es sich abzeichnet“, Tsp. 1. 11. 04 WS 08/09 Infrastrukturplanung 23 07. 12. 2020
Gleichwertige Lebensverhältnisse. . . zumindest für Konsumenten hergestellt: „Die Ostdeutschen finden die Lage im Osten schlimm – ihre persönliche aber ganz passabel. “ (Richard Schröder) 1. Persönliche Lebensverhältnisse: In der materiellen Grundausstattung mit Konsumgütern (z. B. Wohnung, Waschmaschine, Spülmaschine, Auto, Handy, Telefon, Fernseher, PC, Internet - auch als Secondhand-Ware) bestehen keine großen teilräumlichen Unterschiede. Die soziale Sicherheit in Deutschland gewährleistet allen ein existenzsicherndes Einkommen. 2. Infrastrukturell gleichwertige Lebensverhältnisse: Daseinsvorsorgeeinrichtungen der sozialen und technischen Infrastruktur sind weitgehend vorhanden, die „Infrastrukturlücke“ zwischen den neuen und den alten Ländern schließt sich von Jahr zu Jahr mehr. Verbleibende kleinräumige Ausstattungsunterschiede zwischen Stadt und Land/Innen- und Außenbereich sind systemimmanent (soziale Infrastruktur in Zentralen Orten; je nach Siedlungsdichte unterschiedliche Preise für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser/Abwasser, Müll) oder beruhen darauf, dass es sich nicht um einen Gegenstand öffentlicher Daseinsvorsorge handelt (Breitband-Internet). 3. wirtschaftsstrukturelle Disparitäten: Während die sozialen und infrastrukturellen Verhältnisse weitgehend angeglichen sind, bestehen immer noch gravierende ungleiche Lebensbedingungen (Disparitäten) in wirtschaftlicher Hinsicht, die als Abweichungen vom Durchschnitt bei Wirtschaftswachstum, Beschäftigung/Arbeitslosigkeit, Einkommen, Steueraufkommen in den Teilräumen zutage treten. Nur ein Teil dieser Ungleichheiten kann im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft ausgeglichen werden (Beschäftigung, Einkommen, WS 08/09 Infrastrukturplanung 24 07. 12. 2020 Steueraufkommen).
Gleichwertige Lebensverhältnisse - Zukunft EU-Ziel des wirt. und soz. Zusammenhaltes (Fonds/TEN): n Rückstand verringern (Mäding: „gleichwertigere“ Lebensverhältnisse“) n Zum Ausgleich beitragen Außerdem: n Mindeststandards der Daseinsvorsorge gewährleisten Dezentral: Abfall, ÖPNV, Post (vgl. PUDLV), Rundfunk, Telekom, Strom, Wasser/Abwasser, Zentral: Bildung, Betreuung, Gesundheit, Sparkassen Aber nicht: n GL in allen Lebensbereichen herstellen, n Angleichung nach oben, zumindest Durchschnittsniveau GL „Richtungsziel“, das nie ganz zu erreichen ist Lit. Jens Kersten, Daseinsvorsorge und demographischer Wandel: Wie ändert sich das Raum- und Staatsverständnis? Raumforschung und WS 08/09 Infrastrukturplanung 25 07. 12. 2020 Raumordnung, 4/2006, S. 252.
2. Mindeststandards und Preise Rolle des Bundesrechts und der Regulierungsbehörde Besuchsquoten Kinderbetreuung Land 0 -3 3 -6 Bsp. SGB: Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz S-H 8% 81% (3. Lebensjahr bis Schuleintritt) Hamburg 21% 79% Niedersachsen 5% 79% Bremen 9% 84% NRW 7% 84% Hessen 9% 89% Rheinland-Pfalz 9% 94% Ba-Wü 9% 93% Bayern 8% 85% Saarland 10% 94% Berlin 38% 88% M-V 43% 92% Brandenburg 40% 92% Sachsen 34% 93% Sachsen-Anhalt 50% 91% Thüringen 38% 95% Deutschland 14% 87% Bundes-/Ländergesetze, Verordnungen, Satzungen, Richtlininen, DIN, EN: Keine einheitlichen Vorgaben, „jeder Infrastrukturbereich folgt eigenen normativen Standards“ (Jens Kersten, Iz. R 1/2, 2008): n n „Universaldienstleistung“: Telekommunikation, Post „Grundversorgung“: Energie, Verkehr, Schule, Gesundheit, Rundfunk (ÖRR) n Grundversorgung im Rundfunk: „eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen“, sie muss höheren Anforderungen genügen als Privatsender (Bildung, Information, Unterhaltung) Niedersachsenurteil des BVerf. G 1986 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 26
Mindeststandards Orientierungswerte, Richtwerte, „bedarfsdeckend“, „ausreichend“, „nachfragegerecht“: Beispiel Bayern n Kitaplätze: 386. 822 (2005) = 1, 1 Plätze je Kind (3 - 6 J. ) n Frauenhausplätze = 1 Platz je 4. 500 Frauen (2, 82 Mio. Ehepaare + 0, 324 Mio. Lebensgemeinschaften/2 = 1, 572 Mio. Frauen) (350 Plätze in 38 Frauenhäusern, „bayernweite Grundversorgung“, 15. ROB) Beispiel Brandenburg: n Heimunterbringung: 66, 6 Kinder u. Jugendliche je 10. 000 unter 18 -Jährige (1 zu 150) Grünflächen: n Je nach Siedlungsgröße 8 – 25 m²/EW, im Dorf entbehrlich 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 27
Preise Preisbemessung, Verteilungsprinzipien: n Umsonst, steuerfinanziert n Sozial-/Solidaritätsprinzip n Gleichheitsprinzip n Leistungsprinzip (Kostendeckung; Wirtschaftlichkeit) 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 28
Das Problem der gerechten Verteilung Modellfall: Eine wohlhabende alte Dame, Eigentümerin eines Wohngrundstücks mit einem großen Apfelbaum, kann im Herbst den Baum nicht selbst abernten. Sie bittet daher einen in der Nachbarschaft wohnenden jungen, ledigen Mann, den sie seit seiner Kindheit kennt, dies für sie gefälligkeitshalber zu tun. Da der Baum sehr groß ist, bittet sie außerdem eine Nachbarin, eine schlecht versorgte Witwe mit vier unmündigen Kindern, ihr für den kommenden Sonnabend eine große Leiter zu leihen. Am Sonnabend pflückt dann der junge Mann mit Hilfe der Leiter drei Körbe Äpfel vom Baum. Damit ergibt sich die Frage, wie soll diese Apfelernte gerecht an die Beteiligten verteilt werden. Alte Dame Prinzipien der Verteilung Witwe Mann 1. Positives Rechtsprinzip (BGB) 2. Sozialprinzip 3. Gleichheitsprinzip 4. Leistungsprinzip 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 29
Preise Umsonst, steuerfinanziert: n Straßennutzung (Ausnahme: Anlieger, 90 % Erschließungskosten; n Bildung: Schulen, Bibliotheken (Ausnahme: Lehrmittel; n Freizeit: Spielplätze, Sportplätze, Jugendfreizeitstätten, Parks n Polizei und Feuerwehr (nicht: Katzenrettung, Kellerpumpen, s. LKW-Maut auf Autobahnen; Parkraumbewirtschaftung) Privatschulen, VHS, Musikschulen) komm. Satzung) 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 30
Preise Solidarisch, einkommensabhängig: n Kitagebühren (Integrationsziel) n ÖPNV n Eintrittspreise (Museen, Bäder, Freizeiteinrichtungen) n Solidargemeinschaft Sozialversicherung: einkommensabhänigig, kein „Ansparen von Leistungen“: Kranken-, Unfall-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 31
Preise gleiche Preise bundesweit: n Rundfunkgebühren (GEZ) n Telefon (Ausgleich des entfernungsbedingten Mehraufwandes des Universaldienstleisters durch übrige Unternehmen) Gleiche Preise nur innerhalb des Versorgungsgebietes: Reguliert mit Veröffentlichungspflicht gem. En. WG: n Strom (Preisspanne: 18, 5 %), Gas (42 %) Nicht reguliert: n Fernwärme (64 %), Abwasser (120 %), Müll (137 %) vgl. Teures Landleben, Berliner Zeitung, 30. 4. 2008 Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) veröffentlicht jährlich Preisvergleiche zu den wichtigsten Wohnnebenkosten aus seiner Preisdatenbank für Brandenburger Gemeinden, Berlin sowie bundesdeutsche Großstädte, um so mehr Transparenz bei der Preisgestaltung zu bewirken und die Anbieter überdurchschnittlich teurer Dienstleistungen unter Rechtfertigungsdruck zu setzen. Das Preisniveau bildet bei Leistungen der Daseinsvorsorge einen wichtigen Maßstab in der Gleichwertigkeitsdebatte 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 32
3. Finanzierung Steuern Finanzausgleich n Umsatzsteuervorwegausgleich Länderfinanzausgleich n Bundesergänzungszuweisungen n (u. a. Aufbau Ost) n Kommunaler Finanzausgleich Sozialversicherung n n n Krankheit, Pflege, Unfall Rente Arbeitslosigkeit 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 33
Steuern Statistisches Jahrbuch 2008, Destatis 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 34
Steuern Statistisches Jahrbuch 2008, Destatis 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 35
Steuern Statistisches Jahrbuch 2008, Destatis 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 36
Finanzen Bund Länder Öffentliche Finanzen 2007, Wirtschaft und Statistik 5/2008 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 37
Gemeindefinanzen Öffentliche Finanzen 2007, Wirtschaft und Statistik 5/2008 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 38
Finanzierung Quoten 2007 in % vom BIP: n Steuerquote: 23, 8 (Anteil Steuer am BIP) n Abgabenquote: 40, 3 (Anteil Steuer und SV am BIP) n Staatsquote: 43, 9 (Summe der Ausgaben von B, L, G am BIP) (USA 34, Japan 38, Frankreich 53) n Gebietskörperschaften: 24, 7 n Sozialversicherungen: 19, 2 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 39
Warum Kommunaler Finanzausgleich? Kostendeckungsgrade von Einrichtungen Bohley: Die öffentliche Finanzierung 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 40
KFA n Schlüsselzuweisungen n Einwohnerveredelung n Schlüssel-, Zweck- und Bedarfszuweisungen http: //www. fm. badenwuerttemberg. de/fm 7/2347/Gemeinden_und_ihre_Ein nahmen_Mai 2006. 470536. pdf 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 41
KFA, GFG, FAG Allgemeine Zuweisungen: Wenn Bedarf die Steuerkraft übersteigt Bedarf: „Einwohnerveredelung“ „Kopfbetrag“, vgl. Stadtstaatenprivileg im LFA: Finanzbedarf wächst mit Gemeindegröße (wachsende zentralörtliche Bedeutung, Umlandfunktion) Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich Ba. Wü Spezielle Zuweisungen: „Goldene Zügel“ (zweckgebunden) 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 42 Graphik entnommen: Städte, Kreise, Gemeinden, Mannheim 1986, S. 37
4. Förderung EU-Infrastrukturpolitik TEN (Verkehr – TEN-V 90 %, Telekom – e. TEN, TEN-Energie) Bildungs/Forschungspolitik Forschung, Innovation (Hightech-Strategie Hochschulen (ehem. GA) Hochschulkliniken (ehem. GA) Bildungsplanung (ehem. GA) Städtebauförderu ng Finanzhilfe gem. Art. 104 b GG - Stadterneuerung Stadtumbau soziale Stadt städtebaul. Denkmalschutz 07. 12. 2020 - Innenentwicklung Wirtschaftspolitik, Strukturpolitik, Regionalpolitik, regionale Strukturpolitik: EU-Strukturfonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds für Länder < 90 % des EU-durchschnittlichen BIP, betrifft nicht Deutschland), Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW, GA) n gewerbl. Wirtschaft (GRW, GA) n GA-I – wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur EU-Verkehrspolitik Agrarpolitik TEN (TEN-V), EFRE (in Fördergebieten) Gemeinschaftsaufgabe Verkehrspolitik national • Bundesverkehrsweg e Behördenstandorte • Schienengebundene Garnisonen r übriger ÖPNV in Agrarstruktur u. Küstenschutz (GAK) WS 08/09 Infrastrukturplanung Verdichtungsräumen und Umland 43 auf besonderem Bahnkörper
Verkehrsplanung Europa – Transeuropäische Netze TEN (Verkehr, Energie und Telekom) 2000 - 2006: 4, 855 Mrd. € (90 % für Verkehr) 2007 – 2013: 8, 013 Mrd. € für Verkehrsprojekte „Lebensadern der europäischen Wirtschaft“ n n reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts Stärkung wirt. /soz. Zusammenhalt, Verbindung d. Netze 30 vorrangige Projekte: auf Basis „von Vorschlägen der Mitgliedstaaten 30 transnationale Verkehrsachsen nach ihrem europäischen Mehrwert und ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Verkehrs und der Integration der neuen Mitgliedstaaten benannt“ 2020: Straße: 89. 500 km (+4. 800 km) Schiene: 94. 000 km (davon 20. 000 km HGV >=200 km/h; +12. 000 km) Wasserstraße: 11. 250 km 366 Flughäfen 294 See-, 210 Binnenhäfen Finanzielle Hilfen: max. 10% der Gesamtkosten, ausnahmsweise 20%, wenn grenzüberschreitend o. natürl. Hindernisse querend http: //europa. eu/scadplus/leg/de/lvb/l 24094. htm http: //de. wikipedia. org/wiki/Transeurop%C 3%A 4 ische_Netze http: //ec. europa. eu/ten/transport/projects/doc/2005_ten_t_de. pdf 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 44
Bundesverkehrswegeplan 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 45
Förderung BBR, 2005 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 46
Förderung BBR, 2005 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 47
Regionalpolitik, regionale Strukturpolitik EU: Strukturfonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds für Länder < 90 % des EU-durchschnittlichen BIP, betrifft nicht Deutschland) Gemeinschaftsaufgaben Bund Länder n Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW, GA) n gewerbl. Wirtschaft (GRW, GA) n GA-I – wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur Außerdem Bund Länder: n Behörden, Garnisonen (Bsp. : Umzug Bonn-Berlin): Arbeitsplätze, Einwohner, Kaufkraft 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 48
GA/GRW GA zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur n in Gebieten mit erheblichen wirtschaftlichen Strukturproblemen n auf räumliche und sachliche Schwerpunkte konzentrieren n Förderung von Gewerbebetrieben (Errichtung, Ausbau, Umstellung, Rationalisierung), aber nur Betriebe, die sich im Wettbewerb behaupten können, n Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Verkehr, Energie, Wasser/Abwasser) bis zu 90 % der Kosten und damit zusammenhängende n n n Planung/Beratung REKs, Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement Evaluierung, Begleitforschung 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 49
Regionale Strukturpolitik – GA-I Ausbau wirtschaftsnaher kommunaler Infrastruktur - Was wird gefördert? • Bedarfsgerechte Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände, insbesondere die Wiederherrichtung von brachliegenden Industrie- und Gewerbegeländen u. U. mit Umweltschutzmaßnahmen (auch Altlasten) • Errichtung und Ausbau von Verkehrsverbindungen (soweit dadurch Gewerbebetriebe oder gebiete unmittelbar an das Verkehrsnetz angebunden werden), Energie- und Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen sowie Anlagen zur Beseitigung von Abwasser oder deren Anpassung (soweit diese für die Nutzung der Industrie- und Gewerbegelände unverzichtbar sind) • Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten für regionale Wachstumskerne • Geländeerschließung für den Tourismus und öffentliche Einrichtungen des Tourismus (z. B. überregionale Radwege gemäß Landeskonzeption und Vorhaben des Wassertourismus gemäß Wassersportentwicklungsplan) • Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen Wie(z. B. Kosten-Nutzen-Analysen, Feasibility-Studien) wird gefördert? • • • Zuschüsse bis zu 50 % der Ausgaben auf Infrastrukturmaßnahmen als Basisförderung für Regionale Wachstumskerne bzw. staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten an festgelegten Standorten (siehe Anlage 1 und 2 zur Richtlinie) wird zusätzlich zur Basisförderung ein Zuschlag von bis zu 30 % als Potenzialförderung gewährt Regionale Entwicklungskonzepte (Ziffer 2. 1. 6 der Richtlinie) bzw. Planungs- und Beratungsleistungen (Ziffer 2. 3 der Richtlinie) werden mit 80 %, höchstens jedoch 50. 000 EUR gefördert 07. 12. 2020 http: //www. ilb. de/rd/programme/310_313. php WS 08/09 Infrastrukturplanung 50
Ausgleich oder Wachstum/Effizienz? Wünschenswert: Gesamtwirtschaftliches Wachstum und räumlichen Ausgleich konfliktfrei gleichzeitig erreichen, Anfang der 1970 er Jahre möglich bei GRW (Lammers 2006) Anlass Finanzmisere: weniger Geld effizienter einsetzen. Wachstumsorientierung statt Ausgleichsparadigma, mehr Anreiz zu Wettbewerb und Eigenverantwortung, weniger Solidarität GA ist Ausgleichs- und Wachstumsinstrument zugleich. Sie ist Ausgleichsinstrument, weil sie nach dem Prinzip der Subsidiarität auf strukturschwache Regionen begrenzt ist. Sie ist zugleich Wachstumsinstrument, weil sie einen investiven, nicht konsumtiven Ansatz verfolgt. (BMWi) Unterscheidung nach Konsum/Investition und Betrachtungsebene national/regional n n Ausgleich: soziale Sicherung: Arbeitslosengeld, Rente, Sozialhilfe, Wohngeld Mittel fließen in Konsum wachstumsorientiert: Umsatzsteuer, LFA, BEZ, Ausgleichsmittel werden für Investitionen verwendet 07. 12. 2020 Problemgebiete: n Beitrittgebiete n Grenzgebiete n Altindustrialisierte Gebiete (Kohle, Stahl, Schiffbau) n Peripherer Ländlicher Raum n Dünn besiedelter Raum WS 08/09 Infrastrukturplanung 51
Behördenstandorte (Bund, Land, Gemeinde) n Punkte in. . . ? n Neueste Zahlen aus. . . ? n Die jüngsten Arbeitsmarktdaten aus. . . ? n Strategen auf der Hardthöhe bei. . . ? 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 52
Behördenstandorte – Welche? n Bundesstadt? n Dessau? n Frankfurt/M? n Karlsruhe? n Köln? n Leipzig? n Magdeburg? n Pullach? n Rostock? n Strausberg? 07. 12. 2020 „Mitte der 70 er und 80 er Jahre wurden öffentliche Arbeitsplätze gezielt als Instrument regionaler Strukturpolitik eingesetzt. “ ROB 2005, S. 299 Und vorher? Wusterhausen, Oranienburg, Charlottenburg, Potsdam, Rheinsberg, Babelsberg, Paretz! WS 08/09 Infrastrukturplanung 53
Behördenstandorte (Bund, Land, Gemeinde) 1. Repräsentation/ Präsens des Bundes in allen Ländern (identifikatorische Funktion): Bundeseinrichtungen, vor allem solche mit überregionalem Charakter, auf das ganze Bundesgebiet angemessen verteilen. ROB 1993 2. Strukturpolitik, Standortentwicklung mit Behörden n n Behörden: direkte Arbeitsplätze, Einwohner, Kaufkraft, Investitionen, laufende Sachausgaben, induzierte Beschäftigungseffekte im privatwirtschaftlichen Bereich n Bundesbehörden n Landesbehörden Einrichtungen öffentl. Daseinsvorsorge (Zentrale-Orte. Einrichtungen) n Bildung (Schule, Hochschule), Soziales, Gesundheit, Kultur 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 54
Öffentlicher Dienst 2002 http: //www. dest atis. de/basis/d/fi st/fist 06. php 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 55
Behördenstandorte (Bund) - „Mauerstadt West-Berlin“ Bundesbedienstete 1988 Bund: 1. 282. 828 n 21 BBd je 1. 000 EW Berlin: 51. 783 n 25 BBd je 1. 000 EW Berlin formal kein Land der Bundesrepublik Deutschland (alliierter Vorbehalt) 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 56
Behördenstandorte (Bund) - Hauptstadtentscheidung 1991 Hauptstadtentscheidung 20. Juni 1991 im Bundestag: Willy Brandt: “Beim Thema Europa scheinen einige zu meinen, nationale Hauptstädte werde es bald nicht mehr geben. Ich habe da meine Zweifel, was den Zeitraum angeht. Ich rege Wiedervorlage an, wenn die Briten London, die Spanier Madrid et cetera abgeschafft haben werden. ”“. . . Moderne Bundesstaatlichkeit kann gewiß nicht nur vom linken Rheinufer aus vernünftig wahrgenommen werden. ” Wolfgang Schäuble: “Ob wirklich ohne Berlin heute wiedervereinigt wären? Ich glaube es nicht”. . . “Ich bitte Sie herzlich, stimmen Sie mit mir für Berlin”, 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 57
Behördenstandorte (Bund) Unabhängige Förderalismuskommission (1991 - 1992): ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder n Umzugsliste n Umzug Bonn-Berlin n Berlin-Bonn, n Berlin-Neue Länder Das Beste, was strategische Raumordnung des Bundes geleistet hat: Wichtige Metropolenfunktion („Entscheidung und Kontrolle“) geht nach Berlin. 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 58
Bundesbehörden Beispiel Aufbau Ost Laut Vorschlag Föderalismuskommission v. 27. 5. 1992 sind „neue Bundeseinrichtungen und –institutionen. . . grundsätzlich in den neuen Ländern anzusiedeln“. Bundestag hat dazu festgestellt: Die Bundesregierung „wird über die Ausführung der Beschlüsse wachen und bei entstehenden Schwierigkeiten Ersatzmaßnahmen unterbreiten. “(BT-Ds 12/2853 (neu) Aktuell: n Bundesamt für Verbraucherschutz n Minijob-Zentrale n BND, BKA nach Berlin? (Berlin als Teil der Neuen Länder? ) n n Bundesinstitut für Produktsicherheit mit 100 Beschäftigten nach Neuruppin: „Neuruppin sticht Leipzig aus“ (2004) Frankfurt/O gegen Leipzig bei Osteuropazentrum: „Der Teufel scheißt immer auf den dicksten Haufen“ (OB Patzelt) 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 59
Bundeswehr Stationierungskonzept 2010 („Struck“): 392 Standorte: Schließung von 105 Standorten n n 9 mit > 1. 000 Dienstposten (DP) 28 mit 501 -1. 000 DP 9 mit 101 -500 DP 31 mit 11 -100 DP 28 mit bis zu 10 DP n Verringerung von 339. 000 auf 290. 300 DP n Keine Strukturpolitik mit Stationierungskonzept mehr (d. h. keine Rücksicht auf n militärische und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte (Anbindung an strukturschwache Regionen, anders unter Scharping) geeignete Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten, geschlossene Stationierung von Verbänden, Verkehrsanbindung; Konzentration auf weniger Liegenschaften: durchschnittl. Belegungsdichte in Truppenunterkünften steigt von ca. 800 Dienstposten pro Liegenschaft auf ca. 900 Quelle: Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland, Konzept 2004 Links: Stationierungskonzept und Standorte, Liste der Bundeswehrstandorte in Deutschland 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 60
Bundeswehr 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 61
Bundeswehr in Brandenburg n zukünftig 3, 8 Dienstposten je 1. 000 EW in Brandenburg http: //sport. bwehr. de/pdf/stationierungskonzept_t 2_55_bra. pdf 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 62
Landesbehörden (Brandenburg) Haushaltskonsolidierung und Behördenstandorte n 80 % der Landesbediensteten in 50 Gemeinden (dar. nur 4 nicht-zentrale Orte) n 20 % auf 470 Gemeinden 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 63
Literatur n n Eva Barlösius: Gleichwertig ist nicht gleich, Aus Politik und Zeitgeschichte, APu. Z 37/2006 Jens Kersten: Abschied von der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse - der „wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt“ als neue Leitvorstellung für die Raumplanung, UPR 2006, 245 -252 n Jens Kersten: Universaldienste in einer schrumpfenden Gesellschaft, DVBl 2006, 942 -949 n Jens Kersten: Daseinsvorsorge und demographischer Wandel: Wie ändert sich das Raum- und Staatsverständnis? Raumforschung und Raumordnung, 4/2006, S. 252. n Angelika Nußberger: Soziale Gleichheit - Voraussetzung oder Aufgabe des Staates? in: Deutsches Verwaltungsblatt. 123 (2008) Nr. 17, S. 1081 -1089 n Hans F. Zacher: Das soziale Staatsziel, in: Handbuch des Staatsrechts, Band II, 3. Aufl. 2004 07. 12. 2020 WS 08/09 Infrastrukturplanung 64
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