VEREINSRECHT Was ist ein Verein u u u
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VEREINSRECHT
Was ist ein Verein u u u Verein ist eine juristische Person Rechte und Pflichten treten direkt beim Verein Geregelt im Vereinsgesetz Vereinbarung von Statuten Meldung bei der Behörde
Definition u Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks
Gründungsvorgang u u Mindestens zwei Personen beschließen Statuten Melden Verein bei der Vereinsbehörde an Bestellung des Vorstandes binnen eines Jahres Behörde entscheidet binnen 4 – 6 Wochen
Inhalt der Statuten u u u Vereinsname Vereinssitz klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks die für die Verwirklichung des Zwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder Organe des Vereines und ihre Aufgaben Art der Bestellung der Vereinsorgane und Dauer ihrer Funktionsperiode Erfordernisse für die gültige Beschlussfassung durch die Vereinsorgane Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereines und die Verwertung des Vereinsvermögens nach seiner Auflösung
Name und Sitz u u u Name muss Rückschluss auf Vereinstätigkeit zulassen darf nicht irreführend und zur Verwechslung geeignet sein Sitz des Vereines muss im Inland liegen
Vereinszweck u u u ist in den Statuten umfassend zu umschreiben alle Tätigkeiten, die Vereinsmitglieder gemeinsam ausführen wollen müssen aber nicht alles ausüben
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft u u u Vereinsfreiheit: Verein bestimmt, wer wie Mitglied wird in den Statuten ist die Aufnahme zu regeln natürliche und juristische Personen möglich Austritt muss ohne unzumutbare Beschränkung möglich sein Ausschluss aus wichtigem Grund
Rechte und Pflichten der Mitglieder wird durch die Statuten bestimmt u Gleichbehandlungsgebot u ordentliche und außerordentliche Mitglieder u
Organe des Vereines u u u Mindestens zwei Organe notwendig Mitgliederversammlung Leitungsorgan Mindestens zwei Vorstandsmitglieder Mitgliederversammlung mindestens alle 4 Jahre mindestens zwei Rechnungsprüfer
Geschäftsführung und Vertretung Gesamtgeschäftsführung und Vertretung durch den Vorstand u Statuten können Abweichungen bestimmte u Vertretungsmacht nach Außen nicht beschränkbar u Einschränkungen und Zustimmungserfordernisse in den Statuten möglich u
Anfechtung und Schlichtung Beschlüsse sind binnen eines Jahres anfechtbar u interne Streitigkeiten zuerst vor ein Schiedsgericht u Gericht kann erst nach 6 Monaten angerufen werden u
Vereinsregister Geführt durch die örtlich zuständige Vereinsbehörde (BH oder BPDion) u Enthält auch die Vertretungsregelungen des Vereines u Wichtig für Vertragspartner u Öffentliches Register u Auszug möglich u
Gebarung des Vereines u u u Vorstand muss Mitglieder informieren Einnahmen- und Ausgabenrechnung Prüfung durch Rechnungsprüfer Vorstand muss diesen alle Unterlagen vorlegen Verfassen Prüfbericht
Wer haftet eigentlich für die Verbindlichkeiten ? u u u Grundsätzlich nur der Verein mit seinem Vermögen nicht die Mitglieder nicht der Vorstand Ausnahme: dieser handelt schuldhaft und schädigt dadurch den Verein bei Konkursverschleppung auch den Gläubigern gültige Beschlüsse schützen den Vorstand
Ende des Vereines Auflösungsbeschluss u Bescheid der Behörde u Liquidation u Zahlung der Schulden u Verwertung des Vermögens u Zuführung zum gemeinnützigen Zweck laut Statuten u
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