Vereinfachte Flurbereinigung Brenk Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Vereinfachte Flurbereinigung Brenk Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft am 02. 03. 2016
Team DLR: (02651 - 4003 - ) Projektleitung: Astrid Haack 62 Planung und Vermessung: Ulrike Platen Gerd Koll 59 59 Verwaltung: Hans-Werner Reiser 75 www. landentwicklung. rlp. de Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 2
Ablauf des Termins 1) Information über die Aufgaben § der Teilnehmergemeinschaft (TG), § des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften (VTG) § des Vorstandes der TG 2) Erläuterung des Wahlvorganges 3) Durchführung der Wahl 4) 1. Vorstandssitzung (Wahl d. Vorsitzenden) Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 3
Förmlichkeit Feststellung, dass zur heutigen Versammlung durch öffentliche Bekanntmachung des DLR WW -OE mit Datum vom 02. 2016 in der Flurbereinigungsgemeinde form- und fristgerecht geladen wurde. Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 4
Informationen über: - die Teilnehmergemeinschaft - den Verband der TG - den Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 5
Teilnehmergemeinschaft • besteht aus den Eigentümern + Erbbauberechtigten des Verfahrensgebietes • entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss • ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts • Sie steht unter der Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 6
Teilnehmergemeinschaft Aufgaben der TG: • TG nimmt die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahr • Bauträger = Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen (Wege usw. ) • Finanzierungsträger = Finanzierung der Ausführungskosten, leistet Zahlungen und fordert sie an Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 7
Teilnehmergemeinschaft Organe der TG: • die Teilnehmerversammlung • der Vorstand der TG • der/ die Vorsitzende des Vorstandes der TG Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 8
Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) • VTG besteht in Rheinland-Pfalz seit 1996 • Mitglieder sind die einzelnen TG‘s (nach Beitrittsbeschluss) • Verband erledigt Aufgaben der TG‘s als Erfüllungsgehilfe gem. Satzung • Aufgaben § Kassen- und Rechnungswesen § Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen § stellt Arbeitskräfte, Maschinen u. Geräte Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 9
Der Vorstand Aufgaben: • Er ist Interessenvertretung aller Teilnehmer • Er führt die Geschäfte der TG • Er ist von der Flurbereinigungsbehörde § laufend über den Sachstand zu unterrichten § zu wichtigen gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu hören § zur Mitarbeit heranzuziehen • Mitwirkung bei der Wertermittlung und der Planung der gemeinschaftlichen Anlagen (Wege, Landespflege, etc. ) Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 10
Der/ Die Vorsitzende • Aus der Mitte des (ordentlichen) Vorstandes wird ein(e) Vorsitzende(r) gewählt • ein weiteres Mitglied wird zum Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt • Er (Sie) führt die Vorstandsbeschlüsse aus und vertritt die TG gerichtlich und außergerichtlich => Vorsitzender wird in 1. VS-Sitzung gewählt Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 11
Der Vorstand + Vorsitzende Stellung der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden: • wirken ehrenamtlich • erhalten eine Aufwands- und Zeitentschädigung Grenzen der Mitwirkung !!: • keine Mitwirkung bei der Festsetzung der Landabfindung!! • dies ist allein die Aufgabe der Flurbereinigungsbehörde !! Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 12
das Wahlverfahren Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 13
Wahlverfahren Wer ist wahlberechtigt? • Wählen dürfen nur die im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder Bevollmächtigten • Teilnehmer sind: Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte im Flurbereinigungsgebiet • Zur Überprüfung der Wahlberechtigung reicht Selbstkontrolle der Teilnehmerversammlung aus Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 14
Wahlverfahren Wer ist wählbar? • alle volljährigen, voll geschäftsfähigen Personen • auch dann, wenn sie weder Beteiligte im Flurbereinigungsverfahren, noch Einwohner der Gemeinde sind (!) Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 15
Wahlverfahren Stimmrecht ? • Jeder Wahlberechtigte hat maximal 1 Stimme (auch dann, wenn er als Bevollmächtigter mehrere Teilnehmer vertritt) • Bei gemeinschaftlichem Eigentum hat die gesamte Eigentümergemeinschaft nur 1 Stimme Bsp: Eheleute mit Eigentum zu je 1/2 haben nur 1 Stimme; wählen darf dann nur der Ehemann oder die Ehefrau (Einigung!) Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 16
Wahlverfahren Zahl der Mitglieder des Vorstandes: • Die Zahl der Mitglieder des TG-Vorstandes wird durch die Flurbereinigungsbehörde bestimmt (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Flurb. G) • Kriterien § Größe des Verfahrensgebietes § Anzahl der Beteiligten • Vorschlag DLR: 3 Vorstandsmitglieder und 3 Stellvertreter Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 17
Wahlverfahren Wie wird gewählt ? • bestimmte Form der Wahl ist im Gesetz nicht vorgeschrieben • Folgende Möglichkeiten bieten sich an: § § Stimmabgabe mündlich Stimmabgabe schriftlich per Stimmzettel Handzeichen durch Zuruf • Form der Wahl wird von Teilnehmerversammlung beschlossen Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 18
Wahlverfahren Vorschlag DLR: • Vorstandsmitglieder und Stellvertreter werden in 1 => 4 einem Wahlgang gewählt (Reihenfolge nach 2 => 5 Anzahl der Stimmen) 3 => 6 • Nominierung der Kandidaten erfolgt durch Zuruf und Anschrift an Tafel • Wahl der Nominierten erfolgt durch Stimmzettel Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 19
Wahlverfahren • Jeder Wahlberechtigte kann 3 Kandidaten benennen § bei mehr als 3 abgegebenen Kandidaten ist der Stimmzettel ungültig § bei weniger als 3 Kandidaten gelten die abgegebenen Stimmen § Bemerkungen u. sonstige Zusätze machen den Stimmzettel ungültig Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 20
Wahlverfahren Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 21
Wahlverfahren • Verfahren bei Stimmengleichheit § Keine Stichwahl § Bewerber einigen sich untereinander § Losentscheid durch Wahlleiter • Nachrückeregelung: § Zur Vermeidung von Neuwahlen Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 22
Ausscheiden eines Mitglieder Stellvertreter 1 2 3 Nachrücker Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 23
Wahlausschuss Bestimmung von Wahlhelfer: • Zur Durchführung der Wahl werden 2 Personen als Wahlhelfer benötigt • Die abgegebenen Stimmzettel werden durch den Wahlausschuss ausgezählt; der Wahlleiter gibt das Ergebnis bekannt • Wer ist hierzu bereit? Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 24
Abstimmung ? ? • Gibt es jetzt noch Fragen? • Abstimmung über Wahlvorschlag !!! § § Namensvorschläge durch Zuruf geheime Wahl per Stimmzettel Nachrückeregelung (zur Vermeidung v. Neuwahlen) Einigung oder Los bei Stimmengleichheit, … • Anschließend: Nominierung der Kandidaten. Ich bitte um Wahlvorschläge. § wichtig: vorher Angabe, ob im Falle einer Wahl das Amt angenommen wird Vorstandswahl Brenk 02. 03. 2016 Folie 25
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel Bannerberg 4 56727 Mayen
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