Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw DV 500 Einheiten
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Die Fw. DV 500 unterteilt sich in Fw. DV 500 Teil I Rahmenvorschriften Abschnitt A Teil II Spezielle Einsatztaktik Abschnitt B Abschnitt C
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Geltungsbereich Die Fw. DV 500 gilt für - Ausbildung - Fortbildung - Einsatz
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Gefährdung durch ABC-Gefahrstoffe Inkorporation: Eine Inkorporation ist auszuschließen.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Eine Kontamination ist zu vermeiden; Eine Kontaminationsverschleppung muss verhindert werden.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Jeder gefährliche Einwirkung von Energie ist so gering wie möglich zu halten. Die Einwirkung mechanischer Energie ist zu verhindern.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Einteilung in Gefahrengruppen Gefahrengruppe I: Einsatzkräfte können Ohne Sonderausrüstung tätigwerden Gefahrengruppe II: Gefahrengruppe III: Einsatzkräfte können nur mit Sonderausrüstung und unter besonderer Überrwachung der Hygiene tätig werden. Wie bei GG II. Außerdem ist hier noch die Anwesenheit einer fachkundigen Person erforderlich
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Transporte fallen unter die Gefahrengruppe II Terroristische Anschläge fallen unter die Gefahrengruppe III
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Welche sachverständigen Stellen können hinzugezogen werden?
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 • fachkundige Betriebsangehörige • Ordnungsbehörden • Behörden für Arbeitsschutz • Umweltbehörden • Gesundheitsbehörden • Bergbaubehörden • Wasserwirtschaftsbehörden • Umweltbundesamt u. ähnliche Einrichtungen auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 • Pflanzenschutzämter • Katastrophenschutzdienststellen • regionale Strahlenschutzdienststellen • Behandlungszentren für Vergiftungsfälle • Kompetenzstellen Infektionsschutz • Chemische Betriebe, Werkfeuerwehren • Energieversorger • Kampfmittelräumdienste • etc.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Zumindest für die Bereiche der Gefahrengruppe II und III sind Feuerwehrpläne gem. DIN 14905 zu erstellen.
Ausbildung Fw. DV 500 Persönliche Schutzausrüstung © Uwe Kister 2007
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Atemschutz Filtergerät mit ABEK 2 -P 3 Isoliergerät Pressluftatmer
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007 Körperschutz Form 1
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007 Körperschutz Form 2
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007 Körperschutz Form 3
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Ausbildungsmindestanforderungen: ABC-Einsatz Führer im ABC-Einsatz ABC-Dekontamination ABC-Erkundung mind. 70 Stunden mind. 35 Stunden Mindestens einmal jährlich ist eine Fortbildung und eine Übung durchzuführen.
Ausbildung Fw. DV 500 Lagefeststellung © Uwe Kister 2007
Umfang der Informationen © Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Experten-Info (TUIS) Detail-Info (z. B. Datenbanken) Kurzinfo (z. B. Literatur – Hommel etc. ) Sofort-Info (z. B. Gefahrgutmerkblatt) Einsatzdauer
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Wichtige Beurteilungswerte: Explosionsgefahr: untere Explosionsgrenze (UEG) Ionisierende Strahlung Dosisleistung, Dosis, Kontamination Gesundheitsgefahr Einsatztoleranzwerte (ETW) Störfallkonzentrationsleitwerte (AEGL)
Ausbildung Fw. DV 500 Die GAMS-Regel als Erstmaßnahme © Uwe Kister 2007
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Gefahr erkennen Absperren Menschenrettung durchführen Spezialkräfte alarmieren
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Ergänzende Maßnahmen: • Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben • Einsatzkräfte schützen • Dekontamination/Desinfektion vorbereiten • Brandbekämpfung vorbereiten • Informationen über Stoff einholen • Fachkundige Personen (GG III) und sachverständige Stellen hinzuziehen, • zuständige Behörden benachrichtigen
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Menschenrettung Hier kann vom Tragen der vollständigen Sonderausrüstung abgewichen werden Mindestausrüstung sind Isoliergeräte. Beim Betreten von Bereichen der GG III ist keine fachkundige Person notwendig.
Ausbildung Fw. DV 500 Besondere Einsatzsituationen © Uwe Kister 2007
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Freisetzen von giftigen Gasen: Im Freien: Personen im Gebäude belassen Im Gebäude: Personen ins Freie führen
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007 Gefahren- und Absperrbereich:
Ausbildung Fw. DV 500 Das Dekontaminations-Stufenkonzept © Uwe Kister 2007
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Die Not-Dekon Gemeint ist die Notdekontamination von Personen
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Dekon-Stufe I Allgemeine Einsatzstellenhygiene Dekon-Stufe II Standard Dekontamination Dekon-Stufe III Erweiterte Dekon im ABC-Einsatz
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007 Gefahren- und Absperrbereich
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Abschließende Maßnahmen • Aufräumarbeiten • Übergabe der Einsatzstelle • Dekontamination Ausrüstung • Überwachung kontaminierter Einsatzkräfte • Einsatzdokumentation
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Führungsaufbau Einsatzleiter Abschnittsleiter Gefahrenbereich Abschnittsleiter Dekon Fahrzeugführer Dekon-Trupps Abschnittsleiter Messen Messtrupps Abschnittsleiter Warnen Abschnittsleiter Rettungsdienst Warnfahrzeuge Rettungsdienstfahrzeuge
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Gliederung der Gruppenführer Melder/ Maschinist Angriffstrupp Wassertrupp Schlauchtrupp
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Aufgaben des Gruppenführers • Erkundung • Festlegung des Gefahrenbereichs • Überwachung der Kräfte • mit fachkundigen Personen beraten • Anforderung weiterer Kräfte und Ausrüstung • Unterbrechung des Einsatzes falls angeforderte Kräfte nicht rechtzeitig eintreffen.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Aufgaben des Maschinisten • Entnahme der Geräte und Registrierung • Anlegen der Sonderausrüstung • Atemschutz- und Dosisüberwachung
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Aufgaben des Angriffstrupps • ABC-Ersteinsatz unter persönlicher Sonderausrüstung • Auf Befehl mit Verstärkung durch den Melder • Kommunikation mit dem Gruppenführer und ggf. weitere Erkundung
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Aufgaben des Wassertrupps • evtl. Notdekontamination • Gerätebereitstellung • Absicherung der Einsatzstelle außerhalb des Gefahrenbereichs
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Aufgaben des Schlauchtrupps • Sicherheitstrupp unter persönlicher Sonderausrüstung • markiert und überwacht Gefahrenbereich von außen
Ausbildung Fw. DV 500 Teil II Spezielle Einsatztaktik © Uwe Kister 2007
Ausbildung Fw. DV 500 Abschnitt A © Uwe Kister 2007
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Gefahrengruppenzuordnung IA: Aktivität bis zum 104 -fachen der Freigrenze IIA: Aktivität über dem 104 -fachen bis zum 107 -fachen der Freigrenze IIIA: Aktivität über dem 107 -fachen der Freigrenze
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Fachkundige Personen: Bei Anlagen nach dem Atomgesetz • Strahlenschutzbeauftragter • fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Sonstige Bereiche der GG IIIA • ermächtigte Ärzte nach der Strl. Sch. V • Fachkundige zuständiger Behörden • sonstige Fachkundige im Strahlenschutz
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Persönliche Sonderausrüstung: Atemschutz: Gefahrengruppe IIA: Isoliergerät Gefahrengruppe IIIA: Isoliergerät
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Körperschutz Gefahrengruppe IIA: Mind. Form 1 Gefahrengruppe IIIA: Form 2 oder 3
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Immer: Filmdosimeter und Dosiswarngerät.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Mitzuführen sind: 2 Dosisleistungsmessgeräte 1 Dosisleistungswarngerät 1 Kontaminationsnachweisgerät 6 Atemfilter ABEK 2 -P 3 2 Filtergeräte mit ABEK 2 -P 3 2 leichte Schutzanzüge 7 Handsprechfunkgeräte Absperrmaterial
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Bei der Erkundung sind folgende Fragen zu klären: • Welche Dosisleistung liegt vor? • Um welches Radionuklid handelt es sich? • Welche Strahlung wird erzeugt? • In welcher Form liegt der radioaktive Stoff vor? • Besteht die Gefahr, dass die Umhüllung umschlossener radioaktiver Stoffe zerstört wurde? • Sind radioaktive Stoffe frei geworden? • Welcher Art ist die vorhandene Abschirmung? • Besteht die Gefahr der Ausbreitung radioaktiver Stoffe durch Brandrauch oder Löschwasser?
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Dosisrichtwerte: Schutz vor Sachwerten: 15 m. Sv/Einsatz Abwehr von Gefahr für Menschen und zur Verhinderung wesentlicher Schadensausbreitung: 100 m. SV/Einsatz und Jahr
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Rettung von Menschenleben: 250 m. Sv/Einsatz und Leben Aus- und Fortbildung: 1 m. Sv/Jahr
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Unnötige Strahlenexposition ist zu vermeiden durch: • Abstand halten • Aufenthaltsdauer begrenzen • Abschirmung nutzen • Abschalten der Anlage • Vermeiden von Inkorporation • Vermeiden von Kontamination
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Menschenrettung Hier kann vom vollständigen Tragen der Sonderausrüstung abgesehen werden. Mindestausrüstung: Isoliergeräte, Körperschutz Form 1, Dosimeter, Dosiswarngerät. Bei Transportunfällen: nur Isoliergerät
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Zum Betreten von Bereichen der GG III ist bei Menschenrettung keine fachkundige Person notwendig.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Bereiche der GG IIIA, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird, dürfen ohne Anwesenheit des zuständigen Strahlenschutzbeauftragten oder des fachkundigen Strahlenschutzverantwortlichen auf keinen Fall betreten werden.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 • Alle Einsatzkräfte in den GG IIA und IIIA sind namentlich zu erfassen. • Ab einer Dosis von 15 m. Sv ärztliche Überwachung. • Bei Verdacht der Inkorporation und/oder einer Dosis von mehr als 50 m. Sv direkt nach dem Einsatz einem ermächtigten Arzt vorstellen.
Ausbildung Fw. DV 500 Abschnitt B © Uwe Kister 2007
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Gefahrengruppenzuordnung IB: Sicherheits-/Schutzstufe, Risikogruppe 1 IIB: Sicherheits-/Schutzstufe, Risikogruppe 2 und 3** IIIB: Sicherheits-/Schutzstufe, Risikogruppe 3 und 4
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Fachkundige Personen: Für Bereiche der Sicherheits-/Schutzstufe oder Risikogruppe 4 zuständiger Erlaubnisinhaber nach Infektionsschutzgesetz oder andere benannte fachkundige Person.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Sonstige Bereiche der GG IIIB: - Betriebsleiter/Laborleiter - Projektleiter - Beauftragte für die Biologische Sicherheit
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Bei biologischen Risiken allgemein: - zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit - Betriebsärzte - speziell ermächtigte Ärzte zur arbeits. Medizinischen Vorsorge - Vertreter von Gesundheitsbehörden - Hygieniker oder Desinfektoren
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Persönliche Sonderausrüstung: Atemschutz: Gefahrengruppe IIB: mind. Filtergerät ABEK 2 -P 3 Gefahrengruppe IIIB: Isoliergerät
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Körperschutz Gefahrengruppe IIB: mind. Form 1 Gefahrengruppe IIIB: Form 2 oder Form 3
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Mindestschutz bei Brandbekämpfung: Atemschutz: Isoliergerät Körperschutz: Gefahrengruppe IB – Feuerschutzkleidung Gefahrengruppe IIB und IIIB: Feuerschutzkleidung, K-Schutzhaube, Infektionsschutzhandschuhe
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Umfang der Sonderausrüstung: • 6 persönliche Sonderausrüstungen • 6 Atemfilter ABEK 2 -P 3 • 2 Filtergeräte mit ABEK 2 -P 3 • 2 leichte Schutzanzüge • 7 Handsprechfunkgeräte • Absperrmaterial
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Bei der Erkundung sind folgende Fragen zu klären: • Um welche Materialien/ Mikroorganismen handelt es sich? • Welcher Risikogruppe werden sie zugeordnet? • Sind ansteckungsgefährliche Stoffe frei geworden? • Wie sind die Eigenschaften?
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 • In welcher Art und Menge liegen sie vor? • Wo sind die Standorte von Kühl-, Gefrier- und Brutschränken sowie Sicherheitswerkbänken? • Welcher Art und aus welchem Material sind die Aufbewahrungsbehälter? • Welcher Art der Desinfektion ist geeignet und wo ist vor Ort das Desinfektionsmittel gelagert?
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 • Besteht die Gefahr der Ausbreitung z. B. durch Löschwasser oder über die Atmosphäre? • Gibt es Rückhalteeinrichtungen? • Wie funktionieren die Schleusen und das Lüftungssystem?
Ausbildung Fw. DV 500 Einsatzgrundsätze © Uwe Kister 2007
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 • Jede Kontamination und Verbreitung von biologischen Gefahrstoffen ist zu vermeiden. • Schleusen dürfen nur nach Rücksprache mit fachkundigen Personen deaktiviert werden. • Vorhandene Schleusen nutzen.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 • Türen und Fenster möglichst geschlossen halten. • Geschlossene Behälter mit unbekanntem Inhalt nicht öffnen. • Wasser sparsam verwenden. • Entstehungsbrände mit CO 2 löschen.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 • Verwendung geeigneter Desinfektionsmittel. • Versuchstiere nur nach Rücksprache mit Fachkräften retten.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Desinfektion: Verwendet wird ein Breitband. Desinfektionsmittel für den Feuerwehreinsatz mit BA Peressigsäure (PES) Schutzkleidung 1 % PES 5 Minunten Haut 0, 2 % PES 2 mal 1 Minute
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Menschenrettung Hier kann vom vollständigen Tragen der Sonderausrüstung abgesehen werden. Mindestausrüstung: Isoliergeräte, Körperschutz Form 1 Beim Betreten von Bereichen der GGIII ist keine fachkundige Person notwendig.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Bereiche der Sicherheits-/Schutzstufe oder Risikogruppe 4 dürfen ohne Anwesenheit des zuständigen Erlaubnisinhabers nach Infektionsschutzgesetz oder einer im Rahmen zwischen Betreiber und Feuerwehr geschlossenen Handlungsvereinbarung genannten fachkundigen Person auf keinen Fall betreten werden.
Ausbildung Fw. DV 500 Abschnitt C © Uwe Kister 2007
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Gefahrengruppenzuordnung IC: Mengen < 1000 kg Beförderungskategroie 3 und 4 bzw. Verpackungsgruppe III nach ADR IIC: Mengen > 1000 kg Befürderungskategorie 2 bzw. Verpackungsgruppe II nach ADR IIIC: sehr große Mengen, Beförderungskategorie 0 und 1 bzw. Verpackungsgruppe I nach ADR, Störfallbetriebe, Sprengstoffläger
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Fachkundige Personen: Anlage nach Störfallverordnung: zuständiger Störfallbeauftragter oder andere benannte fachkundige Person
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Militärische Anlage: zuständiger fachkundiger Militärangehöriger
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Sonstige Bereiche der GG IIIC: - Betriebsleiter/Laborleiter - Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Beauftragte nach BIm. Sch. V - Ermächtigte Ärzte nach Gefahrstoff. V - Gefahrgutbeauftragte
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Persönliche Sonderausrüstung: Atemschutz: Je nach Stoff Körperschutz Gefahrengruppe IIC: mind. Form 1 Gefahrengruppe IIIC: Form 2 oder Form 3
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Umfang der Sonderausrüstung: • 6 Persönliche Sonderausrüstung • 6 Atemfilter ABEK 2 -P 3 • 2 Filtergeräte mit ABEK 2 -P 3 • 2 leichte Schutzanzüge • 7 Handsprechfunkgeräte • Ex-Warngerät • p. H-Wert-Indikatoren • Prüfröhrchen • Spürpulver, Öltestpapier, • Wassernachweispaste, Lecksuchspray • Absperrmaterial
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Bei der Erkundung sind folgende Fragen zu klären: • Sind Gefahrstoffe frei geworden und wie groß ist die Freisetzungsrate? • In welcher Menge sind die Gefahrstoffe vorhanden? • Um welche C-Gefahrstoffe handelt es sich und welche Stoffe können durch Reaktion entstehen?
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 • Welche chemisch/physikalischen und gefährlichen. Eigenschaften haben die Stoffe? • Sind die Teile der Sonderausrüstung beständig gegen die konkret vorliegenden C-Gefahrstoffe? • Besteht bei gas-/dampfförmigen Stoffen die Gefahr der Hautresorption?
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 • Können sich explosionsfähige Atmosphären bilden? • Sind Sprengstoffe vorhanden? • Sind Druckbehälter vorhanden?
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Menschenrettung Hier kann vom vollständigen Tragen der Sonderausrüstung abgesehen werden. Mindestausrüstung: Isoliergeräte, Körperschutz Form 1 Beim Betreten von Bereichen der GGIII ist keine fachkundige Person notwendig.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Bereiche der Gefahrengruppe IIIC, bei denen es sich um militärische Anlagen mit Munition oder chemischen Kampfstoffen handelt, dürfen ohne Anwesenheit eines zuständigen und fachkundigen Militärangehörigen auf keinen Fall betreten werden.
© Uwe Kister 2007 Ausbildung Fw. DV 500 Maßnahmengruppen • 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 • 8 • 9 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Gasförmige Stoffe Entzündbare flüssige Stoffe Sonstige entzündbare Stoffe Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Giftige Stoffe Ätzende Stoffe Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007
Ausbildung Fw. DV 500 © Uwe Kister 2007
Ausbildung Fw. DV 500 Ende © Uwe Kister 2007
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