Urheberrecht und Kopierschutz WAP WS 20032004 Christiane Moser
Urheberrecht und Kopierschutz WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Inhalt ü Allgemeines ü Geschichte des Urheberrechts ü Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz ü Wichtige Grundsätze ü Fragen WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Allgemeines WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Allgemeines ü Schutzbedarf immaterielle Güter mit Industrialisierung ü Zeitalter der Dampfmaschine Zusammenhang technischen Fortschritts und Erfindungsschutz erkannt WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Allgemeines ü so entstanden: ~ Patentrecht ~ Markenrecht ~ Urherberrecht ü Patentrecht und Urheberrecht bilden Immaterialgüterrecht WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Allgemeines ü 2 Konventionen: ~ Paris (1884) ~ Bern (1886) WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Geschichte WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Geschichte ü ANTIKE : MÄZENTENTUM ~ Geistesgut nicht von Gegenstand unterscheiden ~ Eigentum nur am Manuskript ~ Kunstschaffender nicht selbständig, bedurfte er eines Mäzens WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Geschichte ü MITTELALTER : ~ Werkschöpfer war wie ein Mittler zwischen Gott und Menschen ~ Bücherflüche WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Geschichte ü FRÜHE NEUZEIT : ~ Privilegienwesen ~ Buckdruck: Grundsatz der Nachdruckfreiheit ~ Urheberrecht ist Druckerschutz WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Geschichte ü FRÜHE BIS SPÄTE NEUZEIT : ~ Theorie vom Verlagseigentum ~ Druckern u. Verlegern eine Art Eigentum an den Büchern zustand ~ Autoren Honorare zahlen ~ Urheberschutz ist Verlegerschutz WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Geschichte ü SPÄTE NEUZEIT : ~ Theorie vom Geisteseigentum ~ Autor hat angeborenes Recht an seinem Werk ~ Urheberrecht ist Naturrecht WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Geschichte ü SPÄTE NEUZEIT : ~ 1774 Entscheidung des Court of Lords in London für zwei Urhebersysteme : - Kontinentale System - Copyright - System WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Geschichte ü MODERNE : ~ "Revidierte Berner Übereinkunft" (abgekürzt RBÜ) ~ Staatenverband, der durch ein internationales Büro in Genf verwaltet wird WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz § WAP WS 2003/2004 © Christiane Moser, Yvonne Weigand
Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz ü Allgemein : ~ Software: - Aufgabestellungen bewältigen - rasches und bequemes Vorgehen bei Lösung anstehender Probleme ~ Softwaresystem: - oft viel Geld investiert – lieber verkaufen als verschenken WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz ü Urheberrecht und Software : ~ Urheber grundsätzlich Schöpfer des Werkes ~ meisten Programme von angestellten Arbeitnehmern in ihrer Arbeit geschaffen werden, besitzt der Arbeitgeber das Recht ~ Nicht Algorithmus oder Programmidee geschützt sondern Darstellung des Algorithmus, also konkrete Programm, als Quellcode WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz ü Respekt : ~ elektronische Information flüchtig und leicht reproduzierbar ~ Respekt vor Arbeit und persönlichen Ausdrucksweise anderer besonders wichtig WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz ü Respekt beinhaltet : ~ das Recht auf Anerkennung, ~ das Recht auf Persönlichkeit und ~ das Recht, über Form, Inhalt und Ausdruck einer Veröffentlichung frei zu entscheiden WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz ü Kopierschutz : ~ kopieren von Software einfach ~ Rentabilität von aufwendigen Softwareprodukten gefährdet ~ Computerprogramme als geistiges Eigentum durch das Urheberrecht geschützt, wenn nicht ausdrücklich als "public domain" gekennzeichnet WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Urheberrecht im Zusammenhang mit Software und Kopierschutz ü Kopierschutz : ~ Urheberrecht auch ohne besondere Anmeldung beim Patentamt und ohne Kennzeichnung durch Zeichen wie (c) besteht ~ Inhaber des Urheberrechts ausschließliche Recht zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software ~ verboten, Software oder ihre Dokumentation ohne Erlaubnis des Eigentümers zu duplizieren oder weiterzugeben. WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Wichtige Grundsätze ü Unautorisiertes Kopieren von Software ist unzulässig ü Das unautorisierte Kopieren von Software für Forschung und Lehre schadet dem gesamten Institut ü Unautorisiertes Kopieren von Software bringt ihre Entwickler um den gerechten Lohn ihrer Arbeit WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Fragen WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Fragen ü Darf man Software verleihen, die man gekauft hat? ü Wenn Software nicht kopiergeschützt ist, darf man sie dann kopieren? ü Wo beginnt die Raubkopie? Raubkopien im Internet ü Was passiert bei Gesetzesverstößen? WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Fragen ü Darf man Software, die in Unis zur Verfügung gestellt wird, kopieren, um sie zuhause - in angenehmer Umgebung – zu nutzen? ü Ist es nicht - rechtlich gesehen - eine faire Nutzung einer Software, wenn man eine Kopie ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwendet? WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
Interessante Alternativen zum unautorisierten Kopieren ü Campus-Lizenzen und Mengenlizenzen ü Shareware ü Public-domain-Software WAP WS 2003/2004 Christiane Moser, Yvonne Weigand
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