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Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Inhalte und Erfahrungen bei der Umsetzung Tagung Fachplan Behinderungen: Ziele und Herausforderungen der Behindertenpolitik in Südtirol 2012 - 2015 Bozen, 22. März 2012
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Überblick • Grundprinzipien und wesentliche Inhalte der UN-Konvention • Die Arbeit des Unabhängigen Monitoringausschusses • Schritte zur und Herausforderungen in der Umsetzung der UNKonvention in Österreich
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ENTSTEHUNG • Marginalisierung von Menschen mit Behinderungen reflektiert in bestehenden Menschenrechtsverträgen - Notwendigkeit einer eigenen Konvention für Menschen mit Behinderungen • Initiative Mexiko und Behindertenorganisationen 2001 • Beschluss der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. 06. 2006 (A/RES/61/106) • Besonderheit: sehr starke Beteiligung der Zivilgesellschaft, „Konvention von Menschen mit Behinderungen“
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ZWECK (Artikel 1) „…den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen…“ „…zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. . “
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Wertehaltungen • • • Respekt vor der Würde der Person Nicht-Diskriminierung Respekt für Vielfalt/Anderssein Gleichheit von Männern und Frauen Beachtung der Rechte von Kindern Chancengleichheit, Partizipation, Barrierefreiheit und Selbstbestimmung
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at • • • Soziales Modell Barrierefreiheit Inklusion Partizipation Selbstbestimmung Grundprinzipien der UN-Konvention
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Soziales Modell • Paradigmenwechsel vom medizinischen zum sozialen und bio-psycho-sozialen Modell • Behinderung entsteht „aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren „ „Ich bin nicht behindert, ich werde behindert. “
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Barrierefreiheit © Datzinger
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Barrierefreiheit • Soziale Barrierefreiheit • • • Kommunikative Barrierefreiheit Intellektuelle Barrierefreiheit Physische Barrierefreiheit Ökonomische Barrierefreiheit Institutionelle Barrierefreiheit
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Inklusion Exklusion Separation Integration Inklusion
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Partizipation • Artikel 4 Abs 3 “Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften …und bei anderen Entscheidungsprozessen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen …enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein. “ „Nichts über uns ohne uns!“
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Partizipation Wie funktioniert Partizipation? • • Frühzeitige Einbeziehung Transparenz (offene Konsultationen) Nachvollziehbarkeit - nachweisliche Berücksichtigung aller Stellungnahmen - objektive/fachliche Prüfung - nachvollziehbare Bewertung der Stellungnahmen im Abschlussdokument Gestaltungsspielraum Chancengleichheit (ggseitiger Respekt, verständliche Information, Möglichkeit zur Diskussion, etc. ) Rückmeldung Partizipation aller gesellschaftspolitischen Repräsentant. Innen pro-aktive Einbindung von Menschen mit Behinderungen
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at © WAG Selbstbestimmung
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Selbstbestimmung • Respekt vor der Würde der Person • Abkehr vom Fürsorgeprinzip • Rechts- & Geschäftsfähigkeit • Sachwalterschaft vs. Unterstützte Entscheidungsfindung • Unterstützungsmaßnahmen (persönliche Assistenz, Unterstützerkreis, etc. )
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Regelungen der Konvention Artikel 9 – 30 • alle wesentlichen Menschenrechte • Politische/zivile Rechte neben wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten Artikel 33 • Innerstaatliche Durchführung und Überwachung Artikel 34 • UN-Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 35 – 36 • Staatenprüfverfahren Fakultativprotokoll • Individualbeschwerdeverfahren
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Aufgaben der Vertragsstaaten • Rechte einhalten, fördern und schützen • Beachtung bei allen nachfolgenden Gesetzesbeschlüssen • Beachtung der Querschnittsmaterie – Zuständigkeit aller! • Schulung relevanter Berufsgruppen • Bewusstseinsbildung • Daten und Statistiken • Überwachungsgremien, auf Bundes- und auf Landesebene • Staatenberichte
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Der Monitoringausschuss • Basis Artikel 33 Abs 2 Konvention • Rechtsgrundlage § 13 Bundesbehinderten. G • Unabhängige Mitglieder • Überwachung der öffentlichen Verwaltung in Bundeskompetenz
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Der Monitoringausschuss Zusammensetzung • vier Vertreter. Innen der organisierten Menschen mit Behinderungen • ein/e Vertreter. In einer NGO aus dem Bereich Menschenrechte • ein/e Vertreter. In einer NGO aus dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit • ein/e Vertreter. In der wissenschaftlichen Lehre • +jeweils ein Ersatzmitglied
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Der Monitoringausschuss Arbeitsweise • Ehrenamt • Ca. 10 – 13 Sitzungen jährlich, davon 2 öffentliche Sitzungen (Partizipation/Transparenz) • Einzelfälle/Beschwerden zu Konventionsverletzungen • Stellungnahmen zu Gesetzen und Gesetzesentwürfen • Grundsätzliche Stellungnahmen • Ladung von Vertreter. Innen verschiedener Ressorts bei Bedarf
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Der Monitoringausschuss Selbstkritik • Einrichtung des Ausschusses in einem Ministerium (BMASK) • Kein eigenes selbst verwaltetes Budget Entspricht nicht vollständig den Pariser Prinzipien
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at © BIZEPS
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Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Die Umsetzung der Konvention in Österreich • Unterzeichnung der Konvention am 30. März 2006 (als einer der ersten Staaten) In Kraft getreten am 26. Oktober 2008 • Erläuternde parlamentarische Materialien zur Ratifizierung: „Den … Verpflichtungen wurde im Rahmen der österreichischen Rechtsordnung bereits weitestgehend entsprochen, sodass … keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen“ – erwies sich als Fehleinschätzung!
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Beispiele aus der österreichischen Realität • Bildung (Artikel 24 Konvention) • Arbeit (Artikel 27 Konvention) • Gleiche Anerkennung vor dem Recht/Selbstbestimmung (u. a. Artikel 12 Konvention)
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Bildung • Artikel 24 Konvention: Recht auf inklusive Bildung • Zweigleisiges Schulsystem (Allgemeine Sonderschulen neben Integration ins Regelschulsystem, Elternwahlrecht) • Knapp 50% Allgemeine Sonderschule • Integration vs. Inklusion • Bewusstsein für Problemlage und Reformbedarf • Ansätze eines partizipativen Reformprozesses • Planung erster Pilotprojekte
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Arbeit • Artikel 27 Konvention (Gleiches Recht auf Arbeit) • Deutliche Unterrepräsentierung am Arbeitsmarkt (Anteil an Arbeitslosenrate ca. 15%) • Ca. 19. 000 Menschen in Tagesstrukturen: - keine Erwerbsarbeit im engeren Sinn, - mangelnde versicherungsrechtliche Absicherung, - länderspezifische Unterschiede, • Pilotprojekte, Arbeitsgruppen • Diskussion: Ausweitung der persönliche Assistenz am Arbeitsplatz für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Gleiche Anerkennung vor dem Recht • Artikel 12 Konvention und Grundprinzip Selbstbestimmung • Recht, eigene Entscheidungen zu treffen vs. Sachwalterschaft • Ca. 60. 000 Personen unter Sachwalterschaft • Diskussion: Reform des bestehenden Sachwalterschaftsrechts • Vision: Ablösung durch ein System unterstützter Entscheidungsfindung
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Was ist nun anders? • Bewusstsein (Menschen, Institutionen, Politik, Medien) • Systematik im Vorantreiben behindertenpolitischer Themen (Schwachpunkt: Föderalismus) • Ansätze der Etablierung von partizipativen Prozessen • Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen mit 270 Maßnahmen über alle Ressorts verteilt – Querschnittscharakter Unumkehrbare Entwicklungsprozesse
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Monitoring. Ausschuss. at Für weitere Fragen: wurzinger. eu. recht@oear. or. at www. Monitoring. Ausschuss. at VIELEN DANK ! GRAZIE MILLE!
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