Umlegung Geschftsstelle Kreis Borken s d e u
Umlegung Geschäftsstelle Kreis Borken s d e u ne d wir an ffen l u Ba scha ge FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 1
Überblick § § § § Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Wer führt Umlegungsverfahren durch? Wer ist an der Umlegung beteiligt? Grundsätze der Umlegung Bewertung der Grundstücke Welche Vorteile bietet die Umlegung? Verfahrensablauf FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 2
Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? § Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 3
Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? § Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung § die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan) FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 4
Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? § Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung § die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan) FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 5
Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? § Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung § die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan) § Bebauung ist wegen der Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll möglich FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 6
Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? § Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung § die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan) § Bebauung ist wegen der Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll möglich è Abhilfe schafft eine Bodenordnung durch Umlegung FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 7
Umlegung bedeutet. . . §. . . alte Grenzen aufzuheben FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 8
Umlegung bedeutet. . . §. . . alte Grenzen aufzuheben FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 9
Umlegung bedeutet. . . §. . . alte Grenzen aufzuheben §. . . und neue Grenzen sinnvoll nach dem Bebauungsplan zu bilden (nach Lage, Form, Größe für bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet) FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 10
Umlegung bedeutet. . . §. . . alte Grenzen aufzuheben §. . . und neue Grenzen sinnvoll nach dem Bebauungsplan zu bilden (nach Lage, Form, Größe für bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet) FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 11
Wer führt die Umlegung durch? ð Der Rat der Gemeinde ordnet die Umlegung an. ð Der Rat wählt den Umlegungsausschuss. Der Umlegungsausschuss: § ist weisungsunabhängig und entscheidungsbefugt § besteht aus fünf Mitgliedern (3 Sachverständige und 2 Ratsmitglieder) § die Geschäftsstelle ist beim Kreis Borken eingerichtet FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 12
Wer führt die Umlegung durch? Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Kreis Borken Ansprechpartner für alle Beteiligten Erörterungsgespräche mit den Beteiligten FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 13 Vorbereitung der Entscheidungen Führung der Verwaltungsgeschäfte
Wer ist beteiligt? FB 62 – Andrea Grotendorst Grundstückseigentümer Rechtsinhaber nach Grundbuch, z. B. Bank mit Grundschuld, Person mit Wohnrecht Gemeinde, Bedarfs- und Erschließungsträger Rechtsinhaber außerhalb des Grundbuchs z. B. Pächter, Mieter Seite: 14
Grundsätze der Umlegung § Mindestens wertgleiche Zuteilung von Bauland § Grundflächen für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen (Straßen, Ausgleichsflächen. . . ) werden von allen Eigentümern zu gleichen Anteilen aufgebracht § Landzuteilung erfolgt im Verhältnis der Werte wie vor der Umlegung (z. B. Eigentümer hat vor Umlegung 8% des Wertes des Gesamtgebietes, nach Umlegung erhält er 8% des gesamten Baulandwertes) § Zuteilung erfolgt möglichst in gleicher Lage FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 15
Grundsätze der Umlegung - Mindestens wertgleiche Zuteilung von Bauland § Der Bodenwert vor Umlegung wird ermittelt und beschlossen z. B. 120, 00 EUR/m² § Der Wert der einzelnen Einwurfsgrundstücke wird ermittelt (Einwurfswert) z. B. 2. 000 m² X z. B. 120, 00 EUR/m² = 240. 000 EUR § Mindestens in dieser Höhe erhält der oder die Beteilige Baugrundstücke FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 16
Grundsätze der Umlegung - Straßen, öffentliche Grünflächen usw. werden zu gleichen Teilen aufgebracht - § vom Gesamtgebiet (Umlegungsmasse) werden die geplanten Straßen, Ausgleichsflächen. . . abgezogen und der Gemeinde zugeteilt § die verbleibende Fläche - das Bauland – erhalten die Beteiligten (Verteilungsmasse) § die Verteilungsmasse wird nach dem Verhältnis der Einwurfswerte vor der Umlegung verteilt FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 17
Grundsätze der Umlegung - Verhältnis der Grundstückswerte vor der Umlegung - § Berechnung des Gesamtwertes der Flächen vor der Umlegung 120 EUR/m² x 100. 000 m² § Berechnung des Baulandwertes nach der Umlegung (Wertsteigerung!) 180 EUR/m² x 70. 000 m² § § Wert eines Einwurfsgrundstücks 120 EUR/m² x 2. 000 m² (Einwurfswert) Anspruch auf Zuteilung (Sollanspruch) FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 18 180 EUR/m² x ? ? ? m² Beispie l = 12. 000 EUR + 5% = 12. 600. 000 EUR = 240. 000 EUR + 5% = 252. 000 EUR
Grundsätze der Umlegung - Zusammenfassung der finanziellen Grundsätze - § Anspruch auf mindestens wertgleiche l Beispie Zuteilung 240. 000 EUR § Anspruch auf weitere Zuteilung bis maximal zum Sollanspruch 252. 000 EUR § Wert der zugeteilten Flächen = Zuteilungswert 1. 375 m² X 180, 00 EUR/m² = 247. 500 EUR § Die Differenz zwischen Einwurfswert und Zuteilungswert erhalten oder zahlen Sie, im Bsp. : Zahlung von 7. 500 EUR FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 19
Grundsätze der Umlegung Beispie - Beispielberechnung - § Einwurfswert: 2. 000 m² x 120 EUR/m² = 240. 000 EUR § wertgleicher Anspruch: 240. 000 EUR : 180 EUR/m² = 1. 333 m² § Sollanspruch: 240. 000 EUR x 1, 05 = 252. 000 EUR : 180 EUR/m² = § tatsächliche Zuteilung: § Zuteilungswert: § Ausgleichsleistung: FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 20 1. 400 m² 1. 375 m² x 180 EUR/m² = 247. 500 EUR – 240. 000 EUR = 7. 500 EUR l
Wie kommt die Bewertung zustande? Beschluss des Umlegungsausschusses Zuteilungswerte für fertiges Bauland abgeleitet aus vergleichbaren Bodenrichtwerten / Vergleichspreisen für Bauland, z. B. 180 EUR/m² FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 21 Einwurfswerte für Rohbauland abgeleitet durch Abzug der geldlichen Vorteile, die Umlegung bringt / aus Vergleichspreisen, z. B. 120 EUR/m²
Wie kommt die Bewertung zustande? § Einwurfswert für Rohbauland = Baulandpreis minus geldliche Vorteile, die Umlegung bringt (Umlegungsvorteil): - Straßenlandvorteil - Ausgleichsflächenvorteil - eingesparte Kosten (Grundbuch, Vermessung, Notar) - Abzinsung wegen zeitlicher Verkürzung und früherer Aufschließung FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 22
Welche Vorteile bietet die Umlegung? § Bildung von nach Lage, Form und Größe bebaubaren Grundstücken § Gleichbehandlung aller Beteiligten § frühzeitige Bebauungsmöglichkeit § Umlegungsstelle = „neutrale“ Stelle, da sie nicht an Weisungen der Gemeinde gebunden ist § keine Enteignung sondern Tauschverfahren § wenig Aufwand für Eigentümer, da komplette Abwicklung durch Geschäftsstelle (Anträge, Grundbucheintragungen, . . . ) FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 23
Gemeinde Verfahrensablauf U-Ausschuss und Geschäftsstelle Anordnung (Rat) Planung Anhörung der Eigentümer Umlegungsbeschluss durch Umlegungsausschuss Sperre U-Vermerk Einleitung Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Aufstellung B-Plan Beschluss Verteilungsmaßstab und Werte Erörterungsgespräche B-Plan rechtskräftig muss kann § 76 -Regelung kann Vorzeitige Besitzeinweis. Durchführung Vermessung und Ausarbeitung Aufstellung des Umlegungsplans Eintritt Unanfechtbarkeit, gleichbedeutend mit Inkrafttreten Vollziehung des Umlegungsplans Berichtigung der öffentlichen Bücher Erschließung Baubeginn FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 24 Abschluss Umsetzung
Einleitung Planungsabsichten Umlegungsanordnung (Rat) Anhörung der Eigentümer Umlegungsbeschluss (Umlegungsausschuss UA) ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt oder in der Tageszeitung Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 25 Bestandskarte und Bestands. Verzeichnis erstellen öffentliche Auslegung im Rathaus, zuvor öffentliche Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung Verfügungs- und Veränderungssperre Eintrag des Umlegungsvermerks in Grundbuch und Kataster
Durchführung Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Beschluss des UA über Verteilungsmaßstab und Festsetzung der Einwurfs- und Zuteilungswerte Erörterungsgespräche mit allen Beteiligten Bebauungsplan rechtsverbindlich kann muss kann Vermessung des Umlegungsgebietes und Ausarbeitung der Vermessungssachen durch den Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster des Kreises Borken FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 26 Freiwillige Vorwegregelung gem. § 76 Bau. GB für einzelne Grundstücke Vorzeitige Besitzeinweisung der Stadt/Gemeinde in die Verkehrs- und Grünflächen
Abschluss Vermessung und Ausarbeitung Aufstellung des Umlegungsplans (Beschluss des UA) Einsichtnahme ist möglich Zustellung an alle Beteiligten ortsübl. Bekanntmachung des Beschlusses Eintritt der Unanfechtbarkeit Ortsübliche Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit bedeutet Inkrafttreten FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 27
Umsetzung Inkrafttreten - Vollziehung des Umlegungsplans Berichtigung der öffentl. Bücher Verschaffung der Besitz- und Nutzungsrechte - Finanzielle Abwicklung durch Stadt/Gemeinde Grundbuch und Liegenschaftskataster Erschließung des Baugebietes durch Stadt/Gemeinde (sofern nicht vorzeitig erfolgt) Baubeginn FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 28
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 29
Ansprechpartner Geschäftsstelle beim Kreis Borken Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster Burloer Straße 82 46325 Borken Fax: 02861/681 82 1700 Sebastian Walzog(Geschäftsführer) Tel. 02861/681 6450 Zimmer 2509 (Etage 5 A) E-Mail: s. walzog@kreis-borken. de Georg Feldmann Tel. 02861/681 6451 Zimmer 2507 (Etage 5 A) E-Mail: g. feldmann@kreis-borken. de FB 62 – Andrea Grotendorst Seite: 30
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