Tutorium zur Vorlesung Asyl und Aufenthaltsrecht Refugee Law

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Tutorium zur Vorlesung „Asyl- und Aufenthaltsrecht“ Refugee Law Clinic Leipzig e. V. So. Se

Tutorium zur Vorlesung „Asyl- und Aufenthaltsrecht“ Refugee Law Clinic Leipzig e. V. So. Se 2017 Herzlich Willkommen!

Zielstellung der Veranstaltung Qualifizierung der Teilnehmer*innen bezüglich der für den Gang der Vorlesung „Asyl-

Zielstellung der Veranstaltung Qualifizierung der Teilnehmer*innen bezüglich der für den Gang der Vorlesung „Asyl- und Aufenthaltsrecht – Rechtliche Grundlagen der Flüchtlingsberatung“ relevanten Grundlagen des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts. Besuch der Tutorien ist nicht verpflichtend für Asylverfahrensberatung für die RLCL oder für Anerkennung der Vorlesung in nicht-juristischen Studiengängen. Wissen kann auch selbstständig erworben werden. 2 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Ablauf Termin 1: • Handlungsformen der Verwaltung und Verwaltungsaktslehre • Übungseinheit: Erkennen von Regelungsinhalt

Ablauf Termin 1: • Handlungsformen der Verwaltung und Verwaltungsaktslehre • Übungseinheit: Erkennen von Regelungsinhalt und –art (belastend – begünstigend) Termin 2: • Überblick Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Verwaltungsakte allgemein im Verwaltungsverfahren und speziell im Asylverfahren • Verwaltungsprozessrecht: Instanzenzug und Grundzüge des Klageverfahrens, Anfechtungs/Verpflichtungssituation • Übungseinheit: Erkennen von Anfechtungs-/ Verpflichtungssituation anhand von Bescheiden 3 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Ablauf Termin 3: • Verwaltungsprozessrecht: Eilrechtsschutz – Wirkung und Arten, § 80 V Vw.

Ablauf Termin 3: • Verwaltungsprozessrecht: Eilrechtsschutz – Wirkung und Arten, § 80 V Vw. GO (Fristen, Begründetheitsmaßstab, Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Vw. GO), § 123 Vw. GO • Übungseinheit: Erkennen von Erforderlichkeit und Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes Termin 4: • Verwaltungsprozessrecht: Fristberechnung, Zustellung im Asylverfahren, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand • Übungseinheit: Fristberechnung und Zustellung 4 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Handlungsformen der Verwaltung z. B Verwaltung kauft Papier z. B Streifenfahrt, behördliche Warnungen, Betrieb

Handlungsformen der Verwaltung z. B Verwaltung kauft Papier z. B Streifenfahrt, behördliche Warnungen, Betrieb einer Kläranlage z. B sächsische Vw. V „Unterbringung und soziale Betreuung“ für Asylsuchende z. B Benutzungssatzung Freibad z. B Bafög-Bescheid, Baugenehmigung 5 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V. z. B zum Abschluss öff. -rechtl. Verträge

Wichtige Gesetze im Verwaltungsrecht Verwaltungsverfahrensgesetz – Vw. Vf. G → regelt das behördliche Verwaltungsverfahren

Wichtige Gesetze im Verwaltungsrecht Verwaltungsverfahrensgesetz – Vw. Vf. G → regelt das behördliche Verwaltungsverfahren Verwaltungsgerichtsordnung – Vw. GO → regelt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten (Details in Termin 2 - 4) Verwaltungszustellungsgesetz – Vw. ZG → regelt Art und Weise der „Zustellung“ von Verwaltungsakten (Details im Termin 3) 6 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre § 35 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz regelt den Begriff des Verwaltungsaktes (VA): „Verwaltungsakt ist

Verwaltungsaktslehre § 35 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz regelt den Begriff des Verwaltungsaktes (VA): „Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. “ = materielle Voraussetzungen für Vorliegen eines VA 7 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre Formale Erkennungszeichen für Vorliegen eines VAs: Bezeichnung als „Bescheid“ beigefügte „Rechtsbehelfsbelehrung“ (RBB) →

Verwaltungsaktslehre Formale Erkennungszeichen für Vorliegen eines VAs: Bezeichnung als „Bescheid“ beigefügte „Rechtsbehelfsbelehrung“ (RBB) → wenn ein solcher „formeller VA“ vorliegt, hat die Verwaltung den Rechtsscheins eines VAs gesetzt und damit ist der in der RBB bezeichnete/von der Verwaltungsgerichtsordnung (Vw. GO) gegen einen solchen VA vorgesehene Rechtsschutz zulässig, selbst wenn es sich materiell gar nicht um einen VA handeln sollte 8 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre Wenn keine formellen Erkennungszeichen vorliegen, muss anhand § 35 S. 1 Vw. Vf.

Verwaltungsaktslehre Wenn keine formellen Erkennungszeichen vorliegen, muss anhand § 35 S. 1 Vw. Vf. G geprüft werden, ob es sich um einen VA handelt: (1) „Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme einer Behörde“ (2) „zur Regelung. . “ (3) „. . eines Einzelfalls“ (4) „auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts“ (5) „die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. “ 9 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre Wenn keine formellen Erkennungszeichen vorliegen, muss anhand § 35 S. 1 Vw. Vf.

Verwaltungsaktslehre Wenn keine formellen Erkennungszeichen vorliegen, muss anhand § 35 S. 1 Vw. Vf. G geprüft werden, ob es sich um einen VA handelt: (1) „Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme einer Behörde“ Liegt eine hoheitliche Maßnahme vor? Stadtverwaltungsangestellte kauft Drucker für Arbeitsplatz (-) keine „hoheitliche Maßnahme“, sondern privatrechtl. Kaufvertrag Polizist kauft sich eine Bratwurst (-) handelt als Privatperson, nicht als „Behörde“ 10 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre EXKURS - „Behörden“ im Asyl-und Aufenthaltsrecht: Bundesamt für Migration und Flucht – BAMF

Verwaltungsaktslehre EXKURS - „Behörden“ im Asyl-und Aufenthaltsrecht: Bundesamt für Migration und Flucht – BAMF Prüft Asylantrag (Antragstellung, Anhörung, Bescheiderlass) Stellt bei Antragstellung die erste Aufenthaltsgestattung (bei Folgeanträgen: nur Duldung) aus Zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz – ZAB Unterhält Erstaufnahmeeinrichtung (EA) in Chemnitz, Leipzig und Dresden Verteilung der Asylsuchenden innerhalb Sachsens und Erlass der entsprechenden Zuweisungsbescheide Organisation und Durchführung von Abschiebungen (dabei Kooperation mit örtlichen Ausländerbehörden und Polizei) (ZAB und auch Ausländerbehörde müssen vor Abschiebung Vorliegen inländischer Abschiebungshindernisse wie Reiseunfähigkeit prüfen!) 11 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre EXKURS - „Behörden“ im Asyl-und Aufenthaltsrecht: Ausländerbehörde Verlängerung der Aufenthaltsgestattung Erteilung von Aufenthaltstiteln

Verwaltungsaktslehre EXKURS - „Behörden“ im Asyl-und Aufenthaltsrecht: Ausländerbehörde Verlängerung der Aufenthaltsgestattung Erteilung von Aufenthaltstiteln aller Art Organisation freiwilliger Ausreise Erteilung/Verlängerung von Duldungsbescheinigungen Sozialamt Bewilligung von Leistungen nach Asylbl. G (insb. Lebenshaltungskosten, Sonderbedarfe, medizin. Versorgung) Organisation der Unterbringung innerhalb Leipzigs Entscheidung über Anträge auf Umverteilung innerhalb Leipzigs insb. über Anträge auf dezentrale Unterbringung 12 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre „zur Regelung. . “ Handeln muss auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet sei

Verwaltungsaktslehre „zur Regelung. . “ Handeln muss auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet sei Rechtsfolge = Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung von Rechten und/oder Pflichten Liegt eine Regelung vor? Behörde erteilt Auskunft über Rechtslage (-), da keine Rechtsfolge Behörde hört Bauunternehmer im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens an (-), da keine Rechtsfolge Polizei erteilt Platzverweis (+), da Rechtsfolge in Gestalt eines Verbots 13 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre „. . eines Einzelfalls“ = konkret-individuelle Regelung Liegt eine Einzelfallregelung vor? Baugenehmigung für

Verwaltungsaktslehre „. . eines Einzelfalls“ = konkret-individuelle Regelung Liegt eine Einzelfallregelung vor? Baugenehmigung für konkretes Bauvorhaben (+), da Bauen nur für dieses individuelle Vorhaben erlaubt wird Stadt verbietet Grillen in Parks per Satzung (-), da für alle Parks und alle Benutzer*innen (abstrakt-generell) [ACHTUNG: § 35 S. 2 Vw. Vf. G „Allgemeinverfügung“: „Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. “ Beispiel: Verkehrszeichen → regelt die Benutzung der Straße durch die jeweiligen Verkehrsteilnehmer, generell-konkrete Regelung, konkret: Straße, generell: alle Benutzer*innen] 14 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre „auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts“ → Abgrenzung richtet sich nach Zuordnung der

Verwaltungsaktslehre „auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts“ → Abgrenzung richtet sich nach Zuordnung der Rechtsgrundlage der jeweiligen behördlichen Maßnahme Es existieren mehrere Theorien zur Abgrenzung: Subordinationstheorie, Interessentheorie, modifizierte Subjekt- bzw. Sonderrechtstheorie 15 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre Subordinationstheorie = Norm gehört zum öffentlichen Recht, wenn sie zu einem Über-Unterordnungsverhältnis des

Verwaltungsaktslehre Subordinationstheorie = Norm gehört zum öffentlichen Recht, wenn sie zu einem Über-Unterordnungsverhältnis des Bürgers gegenüber der Behörde führt Interessentheorie = Norm gehört zum öffentlichen Recht, wenn und soweit sie der Durchsetzung öffentlicher Interessen dient modifizierte Subjekttheorie bzw. Sonderrechtstheorie = Norm gehört zum öffentlichen Recht, wenn sie auf der Tatbestands- oder Rechtsfolgenseite ausschließlich einen Träger öffentlicher Gewalt einseitig berechtigt oder verpflichtet (Abgrenzung zum für jedermann geltenden Zivilrecht) 16 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre „die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. “ Liegt Außenwirkung vor? Behördenleiter*in

Verwaltungsaktslehre „die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. “ Liegt Außenwirkung vor? Behördenleiter*in weist Sachbearbeiter*in an, über einen Antrag in bestimmter Weise zu entscheiden (-), da unmittelbar nur für Sachbearbeiter*in verpflichtend, erst die tatsächlich an die/den Antragsteller*in gerichtete Entscheidung hat Außenwirkung 17 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre Kurzübung: 18 Liegt ein VA vor? Warum? Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre Kurzübung: 18 Liegt ein VA vor? Warum? Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre Kurzübung: 19 Liegt ein VA vor? Warum? Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre Kurzübung: 19 Liegt ein VA vor? Warum? Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre vorbereitende Verfahrenshandlungen dienen der Durchführung des Verwaltungsverfahrens zum Erlass des VAs und sind

Verwaltungsaktslehre vorbereitende Verfahrenshandlungen dienen der Durchführung des Verwaltungsverfahrens zum Erlass des VAs und sind keine eigenständigen Verwaltungsakte → Siehe § 44 a Vw. GO • 20 Beispiele: Ladung zur Anhörung Aufforderung des BAMF, das Verfahren zu betreiben gemäß § 33 Asyl. G Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre Wirksamkeit von Verwaltungsakten geregelt in § 43 Vw. Vf. G: (1) Ein Verwaltungsakt

Verwaltungsaktslehre Wirksamkeit von Verwaltungsakten geregelt in § 43 Vw. Vf. G: (1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. (2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. (3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. 21 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre Bekanntgabe von Verwaltungsakten Geregelt in § 41 Vw. Vf. G: (1)Ein Verwaltungsakt ist

Verwaltungsaktslehre Bekanntgabe von Verwaltungsakten Geregelt in § 41 Vw. Vf. G: (1)Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden. (2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. […] (5) Vorschriften über die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes mittels Zustellung bleiben unberührt. 22 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre Zustellung von Verwaltungsakten ist eine besondere Form der Bekanntgabe (z. B. durch Post

Verwaltungsaktslehre Zustellung von Verwaltungsakten ist eine besondere Form der Bekanntgabe (z. B. durch Post mittels Postzustellungsurkunde) und ist in den Verwaltungszustellungsgesetzen (Vw. ZG) des Bundes bzw. der Bundesländer geregelt Wenn Grundlage für Erlass und Zustellung eines VAs eine Bundesnorm ist, gilt Vw. ZG Bund Wenn Grundlage eine Landesnorm ist, dann Vw. ZG des Bundeslands § 10 Asyl. G: besondere Zustellungsvorschriften im Asylverfahren! 23 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Verwaltungsaktslehre EXKURS: Nebenbestimmungen § 36 Vw. Vf. G regelt, wann VAs mit Nebenbestimmungen versehen

Verwaltungsaktslehre EXKURS: Nebenbestimmungen § 36 Vw. Vf. G regelt, wann VAs mit Nebenbestimmungen versehen werden können Arten: Befristung, Bedingung, Widerrufsvorbehalt und Auflage Beispiele: • 24 Befristung eines Aufenthaltstitels bei Flüchtlingsanerkennung auf max. 3 Jahre (§ 26 I 1 Aufenth. G) Auflagen zur Aufenthaltsgestattung nach § 60 Asyl. G: Strittig, ob Nebenbestimmung oder eigener VA: politische Betätigungsverbote etwa ein Verbot der Teilnahme an politischen Demonstrationen zur Verhinderung von Gewalttätigkeiten politisch Rivalisierender (Hier gilt auch§ 47 Aufenth. G!) Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Übungseinheit FRAGE: Welche Regelungen sind im jeweiligen Bescheid enthalten? Bearbeitung in 4 Gruppen (15

Übungseinheit FRAGE: Welche Regelungen sind im jeweiligen Bescheid enthalten? Bearbeitung in 4 Gruppen (15 min) Danach kurze Auswertung der Ergebnisse (je 5 min) 25 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Übungseinheit Auswertung kurze Vorstellung der „Ergebnisse“ je 5 min Gruppe 1: einfach unbegründet Gruppe

Übungseinheit Auswertung kurze Vorstellung der „Ergebnisse“ je 5 min Gruppe 1: einfach unbegründet Gruppe 2: offensichtlich unbegründet Gruppe 3: Anerkennung nationaler Abschiebungsverbote Gruppe 4: unzulässig – Dublin 26 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Übungseinheit Auswertung Vorbemerkung: → Entscheidungsabschnitt in Bescheid heißt „Tenor“ (meist gekennzeichnet durch Nummerierung und

Übungseinheit Auswertung Vorbemerkung: → Entscheidungsabschnitt in Bescheid heißt „Tenor“ (meist gekennzeichnet durch Nummerierung und optische Hervorhebung) 27 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Übungseinheit - Auswertung Gruppe 1: einfach unbegründet Regelungen: Nr. 1 – Ablehnung des Flüchtlingsstatus*

Übungseinheit - Auswertung Gruppe 1: einfach unbegründet Regelungen: Nr. 1 – Ablehnung des Flüchtlingsstatus* Nr. 2 – Ablehnung der Asylberechtigung* Nr. 3 – Ablehnung des sog. subsidiären Schutzes Nr. 4 – Ablehnung nationaler Abschiebungsverbote Nr. 5 – Aufforderung zur Ausreise innerhalb Frist von 30 Tagen und andernfalls Androhung der Abschiebung nach Pakistan oder anderen aufnahmebereiten Staat *Prüfungsreihenfolge eigtl. Asyl vor Flüchtlingsschutz, aber in Praxis ist Flüchtlingsstatus häufiger, daher oft verdrehte Reihenfolge in Bescheiden 28 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Übungseinheit - Auswertung Gruppe 2: offensichtlich unbegründet Regelungen: Nr. 1 – Ablehnung des Flüchtlingsstatus

Übungseinheit - Auswertung Gruppe 2: offensichtlich unbegründet Regelungen: Nr. 1 – Ablehnung des Flüchtlingsstatus als offensichtlich* unbegr. Nr. 2 – Ablehnung der Asylberechtigung als offensichtl. * unbegr. *„Offensichtlichkeit“ der Unbegründetheit hat im Asyl. R eigene Regelungswirkung, da insb. verkürzte Rechtsschutzfristen → Details Termin 3 & 4! Nr. 3 – Ablehnung des subsidiären Schutzes Nr. 4 – Ablehnung von Abschiebungsverbote Nr. 5 – Aufforderung zur Ausreise innerhalb einer Woche und andernfalls Androhung der Abschiebung nach Indien oder anderen Aufnahmebereiten Staat Nr. 6 – Gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot 29 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Übungseinheit - Auswertung Gruppe 3: Anerkennung nationaler Abschiebungsverbote Regelungen: Nr. 1 – Ablehnung der

Übungseinheit - Auswertung Gruppe 3: Anerkennung nationaler Abschiebungsverbote Regelungen: Nr. 1 – Ablehnung der Asylberechtigung Nr. 2 – Ablehnung des Flüchtlingsstatus Nr. 3 – Ablehnung subsidiärer Schutz Nr. 4 – Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 Aufenth. G 30 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.

Übungseinheit - Auswertung Gruppe 4: unzulässig – Dublin Regelungen: Nr. 1 – Ablehnung des

Übungseinheit - Auswertung Gruppe 4: unzulässig – Dublin Regelungen: Nr. 1 – Ablehnung des Asylantrags als „unzulässig“ heißt BAMF hat Asylgesuch aus formalen Gründen gar nicht geprüft! Grund: Nach Dublin-VO sei BRD nicht zuständig, sondern Ungarn. ) Nr. 2 - Abschiebungsverbote liegen nicht vor Nr. 3 –Anordnung der Abschiebung nach Italien (nicht bloß An. DROHUNG, sondern sofort Anordnung. Grund: Asyl. G sieht für Überstellung in anderen Dublin-Staat keine freiwillige Ausreise* vor) 31 Refugee Law Clinic Leipzig. e. V.