Truppmannausbildung Teil 2 Objektkunde Brandsicherheitsdienst Objektkunde Brandsicherheitsdienst Lernziel
Truppmannausbildung Teil 2 Objektkunde - Brandsicherheitsdienst
Objektkunde - Brandsicherheitsdienst Lernziel ¨ Die Teilnehmer müssen einen Brandsicherheitsdienst unter Anweisung und entsprechend ihrer Funktion selbstständig durchführen können. 12. 3 10/2020 Ausbildungsleitfaden Truppausbildung - Truppmannausbildung Teil 2 -2 -
Objektkunde - Brandsicherheitsdienst Inhalt der Ausbildungseinheit ¨ Einleitung ¨ Aufgaben des Brandsicherheitsdienstes ¨ Organisation des Brandsicherheitsdienstes ¨ Aufgaben vor, während und nach einer Veranstaltung ¨ Aufgaben bei einem Brand oder einer sonstigen Gefahr 12. 3 10/2020 Ausbildungsleitfaden Truppausbildung - Truppmannausbildung Teil 2 -3 -
Objektkunde - Brandsicherheitsdienst Rechtsgrundlage ¨ HBKG § 17 - Brandsicherheitsdienst • (1) Für Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre (Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Märkte und vergleichbare Veranstaltungen), kann ein Brandsicherheitsdienst angeordnet werden. • (2) Der Brandsicherheitsdienst wird von der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde geleistet. Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes bestimmt die Leitung der Feuerwehr. In Betrieben mit einer Werkfeuerwehr übernimmt diese den Brandsicherheitsdienst und deren Leitung bestimmt dessen Art und Umfang. Feuerwehren, die über eine amtliche Anerkennung verfügen, können im Einzelfall zugelassen werden. • (3) Für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes werden Gebühren nach örtlichen Gebührenordnungen erhoben. 12. 3 10/2020 Ausbildungsleitfaden Truppausbildung - Truppmannausbildung Teil 2 -4 -
Objektkunde - Brandsicherheitsdienst Aufgaben des Brandsicherheitsdienstes ¨ Einhaltung der Brandschutzvorschriften überprüfen ¨ Einhaltung der für die Veranstaltung festgelegten Schutzmaßnahmen überprüfen ¨ im Gefahrfall die Rettung anwesender Personen einleiten ¨ Entstehungsbrände bekämpfen 12. 3 10/2020 Ausbildungsleitfaden Truppausbildung - Truppmannausbildung Teil 2 -5 -
Objektkunde - Brandsicherheitsdienst Organisation des Brandsicherheitsdienstes ¨ Festlegungen für den Brandsicherheitsdienst sind: • Stärke des Brandsicherheitsdienstes • Namen des Leiters Brandsicherheitsdienst und Namen der Posten • zu tragende Dienstkleidung oder persönliche Schutzausrüstung • zusätzlich mitzuführende Ausrüstung, zum Beispiel Feuerlöscher, … • Dienstbeginn und Dienstende sowie eventuelle Ablösungen • Aufgaben und Pflichten vor, während und nach der Veranstaltung • Name, Adresse und Telefonnummer des Veranstalters • Art und Ablauf der Veranstaltung • gegebenenfalls Informationen zu feuergefährlichen Handlungen 12. 3 10/2020 Ausbildungsleitfaden Truppausbildung - Truppmannausbildung Teil 2 -6 -
Objektkunde - Brandsicherheitsdienst Aufgaben vor der Veranstaltung ¨ Brandsicherheitsdienst rechtzeitig zur festgesetzten Zeit am Veranstaltungsort beginnen ¨ Leiter des Brandsicherheitsdienstes • Dienstbeginn der zuständigen Leitstelle melden • beim Veranstalter beziehungsweise dessen Beauftragten melden • sich mit gegebenenfalls anwesenden Organisationen und Diensten (Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Ordnungsdienst, …) absprechen • Posten des Brandsicherheitsdienstes in ihre Aufgaben und in die Handlungsabläufe der Veranstaltung einweisen 12. 3 10/2020 Ausbildungsleitfaden Truppausbildung - Truppmannausbildung Teil 2 -7 -
Objektkunde - Brandsicherheitsdienst Aufgaben vor der Veranstaltung ¨ Rundgang durch den Veranstaltungsbereich durchführen ¨ Überprüfungen: • Anfahrts- und Zufahrtswege, Bewegungsflächen, … • Rettungswege, Notausgänge, … • Löschgeräte, tragbare Feuerlöscher, Wandhydranten, … • Feuerschutz- und Rauchschutztüren, Sicherheitsbeleuchtung, … • Sicherheitsvorkehrungen für feuergefährliche Handlungen, … • Rauchverbote 12. 3 10/2020 Ausbildungsleitfaden Truppausbildung - Truppmannausbildung Teil 2 -8 -
Objektkunde - Brandsicherheitsdienst Aufgaben während der Veranstaltung ¨ Einhaltung der Brandschutzvorschriften und Freihalten der Sicherheitseinrichtungen überprüfen ¨ Postenplätze im Veranstaltungsbereich einnehmen, dabei keine Handlungen stören ¨ regelmäßige Kontrollgänge auf Veranstaltungsgeländen durchführen ¨ Handlungen oder Veranstaltung nur bei Gefahr stören, unterbrechen oder abbrechen 12. 3 10/2020 Ausbildungsleitfaden Truppausbildung - Truppmannausbildung Teil 2 -9 -
Objektkunde - Brandsicherheitsdienst Aufgaben nach der Veranstaltung ¨ Rundgang durch den Veranstaltungsbereich durchführen ¨ Leiter des Brandsicherheitsdienstes • Wachbericht erstellen • beim Veranstalter beziehungsweise dessen Beauftragten abmelden • Dienstende der zuständigen Leitstelle melden ¨ Brandsicherheitsdienst zur festgelegten Zeit beenden 12. 3 10/2020 Ausbildungsleitfaden Truppausbildung - Truppmannausbildung Teil 2 -10 -
Objektkunde - Brandsicherheitsdienst Aufgaben bei einem Brand oder einer sonstigen Gefahr ¨ zuerst und sofort die zuständige Leitstelle alarmieren ¨ Lage erkunden ¨ Entstehungsbrand bekämpfen ¨ Lösch- und Sicherheitseinrichtungen auslösen ¨ nachrückende Einsatzkräfte einweisen ¨ gegebenenfalls erforderliche Räumung prüfen 12. 3 10/2020 Ausbildungsleitfaden Truppausbildung - Truppmannausbildung Teil 2 -11 -
Objektkunde - Brandsicherheitsdienst Zusammenfassung ¨ Die Teilnehmer müssen einen Brandsicherheitsdienst unter Anweisung und entsprechend ihrer Funktion selbstständig durchführen können. Erfolgskontrolle ¨ Aufgaben des Brandsicherheitsdienstes ¨ Organisation des Brandsicherheitsdienstes ¨ Aufgaben vor, während und nach einer Veranstaltung ¨ Aufgaben bei einem Brand oder einer sonstigen Gefahr Beantwortung von Fragen ¨ … 12. 3 10/2020 Ausbildungsleitfaden Truppausbildung - Truppmannausbildung Teil 2 -12 -
- Slides: 12