Truppmann Teil 2 GERTE ZUR TECHNISCHEN HILFE berarbeitet
Truppmann Teil 2 GERÄTE ZUR TECHNISCHEN HILFE Überarbeitet 05/2016
Fw. DV 3 Truppmann Teil 2 Die Feuerwehrdienstvorschrift Fw. DV 3 regelt die Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. Sie regelt folgende Maßnahmen: -Gefahrenabwehr für Leben, Gesundheit und Sachwerte -Aufteilung der Mannschaft -Vorgehensweise im Technischen Hilfeleistungseinsatz Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Rettungsgrundsatz Truppmann Teil 2 Ø Erkunden Ø Sichern Ø Zugang schaffen Ø Lebensrettende Sofortmaßnahmen Ø Befreien Ø Transportfähigkeit herstellen Ø Folgearbeiten Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Definition Rettungsgeräte sind Geräte, die geeignet sind, Menschen und Tiere aus einem Gefahrenbereich herauszuführen oder aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage zu befreien. Überarbeitet 05/2016
Truppmann Teil 2 Geräte zur Technischen Hilfe -Spreizer SP 30 LS SP 49 SP 60 - Schere S 30 S 90 S 180 S 270 - Rettungszylinder RZ 1 -RZ 3 - Hebesatz H 1 und H 2 - Hebekissen V 1 - V 31 -Aggregate Stromerzeuger, Pumpen, usw -Sonstiges Motorsäge, Rollgliss, Greifzug, Stemmeisen usw. Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Werkzeug Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Werkzeug Folgende Werkzeuggrundausstattung sollte auf jedem Feuerwehrfahrzeug verladen sein: -Schraubenschlüssel von 10 mm bis 27 mm -Schraubendreher (Kreuz-Schlitz) verschiedene Größen -Verschieden Zangenarten (Seitenschneider, Beißzange, Spitzzange) -Rohrzange -Hammer (verschiedene Größen) -Zollstock Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Werkzeug Merke: Alle Werkzeuge sollten nach Möglichkeit Isoliert und voll funktionsfähig sein. Beim Arbeiten mit allen Werkzeugen ist auf komplett angelegte Schutzkleidung zu achten. Bei Arbeiten mit Infektionsrisiko ist auf zusätzliche Schutzausrüstung zu achten Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Werkzeug Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Werkzeug Brechstangen: Es ist darauf zu achten, dass verschiedene Größen und Arten von Brecheisen an einer Einsatzstelle vorhanden sind. Viele kleine Technische-Hilfe Einsätze können mit diesen Werkzeugen bewältigt werden Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Werkzeuge zur Scheibenentfernung Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Werkzeuge zur Scheibenentfernung Federkörner: Vor dem Einsatz des Federkörners muss die zu entfernende Scheibe vollflächig abgeklebt werden. Messer: Bei Arbeiten mit Messern muss auf ausreichenden Schnittschutz geachtet werden. Glasmaster: Einsatzkräfte und Patient müssen gegen feinen Glasstaub geschützt werden. Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Unterbaumaterial Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Unterbaumaterial Bei jedem Technischem-Hilfe-Einsatz muss ausreichend Abstütz und Unterbaumaterial vorhanden sein. Dazu gehören in Größe und Form verschiedene Hölzer und Keile. Es sollte wenn möglich nur Hartholz verwendet werden. Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Hydraulische Rettungsgeräte Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Hydraulische Rettungsgeräte Spreizer: Die am häufigsten verwendeten Spreizer in den Feuerwehren sind Geräte der Firmen Weber, Lukas und Holmatro. Spreiz und Zugkräfte sind Typen und Herstellerabhängig. Jede Gemeinde muss in ihrer Feuerwehr das den Gegebenheiten entsprechende Rettungsgerät vorhalten. Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Hydraulische Rettungsgeräte Truppmann Teil 2 Spreizer SP 30 LS Technische Daten Spreizkraft an der Spitze 36 bis 41 KN Spreizkraft Arbeitsbereich 67 bis 76 KN Zugkraft 38 KN Spreizweg 610 mm Gewicht 19, 5 kg Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Spreizer SP 49 Technische Daten Spreizkraft an der Spitze bis 54 KN Spreizkraft Arbeitsbereich bis 330 KN Zugkraft 101 KN Spreizweg 710 mm Gewicht 19, 9 kg Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Spreizer SP 60 Technische Daten Spreizkraft an der Spitze 68 bis 95 k. N Spreizkraft Arbeitsbereich 68 bis 245 KN Zugkraft 110 KN Spreizweg 810 m Gewicht 24, 9 kg Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Hydraulische Rettungsgeräte Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Hydraulische Rettungsgeräte Truppmann Teil 2 Scheren: Die am häufigsten verwendeten Scheren in den Feuerwehren sind Geräte der Firmen Weber, Lukas und Holmatro. Im Bereich der Schneidetechnik (Messerform) wird von allen Herstellern eine ständige Weiterentwicklung durchgeführt. Jede Gemeinde muss in ihrer Feuerwehr das den Gegebenheiten entsprechende Rettungsgerät vorhalten. Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Schneidgerät S 270 Technische Daten Öffnungsweite 280 mm Max. Schneidleistung bei Rundmaterial 36 mm Max. Schneidkraft 699 KN Gewicht 17 kg Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Schneidgerät S 180 Technische Daten Öffnungsweite 185 mm Max. Schneidleistung bei Rundmaterial 30 mm Gewicht 13, 5 kg Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Hydraulische Rettungsgeräte Truppmann Teil 2 Schneidgerät S 30 Technische Daten Überarbeitet 05/2016 Öffnungsweite 33 mm Max. Schneidleistung bei Rundmaterial 15 mm Gewicht 2, 5 kg
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Hydraulische Rettungsgeräte der Firma Weber arbeiten mit 630 bar Betriebsdruck!!! Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Hydraulische Rettungsgeräte Truppmann Teil 2 Sonderausführung Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Hydraulische Rettungsgeräte Truppmann Teil 2 Sonderausführung Kombigerät: Bei diesem Gerät handelt es sich um eine Schere mit der Spreizarbeiten ausgeführt werden können. Nachteil: geringere Spreizkraft, geringere Hubhöhe Akkugeräte: Diese Geräte sind Stromunabhängig und flexibel einsetzbar. Nachteil: Eingeschränkte Arbeitszeit. Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Hydraulische Rettungsgeräte Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Hydraulische Rettungsgeräte Rettungszylinder: Rettungszylinder unterscheiden sich durch ihre Druck bzw. Zugkraft sowie durch ihre Länge und Form. Bei vielen Technischen-Rettungseinsätzen ist eine ausreichende Anzahl von Rettungszylindern zwingend erforderlich Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Hydraulische Rettungsgeräte Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Hydraulische Rettungsgeräte Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Hydraulische Rettungsgeräte Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Rettungszylinder RZ 1 - 3 RZ 3 Truppmann Teil 2 RZ 2 Technische Daten RZ 1 - 850 RZ 2 - 1250 120 k. N 29 k. N Anfangslänge 530 mm 750 mm 1100 mm Endlänge 850 mm 1250 mm 1600 mm Gewicht 12, 5 kg 16 kg 18, 5 kg Druckkraft Zugkraft Überarbeitet 05/2016 RZ 3 - 1600
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Hydraulische Rettungsgeräte Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Hydraulische Rettungsgeräte Truppmann Teil 2 Hebesatz H 1/H 2: Fabrikat WEBER, bestehend aus einfachwirkenden Hydrozylindern mit Hubkräften von 80 und 150 KN, DIN 14800, T 6. Bestehend aus 2 Holzkästen mit 32 Teilen. Maße (Lx. Bx. H) je Kasten: ca. 700 x 400 x 220 mm Gewicht: ca. 98 kg. Hebesatz wird in einer weiteren Ausbildung genauer vorgestellt! Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Elektrisch betriebene Geräte Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Elektrisch betriebene Geräte Tauchpumpen: Tauchpumpen werden ausschließlich zum leerpumpen vollgelaufener Räume benutzt. (Niemals zur Wasserförderung bei Brandeinsätzen) Förderleistung und Betriebsart ist Herstellerabhängig. Merke: Tauchpumpen werden ausschließlich über Feuerwehrzugelassenen Stromaggregate betrieben Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Elektrisch betriebene Geräte Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Elektrisch betriebene Geräte Elektrotrennschleifer: Diese Geräte werden zum durchtrennen und entfernen verschiedener Metalle benutzt. Größe und Leistung sind Herstellerabhängig. Achtung: Einsatzkräfte und Unfallopfer müssen gegen Funkenflug geschützt werden. Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Motor betriebene Geräte Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Motor betriebene Geräte Motortrennschleifer: Diese Geräte werden zum durchtrennen bzw. entfernen verschiedener Metalle und Betonteile benutzt. Größe und Leistung sind Herstellerabhängig. Achtung: Einsatzkräfte und Unfallopfer müssen gegen Funkenflug geschützt werden. Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Motor betriebene Geräte Motortrennschleifer: Das 3 k. W-STIHL-Trennschleifgerät für Stahl, Beton, Stein, Gussrohre, Asphalt und ähnliche Materialien hat ein Gewicht inkl. Trennscheibe von 11 kg. Die maximale Schnitttiefe liegt bei 100 oder 125 mm, je nach verwendeter Scheibe von 300 oder 350 mm. Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Kettensägen Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Kettensägen: Bei der Feuerwehr sind motorbetriebene und elektrischbetriebene Kettensägen zugelassen. Es ist darauf zu achten das die dem Einsatz entsprechende Kettensäge verwendet wird. Achtung: Es ist eine Zusatzausrüstung zwingend erforderlich. Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Pneumatische Rettungsgeräte Truppmann Teil 2 Hebekissen Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Pneumatische Rettungsgeräte Truppmann Teil 2 Es ist immer darauf zu achten das die zuhebende Last unterbaut wird und das Kissen gegen wegrutschen gesichert ist Kommando: AUF und AB Das Kommando gibt immer nur einer!!! Überarbeitet 05/2016 Bei mehreren Kissen ist die Farbe des Luftschlauches vor das Kommando zusetzten Bsp. Rot Auf
Geräte zur Technischen Hilfe Pneumatische Rettungsgeräte: Truppmann Teil 2 Bezeichnung nach DIN: V 1 - V 85 Nenndruck: 10 bar Überarbeitet 05/2016 Einschubmaß: 2, 5 cm Nennhub: 7, 5 – 52 cm Nennkraft: V 12 = 11, 6 t V 14 = 14, 2 t V 22 = 21, 6 t V 28 L = 27, 7 t V 29 = 28, 9 t V 41 = 40, 9 t
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Geräte zur Höhen und Tiefenrettung Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Geräte zur Höhen und Tiefenrettung Rollgliss: Ein Rollgliss ist ein aus Baugruppen zusammengestelltes Sicherungssystem zum Retten von Personen aus Höhen und Tiefen. Je nach Anforderungen sind Umlenkrollen für die Reduzierung der Zugkräfte auf der Lastseite möglich. Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Geräte zur Höhen und Tiefenrettung Rollgliss Top R 350 ST Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Truppmann Teil 2 Geräte zur Höhen und Tiefenrettung Überarbeitet 05/2016
Geräte zur Technischen Hilfe Geräte zur Höhen und Tiefenrettung Truppmann Teil 2 Greifzug TU 16 Technische Daten: max. Zugkraft: Seildurchmesser: Gewicht ohne Seil: Seilvorschub pro Doppelhub: Hebelbelastung bei Nennlast: Seillänge: 1600 kg 11, 2 mm 12, 0 kg 60, 0 mm 35, 0 kg 20 m und 50 m Greifzug TU 32 max. Zugkraft: Überarbeitet 05/2016 3200 kg
Truppmann Teil 2 Einsatzfotos Überarbeitet 05/2016
Truppmann Teil 2 Einsatzfotos Überarbeitet 05/2016
Truppmann Teil 2 Einsatzfotos Wir sollten Probleme lösen, nicht verursachen! Überarbeitet 05/2016
Truppmann Teil 2 Geräte zur Technischen Hilfe Fragen? ? Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit Überarbeitet 05/2016
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