Truppfhrung Ausbildungshilfe fr den Ausbildungsabschnitt Verhalten bei Gefahren
Truppführung Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Verhalten bei Gefahren
Ausbildungsorganisation Thema: Verhalten bei Gefahren Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Allgemeine Gefahren der Einsatzstelle Aufgaben und Verantwortung der Truppführung Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 2
Gefahrenmatrix Welche Gefahren bestehen? durch für Atemgifte Angstreaktion Ausbreitung Atomare Gefahren Chemische Stoffe Erkrankung/Verletzung Explosion Einsturz/Absturz Elektrizität A A C E E Menschen Tiere Umwelt Sachwerte Mannschaft Gerät Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 3
Atemgifte sind Stoffe, die über die Atmung oder Haut in den Körper gelangen und schädigend wirken. Atemgiftgruppe I Verdrängen den Luftsauerstoff und wirken erstickend ohne andere toxische Eigenschaften, plötzliche Bewusstlosigkeit (Stickstoff, Wasserstoff, Methan, Ethan) Atemgiftgruppe II Reizen und Verätzen die Atemwege, die Augen und die Haut, große Latenzzeit von der Aufnahme bis zur Schädigung (Chlor, Ammoniak, Phosgen, Nitrose Gase, Laugen- und Säuredämpfe) Atemgiftgruppe III Schädigung des Gastransportes im Blut, die Zellatmung und Nervenzellen Kurze Einatemdauer kann bereits zum Tod führen (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Blausäuredampf, Lösungsmitteldämpfe) Brandrauch Produkt vom Verbrennen und thermischer Zersetzung Zusammenwirken von mehreren Atemgiften auf den menschlichen Körper Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 4
Angstreaktion Angst ist eine natürlich Reaktion auf ungewisse oder bedrohliche Situationen. Sichtbare Reaktionen können sein: Kurzschlusshandlungen Teilnahmslosigkeit Schockzustand Panikreaktionen Die Einsatzkräfte sollten sich auf belastende Situationen beim Einsatz vorbereiten sich mit den möglichen Gefahren und Risiken auseinandersetzen beruhigend auf die betroffenen Personen einwirken Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 5
Angstreaktion Angst ist eine natürliche Reaktion auf ungewisse oder bedrohliche Situationen Einsatzkräfte Betroffene Personen brauchen, auch wenn sie unverletzt sind, Hilfe. Betreuen der Betroffenen, ihnen Halt geben durch Ansprache, Versorgen, Helfen. Menschen brauchen Informationen. Vermeiden von Spekulationen, Vermutungen und Übertreibungen. Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 6
Angstreaktion Angst ist eine natürliche Reaktion auf ungewisse oder bedrohliche Situationen Einsatzkräfte Betroffene Personen Nur richtige Informationen dürfen weitergegeben werden. Die Gefahren dürfen nicht übertrieben aber auch nicht untertrieben werden. Die Einsatzkräfte müssen sich auf den Einsatz und das, was sie voraussichtlich erwartet einstellen und sich sachlich vorbereiten. Führungskräfte müssen die ihnen unterstellten Einsatzkräfte in ihrer körperlichen und seelischen Leistungsfähigkeit einschätzen und notfalls schützen. Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 7
Ausbreitung Die Ausbreitung besonderer Gefahren kann erfolgen durch Wärmeleitung Wärmestrahlung Wärmeströmung Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 8
Ausbreitung Die Ausbreitung besonderer Gefahren kann erfolgen durch Funkenflug Flugfeuer Feuerüberschlag Feuerbrücken Funkenflug Balkon: Grillgeräte Sitzmöbel Feuerüberschlag Flugfeuer Feuerüberschlag Müllcontainer Fahrzeuge Buschwerk Feuerüberschlag Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 . . Vollbrand eines Raumes Feuerbrücken Funkenflug Flugfeuer Feuerbrücken 9
Ausbreitung Die Ausbreitung besonderer Gefahren kann erfolgen durch Ausströmen von Gasen und Dämpfen Auslaufende Flüssigkeiten Auslaufen / Überlaufen von Flüssigkeiten Ausströmen von Gasen und Dämpfen Gefahr Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 10
Ausbreitung Die Ausbreitung besonderer Gefahren kann erfolgen durch Einsatz falscher Löschmittel Fettexplosion durch falsches Löschmittel Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 11
Ausbreitung Das Ausbreiten besonderer Gefahren kann erfolgen durch Flash-Over und Backdraft Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 12
Ausbreitung Das Ausbreiten besonderer Gefahren kann begünstigt werden durch betriebliche Mängel bauliche Mängel taktische Fehler der Feuerwehr Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 13
Atomare Gefahren. . . sind radioaktive Stoffe, deren ausgesendete Strahlen beim menschlichen Körper zur Zellschädigung führen. Die ausgesandten Strahlen können auftreten als Feuerwehr Gefahrengruppe III Alpha-Strahlung (Teilchenstrahlung) Beta-Strahlung (Teilchenstrahlung) Gamma–Strahlung (Energetische Strahlung) Atomare Gefahren können vorkommen : in Kliniken in Arztpraxen in Laboratorien auf Transportwegen Feuerwehr ! Gefahrengruppe III Verhalten Aufenthalt im Gefahrenbereich so kurz wie möglich Abstand so groß wie möglich Abschirmung ausnutzen Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 Kontrollbereich Radioaktiv 14
Atomare Gefahren Reichweite Abschirmung Luft cm m km Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 Körper mm Abschirmung durch ein Blatt Papier (0, 1 mm) cm Abschirmung durch ein Buch (etwa 5 cm dick) durchdringt Körper ohne Abschwächung Beton- oder Aluminiumwand etwa einen Meter dick entspricht 20 cm dickem Blei 15
Chemische Stoffe. . . sind Stoffe, die hinsichtlich ihrer Wirkung Schäden an Menschen, Tieren, der Umwelt und Sachwerten verursachen. Wirkungen gefährlicher Stoffe sind: explosiv entzündlich giftig ätzend krebserzeugend fruchtschädigend erbgutverändernd Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 16
Chemische Stoffe Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung die Bezeichnung des Stoffes oder Zubereitung die Bezeichnung bestimmter Bestandteile der Zubereitung die Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen Hinweise auf besondere Gefahren Sicherheitsratschläge Name und Anschrift des Herstellers, Importeurs oder Vertreibers Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 17
Explosion Verpuffung (schwache Explosion) Explosion mit geringer Ausbreitung der Druckwelle in cm/sec Deflagration (normale Explosion) Explosion mit hoher Ausbreitung der Druckwelle in m/sec Detonation (starke Explosion) Explosion mit hoher Ausbreitung der Druckwelle in km/sec Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 18
Einsturz / Absturz. . . als Oberbegriff bezeichnet man im Feuerwehreinsatz die Gefahr durch Einstürzen, Umbrechen, Niederfallen und Verschütten. Einsturz durch Brandeinwirkung Längenausdehnung, Abbrand, Tragfähigkeitsverlust Einsturz durch Erschütterung und Beeinträchtigen der Standsicherheit Erdbeben, Baugruben, Folgen von Druckwellen Einsturz durch Überlastung Brandschutt (bis 2 t / m 3), quellende Stoffe durch Löschwasser, starker Orkan Winddruck Sonstige Einstürze gefrierendes Löschwasser, labile Bauteile Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 19
Erkrankungen / Verletzung Einsatzbereiche der Feuerwehr Technische Hilfe Brandbekämpfung Gefahrguteinsätze Gefahren der Einsatzstelle Psychische Einwirkungen Physische Einwirkungen Dekompensation Kontamination Traumata Körperliche Verletzungen Verbrennungen Rauchgasvergiftung Ansteckungen Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 20
Elektrizität Durch direktes oder indirektes Berühren mit spannungsführenden Teilen kommt es zum Stromfluss im menschlichen Körper, dies kann nach kurzer Zeit zum Tod führen. Sicherheitsregeln Freischalten Gegen Wiedereinschalten sichern Spannungsfreiheit feststellen Erden und Kurzschließen Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken bzw. abschranken Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 Sicherheitsabstände bei der Brandbekämpfung < 1000 V > 1000 V Sprühstrahl 1 m 5 m Vollstrahl 5 m 10 m 21
Spannungstrichter Vorsicht, bei gerissener Leitung 20 m Abstand zu der am Boden liegenden Leitung ! z. B. 150 000 V Schrittlänge Sicherheitsabstand 20 m Spannungstrichter Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 Stand: 1. Änderung 10/04 22
Besondere Gefahrenlagen An Einsatzstellen können besondere Gefahren vorkommen Diese erfordern eine hohe Aufmerksamkeit der Einsatzkräfte Besondere Gefahren können ganz unterschiedlich auf die Betroffenen aber auch die Einsatzkräfte einwirken physisch psychisch Für die Betroffenen und Einsatzkräfte sind deshalb besondere Schutzmaßnahmen erforderlich Soziale Betreuung Aufenthaltsregelung Evakuieren Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 Atemschutz Vollschutz Kein Aufenthalt im Freien und Schließen der Fenster und Türen 23
Was müssen Sie wissen ? Aus dem Ausbildungsabschnitt „Verhalten bei Gefahr“ sollen Sie • Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 erklären können, welche Gefahren an Einsatzstellen auftreten können und Möglichkeiten der Gefahrenabwehr oder Gefahrenbegrenzung auf Truppführungsebene anwenden können. 24
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