Truppfhrung Ausbildungshilfe fr den Ausbildungsabschnitt ABCGefahrstoffe Ausbildungsorganisation Thema
Truppführung Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe
Ausbildungsorganisation Thema: ABC-Gefahrstoffe Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Kennzeichnungen im Transportbereich Kennzeichnungen im ortsfesten Bereich Maßnahmengruppen Gefahrstoffeigenschaften (Grundlagen) Besonderheiten des ABCEinsatzes und Verhalten im Einsatz Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 2
Einteilung in Gefahrenklassen / Maßnahmengruppen Bezeichnung 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen 2 Gasförmige Stoffe 3 Entzündbare flüssige Stoffe 4 Sonstige entzündbare Stoffe 5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe 6 Giftige Stoffe 8 Ätzende Stoffe 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Güter Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 3
Biologische- Atomare Gefahren Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 4
Arten der Kennzeichnung Orangefarbene Tafel an Transporteinheiten X 423 1428 Gefahrenzettel an Transporteinheiten und Versandstücken Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen auf Behältern Munitionsbrandklassenschilder an Zugängen Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 Gefahrnummer UN-Nummer Symbol Bezeichnung der Klasse Gefahrenbezeichnung (Kürzel) Gefahrensymbol sehr Giftig 2 besondere Schilderform Nummer der Klasse 5
. . . Arten der Kennzeichnung Dreieck Warnzeichen Nach DIN an Arbeitsstätten Symbol Gelb Vorsicht ! Mögliche Gefahr ! Kesselwagen Kennzeichnung für verflüssigte Gase Kegel oder Lichter auf Binnenschiffen Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 orangefarbener Streifen blaue Kegel blaue Lichter 6
Unfallmerkblatt Stoffspezifische Informationen Eigenschaften des Ladegutes Gefahren Schutzausrüstung Notmaßnahmen bei Leckage Feuer Erste Hilfe Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 7
Gefährliche Güter und Stoffe (Stückguttransporter) . . . müssen beim Transport gekennzeichnet sein. UN 3266 Schriftliche Weisungen im Führerhaus. Mit Gefahrzettel und UN-Nummer auf einzelnen Versandstücken und mit Gefahrensymbolen. Mit Warntafel (neutral) vorne und hinten am Fahrzeug Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 8
Tankfahrzeuge und Fahrzeuge mit loser Schüttung Schriftliche Weisungen im Führerhaus Tankbeschriftung möglich. Gefahrzettel rechts und links am Tank bzw. Ladefläche Mit Warntafel vorne und hinten Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 9
Mehrkammer - Tankfahrzeuge Schriftliche Weisungen im Führerhaus Salzsäure Heizöl Cyanidlösung Gefahrzettel Neutrale Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern Neutrale Warntafeln Gefahrzettel Neutrale Warntafeln Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 10
Notschalter 1 in der Gefahrgut-Zugmaschine Bei den für den Transport von Gefahrgütern zugelassen Lastkraftwagen sind die Notschalter im Führerhaus. Mit diesem Schalter werden alle elektrischen Verbraucher ausgeschaltet, um einen Brand oder eine Explosion durch Abrissfunken bzw. Kurzschluss auszuschließen. Der Motor kann laufen. Das Fahrzeug bleibt fahrbereit. Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 11
Notschalter 2 an der Gefahrgut-Zugmaschine Bei den für den Transport von Gefahrgütern zugelassen Lastkraftwagen sind die Hauptschalter außen (Knebelschalter pneumatisch) Mit diesem Schalter wird sowohl die elektrische Anlage, als auch der Motor stillgelegt. Der Motor kann nicht ohne weiteres wieder in Betrieb genommen werden. Eine Entriegelung ist nur mit speziellen Fachkenntnissen möglich. Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 12
Seeschiffe Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern, und nicht entgaste Tankfahrzeuge, die nicht inertisiert sind: Bei Tag: die Flagge "B" des internationalen Signalbuches Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 Bei Nacht: Ein rotes Umrundlicht 13
Kennzeichnung von Rohrleitungen Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 1 Grün Wasser 4 Gelb Brennbare Gase 6 Orange Säuren 8 Braun Brennbare Flüssigkeiten Stand: 1. Änderung 10/04 14
Farbkennzeichnung von Druckbehältern Alt Acetylen N Sauerstoff Wasserstoff Stickstoff Kohlendioxid Helium technisch N N Sauerstoff medizinisch N Neu DIN EN 1089 -3 Die Umstellung findet in der Zeit vom 01. Januar 1998 bis 01. Juli 2006 statt. Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 15
Gefahrenzettel Wichtig ! Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Flascheninhalts erfolgt nach wie vor durch Gefahrzettel. Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 1. R- und S- Sätze 2. Gefahrzettel 3. Zusammensetzung des Gasgemisches / Gases 4. Produktbezeichnung des Herstellers 5. EWG-Nummer oder das Wort „Gasgemisch" 6. Gasbenennung nach ADR 7. Herstellerhinweis 8. Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers 16
Informationsbeschaffung bei einem Gefahrgutunfall Beschaffung der Stoffinformationen nein Kennzeichnung des Fahrzeuges ja ja nein Schriftliche Weisungen Beförderungspapiere Gefahrnummer/Stoffnummer Erste Gefahrenhinweise Stoffidentifikation ja ja Einsatzliteratur Datenbanken Kontrolle der Ladung nein Kennzeichnung der Verpackung Sachkundige Stellen ja Erste Gefahrenhinweise Sachkundige Stellen Stoffeigenschaften Gefahrenmerkmale Einsatzmaßnahmen Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 17
Umfang der Informationen Weitere Informationen IGS fire T U I S Experteninformation Detailinformation Kurzinformation Sofortinformation Einsatzdauer Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 18
Funktionsprinzip von TUIS Bei TUIS handelt es sich um eine Unterstützungsmaßnahme der Chemischen Industrie, die über Ihre Werkfeuerwehren kompetente Ansprechpartner bis hin zu speziellen Gefahrgut -Einsatzkomponenten, den Einsatzkräften vor Ort zur Verfügung stellen. T U I S Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 ransport nfall nformations- und Hilfeleistungsystem 19
Unfall-Notruf-Schema von TUIS Behörden Polizei Feuerwehr Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 TUIS Firmenverzeichnis 1 2 3 Telefonische Beratung am Unfallort Einsatz der Werkfeuerwehr 20
Sicherheitsabstände beim Ersteinsatz Zu Beginn des Einsatzes ohne Stofferkundungsergebnis 50 m Anpassung nach Erkundung wesentlicher Stoffeigenschaften 5 m Brennbare Flüssigkeiten außer hochentzündlich Säuren und Laugen ohne Gas- oder Dampfbildung 15 m Giftige und ätzend Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube 30 m Explosionsfähige Gas/Dampf-Luft-Gemische, Stäube und Nebel Brennbare hochentzündliche Flüssigkeiten 100 bis 1000 m Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 Sprengstoffe Gasbehälter unter Brandeinwirkung 21
Ankunft Bei Ankunft sofortige Eintreffmeldung an die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle Absichern der Unfallstelle z. B. : durch Aufstellen eines Einsatzfahrzeuges ohne Blockade der Rettungswege (der Krankenwagen muss, ohne Rangieren zu müssen, abfahren können) Das Einsatzfahrzeug darf nicht zu nahe am Unfallfahrzeug stehen (Gefährden der Verletzten und der Einsatzkräfte durch Lärm und Abgase, Mindestentfernung 10 m) Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 22
Verhalten im Einsatz Weisungen der Gruppenführung befolgen Hinweise auf gefährliche Stoffe sofort melden Bei Brand- und Explosionsgefahr keine Zündquellen mitführen Während des Einsatzes nicht rauchen, essen oder trinken Bei Anzeichen gesundheitlicher Störung oder ungeschütztem Kontakt mit gefährlichen Stoffen Meldung an die Gruppenführung Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 23
Einsatz Herstellen der Löschbereitschaft (Sicherheitsabstand beachten) Gefahrgut identifizieren (Kennzeichnung, Unfallbeteiligte, Unfallmerkblätter) Einholen von Kurz-, Detail- oder Experteninformationen über die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle Erstmaßnahmen einleiten (wenn nötig und möglich: Menschenrettung) Einsatz abarbeiten bzw. unterstützen Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 24
Abschluss Information der zuständigen Behörde (Ordnungsbehörde, untere Wasserbehörde; Umweltamt, etc. (je nach Situation) Freigabe des Einsatzortes bzw. , Übergabe an die Polizei, Behörden (Ordnungsbehörde, untere Wasserbehörde, Umweltamt, etc. (je nach Situation) Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft Nachbesprechen des Einsatzes (sinnvollerweise gleich nach dem Einsatz) Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 25
Was müssen Sie wissen ? Aus dem Ausbildungsabschnitt „ABC-Gefahrstoffe“ sollen Sie • wiedergeben können, welche grundlegenden Gefährdungen sich aus entsprechenden Kennzeichnungen ableiten lassen und wie sich vorgehende Trupps beim Erkennen solcher Gefahren verhalten sollen. Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 26
Stand 01. Februar 2006, Version 3. 0 27
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