Totalrevision Gemeindeordnung Urnenabstimmung am 24 September 2017 Gemeinde
Totalrevision Gemeindeordnung Urnenabstimmung am 24. September 2017 Gemeinde Wiesendangen
Totalrevision Gemeindeordnung Grund für Totalrevision • Neues Gemeindegesetz per 1. Januar 2018 • Umsetzungsfrist 1. Januar 2022 • Antrag Reduktion der RPK von 7 auf 5 Mitgliedern Gemeinde Wiesendangen
Zeitlicher Ablauf • 07. 11. 2016: Auftrag Gemeinderat an Arbeitsgruppe, Änderung GO • 09. 01. 2017: Verabschiedung Entwurf neue GO im Gemeinderat • 17. 01. 2017: Vernehmlassungsentwurf an Ortsparteien und RPK (gleichzeitig Vorprüfung Gemeindeamt) • 31. 03. 2017: Zustellungsfrist Vernehmlassungs-Antworten • 12. 06. 2017: Verabschiedung GO im Gemeinderat • 26. 06. 2017: Orientierung an Gemeindeversammlung • 24. 09. 2017: Urnenabstimmung • danach: 30 Tage Rekursfrist beim Bezirksrat • danach: Genehmigung durch Regierungsrat • 01. 2018: Inkrafttreten neue Gemeindeordnung Gemeinde Wiesendangen
wichtigste Punkte • Revision orientiert sich an bestehender Gemeindeordnung • Heutige Organisation wird beibehalten (NPM-Modell) • Keine Änderung bei Finanzkompetenzen • Verpflichtung zu Informationsveranstaltung vor Urnenabstimmungen • Reduktion RPK von 7 auf 5 Mitglieder Gemeinde Wiesendangen
wichtigste Punkte • Bezeichnung Gemeinderat bleibt (möglich wäre Gemeindevorstand) • Sämtliche Kreditabrechnungen werden der Gemeindeversammlung weiterhin vorgelegt, auch bei Kreditunterschreitung • Zwingende Urnenabstimmung bei Ausgliederungen und Bildung / Auflösung von Zweckverbänden • Offenlegungspflicht der Interessenbindungen (Behörde + Verwaltung) • Beginn Amtsdauer: neu 1. Juli Gemeinde Wiesendangen
weitere Punkte • Kenntnisnahme Aufgaben- und Finanzplan an Gemeindeversammlung • Veröffentlichung systematische Rechtssammlung bis Ende 2021 • Einführung HRM 2 per 1. 1. 2019 Gemeinde Wiesendangen
HRM 2 Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 Gemeinde Wiesendangen
HRM 2 True an fair view - Prinzip Gemeinde Wiesendangen
True an fair view - Prinzip - Betriebswirtschaftliche Bewertung der Vermögenswerte - Beseitigung der stillen Reserven - Keine zusätzlichen Abschreibungen - Kostenwahrheit (interne Verrechnung von Zinsen / Abschreibungen / Personalaufwand etc. ) - Bessere Vergleichbarkeit der Gemeinden Gemeinde Wiesendangen
neues Rechnungsmodell HRM 1 HRM 2 Bestandesrechung Bilanz Laufende Rechnung Mehrstufige Erfolgsrechnung (mit neuem Kontoplan) Investitionsrechnung Anhang Geldflussrechnung Eigenkapitalausweis Gemeinde Wiesendangen
Abschreibungen (Wechsel von degressiv zu linear) Beispiel Investition in Hochbauten CHF 5 Mio. Gemeinde Wiesendangen
Restatement / Neubewertung Vermögenswerte Sämtliche Investitionen seit 1986 werden neubewertet und über die Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das führt in den meisten Gemeinden zu einem höheren Verwaltungsvermögen und zu einem höheren Eigenkapital. Der Kanton überlasst den Entscheid betreffend Neubewertung den Gemeinde Wiesendangen
Kreditkompetenzen Art Einmalig Einmalkredite Zusatzkredite Einmalig Wiederkehrende Kosten Zusatzkredite Gemeinderat Gemeindeversammlung Urne bis 300‘ 000. 00 im Budget bis 100‘ 000. 00 nicht im Budget bis 2‘ 000. 00 über 2‘ 000. 00 bis 100‘ 000. 00 bis 300‘ 000. 00 über 300‘ 000. 00 bis 50‘ 000. 00 im Budget bis 20‘ 000. 00 nicht im Budget bis 300‘ 000. 00 über 300‘ 000. 00 bis 20‘ 000. 00 bis 100‘ 000. 00 über 100‘ 000. 00 bei nicht erheblicher Bedeutung bei grosser Bedeutung Ausgliederungen Anschluss- und Zusammenarbeitsverträge wenn hoheitliche Befugnisse Einmalig bis 1‘ 000‘ 000. 00 über 2‘ 000. 00* Einmalig bis 600‘ 000. 00 über 1‘ 200‘ 000. 00* bis 300‘ 000. 00 über 300‘ 000. 00 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten bis 300‘ 000. 00 über 300‘ 000. 00 Eventualverpflichtungen bis 300‘ 000. 00 über 300‘ 000. 00 Erwerb von Grundeigentum Veräusserung von Grundeigentum Beteiligung an nicht börsenkotierten Unternehmen und Gewährung von Darlehen
EINMALKREDITE Gemeinderat bis CHF 300’ 000 (im Budget) bis CHF 100’ 000 (nicht im Budget) Gemeindeversammlung Urne bis CHF 2’ 000 über CHF 2’ 000
ZUSATZKREDITE Gemeinderat bis CHF 100’ 000 Gemeindeversammlung bis CHF 300’ 000 Urne über CHF 300’ 000
ERWERB GRUNDEIGENTUM Gemeinderat Gemeindeversammlung Urne bis CHF 1’ 000’ 000 über CHF 2’ 000 (fakultatives Referendum)
VERÄUSSERUNG GRUNDEIGENTUM Gemeinderat Gemeindeversammlung Urne bis CHF 600’ 000 über CHF 1’ 200’ 000 (fakultatives Referendum)
Fragen ? ? ? Gemeinde Wiesendangen
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