TIERSCHUTZ im UNTERRICHT ETHIK Tierschutz im Unterricht Ethik

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TIERSCHUTZ im UNTERRICHT

TIERSCHUTZ im UNTERRICHT

ETHIK Tierschutz im Unterricht - Ethik 2

ETHIK Tierschutz im Unterricht - Ethik 2

Mensch-Tier-Beziehung • Verehrung der Tiere in den ältesten Kulturen • Verehrung verschwand mit jüdischchristlicher

Mensch-Tier-Beziehung • Verehrung der Tiere in den ältesten Kulturen • Verehrung verschwand mit jüdischchristlicher Tradition • römisches Recht: Tiere rechtlos Tierschutz im Unterricht - Ethik 3

Mensch-Tier-Beziehung • Aufklärung: Tier = Sache Descartes: Tiere seelenlose Maschinen • Mitte des 19.

Mensch-Tier-Beziehung • Aufklärung: Tier = Sache Descartes: Tiere seelenlose Maschinen • Mitte des 19. Jh. : der 1. Tierschutzvereine Gründung • Albert Schweitzer: Ehrfurcht vor dem Leben, aber nicht absolute Schonung Tierschutz im Unterricht - Ethik 4

ETHIK • Von griech. : ethos = Sitte, Gewohnheit • Orientierung nach Werten •

ETHIK • Von griech. : ethos = Sitte, Gewohnheit • Orientierung nach Werten • auf Moral basierend = Antwort auf Frage: Was sollen wir tun? Tierschutz im Unterricht - Ethik 5

4 ethische Prinzipien • • Achtung vor dem Menschen Ehrfurcht vor allem Leben Mehrung

4 ethische Prinzipien • • Achtung vor dem Menschen Ehrfurcht vor allem Leben Mehrung der Wohlfahrt physisches und psychisches Wohlbefinden Tierschutz im Unterricht - Ethik 6

Tierethik • In Mensch-Tier-Beziehung ist Mensch überlegen • Prinzip der Fairness: – Stärkerer verzichtet

Tierethik • In Mensch-Tier-Beziehung ist Mensch überlegen • Prinzip der Fairness: – Stärkerer verzichtet auf das Ausspielen seiner Überlegenheit – Rechte des Anderen werden anerkannt Tierschutz im Unterricht - Ethik 7

Advokatorische Ethik Mensch muss für das Tier sprechen (Advokat) ðMensch muss auch Interessen der

Advokatorische Ethik Mensch muss für das Tier sprechen (Advokat) ðMensch muss auch Interessen der Tiere beachten und vertreten ðTiere sind Lebewesen, die Empfindungen haben, also auch Schmerzen und Leiden erleben Tierschutz im Unterricht - Ethik 8

Modelle der Mensch-Tier. Beziehung • Mensch ist Beherrscher des Tieres • Mensch und Tier

Modelle der Mensch-Tier. Beziehung • Mensch ist Beherrscher des Tieres • Mensch und Tier sind gleichwertig • Tier ist Mitgeschöpf des Menschen Tierschutz im Unterricht - Ethik 9

Mensch Beherrscher des Tieres • Mensch ist „Krone der Schöpfung“ • Tier völlig untergeordnet

Mensch Beherrscher des Tieres • Mensch ist „Krone der Schöpfung“ • Tier völlig untergeordnet • kann zu einer schrankenlosen Ausnützung des Tieres führen Tierschutz im Unterricht - Ethik 10

Mensch und Tier sind gleichwertig • Tier hat Rechte, es besitzt Eigenständigkeit • absolute

Mensch und Tier sind gleichwertig • Tier hat Rechte, es besitzt Eigenständigkeit • absolute Gleichstellung von Mensch und Tier • Forderung nach Unversehrtheit der Tiere • Problem: Nutzung der Tiere für die Menschen unmöglich Tierschutz im Unterricht - Ethik 11

Tier ist Mitgeschöpf des Menschen • Ehrfurcht vor dem Leben des Tieres • aber:

Tier ist Mitgeschöpf des Menschen • Ehrfurcht vor dem Leben des Tieres • aber: Nutzung des Tieres ist möglich ð Lehnt alle Nutzungsformen ab, die das Wohlbefinden der Tiere schmälern Tierschutz im Unterricht - Ethik 12

 • Modelle 1 und 2 sind übersteigerte Extrempositionen • Modell 3 ist ein

• Modelle 1 und 2 sind übersteigerte Extrempositionen • Modell 3 ist ein Kompromiss • Modell 3 wird den Bedürfnissen der Tiere und der Menschen gerecht Tierschutz im Unterricht - Ethik 13

Ethik, Recht und politische Praxis • Österreich: jedes Bundesland hat eigene Tierschutzgesetze + spezifische

Ethik, Recht und politische Praxis • Österreich: jedes Bundesland hat eigene Tierschutzgesetze + spezifische Situation ist leichter zu berücksichtigen - viele unterschiedliche Regelungen Tierschutz im Unterricht - Ethik 14

Tierschutzvolksbegehren • Ca. 400. 000 Österreicher forderten - Vereinheitlichung der Tierschutzgesetze – Aufnahme des

Tierschutzvolksbegehren • Ca. 400. 000 Österreicher forderten - Vereinheitlichung der Tierschutzgesetze – Aufnahme des Themas in die Bundesverfassung – Förderung des Tierschutzes allgemein Tierschutz im Unterricht - Ethik 15

Kompetenzgewirr in Österreich • EU-Ebene: Entscheidungen und Verordnungen gelten unmittelbar. Richtlinien sind in österreichisches

Kompetenzgewirr in Österreich • EU-Ebene: Entscheidungen und Verordnungen gelten unmittelbar. Richtlinien sind in österreichisches Recht umzusetzen • Bund: Tiertransporte, Tierversuche, gewerbliche Tierhaltungen, Strafrecht • Länder: alle anderen Bereiche • Alle politischen Parteien streben ein Bundestierschutzgesetz an Tierschutz im Unterricht - Ethik 16

Oberösterreich • O. Ö. Tierschutzgesetz 1995 zuletzt geändert durch LGBL. Nr. 49/2002 • Außerlandwirtschaftliche.

Oberösterreich • O. Ö. Tierschutzgesetz 1995 zuletzt geändert durch LGBL. Nr. 49/2002 • Außerlandwirtschaftliche. Tierhaltungsverordnung LGBL. Nr. 94/2002 • O. Ö. Nutztierhaltungsverordnung 2002 LGBL. Nr. 151/2002 Tierschutz im Unterricht - Ethik 17

Oberösterreich • Verordnung über den Schutz von Tieren bei deren Schlachtung und Tötung Tierschutz

Oberösterreich • Verordnung über den Schutz von Tieren bei deren Schlachtung und Tötung Tierschutz im Unterricht - Nutztiere 18

O. Ö. Tierschutzgesetz • Interessen von Wirtschaft, Tierhaltern, Wissenschaft, Forschung und Tierschützern • 2

O. Ö. Tierschutzgesetz • Interessen von Wirtschaft, Tierhaltern, Wissenschaft, Forschung und Tierschützern • 2 Grundsätze – Verbote: Schutz vor Schmerzen, Leiden, Schäden, Angst (Schadensvermeidung) – Gebote: artgemäße Nahrung und Pflege, verhaltensgerechte Unterbringung (Bedürfnisbefriedigung) Tierschutz im Unterricht - Ethik 19

Nutztierhaltungsverordnung • Bewegungsmöglichkeit • Sozialkontakte • Bodenbeschaffenheit • Stallklima • Betreuungsintensität Tierschutz im Unterricht

Nutztierhaltungsverordnung • Bewegungsmöglichkeit • Sozialkontakte • Bodenbeschaffenheit • Stallklima • Betreuungsintensität Tierschutz im Unterricht - Nutztiere 20

Vollzug der Gesetze • 1. Instanz: Bezirkshauptmannschaft (Polizeiabteilung) ðAmtstierarzt/ärztin ist Sachverständiger und hat kontrollaufgaben

Vollzug der Gesetze • 1. Instanz: Bezirkshauptmannschaft (Polizeiabteilung) ðAmtstierarzt/ärztin ist Sachverständiger und hat kontrollaufgaben ðEine Zufallsstichprobe aus allen Kälber, Schweine, -Legehennenbetrieben wird jährlich kontrolliert Tierschutz im Unterricht - Ethik 21

Verfahren bei tierschutzwidrigem Verhalten • Vorsatzdelikt: Anzeige ð Gerichtliches Verfahren • Verstöße gegen das

Verfahren bei tierschutzwidrigem Verhalten • Vorsatzdelikt: Anzeige ð Gerichtliches Verfahren • Verstöße gegen das Tsch. G oder die Verordnungen: ðVerwaltungsstrafverfahren Tierschutz im Unterricht - Ethik 22