Technische Hilfeleistung VerkehrsunfallFTHVU Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre Rechtsgrundlagen und

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Technische Hilfeleistung -Verkehrsunfall(F-TH-VU) „Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre“

Technische Hilfeleistung -Verkehrsunfall(F-TH-VU) „Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre“

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Inhalt § Definition Hilfeleistungseinsatz § Rechtsgrundlagen § Aufgaben der Mannschaft

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Inhalt § Definition Hilfeleistungseinsatz § Rechtsgrundlagen § Aufgaben der Mannschaft nach Fw. DV 3 § Einsatzgrundsätze beim Hilfeleistungseinsatz § Rettung § Erste Hilfe § Zusammenfassung F-TH-VU 2

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Definition Hilfeleistungseinsatz – Hilfeleistungseinsatz nach Fw. DV 3 § Die

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Definition Hilfeleistungseinsatz – Hilfeleistungseinsatz nach Fw. DV 3 § Die Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen. § Ist entstanden aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen. § Er wird mit entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt. § Er schließt insbesondere das Retten ein. F-TH-VU 3

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Rechtsgrundlagen Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Rechtsgrundlagen Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) § 41 HBKG Technische Einsatzleitung § 51 HBKG Pflichten der am Einsatzort Anwesenden Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) § 7 HRDG Rettungsdienstliche Versorgung bei Großschadensereignissen Unfallverhütungsvorschrift (UVV) DGUV Vorschrift 49 (UVV Feuerwehren) Feuerwehrdienstvorschriften (Fw. DV`n) Fw. DV 1 „Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ Fw. DV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ F-TH-VU 4

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Rechtsgrundlagen – § 41 HBKG Technische Einsatzleitung (1)Die technische Einsatzleitung

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Rechtsgrundlagen – § 41 HBKG Technische Einsatzleitung (1)Die technische Einsatzleitung obliegt der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter der Feuerwehr des Schadensortes. . . (4)Der technischen Einsatzleitung sind alle in ihrem Zuständigkeitsbereich eingesetzten Feuerwehren, Organisationen sowie sonstige Hilfskräfte unterstellt. F-TH-VU 5

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Rechtsgrundlagen – § 7 HRDG Rettungsdienstliche Versorgung bei Großschadensereignissen (2)Beim

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Rechtsgrundlagen – § 7 HRDG Rettungsdienstliche Versorgung bei Großschadensereignissen (2)Beim Zusammenwirken des Rettungsdienstes mit Einheiten des Brandschutzes wird die Einsatzleitung Rettungsdienst. . . Bestandteil der technischen Einsatzleitung nach dem Vierten Abschnitt Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz. F-TH-VU 6

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Rechtsgrundlagen – § 51 HBKG Pflichten der am Einsatzort Anwesenden

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Rechtsgrundlagen – § 51 HBKG Pflichten der am Einsatzort Anwesenden Alle am Einsatzort anwesenden Personen haben in Fällen … Anordnungen der Einsatzleitung … oder von ihr beauftragten Person über die Räumung, Absperrung oder Sicherung des Einsatzortes unverzüglich zu befolgen. F-TH-VU 7

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Einheitsführer: § führt seine taktische

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Einheitsführer: § führt seine taktische Einheit, § ist an keinen bestimmten Platz gebunden, § ist für die Sicherheit der Mannschaft verantwortlich, § bestimmt die Fahrzeugaufstellung, die Ordnung des Raumes und ggf. die Standorte von Aggregaten, § stimmt die Rettung mit dem Rettungsdienst ab und plant die technische Rettung. F-TH-VU 8

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Maschinist: § ist Fahrer und

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Maschinist: § ist Fahrer und bedient die Aggregate, § sichert sofort die Einsatzstelle mit Warnblinkanlage, Fahrlicht, Heckwarneinrichtung und blauem Blinklicht, § unterstützt bei der Entnahme und ggf. Bereitstellung der Geräte, § ist für die ordnungsgemäße Verlastung verantwortlich und meldet Mängel an den Einsatzmitteln an den Einheitsführer. F-TH-VU 9

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Melder: § übernimmt befohlene Aufgaben

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Melder: § übernimmt befohlene Aufgaben beispielsweise: - bei der Lagefeststellung, - beim In-Stellung-Bringen der Einsatzmittel, - beim Betreuen von Personen, - bei der Informationsübertragung. F-TH-VU 10

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Angriffstrupp: § rettet, § führt

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Angriffstrupp: § rettet, § führt bis zur Übergabe an den Rettungsdienst die Erstversorgung (mind. Erste Hilfe) durch, § leistet technische Hilfe, § bringt seine Einsatzmittel selbst vor, falls der Schlauchtrupp nicht zur Verfügung steht. Abb. 1 F-TH-VU 11

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Wassertrupp: § sichert auf Befehl

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Wassertrupp: § sichert auf Befehl die Einsatzstelle vor folgenden Gefahren: – fließendem Verkehr, – Nachsacken, Wegrutschen oder Wegrollen auf Grund unkontrollierter Bewegungen von Lasten, – Brandgefahr, – herabfallende Teile, – Dunkelheit, – Betriebsstoffen und Energieversorgung. § nimmt die hierfür erforderlichen Einsatzmittel vor. § steht danach für weitere Aufgaben zur Verfügung. F-TH-VU 12

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Schlauchtrupp: § bereitet die befohlenen

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Der Schlauchtrupp: § bereitet die befohlenen Geräte für den Angriffstrupp vor, § unterstützt soweit erforderlich den Angriffstrupp und betreibt die zugehörigen Aggregate, § setzt die befohlenen Geräte ein, falls der Angriffstrupp durch die Erstversorgung Verletzter und/oder in Zwangslage befindlicher Personen gebunden ist, § übernimmt auf Befehl zusätzliche Sicherungsmaßnahmen oder andere Aufgaben. F-TH-VU 13

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Aufgaben der Trupps nach Fw. DV

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Aufgaben der Mannschaft – Aufgaben der Trupps nach Fw. DV 3 Angriffstrupp: „Rettungsaufgaben“ Wassertrupp: „Sicherungsaufgaben“ Schlauchtrupp (wenn vorhanden): „Gerätebereitstellung und Unterstützung“ F-TH-VU 14

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze beim Hilfeleistungseinsatz nach Fw. DV 3 § Die Eigensicherung

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze beim Hilfeleistungseinsatz nach Fw. DV 3 § Die Eigensicherung ist zu beachten. § Eine zu rettende Person soll bis zur Übergabe an den Rettungsdienst nicht ohne Betreuung sein. Eine Erkundung sollte daher nicht alleine erfolgen. § Die Erstversorgung (mind. Erste Hilfe) hat oberste Priorität. § Die Rettung sollte unter Beachtung der rettungsdienstlichen Erfordernisse erfolgen. F-TH-VU 15

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – § An Einsatzstellen muss insbesondere vor folgenden Gefahren

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – § An Einsatzstellen muss insbesondere vor folgenden Gefahren gesichert werden: - fließendem Verkehr, - Nachsacken, Wegrutschen oder Wegrollen auf Grund unkontrollierter Bewegungen, - Brandgefahr, - herabfallenden Teilen, - Dunkelheit, - Betriebsstoffen und Energieversorgung. § Auf die Beseitigung von weiteren Gefahren, sowie die Kennzeichnung und die Absperrung von besonderen Gefahrstellen innerhalb des Arbeitsbereiches ist zu achten. F-TH-VU 16

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Sicherung gegen fließenden Verkehr Feuerwehrangehörige müssen frühzeitig und

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Sicherung gegen fließenden Verkehr Feuerwehrangehörige müssen frühzeitig und unverwechselbar erkennbar sein! Warnkleidung muss getragen werden! (UVV, Fw. DV 1) § Warnwesten nach DIN EN ISO 20471 bei Feuerwehrjacken oder § Feuerwehrüberjacke nach Hu. PF Abb. 2 F-TH-VU 17

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Absicherung auf gerader Straße Abb. 3 Einsatzstelle F-TH-VU

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Absicherung auf gerader Straße Abb. 3 Einsatzstelle F-TH-VU außerorts: 200 m innerorts: 100 m 18

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Absicherung vor einer Kuppe Abb. 4 Abb. 5

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Absicherung vor einer Kuppe Abb. 4 Abb. 5 F-TH-VU 19

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Absicherung auf kurviger Straße Abb. 6 Abb. 7

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Absicherung auf kurviger Straße Abb. 6 Abb. 7 F-TH-VU 20

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Absicherung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Richtungsfahrbahnen Abb.

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Absicherung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Richtungsfahrbahnen Abb. 8 Einsatzstelle 200 m 400 m 600 m 800 m F-TH-VU 21

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Absicherung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Richtungsfahrbahnen Abb.

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Absicherung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Richtungsfahrbahnen Abb. 9 Einsatzstelle 200 m 400 m 600 m 800 m F-TH-VU 22

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Sicherung gegen Brandgefahren Bei „normalen“ Verkehrsunfällen: zweifacher Brandschutz

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Sicherung gegen Brandgefahren Bei „normalen“ Verkehrsunfällen: zweifacher Brandschutz + Abb. 10 Abb. 11 In der Regel Wasser und ABC-Pulver! F-TH-VU 23

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Ordnung der Einsatzstelle Absperrbereich Ablagefläche für aus dem

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Ordnung der Einsatzstelle Absperrbereich Ablagefläche für aus dem Arbeitsbereich entfernte Gegenstände Arbeitsbereich Gefahrenstelle + Bereitstellungsfläche für Einsatzmittel und Einsatzkräfte F-TH-VU Abb. 12 Ablagefläche für Einsatzmittel 24

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Ordnung der Einsatzstelle Abb. 13 Das An- und

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze – Ordnung der Einsatzstelle Abb. 13 Das An- und Abrücken von Rettungsmitteln ist zu gewährleisten! F-TH-VU 25

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze beim Hilfeleistungseinsatz nach Fw. DV 3 § Die persönliche

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Einsatzgrundsätze beim Hilfeleistungseinsatz nach Fw. DV 3 § Die persönliche Schutzausrüstung ist den jeweiligen Erfordernissen des Einsatzes anzupassen (z. B. durch Einmalschutzhandschuhe, Filtermaske, Schutzbrille etc. ). § Für Einsätze, bei denen mit unzureichender Wasserversorgung zu rechnen ist (z. B. Autobahneinsatz), ist ein Feuerwehrfahrzeug mit ausreichendem Löschmittelvorrat mitzuführen. F-TH-VU 26

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Patientenorientierte Rettung – Koordination Feuerwehr ↔ Rettungsdienst Alle technischen Maßnahmen

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Patientenorientierte Rettung – Koordination Feuerwehr ↔ Rettungsdienst Alle technischen Maßnahmen sind grundsätzlich in Absprache mit dem Rettungsdienst durchzuführen! Gliederung des Einsatzes in mehrere Phasen: § Erstöffnung § Versorgungsöffnung § Rettungsöffnung F-TH-VU 27

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Patientenorientierte Rettung – Koordination Feuerwehr ↔ Rettungsdienst Hilfsmittel für die

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Patientenorientierte Rettung – Koordination Feuerwehr ↔ Rettungsdienst Hilfsmittel für die Kommunikation § Wie ist der Zustand des Patienten, Kritischer/nicht kritischer Patient? § Wo wird Platz (z. B. für med. Maßnahmen) gebraucht? § Welcher Rettungsmodus? Sofort-/Schnelle- (zeitkontrollierte) Rettung § Wie lange ist dafür Zeit (Zeitangabe in Minuten) ? § Wer steht wo? Wer arbeitet wo? § Wie soll der Patient aus dem Fahrzeug gerettet werden? F-TH-VU 28

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Patientenorientierte Rettung „Sofortrettung“ (Rettung bei akuter Gefährdung) § Schnellstmögliche Rettung

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Patientenorientierte Rettung „Sofortrettung“ (Rettung bei akuter Gefährdung) § Schnellstmögliche Rettung § Inkaufnahme weiterer Verletzungen des Patienten § Verletzungsgefahr für die Einsatzkräfte „Schnelle (zeitkontrollierte) Rettung“ § Sichere, schonende und risikoarme Rettung § Vermeidung weiterer Verletzungen § Zeitfaktor ist ggf. problematisch § Bestmögliche Versorgung und Betreuung F-TH-VU 29

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Patientenorientierte Rettung – Paralleles Arbeiten § Reduziert die Rettungszeit §

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Patientenorientierte Rettung – Paralleles Arbeiten § Reduziert die Rettungszeit § Schnellerer Transport ins Traumzentrum § Einheitliche Kommunikation nötig Abb. 14 F-TH-VU 30

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Patientenorientierte Rettung – Annäherung an verunfallte Fahrzeuge § Möglichst aus

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Patientenorientierte Rettung – Annäherung an verunfallte Fahrzeuge § Möglichst aus Blickrichtung des Verletzten an verunfallte Fahrzeuge herantreten. § Bewegungseinschränkung des Patienten einfordern! § Über die Maßnahmen informieren. § Der 2. Helfer fixiert (wenn möglich und Zugang vorhanden) die Halswirbelsäule manuell ggf. mit Unterstützung einer HWS-Immobilisationskragen (Stifnek). F-TH-VU 31

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Übersicht – § Kontrolle der Vitalfunktionen §

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Übersicht – § Kontrolle der Vitalfunktionen § Bewusstlosigkeit § Blutstillung § Wärmeerhalt § Wirbelsäulenschonende Rettung § Hilfsmittel des Rettungsdienstes § Nicht eingeklemmte Person(en) § Psychische Erste Hilfe (PEH) F-TH-VU 32

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Kontrolle der Vitalfunktionen § Bewusstsein – –

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Kontrolle der Vitalfunktionen § Bewusstsein – – – Ansprechen Anfassen Abwehrreaktionen § Atemwege – Ein Blick in den Mund-Rachenraum, ob Fremdkörper vorhanden sind. – – – Kopf überstrecken Sehen, Hören, Fühlen Sichtbare Lebenszeichen § Atmung F-TH-VU 33

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Gefahren bei Störungen des Bewusstseins § Fehlende

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Gefahren bei Störungen des Bewusstseins § Fehlende Schutzreflexe § Aspiration § unzureichende Atmung § Verlegung der Atemwege § Atemstillstand § Herz-Kreislauf-Stillstand F-TH-VU 34

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Betreuung Bewusstloser § Notarztindikation § Seitenlagerung durchführen,

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Betreuung Bewusstloser § Notarztindikation § Seitenlagerung durchführen, um Aspirationsgefahr zu mindern § Seitenlage stets druck- und einklemmungsfrei § Ständig ansprechen und informieren (PEH) § vor weiterem Auskühlen schützen § engmaschige Kontrolle der Vitalfunktionen § Orientierung über Unfallursache F-TH-VU 35

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Blutstillung § Blutstillung erfolgt nach den in

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Blutstillung § Blutstillung erfolgt nach den in der Ausbildung „Erste Hilfe“ erlernten Grundsätzen. § Stärkere Blutungen werden mit einem Druckverband versorgt. § Eine blutende Extremität kann zusätzlich abgedrückt werden. § Eine weitere Maßnahme ist das Hochhalten der Extremität. § Die Abbindung ist eine weitere Möglichkeit zum Stillen lebensbedrohlicher Blutungen F-TH-VU 36

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Blutverlust bei Frakturen Oberarm bis zu 800

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Blutverlust bei Frakturen Oberarm bis zu 800 ml Unterarm bis zu 400 ml Becken bis zu 5. 000 ml Oberschenkel bis zu 2. 000 ml Unterschenkel bis zu 1. 000 ml Abb. 15 F-TH-VU 37

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Wärmeerhalt Unterkühlung tritt bei verletzten Personen sehr

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Wärmeerhalt Unterkühlung tritt bei verletzten Personen sehr schnell ein, auch wenn es dem Helfer warm erscheint. § Unterkühlung führt zu Veränderungen im Organismus § Atmung und Durchblutung werden negativ beeinflusst § Ein bereits vorhandener Schock wird forciert § Die Reanimationsfähigkeit wird stark reduziert Wärmeerhalt ist eine absolut wichtige Standardmaßnahme! F-TH-VU 38

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Wirbelsäulenschonende Rettung § Jede verunfallte Person ist

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Wirbelsäulenschonende Rettung § Jede verunfallte Person ist als wirbelsäulenverletzt zu betrachten, bis dies medizinisch widerlegt ist. Für die Einsatzpraxis gilt: § Die Halswirbelsäule ist immer und als erstes zu stabilisieren. - manuell und ggf. mit HWS-Immobilisationskragen § Bewegungen der verunfallten Person sind grundsätzlich zu vermeiden. § Bei notwendigen Bewegungen ist die Person achsengerecht zu bewegen. F-TH-VU 39

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Hilfsmittel des Rettungsdienstes Rettungsbrett (Spineboard) Abb. 19

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Hilfsmittel des Rettungsdienstes Rettungsbrett (Spineboard) Abb. 19 Beckenschlinge Abb. 16 Abb. 20 Abb. 17 Schaufeltrage F-TH-VU Tourniquet Abb. 18 Abb. : HLFS Vakuummatratze 40

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Hilfsmittel des Rettungsdienstes Abb. 21 Rettungsboa (EMP-FI-rescue)

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Hilfsmittel des Rettungsdienstes Abb. 21 Rettungsboa (EMP-FI-rescue) F-TH-VU Abb. 22 HWS-Immobilisationskragen (Stifnek) 41

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Nicht eingeklemmte Person(en) Nicht eingeklemmte Personen werden

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Nicht eingeklemmte Person(en) Nicht eingeklemmte Personen werden grundsätzlich bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes im Fahrzeug belassen. § Ausnahmen bilden akute Gefährdungen wie: - Bewusstlosigkeit, - Aussetzen von Atmung und/oder Kreislauf, - Externe Gefährdungen wie Fahrzeugbrand oder Kollisionsgefahr durch andere Fahrzeuge etc. § Bei normaler Einsatzsituation entscheidet der Rettungsdienst (Notarzt) über die Herausnahme der verunfallten Person. F-TH-VU 42

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Psychische Erste Hilfe (PEH) § Sagen Sie,

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Erste Hilfe – Psychische Erste Hilfe (PEH) § Sagen Sie, wer Sie sind, dass etwas geschieht. § Halten Sie vorsichtigen Körperkontakt. § Kompetenz im fachlichen Bereich beruhigt. § Infos über die eingeleitete Maßnahmen geben. § Hören Sie den Personen “aktiv” zu und halten das Gespräch aufrecht. § Verletzten von Zuschauern abschirmen und niemals allein lassen. § Beachten Sie auch ggf. die Angehörigen. F-TH-VU 43

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Zusammenfassung – Patientenorientierte Rettung Ordnung des Einsatzraumes Herstellung der Rettungsfähigkeit

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre – Zusammenfassung – Patientenorientierte Rettung Ordnung des Einsatzraumes Herstellung der Rettungsfähigkeit Sicherung der Einsatzstelle Abb. 23 Koordination Feuerwehr Rettungsdienst Gliederung des Einsatzes in mehrere Phasen „Erst-, Versorgungs- und Rettungsöffnung“ F-TH-VU 44

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre Abbildungsverzeichnis Hessische Landesfeuerwehrschule Abb. 1, 2, 11, 14 bis 18, 22

Rechtsgrundlagen und Einsatzlehre Abbildungsverzeichnis Hessische Landesfeuerwehrschule Abb. 1, 2, 11, 14 bis 18, 22 Feuerwehrdienstvorschrift 1 (Fw. DV 1) Abb. 3 bis 9 Feuerwehrdienstvorschrift 3 (Fw. DV 3) Abb. 12 Südmersen, Jan Abb. 13 Meier-Medizintechnik Abb. 19, 20 HVM Medical Products Abb. 21 Holmatro Abb. 23 F-TH-VU 45