Studieren im Ausland Jrgen M Kaufmann Institut fr

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Studieren im Ausland Jürgen M. Kaufmann Institut für Psychologie & DFG Research Unit Person

Studieren im Ausland Jürgen M. Kaufmann Institut für Psychologie & DFG Research Unit Person Perception Friedrich-Schiller-Universität Jena

SOKRATES/ERASMUS • SOKRATES, das Aktionsprogramm der EU für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen

SOKRATES/ERASMUS • SOKRATES, das Aktionsprogramm der EU für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der allgemeinen Bildung. Unter dem Teilprogramm ERASMUS laufen Aktionen für den Hochschulbereich, insbesondere können Auslandsaufenthalte von Studierenden und Dozenten gefördert werden.

ERASMUS-Auslandsstudium (SMS) • Europäische Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen Land

ERASMUS-Auslandsstudium (SMS) • Europäische Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern, um so ihre Berufsaussichten zu verbessern. Dabei lernen sie das akademische System einer Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. • Nach Abschluss des ersten Studienjahres im Heimatland können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich der Promotion gefördert werden. • Derzeit sind am Programm ERASMUS 33 Länder beteiligt: Alle Mitgliedstaaten der EU, die Türkei sowie die EFTA/EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen. Seit 1. Juni 2011 können auch Aufenthalte in der Schweiz und in Kroatien mit ERASMUS gefördert werden.

Vorteile eines ERASMUS-Aufenthalts • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von maximal 300, - Euro

Vorteile eines ERASMUS-Aufenthalts • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von maximal 300, - Euro im Monat • Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit Kindern • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule • Unterstützung bei der Vorbereitung - dabei ist auch die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs (EILC) in sogenannten "seltener gesprochenen Sprachen" möglich • Erleichterte akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Voraussetzungen • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule • Abschluss des ersten Studienjahres •

Voraussetzungen • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule • Abschluss des ersten Studienjahres • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine ERASMUS-Kooperationsvereinbarung hat. Heimat- und Gasthochschule sind dazu im Besitz einer gültigen ERASMUS Universitätscharta (EUC).

Partnerunis des Jenaer Instituts für Psychologie

Partnerunis des Jenaer Instituts für Psychologie

Wie bewerben Sie sich? • Schriftlich: Bewerbungsformular, Motivationsschreiben, Zeugnisse bzw. Nachweise von Prüfungsleistungen, Nachweis

Wie bewerben Sie sich? • Schriftlich: Bewerbungsformular, Motivationsschreiben, Zeugnisse bzw. Nachweise von Prüfungsleistungen, Nachweis von Sprachkenntnissen, (Referenzen optional) • Bewerbungen schriftlich an das Sekretariat Allgemeine Psychologie I, Am Steiger 3, Haus 1, 07743 Jena • Bewerbungsfrist: 15. 01. 2012 • Mehrfachbewerbungen sind möglich

Platzvergabe • Die Platzvergabe erfolgt durch die jeweiligen Abteilungen, die eine Partnerschaft betreuen und

Platzvergabe • Die Platzvergabe erfolgt durch die jeweiligen Abteilungen, die eine Partnerschaft betreuen und durch den Erasmuskoordinator • Kriterien der Platzvergabe: Noten, Motivation und Sprachkenntnisse • In der Regel werden aussichtsreiche Kandidaten zu Bewerbungsgesprächen eingeladen • Bewerbungsfrist: 15. 01. 2012

Platzvergabe • Die Platzvergabe erfolgt durch die jeweiligen Abteilungen, die eine Partnerschaft betreuen und

Platzvergabe • Die Platzvergabe erfolgt durch die jeweiligen Abteilungen, die eine Partnerschaft betreuen und durch den Erasmuskoordinator • Kriterien der Platzvergabe: Noten, Motivation und Sprachkenntnisse • In der Regel werden aussichtsreiche Kandidaten zu Bewerbungsgesprächen eingeladen • Bewerbungsfrist: 15. 01. 2012

Platz erhalten? • Beurlaubung: Sie haben die Möglichkeit sich während Ihres Auslandsaufenthaltes beurlauben zu

Platz erhalten? • Beurlaubung: Sie haben die Möglichkeit sich während Ihres Auslandsaufenthaltes beurlauben zu lassen. Während der beurlaubten Semester laufen die Fachsemester, im Gegensatz zu den Hochschulsemestern (HS), nicht weiter. Die Entscheidung, ob Sie sich beurlauben lassen wollen, liegt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich vor einer Beurlaubung bei den zuständigen Stellen (je nach Studiengang Studentensekretariat bzw. Studiendekanat). • Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Scheine ist für Teilnehmer am SOKRATES/ ERASMUS-Programm trotz Beurlaubung möglich. Voraussetzung ist ein gültiges Learning Agreement. • Die Befürwortung der Beurlaubung erfolgt für SOKRATES/ ERASMUSStudierende im akademischen Auslandsamt (Ausnahmen: Wirtschaftswissenschaften: SOKRATES-Koordinator der Fakultät / Medizin: Dekanat).

Platz erhalten? • Mobilitätszuschuss = SOKRATES/ ERASMUS-Beihilfe • • Nach Erhalt eines ERASMUS-Austauschplatzes durch

Platz erhalten? • Mobilitätszuschuss = SOKRATES/ ERASMUS-Beihilfe • • Nach Erhalt eines ERASMUS-Austauschplatzes durch einen Fachkoordinator können Sie ab 01. 07. einen Antrag auf SOKRATES/ ERASMUS-Beihilfe beim AAA stellen. Antragsformulare sind im AAA oder im Internet unter http: //www. unijena. de/Formulare. html erhältlich. • Antragsfrist WS: 31. 08. beim AAA Antragsfrist SS: 15. 12. beim AAA • Die Beihilfe wird Anfang/ Mitte Oktober ausgezahlt.

Anerkennung von Leistungen • ECTS: „Das European Credit Transfer System wurde von der Europäischen

Anerkennung von Leistungen • ECTS: „Das European Credit Transfer System wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Hochschulen entwickelt, um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen zu vereinfachen. Das System basiert auf einer rein quantitativen Zuweisung von Kreditpunkten für bestimmte Lehrveranstaltungen. In der Praxis heißt dies, dass der zeitliche Arbeitsaufwand eines durchschnittlichen Studierenden mit 60 credits pro Jahr und 30 credits pro Semester gleichgesetzt wird. Davon ausgehend wird jeder Lehrveranstaltung eine bestimmte Anzahl vom ECTS-credits zugewiesen. “ s. auch Learning Agreement

Learning Agreement • Als Grundlage der Anerkennung der im Ausland erbrachten Scheine, muss jeder

Learning Agreement • Als Grundlage der Anerkennung der im Ausland erbrachten Scheine, muss jeder SOKRATES/ERASMUS-Student vor Antritt des Auslandsstudiums ein Learning Agreement abschließen, ansonsten darf er den Studienplatz nicht antreten. Informieren Sie sich zunächst über das aktuelle Kursangebot Ihrer Gastuniversität. Um die an der Gasthochschule erworbenen Scheine optimal für Ihr Studium zu nutzen, sollten sie sodann mit den zuständigen Professoren in den entsprechenden Fachbereichen über die von Ihnen gewählten Veranstaltungen sprechen. Pro Semester sind 30 ECTS-credits vorgeschrieben, d. h. 30 credits für Aufenthalte über ein Semester und 60 credits für das gesamte Jahr.

Sprachkurse – Sprachkurse der Gastuniversitäten (außer EILC) Viele Universitäten bieten für ERASMUS-Studierende (Intensiv)Sprachkurse vor

Sprachkurse – Sprachkurse der Gastuniversitäten (außer EILC) Viele Universitäten bieten für ERASMUS-Studierende (Intensiv)Sprachkurse vor Ort an, die entweder studienbegleitend oder studienvorbereitend sind. Informationen zu evtl. angebotenen Sprachkursen sowie evtl. anfallenden Kosten sind den Internetseiten der Gasthochschule zu entnehmen. – EILC – Intensivsprachkurse für weniger gesprochene Sprachen Diese EU-geförderten Sprachkurse an diversen Universitäten im Gastland werden nur für weniger gesprochene Sprachen angeboten. Bei erfolgreicher Bewerbung entfallen die Kursgebühren und die Studierenden erhalten einmaligen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Weitere Informationen finden Sie unter: http: //www. unijena. de/EILC_Informationen. html

Versicherungsschutz • Studierenden haben selbst für ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland zu sorgen. • Krankenversicherung:

Versicherungsschutz • Studierenden haben selbst für ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland zu sorgen. • Krankenversicherung: Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen der EU- Mitgliedsstaaten gibt es ein Krankenversicherungsabkommen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse je nach Gastland die Formulare E 111, E 118, E 128 ausstellen lassen. Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Versicherung informieren.

Alternativen zum Studium an einer Partneruni des Instituts für Psychologie • Direkte Bewerbung an

Alternativen zum Studium an einer Partneruni des Instituts für Psychologie • Direkte Bewerbung an gewünschte Gastuniversität • Evtl. Bewerbung an Partnerunis anderer Institute der FSU • Studium im außereuropäischen Ausland (z. B. über Erasmus mundus) • Auslandspraktikum

Weitere Informationen & nützliche Adressen • Internationales Büro der FSU (Anprechpartnerin: Frau Jana Blumenstein):

Weitere Informationen & nützliche Adressen • Internationales Büro der FSU (Anprechpartnerin: Frau Jana Blumenstein): http: //www. uni-jena. de/International. html • http: //eu. daad. de/eu/ • http: //www. uni-jena. de/Studieren_im_Ausland_p_112089. html • Beantragung von Auslands-BAföG wird nicht beim örtlichen BAföG-Amt (Philosophenweg) beantragt, sondern bei einem für das jeweilige Land zuständigen Amt. Die Liste der Auslands-BAföG-Ämter finden Sie unter www. uni-jena. de/Finanzierung. html oder auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Den Antrag sollten Sie ca. 6 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes stellen.

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