Strukturmanahmen Partnerschaft Eine strker dezentrale Kohsionspolitik Partnerschaft in

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Strukturmaßnahmen Partnerschaft Eine stärker dezentrale Kohäsionspolitik • Partnerschaft in den Mitgliedstaaten: 2000 -2006 -

Strukturmaßnahmen Partnerschaft Eine stärker dezentrale Kohäsionspolitik • Partnerschaft in den Mitgliedstaaten: 2000 -2006 - eine umfassendere Definition der Partnerschaft: * regionale und lokale Behörden und andere zuständige Behörden * Wirtschafts- und Sozialpartner * andere zuständige Einrichtungen einschließlich NRO, Umweltsektor usw. - aktive Beteiligung der Partner auf allen Stufen der Programmplanung EU-Regionalpolitik Agenda 2000 1

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Partnerschaft Eine stärker dezentrale Kohäsionspolitik • Partnerschaft zwischen Kommission und Mitgliedstaaten

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Partnerschaft Eine stärker dezentrale Kohäsionspolitik • Partnerschaft zwischen Kommission und Mitgliedstaaten - eindeutig festgelegte Zuständigkeiten der drei Hauptakteure * Kommission * Verwaltungsbehörde * Begleitausschuß EU-Regionalpolitik Agenda 2000 2

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Programmplanung: vier Hauptschritte 1. Herausgabe von Leitlinien für die Programme durch

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Programmplanung: vier Hauptschritte 1. Herausgabe von Leitlinien für die Programme durch die Kommission 2. Einreichung der Entwicklungspläne durch die Mitgliedstaaten nach Konsultation der Partner 3. Festlegung der Strategie durch die Kommission: - quantifizierte strategische Ziele - Schwerpunkte - Mittelzuweisungen 4. Detaillierte Programmierung der Maßnahmen durch die Verwaltungsbehörde und die Begleitausschüsse EU-Regionalpolitik Agenda 2000 3

Struktur- Zeitplan für die Programmierung maßnahmen 2000 -2006 • Laufzeit der Pläne und Programme:

Struktur- Zeitplan für die Programmierung maßnahmen 2000 -2006 • Laufzeit der Pläne und Programme: 7 Jahre (außer für die übergangsweise unterstützten Gebiete) • Einreichung der Pläne durch die Mitgliedstaaten: innerhalb von 4 Monaten nach Erstellung des Verzeichnisses der förderfähigen Gebiete • Entscheidung der Kommission: innerhalb von 5 Monaten nach Eingang der Pläne (GFK oder EPPD) • Entscheidung der Kommission: innerhalb von 5 Monaten nach Eingang der Vorschläge für die OP • Vorlage der Ergänzung zur Programmplanung durch die Mitgliedstaaten: innerhalb von 3 Monaten nach Genehmigung des EPPD bzw. OP EU-Regionalpolitik Agenda 2000 4

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Bestimmungen für die Pläne und Programme • Regionalentwicklungspläne: - verstärkte Ex-ante-Bewertung

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Bestimmungen für die Pläne und Programme • Regionalentwicklungspläne: - verstärkte Ex-ante-Bewertung • Gemeinschaftliche Förderkonzepte, EPPD: - strategische Schwerpunkte, Mittelzuweisungen und Durchführungsverfahren…. . • in den EPPD und OP werden nicht mehr wie bisher die Maßnahmen angegeben • Ergänzung zur Programmplanung: Maßnahmen, Mittel für die einzelnen Maßnahmen, Begünstigte, Publizitätsmaßnahmen EU-Regionalpolitik Agenda 2000 5

Struktur- Programmplanung: Wer macht was? (1) maßnahmen 2000 -2006 Kommission: • legt die förderfähigen

Struktur- Programmplanung: Wer macht was? (1) maßnahmen 2000 -2006 Kommission: • legt die förderfähigen Gebiete und die indikativen Mittelaufteilungen fest • erstellt Leitlinien für die Programme • verabschiedet (ändert) Programme nur auf Ebene der strategischen Schwerpunkte • begleitet die Programme auf strategischer Ebene • genehmigt Großprojekte (> 50 Mio. EUR) EU-Regionalpolitik Agenda 2000 6

Struktur- Programmplanung: Wer macht was? (2) maßnahmen 2000 -2006 Mitgliedstaat - Verwaltungsbehörde: • erstellt

Struktur- Programmplanung: Wer macht was? (2) maßnahmen 2000 -2006 Mitgliedstaat - Verwaltungsbehörde: • erstellt die Pläne • erstellt und verabschiedet die Ergänzung zur Programmplanung • delegiert erforderlichenfalls Zuständigkeiten - Globalzuschüsse • wählt die Projekte aus • erstellt den Jahresbericht • führt die Halbzeitbewertung durch • stellt sicher, daß die Bestimmungen bezüglich Information und Publizität eingehalten werden EU-Regionalpolitik Agenda 2000 7

Struktur- Programmplanung: Wer macht was? (3) maßnahmen 2000 -2006 Mitgliedstaat - Begleitausschuß: • bestätigt

Struktur- Programmplanung: Wer macht was? (3) maßnahmen 2000 -2006 Mitgliedstaat - Begleitausschuß: • bestätigt die Ergänzung zur Programmplanung • legt die Kriterien für die Projektauswahl fest • begleitet die Programmdurchführung: - schlägt der Verwaltungsbehörde Programmänderungen vor - billigt Vorschläge zur Anpassung der Ergänzung zur Programmplanung • genehmigt die Halbzeitbewertung • prüft und billigt den Jahresbericht EU-Regionalpolitik Agenda 2000 8

Struktur- Ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis maßnahmen • Zusätzlichkeit 2000 -2006 • Begleitung • Bewertung •

Struktur- Ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis maßnahmen • Zusätzlichkeit 2000 -2006 • Begleitung • Bewertung • Finanzmanagement • Finanzkontrolle • leistungsgebundene Reserve EU-Regionalpolitik Agenda 2000 9

Struktur- Zusätzlichkeit maßnahmen 2000 -2006 "Die Mittel der Fonds dürfen nicht an die Stelle

Struktur- Zusätzlichkeit maßnahmen 2000 -2006 "Die Mittel der Fonds dürfen nicht an die Stelle der öffentlichen Strukturausgaben oder Ausgaben gleicher Art des Mitgliedstaats treten. " • 3 Überprüfungen: Ex-ante-, Halbzeit- und Ex-post-Überprüfung • Höhe der Strukturausgaben in den Ziel-1 Regionen insgesamt (für Ziel 1). . . • . . . bzw. der Ausgaben für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen außerhalb der Ziel-1 -Regionen (für die Ziele 2 und 3) EU-Regionalpolitik Agenda 2000 10

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Obergrenzen für die Kofinanzierungssätze Maximierung der Hebelwirkung • berechnet auf Maßnahmenebene

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Obergrenzen für die Kofinanzierungssätze Maximierung der Hebelwirkung • berechnet auf Maßnahmenebene • allgemeine Bestimmungen bleiben unverändert • neue Obergrenzen bei Infrastrukturinvestitionen, die mit beträchtlichen Einnahmen verbunden sind: - Ziel 1: 40% + 10% für die aus dem Kohäsionsfonds unterstützten Länder - Ziel 2: 25% - kann um 10% angehoben werden, beihilfen • bei Unternehmensinvestitionen: - Ziel 1: 35% - Ziel 2: 15% - kann im Falle von KMU um 10% angehoben werden, soweit es sich nicht um Direktbeihilfen handelt EU-Regionalpolitik Agenda 2000 11

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Bestimmungen für die Begleitung Eine transparentere Durchführung • Wichtige jährliche Treffen

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Bestimmungen für die Begleitung Eine transparentere Durchführung • Wichtige jährliche Treffen zwischen - Kommission und Verwaltungsbehörde zu Verwaltungsfragen - Kommission und Kontrollbehörden zu Kontrollfragen • Überprüfung der Fortschritte bei der Verwirklichung der für quantifiziert Indikatoren festgelegten Zielvorgaben • Halbzeitüberprüfung der Durchführung • Verbessertes System für Information und Publizität EU-Regionalpolitik Agenda 2000 12

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Bewertung: Instrument für eine bessere Programmplanung • Ex-ante-Bewertung: wird von den

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Bewertung: Instrument für eine bessere Programmplanung • Ex-ante-Bewertung: wird von den Mitgliedstaaten zusammen mit den Plänen vorgelegt; neue Schwerpunkte: - Beschäftigungslage - Umweltauswirkungen - Chancengleichheit von Männern und Frauen • Halbzeitbewertung: wird von der Verwaltungsbehörde mit Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen durchgeführt; Konsequenzen für die Umprogrammierung • Ex-post-Bewertung: wird von der Europäischen Kommission bis 2009 durchgeführt EU-Regionalpolitik Agenda 2000 13

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Finanzmanagement Kombination von Vereinfachung und Effizienz • automatische jährliche Mittelbindungen •

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Finanzmanagement Kombination von Vereinfachung und Effizienz • automatische jährliche Mittelbindungen • automatische Freigabe von nichtverwendeten Mitteln • Vorauszahlung in Höhe von 7% bei Genehmigung des Programms • neues System mit Erstattung der getätigten Ausgaben • Schlußzahlung in Höhe von 5% bei Abschluß des Programms • Pauschale Indexierung der Gesamtmittel mit jährlich 2%; gegebenenfalls Revision für die Jahre 2004 -2006 EU-Regionalpolitik Agenda 2000 14

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Finanzkontrolle Klarere Verteilung der Zuständigkeiten • Zuständigkeit der Mitgliedstaaten: - effiziente

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Finanzkontrolle Klarere Verteilung der Zuständigkeiten • Zuständigkeit der Mitgliedstaaten: - effiziente Systeme für die Finanzkontrolle - Verhütung von Unregelmäßigkeiten - Korrektur von Unregelmäßigkeiten - Gewährleistung, daß das Gemeinschaftsrecht eingehalten wird • Zuständigkeit der Kommission: - Überprüfung der Effizienz der Systeme für die Finanzkontrolle - Konsequenzen: gegebenenfalls Aussetzung oder Streichung der Beteiligung - Veranstaltung der jährlichen Treffen EU-Regionalpolitik Agenda 2000 15

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Die leistungsgebundene Reserve Ein neues Instrument zur Förderung von besseren Leistungen

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Die leistungsgebundene Reserve Ein neues Instrument zur Förderung von besseren Leistungen • 4% der nationalen Mittelzuweisung (bis spätestens 31. 3. 2004) • Beurteilung der Programmleistung: - Verwirklichung der anfangs festgelegten Ziele - Qualität der Programmverwaltung - Inanspruchnahme der EU-Mittel und deren Hebelwirkung • Indikatoren werden vom Mitgliedstaat auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission ausgewählt • Mitgliedstaat schlägt erfolgreiche Programme vor • Mittel werden von der Kommission zugewiesen EU-Regionalpolitik Agenda 2000 16

Struktur- Abschluß der laufenden Programme maßnahmen 2000 -2006 • Programme aus der Zeit vor

Struktur- Abschluß der laufenden Programme maßnahmen 2000 -2006 • Programme aus der Zeit vor 1994 - Zahlungsanträge bis 31. 3. 2001 - automatische Aufhebung der Mittelbindungen bis 30. 9. 2001 • Programme aus dem Zeitraum 1994 -1999: - Zahlungsanträge bis 31. 3. 2003 - automatische Aufhebung der Mittelbindungen bis 30. 9. 2003 EU-Regionalpolitik Agenda 2000 17

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Durchführungsverordnungen der Kommission • Zuschußfähigkeit der Ausgaben (Artikel 30) • Verwendung

Strukturmaßnahmen 2000 -2006 Durchführungsverordnungen der Kommission • Zuschußfähigkeit der Ausgaben (Artikel 30) • Verwendung des Euro (Artikel 33) • Finanzkontrolle (Artikel 38) • Finanzkorrekturen (Artikel 39 • Information und Publizität (Artikel 46) • …. erforderlichenfalls weitere Entscheidungen EU-Regionalpolitik Agenda 2000 18