Straenbaubeitrge Tiefbauamt Inhaltsverzeichnis Erneuerung der gesamten Fahrbahn Billerbeckstrae
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Inhaltsverzeichnis Erneuerung der gesamten Fahrbahn Billerbeckstraße und Auswechslung des Mischwasserkanals im Bereich von „Steinhügel“ bis „Auf dem Hee“ 1. Übersicht……………………………………. . 2 -3 2. Technischer Teil………………………………… 4 2. 1 Beschreibung und Umfang………………. . . 4 -6 2. 2 Fotodokumentation Fahrbahn……………………. 7 -8 2. 3 Zeitplan Sperrung/ Umleitung………………. ……… 9 3. Beitragsrechtlicher Teil…………………………… 10 3. 1. Ausgangslage für die Abrechnung von Beiträgen…………. 10 3. 2 Höhe der vorliegenden Kostenschätzungen…………………. … 11 3. 3 Verkehrsbedeutung der Straße………………. … 12 3. 4 Umlage auf die Beitragspflichtigen………. . . . . 13 3. 5 Förderung durch das Land NRW………………. . . . 14 4. Rechtsgrundlagen……………………………. . 15 4. 1 Warum werden Beiträge erhoben? . . . 15 4. 2 Rechtliche Grundlage / Berechnungsmethode…………………. . . 16 -18 4. 3 Rechte und Pflichten der Anlieger ………………… 19
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 1. Übersicht - Anliegerinformation zur Darstellung der rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten gemäß § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) - A) Erneuerung der gesamten Fahrbahn (2022) 2
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 1. Übersicht B) Auswechslung des Mischwasserkanals (2019) im Bereich von „Steinhügel“ bis „Auf dem Hee“ 3
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 2. Technischer Teil 2. 1 Beschreibung und Umfang Gehwege und Bushaltestellen Im Zuge der Baumaßnahme werden die Bordsteinabsenkungen an den Einmündungen der Nebenstraße barrierefrei ausgebaut. Ebenso erfolgen kleinere bauliche Anpassungen im Bereich der Gehwege, z. B. durch Einengungen und vorgezogene Seitenräume zur Verbesserung von Fußgängerquerungen. Die Bushaltestelle „Sprockhöveler Straße“ sowie eine Halteposition der Haltestelle „Auf dem Hee“ werden ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Diese Maßnahmen zählen nicht zum beitragsfähigen Aufwand und werden daher bei der Abrechnung nicht berücksichtigt. 4
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 2. Technischer Teil 2. 1 Beschreibung und Umfang Fahrbahn: Die Fahrbahn wurde im Jahr 1967 technisch fertiggestellt. Teilbereiche wurden bereits in den 50 -ziger Jahren gebaut. Die Fahrbahndecke wurde letztmalig im Jahr 1988/1989 (in einem Teilbereich von Blumenstraße bis Steinhügel) erneuert, ist somit mittlerweile mindestens 32 Jahre alt und weist demzufolge deutliche Verschleißspuren wie Risse, Abplatzungen, Schlaglöcher, Asphaltabsackungen, Aufbrüche etc. auf (siehe Fotos Folien 6 und 7) 2022 wird daher die Fahrbahn auf einer Gesamtfläche von ca. 9. 900 qm (ca. 1. 100 m Länge) aufgenommen und neu hergestellt. Der erneuerungsbedürftige Oberbau der Fahrbahn wird in einer Stärke von 65 cm. ausgetauscht (incl. Frostschutzschicht 39 cm). Dieser Aufbau entspricht dem heutigen Stand der Technik gemäß den Richtlinien für Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO 12) 5
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 2. Technischer Teil 2. 1 Beschreibung und Umfang Hinweis: Kanal (Straßenoberflächenentwässerung) Der Kanal (Oberflächenentwässerung) wurde bereits im Jahr 2019 im Bereich von „Steinhügel“ bis „Auf dem Hee“ erneuert. Eine Prüfung bezüglich der Abrechenbarkeit dieser Maßnahme erfolgt nach Vorliegen der dafür relevanten Unterlagen. Insofern können zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Angaben über die Höhe der Kosten sowie des beitragsfähigen und umlagefähigen Aufwandes gemacht werden. Bei der Straßenentwässerung entsteht eine mögliche, noch zu prüfende Beitragspflicht erst mit dem Erlass eines entsprechenden Abschnittsbildungsbeschlusses durch den Rat der Stadt Witten. Der Beschluss wird dann zeitnah gefasst. Im Rahmen dieser Präsentation wird daher rein informativ an den betreffenden Stellen auf die Modalitäten einer möglichen Abrechnung hingewiesen. 6
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 2. 2 Fotodokumentation Altersbedingte Schäden an der Fahrbahn 7
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 2. 2 Fotodokumentation Altersbedingte Schäden an der Fahrbahn Folie 8
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 2. 3 Zeitplan/Sperrung/Umleitung Billerbeckstraße Der Baubeginn der Erneuerung der Fahrbahn ist für Januar 2022 geplant und die Maßnahme soll bis Ende 2022 fertiggestellt sein. Für die reibungslose Abwicklung des Bauvorhabens ist es erforderlich, die Straße teilweise für den Verkehr zu sperren, damit ein zügiger Bauablauf gewährleistet wird. Der eigentliche Bau erfolgt in 6 Teilabschnitten. Die Abschnitte werden jeweils nach Baufortschritt einzeln gesperrt. Eine ggf. erforderliche Umleitung wird entsprechend ausgeschildert. Die Müllentsorgung ist jederzeit bis an die Baustelle gesichert. Die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke und Nebenstraßen ist ebenfalls gesichert. Ansprechpartner für die Baumaßnahme ist für das Tiefbauamt: Herr Julian Papenfuß unter Tel. 02302 581 - 4512 9
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 3. Beitragsrechtlicher Teil 3. 1 Ausgangslage für die Abrechnung von Beiträgen Die Fahrbahn wurde im Jahre 1967 technisch fertig gestellt (Teilbereiche bereits in den 50 -ziger Jahren), die letzte Fahrbahnerneuerung wurde 1988/1989 im Bereich von Blumenstraße bis Steinhügel vorgenommen. Die Fahrbahndecke ist daher mind. 32 Jahre alt. Die Fahrbahn weist altersbedingte Schäden auf und muss erneuert werden. Darüber hinaus liegen auch Verbesserungen vor: § Mit einem dem heutigen Stand der Technik entsprechendem neuen Oberbau ist eine verbesserte Belastbarkeit der Fahrbahn gegeben. § Auch der Frostschutz wird erheblich verbessert. Die Erneuerung ist alternativlos. Erneuerung und Verbesserung sind nach dem Kommunalabgabengesetz NRW abrechenbar. 10
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 3. 2 Höhe der vorliegenden Kostenschätzungen - Von den noch zu ermittelnden Kanalbaukosten, die den beitragsfähigen Aufwand für die Straßenentwässerung darstellen, beträgt der Anteil der Straßenentwässerung an einem Mischwasserkanal 40%. - Kosten der Fahrbahnerneuerung ca. : 1. 938. 000, 00 € Hinweis: Die Kosten der Fahrbahn werden ggf. - entsprechend der Vorschrift der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Witten - umgerechnet auf eine abrechenbare Höchstbreite. Im Beitragsrecht werden diese Kosten als beitragsfähiger Aufwand bezeichnet. 11
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 3. 3 Verkehrsbedeutung der Straße Bei der Billerbeckstraße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße im Sinne von § 4 Abs. 6 Ziffer 2 Straßenbaubeitragssatzung. Insofern werden von den Kosten (beitragsfähiger Aufwand) der Fahrbahn und der Straßenentwässerung (Kanal) jeweils 40% auf die Beitragspflichtigen umgelegt. Dieser Anteil der Beitragspflichtigen ergibt sodann den umlagefähigen Aufwand. 12
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 3. 4 Umlage auf die Beitragspflichtigen Beitragsfähiger Aufwand, nach derzeitigem Kenntnisstand: - Fahrbahn: ca. 1. 938. 000, 00 € Umlagefähiger Aufwand, nach derzeitigem Kenntnisstand: - Fahrbahn: (40% von 1. 938. 000, 00 €) ca. 775. 200, 00 € - Kanal (Straßenentwässerung): wird noch ermittelt - Gesamt derzeit: ca. 775. 200, 00 € Eine Abrechnung für die Straßenbaumaßnahme kann erst erfolgen, wenn alle Teilabschnitte fertiggestellt sind, abhängig von der Bauzeit und der Förderung durch das Land NRW. Die Bescheide für Fahrbahn und ggf. für den Kanal werden zeitgleich verschickt. 13
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 3. 5 Förderung durch das Land NRW Im Zusammenhang mit der Neueinführung des § 8 a KAG NRW zum 01. 2020 wurde auch die „Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge“ des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Baubeschluss für die entsprechende Maßnahme nach dem 01. 2018 gefasst wurde. Der Baubeschluss für die Kanalbaumaßnahme erfolgte am 26. 11. 2018 durch den Rat der Stadt Witten. Der Beschluss für die Fahrbahnerneuerung wird voraussichtlich in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 30. 08. 2021 gefasst werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist daher davon auszugehen, dass der umlagefähige Aufwand für die Fahrbahnerneuerung und auch der Kanalbaumaßnahme in Höhe von 50 % vom Land NRW bezuschusst wird und die Anlieger um den entsprechenden Betrag entlastet werden. Es wird also ein Restbetrag von den Anliegern eingefordert (demnach 387. 600, 00 EUR) Betroffen sind alle Eigentümer der erschlossenen Grundstücke der jeweiligen Bereiche bzw. Abschnitte. Folie 14
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 4. Rechtsgrundlagen 4. 1 Warum werden Beiträge erhoben? - Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8 KAG NW – Stand 01. 2020) und die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Witten (26. 11. 2003). - Nach dem ersten Bau einer Straße im Sinne des Bau. GB ist es im weiteren Verlauf ihrer Lebensdauer erforderlich, diese komplett oder auch nur einzelne Teile der Straße (Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Beleuchtung, Straßenentwässerung) zu sanieren. Das kann eine gesetzliche Beitragspflicht auslösen. - Geprüft wird zunächst, ob es sich bei der Baumaßnahme um eine Erneuerung und/oder Verbesserung handelt, die sich nicht nur auf punktuelle Unterhaltungsund Instandsetzungsarbeiten bezieht. Erst wenn dies zutrifft, ist eine Maßnahme überhaupt beitragspflichtig. - Die Beitragspflicht entsteht frühestens mit der technischen Fertigstellung der Maßnahme. Beitragspflichtig sind die Eigentümer/innen bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von der jeweiligen Straße erschlossen werden. - Die Beitragspflicht bleibt von der Neueinführung des § 8 a KAG NW und der Förderrichtlinie unberührt. 15
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 4. 2 Rechtliche Grundlagen/ Berechnungsmethode Wie berechnet sich der umlagefähige Aufwand d. h. die Beiträge für die Anlieger? Der umlagefähige Aufwand richtet sich - nach dem beitragsfähigen Aufwand der jeweiligen straßenbaulichen Maßnahme (nicht alle Kosten einer Maßnahme sind von den Anliegern zu tragen). - nach der Verkehrsbedeutung der Straße (Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße, Haupterschließungsstraße, Hauptgeschäftsstraße – je mit unterschiedlichen Anteilssätzen für die Anlieger und die Allgemeinheit). - nach der Teileinrichtung (Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Beleuchtung, Entwässerung). - nach einer möglichen Reduzierung des umlagefähigen Aufwandes zu Gunsten der Anlieger durch entsprechende Förderung vom Land NRW 16
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Wie wird der umlagefähige Aufwand verteilt? - nach den erschlossenen Grundstücken - nach der unterschiedlichen Bebauung und Nutzung der Grundstücke, die durch individuelle Nutzungsfaktoren (Wohnen, Gewerbe, Geschosszahl) berücksichtigt wird. 17
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt Berechnungsmethode A) Gesamtaufwand der Maßnahme - nicht abrechenbare Teile - Gemeindeanteil (je nach Verkehrsbedeutung) umlagefähiger Aufwand = B) abzüglich einer möglichen Förderung des umlagefähigen Aufwands durch das Land NRW = abzurechnender Aufwand C) qm individuelles Grundstück Modifizierungsfaktor (Geschosse, Gewerbe …) qm modifizierte Grundstücksgröße X = D) / = umlagefähiger Aufwand Summe aller modifizierten Grundstücksgrößen Beitragssatz je qm E) qm modifiziert X Beitragssatz = individuell zu leistender Beitrag 18
Straßenbaubeiträge Tiefbauamt 4. 3 Rechte und Pflichten der Anlieger - Der Straßenbaubeitrag ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zu zahlen. - Sofern dies dem/der Beitragspflichtigen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, kann der Beitrag auch ratenweise gezahlt werden (§ 8 a KAG). Dazu ist ein begründeter Antrag mit Zahlungsvorschlägen erforderlich - Für die Dauer der Ratenzahlung werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem aktuellen Basiszinssatz mindestens aber 1 % erhoben. - Sämtliche Abrechnungsunterlagen können nach Erhalt des Beitragsbescheides bei der Stadt Witten eingesehen und Detailfragen zur Abrechnung geklärt werden. - Genauere Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter: https: //www. witten. de/rathaus-service/buergerservice/dienstleistungen-az/dienstleistung/show/strassenbaubeitraege/ Ansprechpartnerinnen für Beitragsfragen und Anregungen beim Tiefbauamt der Stadt Witten sind: Frau Schroeder unter Tel. : 02302 581 - 4560 und Frau Süßmilch unter Tel. : 02302 581 4563 oder per E. -Mail: 19 Tiefbauamt@stadt-witten. de
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